In-App Käufe im WebView

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Pascal B
  • Forum-Beiträge: 3

29.06.2017, 01:41:09 via Website

Hallo miteinander,

ich habe eine Website auf der man verschiedene Pakete kaufen kann um mehr Funktionen zu erhalten und das Angebot das man bekommt zu erweitern. Jetzt wollte ich fragen wie das ist, wenn ich diese Seite als App via WebView im PlayStore anbiete.

Fallen diese Käufe dann unter inApp Käufe?
Also verstoße ich gegen Google-Richtlinie wenn ich von den Einnahmen dann nichts an Google abdrücke?

Hat da jemand Erfahrungen?

Gruß

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

29.06.2017, 07:51:58 via Website

Hallo Pascal,

du verwechselst Einiges.

Dein Web Angebot hat nichts mit der App zu tun, die könntest Du auch mit einem normalen
Browser machen.

InApp Käufe beziehen sich auf die App und man kann diese allerdings nur über die App abwickeln,
Dann erfolgt die Abrechnung natürlich über Google.

"Abdrücken" tust du dann nichts , Google behält die Gebühren automatisch ein

— geändert am 29.06.2017, 07:57:04

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Pascal B
  • Forum-Beiträge: 3

29.06.2017, 08:02:42 via Website

Also selbst wenn die App mit dem WebView meine Hauptzugriffsquelle ist und es sogar selbst als App definiert wird von meiner Seite aus, so muss ich keine Gebühren bezahlen mit der Begründung, dass man das ja auch über die Webseite am PC machen könne?

Des wär ja super :D

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

29.06.2017, 08:07:33 via Website

Gebühren werden nur dann von Google erhoben , solange du etwas über Google abrechnest.

Amazon muss mit deren App auch nichts an Google entrichten , wenn du dort Waschmittel bestellst .

Anmerkung : ich finde es allerdings ein wenig "anrüchig" nur eine WebView App anzubieten,
die nur den Zweck hat , ausschliesslich auf deiner Webseite zu surfen und um dort etwas zu kaufen
zu können.

Gibt schnell einen Shitstorm - da solltest du nochmal drüber schlafen .- kann nach hinten losgehen
Dann lieber eine "richtige" App mit Mehrwert

— geändert am 29.06.2017, 08:12:01

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Pascal B

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Pascal B
  • Forum-Beiträge: 3

29.06.2017, 08:16:12 via Website

swa00

Gebühren werden nur dann von Google erhoben , solange du etwas über Google abrechnest.

Amazon muss mit deren App auch nichts an Google entrichten , wenn du dort Waschmittel bestellst .

Anmerkung : ich finde es allerdings ein wenig "anrüchig" nur eine WebView App anzubieten,
die nur den Zweck hat , ausschliesslich auf deiner Webseite zu surfen und um dort etwas zu kaufen.

Gibt schnell einen Shitstorm - da solltest du nochmal drüber schlafen .- kann nach hinten losgehen

Das Projekt von dem ganzen war erstmal nur aus privaten Zwecken gedacht. Irgendwann kam der Punkt an dem ich dachte, dass das auch für andere Nutzer hilfreich sein kann. Da meine Java-Programmierkenntnisse leider nicht so der Hammer sind, habe ich mich entschlossen das ganze als App via WebView anzubieten. Jetzt habe ich aber gemerkt, dass das ganze ein gar nicht so schlechter Zug war. Es geht mir nicht darum nur Leute auf die App zu leiten damit sie bezahlen. Ich habe wie gesagt das ganze bereits so aufgebaut, dass es für mobile Geräte kompatibel ist. Jetzt kommt der Punkt an dem ich das alles nochmal überarbeiten will und im Zuge dessen Premium-Funktionen anbieten möchte. Nachdem das mit in-App-Käufen in dem Fall wegfällt, wollte ich wissen ob ich das trotzdem so machen kann oder ob ich gegen Richtlinien von Google verstoße. Das war eigentlich mein Hauptgrund warum ich diese Frage stelle. Bezogen daraf, dass ich das sonst leider nicht machen kann und das als richtige App releasen müsste um sowas anzubieten.

Also dieser WebView ist nicht nur zum Surfen gedacht, wie gesagt. Die Seite ist für mobile Geräte da. Nachdem das mit dem "Auf den Startbildschirm hinzufügen" in jedem Browser anders ist, war das die einfachste Methode. Auch aus Marketing Gründen war das ein nicht ganz verkehrter Zug. Und wie gesagt, momentan ist alles for free. Es wird auch nie Kaufzwang bestehen. Aber wenn man bestimmte Funktionen mehr haben möchte, wird der User zur Kasse gebeten. Ganz im Stil von in-App-Käufen.

Gruß :)

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

29.06.2017, 08:18:41 via Website

Na dann hau rein :-)

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Florian Blau
  • Forum-Beiträge: 2

15.11.2017, 16:33:59 via Website

ok sry, hier die korrektur in kurzfassung.

ich verstehe nicht warum das nicht zum thema passen sollte. es geht doch um in app käufe innerhalb einer webview.
googles agbs lauten aber, ..... der zugriff auf inhalte von spielen über eine app, die zahlungsmethode von google play verwenden muss.
in meinem fall handelt es sich um ein browsergame das in ein webview integriert ist und ein webseitiges payment system enthalten soll. oder täusche ich mich und sind diese agbs mittlerweile nicht mehr gültig.?

deshalb nochmals die frage, ob dies erlaubt ist, da sich die außnahmen auf physische produkte beziehen, wie sie z.b. amazon anbietet oder andere webshops.

— geändert am 15.11.2017, 17:37:50

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

15.11.2017, 16:50:56 via Website

Hallo Florian,

selbst nach dreimaligen durchlesen deiner Zitate konnte ich keinen Zusammenhang mit dem Thema erkennen.

Es handelt sich beim TE um keines der genannten Konstellationen .
Vielmehr hast du die uralt , allseits bekannten Regeln zitiert.

Und sei bitte so freundlich und passe deinen Beitrag mal formatmäßig an -
wir sind alle nicht blind :-)

— geändert am 15.11.2017, 16:58:21

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Pascal P.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

15.11.2017, 19:51:54 via Website

Hallo Florian,

es ist jetzt nicht von Vorteil , dass du deinen ursprünglichen Thread im Inhalt verändert hast ,
somit hat meine vorherige Antwort keinen Bezug mehr.

Zum Thema :

Du verkennst etwas Wesentliches : Hast du eine App , deren Betrieb nur mit AddIn-Pay erweitert wird, so gibt Google vor, dies über den Account abzurechnen.
(z.b. Erweiterte Funktionen)

Im Falle des TE's ( oder Webview) wird die Funktion der App NICHT dadurch erweitert, indem man Pakete dazu kauft , sondern lediglich der Webinhalt.

Der Webview wird durch den Zukauf weder erweitert noch werden Funktionen hinzugekauft die die APP betreffen.
Du hast also kein eigenes Rendering oder App Premium Funktionen, sondern einen schnöden simplen Browser - Also eine Entwicklung auf der simplen & untersten Ebene.

Das Spiel könnte genau so gut direkt mit dem Standard-Browser zu bedienen sein und man
bräuchte dazu keine eigenständige App.

Und da ist der wesentliche Unterschied

P.S.

deshalb nochmals die frage, ob dies erlaubt ist, da sich die außnahmen auf physische produkte beziehen, wie sie z.b. amazon anbietet oder andere webshops.

Amazon EBooks, Netflix Videos, Spotify Music sind weder physische Produkte, noch erwirbst du dadurch persönliches Eigentum.

— geändert am 15.11.2017, 20:49:51

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Pascal P.Ludy

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Florian Blau
  • Forum-Beiträge: 2

15.11.2017, 22:39:38 via Website

Wenigstens einer der sich auskennt. Vielen Dank und sry für die Umstände.
Du hast mir sehr damit geholfen.

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