Samsung Galaxy S7 — Display ohne äußerlichen Schaden Kaputt - Garantie?

  • Antworten:26
lion05
  • Forum-Beiträge: 3

29.07.2017, 21:43:45 via Website

Hallo,
Mein Display ist seit kurzem dauerhaft schwarz. Grund dafür ist, dass das Handy ausversehen von einem Auto überfahren wurde. Äußerlich erkennt man keinen Schaden, Bruch etc.
weil das Cover geschützt hat.
Meine Frage wäre, kann ich das unter Garantie reparieren lassen?
Gerät ist ca. 13 Monate alt.
Danke im voraus.

— geändert am 29.07.2017, 22:43:07 durch Moderator

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Pascal P.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 11.286

29.07.2017, 22:43:07 via App

Hallo lion05!
Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum. :)
Ich habe deinen Threadtitel mal angepasst.
Bitte achte beim nächsten Thread auf einen aussagekräftigeren Titel.
Danke :)

LG Pascal //It's not a bug, it's a feature. :) ;)

lion05

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

30.07.2017, 01:00:26 via Website

Nein, das wäre Betrug.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Micha Schy.Erwin W.Gelöschter Account

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

30.07.2017, 10:55:56 via Website

.... zumal im Inneren durchaus die Platine gebrochen sein könnte!

Mein Mainframe -> HP16C
Samsung Galaxy S23Ultra 512GB Edition
Troubleshooting-Probleme? -> Kepner Tregoe!

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

30.07.2017, 11:04:25 via Website

Na ja, wenn Samsung damit z.B. wirbt, dass ein Smartphone von denen eine solche Aktion aushält, dann wäre es kein Betrug ;)

— geändert am 30.07.2017, 11:05:23

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

Michael K.

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.494

30.07.2017, 12:43:39 via Website

Das zahlt bestimmt die Versicherung des Fahrzeughalters. ;)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

30.07.2017, 14:25:01 via Website

Ich teile nicht die Ansicht, dass das Einreichen als Garantiefall automatisch Betrug wäre. Bei Betrug müsste die Absicht vorliegen, dem Hersteller einen Vermögensschaden zum eigenen Vorteil zuzufügen.
Garantie und Gewährleistung stehen nur bei Material- oder Vetarbeitungsmängeln zu. Ob es ein solcher war, der in Folge eines Vorfalls zum Ausfall des Gerätes führte, kann letztlich nur der Hersteller oder sein Reparaturdienstleister beurteilen, und dann das Gerät auf Garantie reparieren, oder dies verweigern.

Wenn ein Gerät einen Sturz aus z.B. 1,5 m erleidet, und in Folge dessen ausfällt, werden viele Nutzer diesen Ausfall ganz selbstverständlich als Garantiefall reklamieren, weil sie der Ansicht sind, solche Vorfälle sind Teil der normalen Nutzung. Wenn sich aber gleichzeitig abschätzen lässt, dass die Belastung beim (langsamen) Überfahren durch ein Auto eher geringer ist, als bei einem solchen Sturz, warum sollte dann das eine Betrug sein, das andere aber nicht?
Zwar hängt die exakte Belastung von vielen Faktoren, auch hoch dynamischen ab, aber die dafür erforderlichen Berechnungs- und Simulationsmethoden dürfte kaum ein Nichtfachmann durchführen können. Im Anhang zeige ich in einer einfachen Beispielrechnung mit newtonscher Mechanik, also ohne Berücksichtigung von Luftwiderstand und Eigenverwindung, die beide Kräfte reduzieren können, die so jeder Gesamtschüler der 6. oder 7. Klasse durchführen kann, dass die bei einem Sturz auftretenden Kräfte größer sein können.
Diese Kräfte wirken dann zudem, proportional zur jeweiligen Masse, auf alle verbauten Teile. Wird das Smartphone dagegen von einem Auto überrollt, und besitzt es ein sprödes Gehäuse aus Glas, kann man davon ausgehen, dass sämtliche Kräfte am Innenleben vorbei in den Boden geleitet werden, die Belastung für das Innenleben also eher geringer ist, und nur das Gehäuse davon betroffen ist, das der Belastung standgehalten hat.

"mathematischer" Anhang:

Ausgegangen wird von einem Sturz aus 1,5 m Höhe auf harten Untergrund wie Fliesen oder Beton einerseits, mit nur 0,5 mm Verzögerungsweg, einem Auto von 1 Tonne und 2,5 Atü Reifendruck anderseits. Die Rechnung ist nur exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf wissenschaftliche Exaktheit oder Fehlerfreiheit.

Es gilt:

F = a*m (1)
s = 0,5*a*t^2 (2)
v = a*t (3)
F*t = m*v (4) Impulssatz

aus (2): t = (2*s/a)^0,5 (5)

(5) einsetzen in (3) führt zu:

v = (2*s*a)^0,5 (6) aufgelöst nach a führt zu:

a = v^2/(2*s) (7)

aus (1) und (7) folgt:

F/m = a = v^2/(2*s) oder

F = m*v^2/(2*s) (8)

Frage 1: Welche Geschwindigkeit hat ein Galaxy S7, das aus 1,5 m Höhe fällt (Luftwiderstand sei vernachlässigt, ansonsten Kompensation durch etwas grössere Höhe):

m = 0,139 kg, a = g = 9,81 m/s, s = 1,5 m

aus (6) folgt:

v = (2*1,5m*9,81m/s^2)^0,5 = 5,81 m/s (ca. 21 km/h)

Frage 2: Welche Kraft wirkt auf ein so stürzendes Smartphone, wenn es auf einer Strecke von 0,5 mm abgebremst wird?

aus (8) folgt:

F= 0,139 kg * (5,81 m/s)^2 / (2*0,0005 m) = 4692,1 N

Dies entspricht einer Gewichtskraft von 4692,1/9,81 = 478,29 kp oder dem Gewicht der Masse von 478,29 kg.

Frage 3: Welche Kraft wirkt auf ein Smartphone, auf dem ein Auto mit einer Masse von 1000 kg mit einem Rad steht?

Reifendruck etwa 3,5 atü oder 2,5 at.
Gewichtskraft F= 1000 kg * 9,81m/s^2 = 9810 N

Pro Rad ergibt sich eine Gewichtskraft von 9810N/4 = 2452,5 N.

1 Bar entspricht einem Druck von 10 N/cm^2, dementsprechend 2,5 Bar 25 N/cm^2.

Auf welcher Fläche pro Reifen ruht das Auto also?

2452,5 N / 25 N/cm^2 = 98,1 cm^2

Da die Fläche eines Galaxy S7 etwa 100 cm^2 beträgt, kann man annehmen, dass die volle Kraft eines Rades auf das S7 übertragen wurde.

— geändert am 30.07.2017, 17:06:29

Gelöschter Account

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

30.07.2017, 15:05:53 via Website

Bei Betrug müsste die Absicht vorliegen, dem Hersteller einen Vermögensschaden zum eigenen Vorteil zuzufügen.

Genau das sehe ich hier.

Und zu deiner Rechnung, steige mal auf eine Mülltonne und spring da runter, dann geh zum Parkplatz, such dir ein Auto aus und lass dir über den Fuß fahren. Danach kannst du noch mal berichten.
Das Überfahren eines Handys gehört nicht in die Kategorie "Normale Nutzung", sondern eher in den Bereich Schusseligkeit, und dafür ist der Hersteller wohl nicht zur Verantwortung zu ziehen.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Micha Schy.Ingalena

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

30.07.2017, 16:57:02 via Website

Wenn ich von der Mülltonne springe ist der Verzögerungsweg viel größer, ich federe den Sprung über viele Zentimeter ab, deshalb sind die auftretenden Kräfte viel kleiner, als wenn mir ein Auto über den Fuß fährt.

Ein Smartphone mit Glasgehäuse zerspringt schon mal, wenn es auf Beton fällt, das zeigt, wie groß die Kräfte sind, die auftreten.

Wenn ein Smartphone runterfällt, und an der Elektronik geht was kaputt, geben es trotzdem viele in Garantie, obwohl der Hersteller die Schäden nicht unbedingt zu verantworten hat. Sind das Deiner Meinung nach alles Betrüger?

Ich meine nein, da der Hersteller oder sein Reparaturdienstleister den Schaden prüft, und dann entscheidet, ob ein Garantiefall gegeben ist. Ich kann im Regelfall gar nicht entscheiden, was ein Garantiefall ist, und was nicht.
Und wenn der Hersteller sagt, es ist einer, dann ist es auch einer.

Im Grunde ist die Frage doch nur, welche Belastung müssen die Bauteile aushalten, so dass noch von einem Garantiefall die Rede ist. Wie diese Belastung zustande kam, sollte zweitrangig sein, da es vom Hersteller nicht beeinflusst werden kann, und die Entscheidungsfindung nur verkompliziert. Zugegeben, Hersteller und Händler sehen das anders, aber ich sehe die Antwort bislang nicht als zwingend vorgegeben.

— geändert am 30.07.2017, 23:34:35

lion05

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.494

30.07.2017, 20:18:10 via Website

Du kannst hier ja rechnen und philosphieren so viel du willst.

Mit dem Auto übers Smartphone fahren und dann versuchen das über Garantie abzuwickeln ist Beschiss.

Unglaublich dass immer wieder versucht wird die Kosten für die eigene Schusseligkeit auf andere abzuwälzen.
(silly)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Micha Schy.IngalenaFrk

Antworten
lion05
  • Forum-Beiträge: 3

31.07.2017, 18:57:43 via Website

Danke Michael K.,
genau deshalb habe ich die Frage hier gestellt und werde vorerst nicht auf eigene Kosten reparieren lassen.
Werde hier später noch Berichten, ob es über Garantie geklappt hat oder nicht.

Michael K.

Antworten
Blurryface
  • Forum-Beiträge: 967

31.07.2017, 19:15:10 via App

Man sollte Samsung vorwarnen.
Mit dem Auto drüber fahren und dann auf Garantie einreichen.
Es macht mich immer wieder fassungslos, was manche Leute sich dabei denken.
Kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Gelöschter AccountFrauke N.

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

31.07.2017, 19:54:26 via Website

Gier halt und die Unfähigkeit, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Frauke N.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 225

31.07.2017, 20:34:59 via Website

Blurryface

Dem kann ich nur zustimmen und hoffen, dass es nicht klappt. genau wegen solchen leuten wird dann die garantie immer mehr eingeschränkt und es geht immer länger weil zuerst geschaut wird ob die schäden wirklich unter Garantie gehen

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.494

31.07.2017, 21:33:01 via Website

Ich habe mal nen Link zu dem Thread an Samsung geschickt.;)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Gelöschter Account

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

31.07.2017, 21:43:06 via Website

@Blurryface, @Frk, @Bruce W., @Frauke N.:

Mal Hand aufs Herz und ne ehrliche Antwort:

Würdet Ihr ein Gerät auf Garantie zur Reparatur einreichen, das

a.) unmittelbar nach einem harten Sturz Funktionsausfälle zeigt?

b.) vier Wochen nach einem harten Sturz Funktionsausfälle zeigt?

— geändert am 31.07.2017, 21:43:57

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 225

31.07.2017, 22:07:27 via Website

a.) shit happens. Dann würde ich mein letztes Phone benutzen und das andere probieren, selber zu reparieren. Oder ein neues kaufen,
b.) shit happened. Dann würde ich mein letztes Phone benutzen. Oder ein neues kaufen.
Mein Note 2 ist mir ins klo gefallen und ich hab mir ein huauauueeeiiooouui oder wie man den chinakrempel nennt, gekauft, es war etwas günstiger als das low-budget von samsung. 4 Wochen später ist es gegen eine Wand geflogen. Das Handy lief von anfang an einfach nur schlecht, ich hätte einfach das samsung nehmen sollen. Mein Sony hatte kurz nach dem einlegen der Simkarte und micro SD funktionsausfälle, "keine sim" "sd-karte nicht erkannt" ich hab es nochmal probiert mit dem einschub und bin dann in den shop. Scheinbar hatte er ruhigere hände und seit da nie Probleme.

also: Wenn mir ein Handy runterfällt bin ich schuld und muss hald ein neues kaufen (dafür halt low-end) oder selber reparieren (zu stark in den lautsprecher gepustet beim note 2) oder ich lerne draus, dass ich mir ne anständige Hülle kaufe (was ich seit dem S2 mache).

Och und wenn die Funktionsausfälle spontane neustarts oder WiFi-ausfälle sind, dann kann ich damit leben.

Nachtrag: einmal ist mir eins runtergefallen, relativ schnell nach dem kauf.
das samsung schrotti Xcover. das erste was mir ohne hülle runtergefallen ist. Spinnennetz auf dem display, dabei solls ja ein "arbeiterhandy sein" hab danach wieder das alte benutzt

— geändert am 31.07.2017, 22:12:36

Michael K.

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.494

31.07.2017, 22:19:21 via Website

@Michael

a: nein

b: nein

ist bei meinem A5 der Fall, WLAN Problem nach Sturz. Warum sollte ich Schusseligkeit auf Garantie reparieren lassen.(silly)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Michael K.

Antworten
Ole
  • Forum-Beiträge: 25

31.07.2017, 22:27:17 via Website

Das wird nicht klappen... dein Display hat 100prozentig einen Haarriss oder dergleichen. Das wird auffallen. Du kannst später gern berichten.. ich prophezeie dir, dass du einen KV bekommst... wenn du Pech hast, kriegste den ganz dicken KV auf die Front und das Board. Wenn du Glück hast, nur auf die Front. Fakt ist, wenn das Display nichts mehr anzeigt, ist ein Riss oder eine Druckstelle vorhanden, die das begründet und diesen Fehler sieht ein geschulter Techniker 1000prozentig. Im selteneren Fall hats direkt das Board erwischt, aber die Displays von Samsung sind so hauchzart (smug), dass die sowas nicht abkönnen. Wir könnten ja Wetten abschließen.

lion05

Antworten
Blurryface
  • Forum-Beiträge: 967

01.08.2017, 06:40:06 via App

@Michael

  1. Nein

  2. Nein

Warum sollte ich das tun?
Ich habe da eine ganz klare Meinung zu die ich ja kund getan habe.

Antworten
Blurryface
  • Forum-Beiträge: 967

01.08.2017, 06:40:40 via App

@Frauke

👍

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

01.08.2017, 07:22:48 via Website

Michael K.

@Blurryface, @Frk, @Bruce W., @Frauke N.:

Mal Hand aufs Herz und ne ehrliche Antwort:

Würdet Ihr ein Gerät auf Garantie zur Reparatur einreichen, das

a.) unmittelbar nach einem harten Sturz Funktionsausfälle zeigt?

b.) vier Wochen nach einem harten Sturz Funktionsausfälle zeigt?

Nein, weil ich genug A.... in der Hose habe, meine Fehler selbst auszubügeln und nicht die Allgemeinheit in die Pflicht zu nehmen. Ich persönlich finde ein derartiges Verhalten verachtenswert und asozial.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

01.08.2017, 07:26:45 via Website

Leute, was wird denn hier noch diskutiert?
Den Nonsens des TE muss man ja nicht weiter befeuern, indem man auf seine absonderliche Argumentation eingeht, sondern den Spiegel vorhält, dass man so viel Unsinn machen darf, wie man will; aber daraus die Konsequenzen zu tragen hat und nicht die Allgemeinheit damit belästigt.

Antworten
Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

01.08.2017, 12:26:54 via Website

Zunächst so mal vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Wie eindeutig geantwortet wurde, hat mich dann doch überrascht, vor allem im Fall von Frage b).

Tritt ein Schaden am Gerät längere Zeit nach einem Sturz auf, so ist zwar gut möglich, dass es einen Zusammenhang mit dem Sturz gibt. Mit der gleichen Berechtigung kann aber vermutet werden, dass der Schaden nichts mit dem Sturz zu tun hat, und ohnehin aufgetreten wäre, ein Gewährleistungsanspruch also besteht, der dann aber verschenkt wird.

Tritt ein Schaden in Zusammenhang mit einem Sturz auf, so liegt die Vermutung durchaus nahe, dass der Schaden unmittelbar durch den Sturz verursacht wurde. Indes hätte der Schaden auch schon angelegt sein können, sein Auftreten wurde durch den Sturz nur beschleunigt. Das ist vielleicht nicht sehr wahrscheinlich, aber immerhin möglich.

Wenn ich von Vermutungen schreibe, dann deshalb, weil es das entsprechende Gesetz selber macht:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html

Den Ursachenvermutungen stehen entsprechende Beweislasten gegenüber. In den ersten 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig, danach der Käufer (im Fall der Gewährleistung).
Wenn schon das Gesetz von Vermutungen redet, die ggf. zu beweisen sind, dann kann wohl kaum die Behauptung einer solchen Vermutung strafrechtlich relevant sein, da der Gegner ja nur ihren Beweis zu verlangen braucht. Gelingt der nicht, was die Regel sein dürfte, hat sich die Sache ohnehin erledigt, gelingt er, ist das Anliegen berechtigt.

Ich respektiere zwar die abweichenden Meinungen, und gestehe sogar eine zugrunde liegende noble Einstellung zu, teile sie allerdings nicht.
Ich interpretiere die Gesetzesformulierung so, dass ich die Vermutung eines angelegten Schadens jederzeit behaupten darf, sie allerdings ggf. auch beweisen muss.
Auch die moralische Empörung kann ich nicht nachvollziehen.
Der Hersteller hat das Recht, eine Gewährleistungs- oder Garantieforderung zu prüfen. Kommt er trotz dieser Prüfung, wofür ihm Spezialisten und Labore zur Verfügung stehen, zu dem Schluss, dass er gewährleistungspflichtig ist, obwohl er es eigentlich nicht wäre, so muss er sich das schon selber anrechnen lassen. Trotzdem entsteht ihm, genauer gesagt seinen Eigentümern, ein Vermögensschaden, nicht aber der Allgemeinheit, weshalb Begriffe wie "asozial" deplatziert sind, da es hier um Rechte und Pflichten zweier ziviler Parteien geht. Der Staat oder die Allgemeinheit sind nicht involviert.

Sicher kommt es in der Praxis zu etlichen Fällen gewährter Garantie oder Gewährleistung, die nicht gerechtfertigt sind. Dem dürften aber viel mehr Fälle gegenüberstehen, in denen eigentlich berechtigte Gewährleistungs- oder Garantieansprüche abgewiesen werden, weil Händler und Hersteller den Käufern die Beweispflicht abverlangen, die die ohne teuren Gutachter nicht erfüllen können.
Dazu unterliegt der Käufer 18 Monate lang der Beweispflicht, Händler und Hersteller aber nur 6 Monate (wieder Gewährleistung, bei der Garantie hat der Hersteller noch mehr Möglichkeiten, Beweise zu verlangen). Waffengleicheit kann ich da nicht erkennen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

— geändert am 01.08.2017, 12:41:41

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.494

01.08.2017, 13:07:12 via Website

Wenn ich genau weiss das Gewaltanwendung stattgefunden hat und trotzdem versuche den mir entstandenen Schaden über Garantie oder Gewährleistung zu begleichen ist das für mich nicht in Ordnung.

Der Tatsache geschuldet dass wohl manch einer sowas trotzdem macht braucht man sich nicht zu wundern dass echte Garantie/Gewährleistungfälle genauer und zeitaufwendiger geprüft werden.

Der ehrliche Kunde kann also auch Nachteile haben durch solche Vorgehensweisen.

— geändert am 01.08.2017, 14:17:14

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

01.08.2017, 13:48:28 via Website

Der ehrliche Kunde, User, Versicherungsnehmer usw. hat immer das Nachsehen:
- dieses Beispiel - > mögliche Anhebungen beim Preis für die Geräte (der Hersteller kalkuliert mit einer bestimmten Ausfallrate, die wie dieses Beispiel zeigt, ansteigen wird).
- Versicherungen im allgemeinen - > durch Betrug in allen Bereichen steigen die Beiträge (ist bereits Thema einer eigenen TV-Sendung bei RTL)

Leider kann man sich als ehrlicher Kunde gegen eine derartige Praxis nicht schützen!

Mein Mainframe -> HP16C
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Troubleshooting-Probleme? -> Kepner Tregoe!

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lion05
  • Forum-Beiträge: 3

03.08.2017, 12:04:27 via Website

Ole

Das wird nicht klappen... dein Display hat 100prozentig einen Haarriss oder dergleichen. Das wird auffallen. Du kannst später gern berichten.. ich prophezeie dir, dass du einen KV bekommst... wenn du Pech hast, kriegste den ganz dicken KV auf die Front und das Board. Wenn du Glück hast, nur auf die Front. Fakt ist, wenn das Display nichts mehr anzeigt, ist ein Riss oder eine Druckstelle vorhanden, die das begründet und diesen Fehler sieht ein geschulter Techniker 1000prozentig. Im selteneren Fall hats direkt das Board erwischt, aber die Displays von Samsung sind so hauchzart (smug), dass die sowas nicht abkönnen. Wir könnten ja Wetten abschließen.

vernünftigste antwort
danke Ole...

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