Sony Xperia SP - Sony Xperia SP defekt (Akku), laut Sony Garantie abgelaufen obwohl Kaufdatum 2016

  • Antworten:10
Joanne Jordan
  • Forum-Beiträge: 3

23.10.2017, 17:24:08 via Website

Hallo zusammen,

ich habe seit 2016 das Sony Xperia SP.

Am Wochenende hatte es sich bei noch ca. 80% Akkukapazität von einer Sekunde auf die andere ausgeschaltet und lässt sich seitdem weder einschalten, noch laden. Es vibriert nur drei Mal, aber es tut sich absolut nichts.

Alle hier und im Internet geposteten Tipps (hard reset mit power & volume+, nach 24 Stunden erneut einige Stunden ans Ladekabel hängen etc etc etc) habe ich schon erfolglos probiert.

Die 24monatige Garantie (die laut meinen Recherchen ebenfalls für den Akku gilt) läuft ja noch bis nächstes Jahr. Ich rief also heute bei Sony an, die mir folgendes mitteilten:

  • Reparatur nicht möglich bzw. wird nicht mehr durchgeführt, da mein Handymodell zu alt sei und sie dafür keine Ersatzteile mehr haben

  • Austausch ebenfalls nicht möglich, da ein Austausch wiederum nur erfolgt, wenn eine Reparatur nicht möglich ist

  • das Xperia SP ist ein Gerät von 2011, Herstellergarantie sei damit Ende 2013 abgelaufen (obwohl ich das Gerät erst 2016 erworben habe)

  • ich solle mich an den Händler/Verkäufer wg. der gesetzl. Gewährleistung wenden

Ich ahne es jedoch schon...der Händler wird sich vermutlich dahinter verstecken, dass sich 6 Monate nach Kauf die Beweislast umkehrt.

Genau aus dem Grund hatte ich mich ja direkt an Sony gewandt, in der Hoffnung, durch die Garantie einfach ein neues Gerät zu bekommen.

Ist die Information von Sony denn überhaupt rechtens? Ich habe das Gerät erst 2016 erworben und ab diesem Zeitpunkt läuft doch auch erst die Garantie, also können sie sich doch nicht dahinter verstecken, dass das Modell selbst aus dem Jahre 2011 sei.

Ich habe mir z.B. diesen Thread durchgelesen: https://www.nextpit.de/forum/688901/sony-garantie-erfahrungen Das Releasedatum des dort erwähnten Sony Xperia Z1 compact ist laut meinen Informationen 2013. Der Threadersteller hatte den Eintritt des Garantiefalles im Januar 2016, ebenfalls wenige Monate vor Ablauf der Garantie nach Kaufdatum im Juli 2014.

Laut Sonys Logik mir gegenüber hätte der Threadersteller dann ja auch keinen Anspruch auf Reparatur bzw. keinen Austausch haben sollen, da die angebliche "Herstellergarantie" ja auch bereits abgelaufen gewesen wäre. Lief in dem Fall aber problemlos.

Ich werde wohl morgen nochmal beim Sony support anrufen - vielleicht habe ich dann einen kompetenteren Mitarbeiter in der Leitung.

Oder könnt ihr mir noch andere Tipps zum weiteren Vorgehen geben?

Danke.

— geändert am 05.04.2019, 00:00:52 durch Moderator

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Tim E.
  • Forum-Beiträge: 12.418

23.10.2017, 17:43:12 via Website

Hallo Joanne!

Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum. :)

Ich habe deinen Thread in einen passenden Bereich verschoben.

Viele Grüße
Tim

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.492

23.10.2017, 18:20:15 via App

Ich habe meines damals sogar erst Ende 14 gekauft Ende und der Garantiefall war 11.16

Allerdings kann ich die Aussage von Sony verstehen. Vier Jahre werden sie sicherlich Ersatzteile vorrätig haben. Es gibt immer mehr Leute, die erst Vorjahresmodelle kaufen und auch nach 2 Jahren wird in irgendeinem Laden noch das eine oder andere Modell vorhanden sein.

Dein Gerät war aber beim Kauf bereits 5!!! Jahre auf dem Markt. Das das tatsächlich noch einen Käufer fand, selbst wenn es unschlagbar günstig war, ist schon ein Wunder.

Ich würde auch sagen, wende dich an den Verkäufer. Ob der allerdings Ersatzteile hat oder sich rauswindet, kann ich dir leider auch nicht sagen.

Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots.

It seems like Universe will win...

Joanne Jordan

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Joanne Jordan
  • Forum-Beiträge: 3

23.10.2017, 19:31:30 via Website

trixi

Ich habe meines damals sogar erst Ende 14 gekauft Ende und der Garantiefall war 11.16

Allerdings kann ich die Aussage von Sony verstehen. Vier Jahre werden sie sicherlich Ersatzteile vorrätig haben.

Dein Gerät war aber beim Kauf bereits 5!!! Jahre auf dem Markt.

Danke für deine Antwort.

Aus welchem Jahr war denn dein Modell?

Es geht mir ja nicht darum, dass ein Hersteller 5 Jahre nach release keine Ersatzteile mehr hat oder baut (warum eigentlich nicht? Bei z.B. älteren Fahrzeugmodellen ist das doch komischerweise auch kein Problem), sondern darum, warum dann nicht einfach ein Austausch möglich ist bzw. ich ein neues Handy bekomme.

Die Garantie läuft meines Wissens ja ab Kaufdatum.

— geändert am 23.10.2017, 19:47:47

Michael K.

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.492

23.10.2017, 19:54:20 via App

Das war ein z1 Compact.

Du hast ja im Prinzip recht, Sony hätte dir eventuell ein gleichwertiges Ersatzgerät anbieten können. Und da ist das Problem: Etwas gleichwertiges findest du aber nicht mal mehr unter den Einsteigermodellen. Da ist einfach die technische Entwicklung in dem Bereich in den letzten Jahren zu schnell gewesen. Das ist, als würdest du einen Pentium II gegen ein aktuelles Gerät tauschen wollen.

Desweiteren bin ich mir nicht sicher, ob dir das Gerät zu dem Zeitpunkt überhaupt noch als "NEU" verkauft werden durfte. Als neuwertig sicher, aber als neu? Dem Händler war das Problem sicher bewusst.

Stell dir vor, ein Händler findet einen vergessenen VW Käfer in seinem Lager. Er schafft es tatsächlich, den Wagen als neu zu verkaufen, zugelassen war er ja tatsächlich nicht. Trotzdem würdest du von VW keine Neuwagengarantie erhalten.

— geändert am 23.10.2017, 20:00:30

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Joanne Jordan

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

25.10.2017, 14:39:55 via Website

Ein Gerät ist neu, wenn es noch nicht in Gebrauch war. Wie lange es auf Lager lag, spielt eigentlich keine Rolle, da das vom Kunden nicht zu beeinflussen ist. Der Kunde muss sich auch nicht erkundigen, wann ein Gerät zum ersten mal auf den Markt kam, und wie lange es danach noch gebaut wurde. Wenn eine zweijährige Garantie zugesagt wird, dann ist die Vertragsbestandteil, und gilt ab Kaufdatum, sie wird durch die Lagerzeit nicht eingeschränkt. Jedes Gerät wurde vor seinem Verkauf hergestellt! Dass die Garantiezeit durch unterschiedliche Verkaufszeitpunkte variiert, was ja die Folge wäre, wenn das Herstellungsdatum und nicht das Verkaufsdatum relevant wäre, höre ich zum ersten mal! Ich halte diese Aussage für Quatsch. Wie der Hersteller den Vertrag erfüllt, ist sein Problem, notfalls eben mit einem höherwertigem Gerät.
Etwas anderes wäre allerdings, wenn in den AGBs stände, dass eine Garantie bis maximal zwei Jahre nach letztmaliger Herstellung des Geräts gilt. Die Garantie ist eine freiwillige Vertragsleistung des Herstellers, die Bedingungen dafür kann er demnach fast beliebig gestalten. Was in den AGBs steht, gilt so allerdings dann auch.
Ich würde gegenüber dem Hersteller auf Erfüllung des Vertrages bestehen, und mich notfalls an die Verbraucherberatung oder einen Anwalt wenden, vielleicht reicht ja, zunächst damit zu drohen.
Der Fall könnte auch für die c't Rubrik "Vorsicht Kunde" interessant sein.

Die Bedingungen für einen Austausch sind eigentlich erfüllt, da eine Reparatur nicht möglich ist. Im Prinzip bliebe dem Hersteller auch noch, den Zeit- oder besser Neuwert zu erstatten, bei anderen Herstellern habe ich von dieser Vorgehensweise schon gehört.

— geändert am 25.10.2017, 15:27:41

Müli

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

25.10.2017, 18:36:57 via Website

Hallo zusammen,

ich würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn Sony die Aussage so meint, wie du sie hier wiedergibst. Denn die Garantiezeit vom Erscheinungsdatum abhängig zu machen, ist, wie hier schon geschrieben wurde, völliger Quatsch. Ich kann mir eher vorstellen, dass Sony sagt, dass das Smartphone 2011 zum ersten Mal verkauft wurde (als das Modell, welches du letztes Jahr als Neu gekauft hast). Ergo würde ich dem Verkäufer zunächst mal auf den Leim gehen, wie es sein kann, dass Sony bei diesem Smartphone die Garantie ablehnt, wenn es dir doch letztes Jahr erst als Neu verkauft hat.

Ich denke eher, dass der erste Verkauf deines Modells schon im Jahr 2011 statt gefunden hat und daher Sony die Garantie mit dieser Aussage ablehnt, nur das würde letztendlich Sinn ergeben.

Zwecks Ersatzteile auf Lager haben: Nur mal laienhaft gedacht, der Vergleich hinkt. Die Gewinnspannen sind bei KFZs deutlich höher, vor allem bei Ersatzteilen. Für ein Smartphone Ersatzteile über vergleichbare Zeiträume, die im Normalfall über 10 Jahre betragen, auf Lager zu haben, ist völlig unwirtschaftlich. Die wenigsten Kunden behalten ihre Smartphones länger als ca. 3 Jahre, natürlich gibt es hier aber Ausnahmen (meine Mutter z.B. :D)

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

26.10.2017, 13:15:28 via Website

Die Bauteile von elektronischen Consumergeräten haben auch nur einen sehr kurzen Lebenszyklus, bis sie durch bessere ersetzt werden. Lagern lassen sich solche Bauteile oft auch nur schwierig, z.B. unter Schutzgas, weil sie sich auch sonst nicht mehr löten lassen. Vom dem her stimme ich zu.
Allerdings entlässt das den Hersteller nicht aus seinen Pflichten.
Ich habe von einem Fall gelesen, da konnte ein grosser Fersehhersteller ebenfalls kein Ersatzteil mehr für ein Gerät bereitstellen, das noch in Garantie war. Er hat dem Käufer den Kaufpreis erstattet. In meinem Bekanntenkreis gab es mal einen Fall, da hat ein Gerätekäufer (ebenfalls Fernseher) sogar ein höherwertiges Gerät erhalten, weil eine Reparatur nicht mehr möglich war, das defekte Modell aber schon nach kurzer Zeit nicht mehr verfügbar war.
Falls der Händler ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft hat, das schon aus der Garantie ist, wäre der Hersteller aus dem Schneider. Allerdings frage ich mich, wie der Hersteller das feststellen will, wenn das Gerät nicht schon mal in Garantie war.
Es könnte ja durch den Händler schon probeweise in Betrieb, oder sogar regulär benutzt, aber anschliessend als neu verkauft worden sein. Wenn es offiziell nur gelagert worden ist, und der Händler das auch eidesstattlich (gegenüber dem Hersteller) erklärt, sollte das für den Käufer ohne Belang sein. Er kann auf die in Kaufvertrag und/oder den AGBs gemachten Zusagen als rechtsverbindlich vertrauen.

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Joanne Jordan
  • Forum-Beiträge: 3

29.10.2017, 23:07:18 via Website

Danke für eure Antworten.

Ich hatte am nächsten Tag nochmal bei Sony angerufen und die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass die Garantie 2013 nur deshalb abgelaufen sei, WEIL das Gerät bereits aktiviert und genutzt wurde. Dies hatte ich mir auch schriftlich von Sony bestätigen lassen.

Der Händler verkaufte mir das Gerät jedoch im Zustand "neu". Wäre das Gerät jedoch tatsächlich neu gewesen, hätte die Herstellergarantie laut Sony-Mitarbeiterin wiederum auch jetzt noch (!!!) gegriffen.

Michael K.

Falls der Händler ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft hat, das schon aus der Garantie ist,

So sieht es wohl aus.

Nach diesen neuen Informationen sehe ich die "Schuld" also tatsächlich nicht bei Sony, sondern beim Händler, der ein offensichtlich bereits genutztes und aktiviertes Handy als "neu" weiterverkauft hatte.

Wäre das Handy neu und unbenutzt gewesen, hätte eben die Garantie auch zum jetzigen Zeitpunkt noch gegriffen - und der Defekt wäre davon abgesehen eventuell jetzt auch noch nicht aufgetreten.

Über diese Schiene werde ich nun auch beim Händler versuchen, das Geld zurückzubekommen (Nachbesserung geht ja nicht, da keine Ersatzteile mehr möglich), gerade weil es die Beweislastumkehr bei der Händlergewährleistung 6 Monate nach Kauf für den Käufer so schwierig macht.

— geändert am 29.10.2017, 23:18:00

Michael K.

Antworten
ilurme
  • Forum-Beiträge: 110

04.11.2017, 21:49:23 via App

Da es sich hier um eine Täuschung handelt, sofern der Händler das Ding tatsächlich als "Neu" verkauft hat, würde ich da kurzen Prozess mit dem Händler machen.

Entweder volle Kohle zurück oder anzeigen.

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Joanne Jordan

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

04.11.2017, 21:59:29 via Website

Und da das Gerät falsch deklariert verkauft wurde, ist die Gewährleistung vollkommen egal.

— geändert am 04.11.2017, 22:00:24

Joanne Jordan

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