Ein Akku gilt aus "austauschbar" oder als Wechselakku, wenn der Tausch durch den Benutzer vom Hersteller vorgesehen ist.
Dafür dürfen weder spezielles Werkzeug, noch spezielle Kenntnisse vorausgesetzt werden. Das Gehäuse oder eine Klappe im Gehäuse müsste dann zum Öffnen ohne spezielles Werkzeug, also idealerweise nur mit den Fingern, durch den Benutzer vorgesehen sein. Ebenfalls dürfte der Akku nicht eingelötet sein, sondern müsste durch federnde Kontakte elektrisch verbunden sein.
In diesen Fällen würde ein Tausch durch den Käufer auch nicht Garantie und Gewährleistung beeinträchtigen, zumindest dann nicht, wenn der Tauschakku ein Originalersatzteil wäre.
Es ist allerdings kein Nachteil, wenn ein fest verbauter Akku leicht tauschbar ist.
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