WHATSAPP UND DAS ADRESSBUCH-PROBLEM

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C. F.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 772

06.08.2017, 20:02:45 via Website

Auszug aus dem Artikel:

WAS GENAU IST DAS PROBLEM?
WhatsApp ist eine – Achtung, Breaking News – Chat-App und als solche übermittelt sie Nachrichten. Dazu muss die App natürlich wissen, an wen die Nachrichten gehen sollen. Während Dienste wie RIOT, Conversations oder die gute alte E-Mail es ermöglichen, dass im Grunde jedefrau und jedermann einen Server betreiben kann, um Nachrichten zu versenden und zu empfangen, verfolgen moderne Messenger oft einen zentralisierten Ansatz. So macht es auch WhatApp, das als einziges weiß, wer unter welcher Telefonnummer am System teilnimmt und erreichbar ist. Folglich kann auch nur WhatsApp eine WhatsApp-Nachricht zustellen.

Das Problem daran ist, dass neue WhatsApp-Nutzerinnen auch erst einmal beim zentralen WhatsApp-Server anfragen müssen, wer von den zahlreichen Freundinnen und Bekannten denn bereits bei WhatsApp aktiv ist. Dazu übermittelt die App vom Smartphone aus regelmäßig die Telefonnummern aller im Telefon gespeicherten Kontakte an WhatsApp. Und zwar auch jener Bekannten und Freundinnen, die WhatsApp überhaupt nicht nutzen. Der Vorteil: WhatsApp übernimmt die gesamte Nachrichtenzustellung und ich muss mir außer den ohnehin gespeicherten Telefonnummern nichts weiter merken. Der Nachteil: WhatsApp erfährt in schöner Regelmäßigkeit die Telefonnummern von vielen Menschen, die überhaupt nichts mit WhatsApp zu tun haben.

Rein rechtlich ist diese Weitergabe eine Übermittlung von Daten (Telefonnummern) an einen Dritten (WhatsApp), wofür es in Deutschland immer und (fast) ausnahmslos einer gesetzlichen Grundlage bedarf. So steht es in § 4 Bundesdatenschutzgesetz. Gibt es keine Rechtsgrundlage, die diese grundsätzlich verbotene Übermittlung zulässt, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Im Falle der Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp kommt dabei oft nur die Einwilligung (§ 4a Bundesdatenschutzgesetz) in Betracht. Dass man aber von allen Personen in seinem digitalen Kontaktbuch die schriftliche Erlaubnis zur Weitergabe der Nummer an WhatsApp einholt, scheint natürlich eher unpraktikabel.

Den ganzen Artikel gibt's hier: https://www.deathmetalmods.de/whatsapp-und-das-adressbuch-problem/

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

06.08.2017, 21:07:30 via Website

C. F.

Gibt es keine Rechtsgrundlage, die diese grundsätzlich verbotene Übermittlung zulässt, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig.

Dieser Satz ist definitiv falsch!
Unser Rechtssystem erlaubt alles, was nicht verboten ist. Nicht umgekehrt!

Außerdem ist die Übermittlung zwingend zur Bereitstellung des Dienstes und wäre damit gerechtfertigt. Selbst wenn es andere Messenger gibt, die die Telefonnummer nicht benötigen, ist dieses Vorgehen kritikfähig, aber nicht rechtswidrig.

Problematisch wird die weitere Verarbeitung, die nicht zur Bereitstellung des Dienstes erforderlich ist. Hier sind die Grenzen aber fließend. Vieles, was nicht notwendig erscheint, kann man mit statistischen Zwecken zur Verbesserung und Stabilitätssicherung begründen.

Die Weitergabe an Facebook ist jedoch nach allgemeiner Aussage unserer Juristen rechtswidrig. Aber hier macht Facebook den Trick mit dem europäischen Sitz von WhatsApp. Der ist in Irland und dort ist dieses Vorgehen offenbar OK.

Nicht OK ist hingegen für alle deutschen Nutzer, kein Einverständnis dafür von den Kontakten einzuholen. Jedenfalls bin ich noch nie gefragt worden. Wenn aber jeder jeden verklagt, ist das System ad absurdum geführt. Wenn niemand verklagt wird ebenfalls. So untergrägt ein Konzern wie Facebook den Datenschutz.

Wird das Gesetz geändert und die Polizei nutzt anschließend die gleichen Verfahren wie WhatsApp, wird ein Aufschrei durchs Land gehen. Solange es aber nur ein Konzern ist, der kostenlos etwas tolles bereitstellt, wird nicht über die Konsequenzen nachgedacht.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

07.08.2017, 10:46:53 via Website

Ich denke, C.F. und der Artikel meinen mit der grundsätzlich verbotenen Übermittlung die Daten Dritter, ohne deren Zustimmung, wobei die Rechtsgrundlage, die es eben dennoch ermöglicht, die dann auch von den AGB's verlangte Zustimmung dieser Betroffenen ist.
Auch ist die Frage, ob die Weitergabe der Daten an FB mit Zustimmung der Betroffenen nicht doch rechtmäßig ist.
Das können letztlich nur Gerichte klären, man kann aber davon ausgehen,dass bei der Ausformulierung der AGB's einige sehr geschickte, clevere Anwälte mitgewirkt haben, so dass es fraglich ist, ob die Konstruktion wirklich gegen geltendes Recht verstösst. Wer die Zustimmung aller Kontakte nicht einholen will, oder kann, der muss eben entweder die Kontakte ohne Zustimmung vom Gerät entfernen, oder auf die Nutzung von WA verzichten. Für das Letztere habe ich mich dann entschieden.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

07.08.2017, 11:16:58 via Website

Es geht um die Formulierung im Artikel. Was grundsätzlich verbotenes ist, wird nicht an anderer Stelle erlaubt. Wenn es Ausnahmen gibt, ist es nicht mehr grundsätzlich.

Das Einholen der Zustimmung Dritter ist nach deutschem Recht möglich. Aber wohl nach irischem Recht. Deshalb beruft sich WhatsApp auf irisches Recht.

Ich habe aufgrund dieses Passus ebenfalls mein WhatsApp-Konto gelöscht und die App deinstalliert.

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