Hallo Florian,
es ist jetzt nicht von Vorteil , dass du deinen ursprünglichen Thread im Inhalt verändert hast ,
somit hat meine vorherige Antwort keinen Bezug mehr.
Zum Thema :
Du verkennst etwas Wesentliches : Hast du eine App , deren Betrieb nur mit AddIn-Pay erweitert wird, so gibt Google vor, dies über den Account abzurechnen.
(z.b. Erweiterte Funktionen)
Im Falle des TE's ( oder Webview) wird die Funktion der App NICHT dadurch erweitert, indem man Pakete dazu kauft , sondern lediglich der Webinhalt.
Der Webview wird durch den Zukauf weder erweitert noch werden Funktionen hinzugekauft die die APP betreffen.
Du hast also kein eigenes Rendering oder App Premium Funktionen, sondern einen schnöden simplen Browser - Also eine Entwicklung auf der simplen & untersten Ebene.
Das Spiel könnte genau so gut direkt mit dem Standard-Browser zu bedienen sein und man
bräuchte dazu keine eigenständige App.
Und da ist der wesentliche Unterschied
P.S.
deshalb nochmals die frage, ob dies erlaubt ist, da sich die außnahmen auf physische produkte beziehen, wie sie z.b. amazon anbietet oder andere webshops.
Amazon EBooks, Netflix Videos, Spotify Music sind weder physische Produkte, noch erwirbst du dadurch persönliches Eigentum.
— geändert am 15.11.2017, 20:49:51
Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]
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