Sorry, aber das ist einfach Käse.
Es mag sein, dass es in anderen Ländern so eine Zulassung gibt, aber in Deutschland gibt es das nicht.
Schauen wir, was das Bundesfinanzministerium sagt:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html
Darin:
"12. Zertifizierung und Software-Testate
179 Die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination der DV-Systeme
für die Erfüllung außersteuerlicher oder steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewah-
rungspflichten lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Dies gilt umso mehr,
als weitere Kriterien (z. B. Releasewechsel, Updates, die Vergabe von Zugriffsrechten
oder Parametrisierungen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten)
erheblichen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems und damit auf
Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen haben können.
180 Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer
steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt.
181 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes
dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in
Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung."
Es ist dem Bundesfinanzministerium völlig egal, was für ein EDV System der Unternehmer einsetzt. Es muss lediglich den gesetzlichen Grundlagen genügen.
Es geht darum, dass Buchungen über Jahre hinweg konsistent, manipulationssicher und nachvollziehbar archiviert sind und sämtliche Buchungsfälle gesichert rekonstruiert werden können. So lange das der Steuerpflichtige kann, interessiert sich das Bundesfinanzministerium nicht die Bohne, was für ein Kassensystem eingesetzt wurde.
Es ist übrigens auch nicht illegal oder strafbar, ein nicht den Grundlagen der GoBD entsprechendes Produkt herzustellen. Das Problem am Ende hat nicht der Hersteller der (unzulänglichen) Lösung, sondern der Unternehmer, der das Produkt einsetzt. Da kann dann eine wie auch immer geartete "Zertifizierung" das Vertrauen des Unternehmers in die Lösung erhöhen. Aber mehr auch nicht.
Und das spielt in diesem Thread keine Rolle, weil der Fragesteller die Lösung selbst entwickeln will. Wenn er weiß, was er tut und sich an die klaren (und im übrigen relativ simplen) Grundlagen hält, ist alles völlig gut.
Herzliche Grüße
Carsten
— geändert am 31.01.2017, 00:30:45
Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe
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