Nach 2 Reparaturen nur ein Austauschgerät?

  • Antworten:11
Tobias G.
  • Forum-Beiträge: 36

05.01.2017, 19:44:17 via Website

Hallo Leute,
Mein Motorola G4 Plus hat den Fehler, dass sich BIlder ins Display eingebrannen.
Daraufhin habe ich Motorola kontaktiert und es wurde 2x repariert.
Meiner Meinung nach wurde beim ersten mal nichts repariert, sondern nur Software seitig rum gedoktort, weil keine neue Folie auf dem Display war, sondern nur Paketklebeband als Schutz fungierte und der Fehler war immer noch da.
Beim zweiten Mal wurde, meiner Meinung nach, das Display gewechselt, weil eine richtige Folie drauf war und der Fehler war weg.

Jetzt ist er wieder aufgetreten und man hat mir ein Austauschgerät angeboten. Doch ich möchte ein komplett neues und versiegeltes Gerät bekommen, da ich finde 300€ sind sehr viel und ich nicht irgendein gebrauchtes bekommen will.

Muss ich so ein Austauschgerät akzeptieren oder kann ich auf ein neues Gerät bestehen?

LG Tobi

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

05.01.2017, 19:52:37 via Website

Hallo Tobias,

grundsätzlich hat der Hersteller ein Anrecht auf dreimalige Reparatur von einem und dem gleichen Fehler
innerhalb der Garantiezeit, bevor du Wandlung geltend machen kannst.

Das ist bei dir schon mal nicht erfolgt.

Dann stellt sich die Frage , wie alt das Gerät ist.

Nach 6 Monaten bist du im übrigen in der Beweispflicht , dass der Fehler von Anfang an drin war und du du damit ein Anrecht auf kostenlose Reparatur hast.

Du kannst ja auch kein neues Auto verlangen , nur weil dein neues schon ein paar mal in der Werkstatt war.
Das verhält sich bei Smartphones nicht anders.

Insofern ist das Entgegenkommen des Herstellers , dir ein Austauschgerät zu geben schon sehr
wohlwollend, weil dein Katastrophulus dich nun nicht mehr ärgern kann.

— geändert am 05.01.2017, 20:03:49

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Tobias G.
  • Forum-Beiträge: 36

05.01.2017, 20:03:01 via Website

Danke für die schnelle Antwort :)
habe das Gerät im August gekauft und Mitte November habe ich das Gerät zum ersten mal eingeschickt.
Es kam an und der Fehler war immer noch da, also wurde es Anfang Dezember wieder eingeschickt und war dann.
Danach schien alles wieder in Ordnung zu sein, jedoch seit paar Tagen ist das Problem wieder da....

Ich möchte bei dem hohen Kaufpreis kein "gebrauchtes" Gerät..... :(

LG Tobi

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

05.01.2017, 20:19:18 via Website

Mit Hintergrund der rechtlichen Lage, bleibt Dir also nur übrig, den Hersteller
(oder besser den Verkäufer) anzusprechen und ein ordentliches und ruhiges Gespräch zu führen.

Das wird der Einzige Weg sein ggf. das Gerät zurückzugeben - das wäre aber nur eine reine Kulanzleistung
und keine Verpflichtung seitens des Verkäufers.
Er wird dir mit Sicherheit einen Betrag vom Kaufpreis abziehen, da du ja schon das Gerät genutzt hast.

Tip : Da nun aufbrausend aufzutreten - auch wenn es dich ärgert - bringt dich keinen Schritt weiter.
Da schalten sie sehr schnell auf Stur und du musst damit leben.

Diese sind erst mal im Recht - da kannst du nichts tun ...

— geändert am 05.01.2017, 20:20:13

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Meskalin1983
  • Forum-Beiträge: 209

06.01.2017, 06:33:59 via Website

Sorry aber dein Gerät ist ja auch schon 4Monate in Gebrauch...🤔
Wenn das Austausch Gerät in Ordnung ist verstehe ich das Problem daran nicht.
Nimm das Gerät und gut is...

Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

06.01.2017, 07:08:38 via Website

Was soll das denn für ein Austauschgerät sein? Refurbished, gebraucht, aus der Vitrine? Oder ganz anders? Bei Refurbished hat man ja quasi ein Neugerät.

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Manuel K.
  • Forum-Beiträge: 249

06.01.2017, 07:39:48 via App

Du wirst sicherlich ein weiteres Mal eine Reparatur des Displays in Kauf nehmen müssen. Da der Hersteller dazu verpflichtet ist. Einen Grund auf Wandlung sehe ich hier noch nicht.
Aber wie die vorherigen Kommentare schon zeigen, sich beim Hersteller melden und freudlich bleiben.

No risk, no Fun
Was macht das blaue Licht?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

06.01.2017, 08:31:15 via App

Manuel K.

Du wirst sicherlich ein weiteres Mal eine Reparatur des Displays in Kauf nehmen müssen. Da der Hersteller dazu verpflichtet ist.

Wie kommst Du darauf, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist?

Wandlung hat übrigens nichts mit dem Hersteller zu tun. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Käufer und Verkäufer. Nicht zwischen Käufer und Hersteller.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 06.01.2017, 08:32:11

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Manuel K.
  • Forum-Beiträge: 249

06.01.2017, 08:50:27 via App

Carsten M.

Manuel K.

Du wirst sicherlich ein weiteres Mal eine Reparatur des Displays in Kauf nehmen müssen. Da der Hersteller dazu verpflichtet ist.

Wie kommst Du darauf, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist?

Wandlung hat übrigens nichts mit dem Hersteller zu tun. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Käufer und Verkäufer. Nicht zwischen Käufer und Hersteller.

Herzliche Grüße

Carsten

Okay, dann halt Verkäufer und Käufer....
Goldstaubwaage ausgepackt. :-/

— geändert am 06.01.2017, 08:52:10

No risk, no Fun
Was macht das blaue Licht?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

06.01.2017, 08:53:37 via App

Und auch der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein drittes Mal ein Display zu tauschen.

Der Käufer wäre verpflichtet, es zu akzeptieren, wenn der Verkäufer das macht.

Das sind doch alles signifikante Unterschiede!

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

06.01.2017, 09:06:50 via Website

Wandlung gibt es nur in Österreich. In Deutschland gibt es die Wandelung. Auch den Begriff nutzt man nicht mehr, sondern "Rückgängigmachung des Kaufes".
Hast du das Gerät bei Motorola gekauft? Wenn nein, warum hast du keinen Anspruch auf Gewährleistung (beim Händler) geltend gemacht? Dann hätte der Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung. Wenn Motorola als Hersteller dir etwas auf Garantie repariert, hast du ggf. auch ein schlechtes Gebrauchtgerät im Austausch zu akzeptieren, wenn die Garantiebedingungen dahingehend lauten.

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