Samsung Galaxy S7 Edge — Wasser eingedrungen

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 22:06:49 via Website

Björn Krüger

Erstmal danke für Deine Hinweise. Ich weiß, dass hier natürlich keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf, aber vielleicht kannst Du mir für die Punkte, die Du genannt hast, ja ein paar Recherche-Ansätze nennen?

Ich bin kein Jurist und kann Dir alleine deshalb schon keine echte Rechtsberatung geben. Ich habe aber eine kaufmännische Ausbildung, bei der genau dieser Punkt sehr genau durchgenommen wurde. Meine Ausbildung ist über 25 Jahre her, jedoch war ich ständig mit dem Thema befasst und musste mich auf dem aktuellen Stand halten. Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass das folgende Hand und Fuß hat.

  • Verkäufer muss das Gerät im Laden prüfen, und darf es nicht zur Prüfung einschicken

Das steht nirgends explizit. Es steht aber auch nicht, dass er das Gerät erst an Fachleute schicken darf. Zumal er Dich damit benachteiligen würde. Du gibst das Gerät aus der Hand und kannst Deine Beweisführung nicht mehr durchführen.

  • Der Verkäufer darf nur dann auf Nachbesserung bestehen, wenn Du vom Kauf zurücktreten willst, den Kaufpreis mindern willst oder Schadensersatz forderst.

Zunächst gilt folgendes:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit > nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Du hast 1. verlangt:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

In (1) heißt es "Der Käufer kann (..) nach seiner Wahl (..)

Das kann der Verkäufer höchstens auf Deine Kulanz setzen. Wer hier was verlangen darf, ist eindeutig.

Jetzt könnte der Verkäufer nach (3) einwenden, die Kosten seien unverhältnismäßig. Das dürfte ihm aber schwer fallen. Denn was erwartet er im Gegenzug von Dir? Nochmal vorbeikommen. Kein Gerät haben. Du gibst das Gerät zwecks aus der Hand und verzichtest auf Deine Beweise.

Ein paar hundert Euro sind wohl nicht unverhältnismäßig und sein unternehmerisches Risiko, wenn man einen Rechtsstreit dagegen hält.

Eine gute Zusammenfassung findest Du hier: http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

Da steht auch, dass beim Rücktritt zuvor eine Nachbesserung zugestanden werden muss. Es steht nirgends im $437, dass Du beim Absatz 1 ihm eine Nachbesserung zugestehen musst.

  • Und das mit dem "bewiesenen Sachmangel"

Zugesicherte Eigenschaft: IP68-Zertifizierung

Die 6 bedeutet "vollständig staubdicht
Die 8 bedeutet "Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen". Die Tiefe bestimmt der Samsung.

http://blog.wika.de/know-how/definition-schutzart-ip68/

Wenn dennoch Wasser eingetreten ist (egal, ob es versehentlich oder absichtlich untergetaucht wurde), ist die zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt. Das ist Beweis genug.

Jetzt kommt Samsung mit Einschränkungen:

"Schutz bei dauerhaftem Untertauchen bei 1,5 m Wassertiefe für 30 Minuten und ausschließlich in klarem Wasser. Kein Schutz bei Salzwasser und anderen Flüssigkeiten, insbesondere Seifenlauge, Alkohol und/oder erhitzter Flüssigkeit. Der SIM-Karten-/Speicherkartenhalter muss stets vollständig mit dem Gerät abschließen, so dass durch ihn kein Wasser eindringen kann."

Wer sagt, dass sich der SIM-Karten-/Speicherkartenhalter nicht durch einen Schlag gelöst hat, bevor das gerät ins Wasser gefallen ist? Das wäre wiederum ein Sachmangel, der den Schaden verursacht hat. Und im übrigen ist das Gerät für jedermann erhältlich und kein Gerät für Spezialisten. Auch das muss Samsung bei der Konzeption und Fertigung beachten und somit sicherstellen, dass versehentliches vollständiges nicht-abschließen ausgeschlossen ist.

Antworten
Christian S.
  • Forum-Beiträge: 233

20.12.2016, 11:02:49 via Website

Spannendes Thema. Ich les hier gerne mit.
"SIM-Karten-/Speicherkartenhalter muss stets vollständig mit dem Gerät abschließen, so dass durch ihn kein Wasser eindringen kann"

Als Laie würde ich davon ausgehen, wenn die Sim/Speicherkarte-Karte eingelegt und erkannt wird, ist dieser richtig verschlossen. So als kleine Anmerkung....ob das in deiner Argumentationskette hilfreich ist, weiß ich leider nicht.
Drück dir die Daumen!

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

20.12.2016, 13:27:27 via Website

Moin!

Ich habe noch etwas recherchiert, insbesondere den Link von Aries habe ich mir genau angeschaut. Vielen Dank für Deine Ausführungen, Aries!!!

Das sieht doch alles ganz danach aus, als müsste ich mir keine Gedanken machen.

Daher bin ich also heute morgen gleich zur Verbraucherzentrale gegangen.
Ich habe dort mit einer älteren Anwältin gesprochen, die sich selbst als "alter Hase" bezeichnet hat. Also jemand mit Erfahrung, gut!!

Habe ihr den Fall geschildert, und meine Interpretation der Paragrafen dargelegt. Sie hat gesagt, dass ich alles richtig verstanden habe, und dass sie der Ansicht bin, dass ich im Recht bin.

Toll oder?

Aaaaaaaber:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen!
Sie sagt, es ist keineswegs sicher, dass ich vor Gericht Recht bekomme.
Der Knackpunkt sei die Frage, ob es dem Verkäufer zuzumuten ist, die verlangte "Nachlieferung" (also Austausch) statt einer Reparatur zu gewähren.
§439 ("Nacherfüllung") Absatz 3 sagt ja folgendes:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Und genau das ist nicht gesetzlich definiert. Ich habe zwei Beispiele gelesen, was dem Verkäufer zuzumuten ist:
-150% des Sachwertes
-Mehrkosten von 10% gegenüber der nicht gewählten Nacherfüllungsvariante (also wenn ich den Austausch verlange, dürfen die Kosten dafür bis zu 10% höher sein, als die Kosten für die Reparatur). Allerdings kommt hier noch als Kriterium hinzu, dass dem Käufer keine erheblichen Nachteile entstehen dürfen, z.B. eine lange Wartezeit.

Aber das ist nicht definitiv geregelt, insofern bleibt hier eine Unsicherheit, ob bei einem Gerichtsverfahren in meinem Sinne entschieden würde.

Jedenfalls hat mir die Anwältin von einem Prozess abgeraten. Dieser würde ca. 9 Monate dauern, und wie gesagt, der Ausgang wäre nicht klar.

Ich werde jetzt nochmal einen Brief schreiben, mit einer Darstellung der gesetzlichen Vorschriften, und damit beim Marktleiter vorsprechen.

Wenn er sich immer noch sträubt, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen, und die das Gerät einschicken lassen.
Und dann bin ich gespannt, was die danach sagen.

Es kann die Aussage kommen, dass es ein Wasserschaden ist, für den man nicht einstehen will. Natürlich müssen die beweisen, dass ich das Gerät unsachgemäß behandelt habe. Aber was will ich machen, wenn die sich tatsächlich auf ein Gerichtsverfahren einlassen?

Und selbst wenn die das Gerät auf Gewährleistung reparieren, also die Kamera austauschen, bin ich trotzdem nicht zufrieden, denn die Feuchtigkeit ist sicher an mehreren Stellen, und Folgeschäden werden bestimmt auftreten.

Bin echt verunsichert und mega-frustriert. Keinen Fehler gemacht, trotzdem bleibe ich vielleicht auf dem Schaden sitzen.

Habe schon überlegt, ob ich den Fall mal per Brief an die Saturn Geschäftsführung schicke, habe mit sowas in der Vergangenheit schon Erfolg gehabt (bei einer Auto-Sache).
Aber das verzögert sich dann auch wieder alles wochenlang...

Hat noch jemand einen Rat?

Danke und viele Grüße,

Björn

Antworten
Sparky81
  • Forum-Beiträge: 80

20.12.2016, 14:01:13 via Website

Wenn du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst würde ich von einem Anwalt einen Brief direkt an Saturn senden lassen.
Was sich auch immer gut macht ist die Drohung damit zur Zeitung zu gehen. Aber den Marktleiter wird dass dann auch weniger interessieren, eher Saturn selbst. Negative publicity ist nie gut...
Bitte korrigiert mich falls ich mich Irre!

— geändert am 20.12.2016, 14:02:24

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

20.12.2016, 14:26:09 via Website

Hmm, der wahre schuldige ist doch nicht Saturn.

Selbst wenn man damit an die Presse ginge, Saturn hat doch damit nichts am Hut. Die Handeln nach Vorgaben, die sie durch Samsung und Metro bekommen. Im umkehrschluss müsste man sich die Frage stellen ob die dir nicht im Nachhinein verleumdung andichten. Nach dem Motto der geht an die presse und bewirft uns mit Dreck weil er einen schlechten Service vorgibt, wäre es nach Saturn gegangen wäre sein Handy schon auf dem Weg zur Reparatur.

Das ist alles mit Vorsicht zu genießen was man sich zu Recht oder Unrecht rausnimmt. Ich bin kein Anwalt oder Verbraucherschützer, aber ich wäre vorsichitg mit Tipps wie geh an die Medien. Björn muss es am Schluss ausbaden.

Mein Gefühl sagt mir das man hier nichts gewinnt wenn man mit der Brechstange kommt. Ein gutes Gespräch finde ich da sinniger.

Im Endefekt kann nur Björn das entscheiden.

Es ist ärgerlich genung wie es ist. Sich da jetzt noch mehr Baustellen aufmachen bringt nur weitere Frustration.

— geändert am 20.12.2016, 14:27:26

Sparky81

Antworten
Sparky81
  • Forum-Beiträge: 80

20.12.2016, 14:48:24 via Website

Danke David dass du da genauer drauf eingegangen bist, jedoch spreche ich ja nur von der Drohung, nicht es wirklich zu machen :D

Natürlich kannst du recht haben und die Arbeiten nur auf Vorgabe von Samsung...

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

20.12.2016, 16:22:21 via Website

Moin!

Naja, Saturn ist nicht Schuld daran, dass das Handy kaputt ist, aber es ist Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche des Kunden, und muss sich an die Gesetze halten. Und die Gesetze sagen, dass ich mir aussuchen kann, ob Reparatur oder Austauschgerät (§439 Absatz 1).

Aber ich weiß inzwischen echt nicht mehr, was ich machen soll. Ich könnte nochmal zu Saturn gehen, den Marktleiter verlangen, und ihm die Sachlage nochmal schildern. Dazu auch die Paragrafen erwähnen, und das Gespräch mit dem Rechtsanwalt, der bestätigt hat, dass ich im Recht bin. Dass er mir von einem Prozess abrät sollte ich natürlich nicht sagen....
Aber wenn sich auch der Marktleiter nicht darauf einlässt, was dann?? Handy wieder mitnehmen? Aber wie dann weiter vorgehen? Dann zieht es sich immer weiter und weiter und am Ende muss es doch eingeschickt werden, oder ich muss tatsächlich vor Gericht gehen, was ich nicht will. Ich kann ja schlecht das Gerät wieder mitnehmen, weil ich nicht will, dass es eingeschickt wird, und ein paar Tage bringe ich es wieder hin, um es doch einschicken zu lassen. Das ist dann auch unglaubwürdig.

Ich neige dazu, das Teil einschicken zu lassen, und zu hoffen dass es ausgetauscht wird.

Wenn sie sich dann weigern, kann ich immer noch das große Fass aufmachen.

Oder ich schreibe einen Brief direkt an Saturn, und sehe, wie die reagieren.

Ich vermute mal, dass die genau das wollen. Der Kunde scheut die Auseinandersetzung vor Gericht, und daher wird er hingehalten in der Hoffnung, dass er diesen Schritt nicht macht, und nachgibt.

Ich weiß auch nicht...

Viele Grüße,

Björn

— geändert am 20.12.2016, 16:29:10

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

20.12.2016, 16:41:52 via Website

David H.

Hmm, der wahre schuldige ist doch nicht Saturn.

Doch, der wahre Schuldige ist Saturn.

Der Kaufvertrag besteht zwischen Björn und Saturn.
Es geht um Gewährleistung und die betrifft die Vertragspartner des Kaufes. Das sind Björn und Saturn.

Das ganze Spielchen geht auch darum, dass Saturn sich der Gewährleistungspflicht entziehen und das ganze auf Garantie von Samsung abwickeln möchte. Aber bei der Garantie hat man als Käufer eine viel schwächere rechtliche Grundlage.

Wenn Saturn nach Vorgabe von Samsung arbeitet, ist das ihre Entscheidung. Es geht nur um das vertragsverhältnis zwischen Björn und Saturn und das ist von anderen Verträgen unabhängig und darf Björn nicht zum Nachteil werden.

— geändert am 20.12.2016, 16:43:47

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

20.12.2016, 16:46:26 via Website

ich gehe nachher nochmal hin, und spreche mit dem Marktleiter. Wenn der sich querstellt, nehme ich das Teil wieder mit, und schreibe einen Brief an die Geschäftsführung von Saturn.
Das hilft vielleicht.

In der Zwischenzeit kann ich das Gerät ja noch benutzen. Es funktioniert ja bis auf die Kamera.

Meine Frau hat eine Rechtsschutzversicherung, ich weiß nicht, ob ich als Ehemann da mit drin bin. Die Versicherung wurde abgeschlossen, bevor wir geheiratet haben. Aber das kann ich ja mit einem Anruf klären.

Falls ich mit drin bin, lasse ich einen Anwalt den Brief schreiben, das hat sicher mehr Gewicht.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

20.12.2016, 17:08:55 via Website

Björn Krüger

§439 ("Nacherfüllung") Absatz 3 sagt ja folgendes:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Und genau das ist nicht gesetzlich definiert. Ich habe zwei Beispiele gelesen, was dem Verkäufer zuzumuten ist:
-150% des Sachwertes
-Mehrkosten von 10% gegenüber der nicht gewählten Nacherfüllungsvariante (also wenn ich den Austausch verlange, dürfen die Kosten dafür bis zu 10% höher sein, als die Kosten für die Reparatur). Allerdings kommt hier noch als Kriterium hinzu, dass dem Käufer keine erheblichen Nachteile entstehen dürfen, z.B. eine lange Wartezeit.

Was sind denn die Kosten für eine Nacherfüllung durch Tausch?
5 oder 10 Minuten der Arbeitszeit des Mitarbeiters um das neue Gerät aus der Vitrine zu holen, einen Zettel auszufüllen und das mangelhafte Gerät nach hinten zu bringen.

Das mangelhafte Gerät kann Saturn gerne reparieren und als B-Ware verkaufen. Soll Dich doch nicht interesssieren und schmälert vielleicht deren Verlust.

Sie wollen dennoch reparieren?
Dann versuche doch eine schriftliche Bestätigung, dass die Reparatur auf jeden Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kostenlos erfolgt.
Oder frag den Saturn-Mitarbeiter, wie sie sicherstellen, dass ein bereits jetzt mangelhaftes Gerät nach einem Öffnen wasserdicht gemäß IP68 ist.

Du hast schlicht Sorgen, dass zwar die optischen Schäden weg sind, aber der Mangel durch eine nicht beseitigt, sondern eher verschlimmert wird und in einem Jahr geht die Diskussion wieder los, nur dass dann die übliche Beweislast gilt und sich niemand daran erinnern kann, was Du heute alles an Bedenken angeführt hast.

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

20.12.2016, 17:19:38 via Website

Naja, die Kosten für den Tausch entsprechen dem Wert des neuen Gerätes, oder nicht?
Also derzeit um die 630€.
Was passiert eigentlich mit dem Altgerät, bei einem Tausch? Kann Saturn das bei Samsung reklamieren und ein neues erhalten?
Wenn Saturn das Handy reparieren lässt, ist es unter Umständen billiger, als ein neues heraus zu geben.

Naja, egal. Ich werde den Filialleiter nachher mal fragen, was der Grund ist, warum die das Gerät einschicken wollen. Ich denke er wird sagen, dass sie hoffen, dass Samsung das Gerät austauscht.
Aber das ist doch dann genau das, was Du zuvor schon geschrieben hast. Die wollen sich vor der Gewährleistung drücken, und hoffen stattdessen, dass Samsung mir ein Austauschgerät gibt.
Wenn er also sagt ,dass er auf einen Austausch durch Samsung hofft, kann ich ja argumentieren, dass das Vertragsverhältnis zwischen Saturn und mir besteht, und Samsung damit nichts zu tun hat. Die können sich ja dann nach dem Austausch mit Samsung zu einigen versuchen, aber das ist nicht mein Problem.

Ich gehe nachher jedenfalls hin, und spreche mit dem Marktleiter. Werde dann natürlich berichten.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

20.12.2016, 17:42:03 via Website

Björn Krüger

Naja, die Kosten für den Tausch entsprechen dem Wert des neuen Gerätes, oder nicht?
Also derzeit um die 630€.

Nein! Die Kosten für Saturn ist der Einkaufspreis + Mitarbeiterkosten für die Abwicklung!

Was passiert eigentlich mit dem Altgerät, bei einem Tausch? Kann Saturn das bei Samsung reklamieren und ein neues erhalten?

Soll Dir doch egal sein. Die können damit machen, was sie wollen. Und welche Verträge sie mit ihrem Distributor oder direkt mit Samsung haben, ebenfalls.

Wenn Saturn das Handy reparieren lässt, ist es unter Umständen billiger, als ein neues heraus zu geben.

Billiger vielleicht schon, aber bekommst Du dann ein mängelfreis Gerät? Denke dran, das gerät wird geöffnet, alle Klebereste müssen sauer entfernt werden, der Reiniger kann weitere Schäden verursachen, die erst mit Verzögerung auftreten. Und dann muss das Gerät wieder wasserdicht verschlossen werden. Das hat ein Roboter, der mit geringer Toleranz immer identisch arbeitet schon nicht geschafft. Schafft das dann ein Mensch?

Mich würde mal interessieren, wie die Einkaufspreise sind, wenn plötzlich mal 100 EUR Rabatt möglich sind (zuletzt bei Media Markt). Die Mitarbeiter müssen auch bezahlt werden, Miete für Räume, Strom, Heitzung, Verwaltung. Dann bewegen wir uns schnell bei um die 300 EUR Einkaufspreis.

Naja, egal. Ich werde den Filialleiter nachher mal fragen, was der Grund ist, warum die das Gerät einschicken wollen. Ich denke er wird sagen, dass sie hoffen, dass Samsung das Gerät austauscht.

Das ist auch ein Risiko für Dich.
Es gibt ein Urteil, wonach ein Verkäufer nicht für das Austauschgerät haften muss, wenn es vom Hersteller auf Garantie getauscht wurde. Wenn am neuen Gerät wieder Mängel auftreten, hast Du nur noch die Garantie des Herstellers und kaum gesetzlichen Rückhalt.

— geändert am 20.12.2016, 17:43:30

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

20.12.2016, 17:46:14 via Website

Alles wieder Punkte, die dafür sprechen, auf ein Austauschgerät zu bestehen, welches mir im Rahmen der Gewährleistung durch Saturn ausgehändigt wird.

Umso wichtiger, sich nicht abwimmeln zu lassen.
All diese Argumente werde ich in meinem Brief an die Geschäftsleitung anbringen.

Bin gespannt...

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

20.12.2016, 19:11:24 via Website

Ziehen wir mal das Resümee von heute:

  • du hast von einer Anwältin gesagt bekommen das du im Recht bist
    -im gleichen Zuge hast du gesagt bekommen das du ein Geerichtsverfahren wohl verlieren wirst und die Juristin rät dir von einem Verfahren ab
    -Nach neuem Mut zusprechen von Aries willst du dennoch auf Kriegsfuß mit Saturn gehen
    -die Konsequenz wäre also wieder ein Verfahren wenn Saturn deiner nochmaligen Bitte nicht nachkommt.

Ich frage mich langsam was dein Ziel ist wenn schon das Wort und die Erfahrung einer Juristin bei dir kein Gehör finden.
Versteh mich nicht falsch, du hast Recht, unumstritten.
Nur ist ein eventuelles Gerichtsverfahren das Wert? Wenn du es wie vorhergesagt verlierst sitzt du nicht nur auf den Kosten des S7. Du trägst dann auch die Gerichtskosten........

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

20.12.2016, 19:25:32 via Website

David H.

-im gleichen Zuge hast du gesagt bekommen das du ein Geerichtsverfahren wohl verlieren wirst

Nein, das hat sie nicht gesagt. Sie hat gesagt, dass es keinesfalls sicher ist, dass Björn Recht bekommen wird. Das sagt übrigens jeder Anwalt!

und die Juristin rät dir von einem Verfahren ab

Nach einer Kosten-Nutzen-Abwägung

-die Konsequenz wäre also wieder ein Verfahren wenn Saturn deiner nochmaligen Bitte nicht nachkommt.

Erstmal ist es doch nur ein unbequem sein.
Sich nicht gleich abwimmeln lassen.
Viele haben schon ihren Wunsch erfüllt bekommen, damit man endlich seine Ruhe hat.

Sparky81

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

20.12.2016, 20:51:39 via Website

Aries

David H.

-im gleichen Zuge hast du gesagt bekommen das du ein Geerichtsverfahren wohl verlieren wirst

Nein, das hat sie nicht gesagt. Sie hat gesagt, dass es keinesfalls sicher ist, dass Björn Recht bekommen wird. Das sagt übrigens jeder Anwalt!

Wenn sie doch sagt das sie der Ansicht ist das er im Recht ist. Entweder kann sie ihre Ansicht vertreten oder sie kann es nicht. Das die Juristerei nur halbgar ist bis ein Urteil gesprochen ist, ist mir bewusst.

und die Juristin rät dir von einem Verfahren ab

Nach einer Kosten-Nutzen-Abwägung

Das steht so nicht in seinem Beitrag.

-die Konsequenz wäre also wieder ein Verfahren wenn Saturn deiner nochmaligen Bitte nicht nachkommt.

Erstmal ist es doch nur ein unbequem sein.
Sich nicht gleich abwimmeln lassen.
Viele haben schon ihren Wunsch erfüllt bekommen, damit man endlich seine Ruhe hat.

Er war gestern schon 2 mal erfolglos unbequem.

Ich denke man sollte entweder jetzt die volle härte des Rechts auspacken oder aber sich selbst schonen und den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

Ich gehe mittlerweile davon aus das er keine Rechtschutzversicherung hat. Hätte er diese müßten wir keine "hätte - wenn- und könnte" Diskussion führen. Dann läge die Sache schon längst beim Anwalt.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

20.12.2016, 21:17:24 via Website

Björn hat geschrieben, dass er keine Rechtsschutzversicherung hat, aber seine Frau.

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 10:06:13 via Website

Moiin Leute!

Ich hab echt die Schnauze voll. Ich war gestern nochmal bei Saturn, habe wieder mit dem gleichen Mitarbeiter (Verkaufsleiter) gesprochen. Jemand höheres war nicht da.
Er lässt sich nicht darauf ein. Er ist sehr nett, und sagt, dass wir das Gerät doch erstmal einschicken können, und sehen, was dabei herauskommt. Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, kann man ja immer noch weitere Schritte einleiten.

Was soll ich machen? Das Gerät wird jetzt eingeschickt und untersucht, und ich bin sehr gespannt.

Ich habe ihn gefragt, ob es darauf hinausläuft, dass Saturn versucht, dass Samsung das Gerät austauscht, damit Saturn nicht auf den Kosten sitzen bleibt (also aus der Gewährleistung ein Garantiefall machen).
Das hat er eindeutig verneint. Er stimmt mit mir überein, dass es sich klar um einen Gewährleistungsfall handelt, er will nur durch die Fachwerkstatt klarstellen lassen, was die Ursache für den Wassereinbruch ist.

Ich bin sehr skeptisch. Er hat schon so Andeutungen gemacht, von wegen, das Gerät hätte den Laden in einem einwandfreien Zustand verlassen, und wenn Wasser eingedrungen ist, kann das ja schließlich nur durch den Benutzer verursacht worden sein. Angesprochen auf die Beweispflicht sagte er, dass, wenn Wasser eingedrungen ist, kann es ja nur über den Karteneinschub eindringen, und wenn es passiert ist, kann der Einschub nicht richtig verschlossen gewesen sein, und das wäre dann der Beweis, dass es sich um einen Bedienungsfehler handelt.

Mit anderen Worten: Der Beweis ist, dass das Wasser drin ist, und es kann nur über den Einschub eindringen, wenn dieser nicht richtig verschlossen ist. Und wenn er nicht richtig verschlossen ist, ist das die Schuld des Benutzers.

Ich habe keine Ahnung, ob sowas rechtlich tragbar ist, aber schon das Verhalten bis jetzt ist nicht rechtlich tragbar, und trotzdem habe ich kein Austauschgerät bekommen.

Inzwischen gehe ich davon aus, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, und warte jetzt einfach ab. Ich lasse mich überraschen, und freue mich, wenn es doch ein Gutes Ende nimmt.

Wenigstens habe ich ein ordentliches Leihgerät bekommen, was mir eigentlich (sagt der Verkäufer) gar nicht zusteht. Es ist ein s6 edge, was ich ziemlich gut finde. Kleiner als das s7 edge, zwar nicht wasserdicht (aber darauf kann man beim s7 ja auch pfeifen), aber dafür hat es den Infrarot-Sender.

Ist doch erstaunlich: Jetzt bin ich schon so weit, dass ich mich über Dinge freue, die eigentlich nur ein gnädige Maßnahme sind, um mich ruhig zu stellen...
Verdammt, ich habe keinen Fehler gemacht, und mir steht ein Austauschgerät zu! Echt super frustrierend.

Naja, wenn sie nach dem Werkstatt-Check einen Austausch verweigern, werde ich den schon erwähnten Brief an die Saturn Geschäftsleitung schreiben, und mich auch noch an die Medien wenden. Es gibt ja so Verbrauchersendungen (Markt auf NDR oder Akte), da kann man sich mit seinen Fällen "bewerben". Und der Fall ist ja recht interessant und kurios, vielleicht sind die Chancen ja nicht schlecht. Ist doch wirklich interessant, dass ein Hersteller eindeutig und prominent mit einer Eigenschaft (Wasserdichtigkeit) wirbt, und diese Eigenschaft gleichzeitig aus der Garantie ausschließt.
Könnte mir vorstellen, dass das Gehör findet.

Man sieht das allgemeine Interesse ja schon an diesem Thread. Wir sind jetzt beim 117. Beitrag in relativ kurzer Zeit.

Noch eine Frage zur Rechtsschutzversicherung (ich konnte da selbst noch keine Erkundigungen einziehen): Tritt die nicht erst ein, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Oder bezahlen die auch schon einen initialen Brief eines Anwalts?
Ich weiß von ein paar Fällen, bei denen meine Frau sich von einem Anwalt (in einer anderen Angelegenheit) beraten ließ. Die Kosten für die Beratung musste sie selbst tragen, es hieß, erst im Prozessfall werden Kosten übernommen.

Wie auch immer, ich werde weiter berichten, aber wohl erst wieder, wenn ich etwas von Saturn gehört habe.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.496

21.12.2016, 10:17:38 via Website

Björn Krüger

Noch eine Frage zur Rechtsschutzversicherung (ich konnte da selbst noch keine Erkundigungen einziehen): Tritt die nicht erst ein, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Oder bezahlen die auch schon einen initialen Brief eines Anwalts?
Ich weiß von ein paar Fällen, bei denen meine Frau sich von einem Anwalt (in einer anderen Angelegenheit) beraten ließ. Die Kosten für die Beratung musste sie selbst tragen, es hieß, erst im Prozessfall werden Kosten übernommen.

Sowas steht doch bestimmt in den Vertragsbedingunben oder man klärt das direkt mit der Versicherung.
Da nützt dir das gefährliche Halbwissen von Forumshobbyjuristen nix. ;)

Wenigstens hast du mal ein Leihgerät erhalten und kannst die Zeit bis zum Ergebniss der Überprüfung überbrücken.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

21.12.2016, 10:20:26 via Website

Da mußt du in die Police deiner Versicherung schauen was die an Leistungen übernimmt.

Und nun zu Spekulation ;)

Gehen wir mal davon aus, du wärst nun der Schuldige durch einen nicht verschlossenen Karteneinschub.
Du gehst an die Medien (von dir genannte Formate), machst da ein Fass auf, schädigst den Ruf von Saturn und Samsung damit. Meinst du nicht das könnte Folgen mit sich bringen?

Das würde ich machen wenn ich ein einwandfreies Gutachten hätte welches meine Schuld auschließen würde, aber nicht wenn eine Reparaturwerkstatt feststellen würde ich sei der schuldige.

Will heißen: Du solltest nur an die Medien gehen, wenn du schwarz auf weiß hast das du keine Schuld trägst. Alles andere gleicht Harakiri. Das kann dann nämlich wieder rechtliche Folgen mit sich bringen.

Nochmal: Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind leider immernoch 2 paar Schuhe hast du ja selbst schon geschrieben.

Und das oben geschriebene ist zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Gedankengang, eine überprüfung von irgendjemand auf rechtmäßigkeit und wahrscheinlichkeit muß nicht stattfinden. :D

Antworten
Christian S.
  • Forum-Beiträge: 233

21.12.2016, 10:33:30 via Website

Also das mit dem "Wasser durch Slot eingedrungen und somit Bedienfehler" ist großer Quatsch. Das Gerät war eingeschweißt, wie kann sich Saturn da sicher sein, dass sich das Gerät in einem einwandfreien Zustand befand? Würde es vor deinen Augen geöffnet und auf Dichtigkeit getestet? Hast du mal gefragt wie du feststellen sollst ob der Schacht richtig verschlossen ist? Sobald die Sim erkannt wird und nix drüber raus steht, kannst du davon ausgehen das der Slot richtig geschlossen wurde. In der Anleitung steht nur, dass der Kartenhalter vollständig eingeschoben werden muss. Keine weiteren Infos zu Staub oder. Ä.....
Wünsche dir viel Glück und ich hoffe du kannst über die Feiertagr mal an etwas anderes denken.
Beste Grüße
Christian

— geändert am 21.12.2016, 10:35:35

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 10:37:35 via Website

Ja, es beansprucht tatsächlich einen nicht gerade kleinen Teil meiner täglichen Gedanken, und ich ärgere mich derart darüber, dass ich kaum an etwas anderes denken kann.
Ich versuche, jetzt mal davon abzulassen, und einfach abzuwarten, was nach der Untersuchung herauskommt. Vielleicht ist der ganze Ärger umsonst, und ich erhalte im neuen Jahr ein nagelneues, wasserdichtes s7 edge überreicht.

(und im Himmel ist Jahrmarkt...)

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 14:26:37 via Website

Moin!

Ich kann's einfach nicht lassen und habe mal etwas recherchiert, und zwar nach "Samsung Galaxy s7 ist nicht wasserdicht" (hätte ich mal vor dem Tauchbad machen sollen...).
Es gibt einige Ergebnisse, aus einigen geht hervor, dass Samsung Wasserschäden explizit aus der Garantie ausschließt.
Wie ist das denn möglich!?! Die werben damit, und schließen es explizit aus der Garantie aus? Bitte?

In Paragraph 434 zum Thema Sachmängel steht doch unmissverständlich drin:

"Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann"

Steht Samsung über dem Gesetz? Kommen die damit durch?
Dass in mein Gerät Wasser eingedrungen ist, ist ja unstrittig. Und das werden die dann ja auch feststellen, und somit den Austausch ablehnen.

Allerdings wurde hier ja schon mehrfach thematisiert, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt, sondern um einen Gewährleistungsfall.
Kann Saturn aus der Aussage von Samsung, dass es sich aufgrund eines Wasserschadens nicht um einen Garantiefall handelt, ableiten, dass es auch kein Gewährleistungsfall ist, und sich somit aus der Verantwortung ziehen?

Werd' noch irre...

Viele Grüße,

Björn

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.496

21.12.2016, 14:46:08 via Website

Ich denke mal dass sich Samsung quer stellen wird bezüglich Neugerät, vielleicht machen sie dir ein günstiges Reparaturangebot.
Wenn die jetzt einknicken würden hätten sie massenweise Reklamationen denn abgesoffen sind ja schon einige S7.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 14:51:18 via Website

Ich habe von einem Fall gelesen, in dem ein Vater das s7 von seinem Sohn in eine Wasserschüssel gelegt hat, und anschließend ging der Home-Button und der zurück-Schalter nicht mehr.
Das Telefon war von der Telekom und die hat sich geweigert, für den Schaden aufzukommen, da man nicht sicher sagen könne, ob es sich wirklich um klares Wasser gehandelt gehandelt hat.
Der Vater ist - oder wollte - vor Gericht gehen, was dabei herausgekommen ist, stand da nicht.

aber auch hier sieht man wieder. Trotz Beweispflicht auf Seiten des Verkäufers (Telekom) weigern die sich einfach und behaupten etwas, was nach geltendem Recht komplett irrelevant ist. Denn wenn man nicht sicher sein kann, dass es klares Wasser war, dann muss der Verkäufer das doch beweisen.

Unglaublich.

Viele Grüße,

Björn

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 14:58:17 via Website

Moin!

@Frauke
Samsung ist ja eigentlich raus aus der Nummer, da es sich nicht um einen Garantiefall sondern um eine Gewährleistung handelt. Und für Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig.

Aber was heißt das schon. Offensichtlich sind Paragrafen und Gesetze sowieso nur Schall und Rauch, insofern könnte es vielleicht tatsächlich darauf hinaus laufen, dass Samsung vielleicht irgendwas anbietet.

Ist nur die Frage, wie ich dann reagieren sollte. Ein repariertes Gerät, das einen Wasserschaden hatte ist nicht das was ich mir wünsche. Aber natürlich immer noch besser als gar kein Gerät.
Und selbst ein neues Gerät würde ich nicht mehr mit Wasser in Berührung kommen lassen, insofern ist die Wasserdichtigkeit ohnehin nicht relevant (weil sie faktisch ja auch gar nicht existiert)

Warten wir's ab.

Viele Grüße,

Björn

— geändert am 21.12.2016, 15:07:02

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El Patrón
  • Forum-Beiträge: 1.042

21.12.2016, 15:25:37 via App

Hab nicht alles mitgelesen aber sag nur 1. Samsung ist kacke (Smartphones) 2. Auf diese Zertifizierungen kannst du eh nichts geben weil die eh wieder wo anders (Betriebsanleitung) wieder was anderes sagen also das es doch nicht so wasserdicht ist. Wünsche dir Glück und nach dem Debakel mit dem Note 7 wird doch Samsung alles daran setzen die Kunden zufriedenzustellen

Nexus 6P 👌

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 15:27:35 via Website

Moin!

DAS ist mal ein Argument:

nach dem Debakel mit dem Note 7 wird doch Samsung alles daran setzen die Kunden zufriedenzustellen

Könnte man als Argumentationsmöglichkeit in einem Brief durchaus ins Auge fassen.

Viele Grüße,

Björn

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

21.12.2016, 16:17:08 via Website

Und selbst ein neues Gerät würde ich nicht mehr mit Wasser in Berührung kommen lassen, insofern ist die Wasserdichtigkeit ohnehin nicht relevant (weil sie faktisch ja auch gar nicht existiert)

Das ist genau der Punkt. Sony hat seinerzeit beim Z1 ebenfalls mit Wasserdichtigkeit geworben. Wenn es dann schief gegangen ist, und das waren nicht wenige, standen die Kunden im Regen. Du wirst mit Sicherheit kein Recht von Samsung bekommen, damit sie keinen Präzedenzfall schaffen. Du bist auch nicht in der Lage, zu beweisen, das es lediglich klares, nicht zu warmes Wasser war. Da kannst du auch den Verbraucherschutz oder einen Anwalt einschalten, das wird dir nichts helfen. Deine Rechtschutzversicherung wird dir auch was husten, weil du mit Vorsatz gehandelt hast, dann sind die raus. Das einzige, was dir am Ende bleibt, ist die Erkenntnis, nicht jedem Werbescheiss zu glauben.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Joshua S.
  • Forum-Beiträge: 28

21.12.2016, 16:21:27 via Website

Ich wusste schon immer, dass das "IP68 zertifiziert" ist nur eine Verkaufsmasche ohne einer 100% Zweckerfüllung.
Hust Hauptsache man hatte ein Argument gegen eines Wechsel-Akkus Hust

Das ist jetzt der Nachtteil, mit der Vorteil-Option (Wechsel-Akku), hättest du dein Handy "zerlegen" können um es besser zu trocken.

Tut mir leid für dich wenn dein Handy davon wahrscheinlich einen Schaden davon getragen hat.
Eigentlich soll der Hersteller gewährleisten was er verspricht.

Wie alt ist dein Handy? Wo hast du es gekauft? Bei einigen Anbieter bzw. Verkaufsmärkten kann man nachträglich immer noch einen Garantievertrag abschliessen gegen Sturz-& Wasserschaden und nach der mind. Vertragsdauer wieder künden, so als Beispiel. Zumindest bei mir in der Schweiz könnte man es so machen.

(lightbulb)

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Eric G
  • Forum-Beiträge: 18

21.12.2016, 16:22:06 via Website

Ich bin ja mal sehr gespannt, wie die ganze Sache ausgeht! Halte uns weiter auf dem laufenden!

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

21.12.2016, 16:25:50 via Website

Wie alt ist dein Handy? Wo hast du es gekauft?

Wenn du den ganzen thread gelesen hättest, wüsstest du das. Nachdem, was aber schon an Aktionen gelaufen ist, wird er mit einer nachträglichen Versicherung wohl keine Chance haben.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Joshua S.
  • Forum-Beiträge: 28

21.12.2016, 16:40:52 via Website

Frk

Wie alt ist dein Handy? Wo hast du es gekauft?

Wenn du den ganzen thread gelesen hättest, wüsstest du das. Nachdem, was aber schon an Aktionen gelaufen ist, wird er mit einer nachträglichen Versicherung wohl keine Chance haben.

Nein habe ich nicht. Fühle mich auch nicht verpflichtet dafür 7 Seiten durch zulesen, bei etlichen sinnlosen Kommentaren, wollte nur behilflich sein.

Ist es so schwer nachträglich an eine Versicherung zu kommen? Ich hätte nach 7 Monaten noch eine Chance (music)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 173

21.12.2016, 17:03:15 via App

sowas nennt man in Deutschland Versicherungsbetrug.

Im übrigen:
Es sind hier unzählige pro und contra aufeinander geprallt.
All diese sind/wären nur in einem Zivilprozess in der Beweisaufnahme zu klären.
Wie das ausgehen kann???? Gibt ja genügend Sprichwörter dazu!

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

21.12.2016, 17:05:01 via Website

Moin!

Also: ich habe keine Zusatzversicherung, das Teil ist noch nicht mal einen Monat alt und ich habe es bei Saturn direkt im Laden (also nicht online) gekauft.

@Frk
Du schreibst:

Du bist auch nicht in der Lage, zu beweisen, das es lediglich klares, nicht zu warmes Wasser war.

Das muss ich doch auch nicht! Das Teil ist 4 Wochen alt, damit ist es ein Gewährleistungsfall, und die Beweislast liegt beim Verkäufer. Das hatten wir ja alles hier schon diskutiert.

So steht es im Gesetz, aber wie schon gesagt, Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche. Wenn sich der Verkäufer/Hersteller weigert, kann ich ja nichts machen, sondern muss vor Gericht ziehen.

Weiter schreibst Du:

Deine Rechtsschutzversicherung wird dir auch was husten, weil du mit Vorsatz gehandelt hast

Ja, ich habe mit Vorsatz gehandelt, ich habe das Teil ins Wasser gelegt. Aber es ist doch nicht verboten, eine beworbene, und zudem noch durch ein offizielles Zertifikat (IP68) untermauerte Eigenschaft zur Anwendung zu bringen!!
Wenn ich mir ein Geländewagen kaufe, kann man mir doch auch nicht verbieten, damit ins Gelände zu fahren!
Die können doch nicht sagen: "unser Produkt ist so geil, das kannst Du sogar ins Wasser fallen lassen" (siehe Werbung), und dann gleichzeitig sagen: "Wir kommen nicht für den Schaden auf, denn Du hast das Ding ja ins Wasser fallen lassen"

Das ist doch absurd!

Und auch das ist gesetzlich so vorgegeben. Wenn ein Hersteller mit einer Eigenschaft wirbt, kann der Benutzer davon ausgehen, dass die Eigenschaft auch eingehalten wird. Das steht eindeutig im §434 Satz 2 BGB (siehe weiter oben)

Ich kläre noch, ob die Rechtsschutzversicherung meiner Frau auch mich mit einschließt, und wenn ja, würde ich schon aus Prinzip vor Gericht gehen, und es drauf ankommen lassen.

In der Zwischenzeit würde ich in den sauren Apfel beißen, und mir ein neues Handy kaufen. Das müsste ich ja sowieso, und falls ich nach dem Gerichtsverfahren ein neues bekommen sollte, kann ich es immer noch verkaufen.

Viele Grüße,

Björn

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Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

21.12.2016, 18:01:21 via Website

versteif dich bitte nicht auf das "ich muss nichts beweisen".....

Samsung kann dir nachweisen das wasser im Gerät ist. das wird wohl fact werden.

Samsung muss dir aber nicht beweisen, dass das Wasser evtl. zu warm war, oder kein Süsswasser oder oder der Druck zu hoch war oder oder oder.

Die stellen fest das es ein Wasserschaden ist und werden sich weigern. (traurig für dich, aber wohl wahr)

Die Umstände oder die Qualität der Flüssigkeit wird Samsung respektive Saturn dir nicht nachweisen.

Ob das durch das gewährleistungsrecht abgedeckt ist oder nicht, dass das auch durch den verkäufer nachgewisen werden muss.... Dazu bin ich nicht in der Kenntnis das zu beurteilen.

Antworten
Chris
  • Forum-Beiträge: 99

21.12.2016, 19:14:52 via App

David H.

versteif dich bitte nicht auf das "ich muss nichts beweisen".....

Samsung kann dir nachweisen das wasser im Gerät ist. das wird wohl fact werden.

Samsung muss dir aber nicht beweisen, dass das Wasser evtl. zu warm war, oder kein Süsswasser oder oder der Druck zu hoch war oder oder oder.

Die stellen fest das es ein Wasserschaden ist und werden sich weigern. (traurig für dich, aber wohl wahr)

Die Umstände oder die Qualität der Flüssigkeit wird Samsung respektive Saturn dir nicht nachweisen.

Ob das durch das gewährleistungsrecht abgedeckt ist oder nicht, dass das auch durch den verkäufer nachgewisen werden muss.... Dazu bin ich nicht in der Kenntnis das zu beurteilen.

So wird es leider werden. Hoffe für dich nur das Beste.

Denen ist das Debakel um das letzte Note auch egal, da wird knallhart auf Gewinn kalkuliert und zu verschenken haben die auch nix.

Wir würden als Hersteller ähnlich verfahren.

Und jetzt mal Hand aufs Herz: Nur weil zB ein Autohersteller mit Unfallschutz für die Insassen wirbt, ramme ich die Karre doch auch nicht vor den nächsten Baum.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

21.12.2016, 19:47:47 via Website

Björn Krüger

Steht Samsung über dem Gesetz? Kommen die damit durch?

Ich würde behaupten, wenn jemand es durchzieht, kommen sie damit nicht durch. Aber das ist wie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung. Wird die Geschwindigkeit nicht oder falsch gemessen, kommt man durch.

Allerdings wurde hier ja schon mehrfach thematisiert, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt, sondern um einen Gewährleistungsfall.
Kann Saturn aus der Aussage von Samsung, dass es sich aufgrund eines Wasserschadens nicht um einen Garantiefall handelt, ableiten, dass es auch kein Gewährleistungsfall ist, und sich somit aus der Verantwortung ziehen?

Du als Kunde hast Die Wahl, ob Du Dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufst, für die Saturn einstehen muss oder auf Samsungs freiwillige Garantie. Dann ist Saturn raus.

Du hast Dich auf Gewährleistung berufen. Damit ist es egal, was in den Garantiebedingungen steht. Die Gewährleistung spricht von "zugesicherter oder beworbener Beschaffenheit" und dazu dürfte die IP68-Zertifizierung gelten, da damit ja aktiv geworben wird. Die Gewährleistung darf Dir auch nicht eingeschränkt werden.

Es wird aber immer versucht, einen Winkelzug zu finden, der die Schuld Dir zuschreibt. Und das ist der Unsicherheitsfaktor, weshalb soetwas lange dauern kann und der Ausgang ungewiß ist. Wie Du an dem Beispiel "Unfallschutz" siehst, gibt es immer Beispiele, die angefhrt werden können und schlüssig klingen. Wie sieht das ein Richter? Und dann gilt sein Urteil nur für diesen Fall. Ein Richter im Nachbarlandkreis kann ganz anders entscheiden.

Vielleicht wird auch versucht, Dich auf die Garantieschiene zu bringen, weil dort Deine rechtliche Position schwächer ist und Saturn leicht sagen kann "Geht uns nichts an!"

Dann kannst Du gegen die Bedingungen vorgehen und versuchen, den Passus "Ausschluß von Wasserschäden" für ungültig erklären zu lassen. Aber das zieht sich dann noch länger hin. Da hat eher eine Verbraucherzentrale mit einer Abmahnung eher Erfolg, doch haben genug um die Ohren, als alle möglichen AGB und Garantiebedingungen zu überprüfen.

Ich kann Dir nur sagen, bestehe auf die Gewährleistung. Rede von Sachmangel. Ich kann DIr aber nicht raten, wie weit Du gehen solltest.

Antworten
Joshua S.
  • Forum-Beiträge: 28

22.12.2016, 07:34:11 via Website

öiwerdull

sowas nennt man in Deutschland Versicherungsbetrug.

Bei uns nennt man das Kundenservice und nicht Versicherungsbetrug :)

— geändert am 22.12.2016, 07:34:42

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

22.12.2016, 11:32:09 via Website

Moin!

Ich danke für Eure weiteren Postings.
Mal abwarten, was passiert. Ich sehe eigentlich 2 Szenarien:

1.
Die Fachwerkstatt stellt fest, dass Wasser eingedrungen ist (was ja auch stimmt), und gibt an, dass das nur durch Fehlbedienung passiert sein kann. Saturn bezieht sich darauf, und verweigert die Gewährleistung.

2.
Die Fachwerkstatt stellt fest, dass Wasser eingedrungen ist (was ja auch stimmt), stellt aber ebenfalls fest, dass der Wassereinbruch durch z.B. eine fehlerhafte Dichtung o.ä. verursacht wurde.

Fall 2 würde ich mal als sehr unwahrscheinlich einordnen.

Ich gehe davon aus das Fall 1 eintritt. Dann werde ich zunächst an die Saturn Geschäftsleitung schreiben, und wenn das nicht hilft, einen Rechtsstreit in Erwägung ziehen.
Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung mich einschließt, stellt sich übrigens nicht mehr, denn auf der Rechnung steht kein Name, insofern kann auch meine Frau als Käufer auftreten.
Das sollte doch eigentlich kein Problem sein.

Ich finde, man sollte sich soetwas schon aus Prinzip nicht gefallen lassen, und sofern man eine Versicherung hat, den Weg vor Gericht auch nicht scheuen. Ich habe ja keine Ahnung, wie aufwändig soetwas ist, und ob man mehrfach vor Gericht erscheinen muss, oder ob das in Abwesenheit der Kläger stattfinden kann. Ich hätte persönlich sogar Lust dazu, mich darüber zu streiten, und die eigentlich unwiderlegbaren Fakten anzusprechen.

Aber ich hoffe ja immer noch, dass der Fabel-Fall 2 eintritt, und ich ein neues Austauschgerät bekomme. Ist ja Weihnachten...

Viele Grüße,

BJörn

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

22.12.2016, 11:34:16 via Website

Ach so, noch zu dem "Versicherungsbetrug":
Das würde nur gehen, wenn sowohl der Händler als auch die Versicherung über den Sachverhalt bescheid weiß. Ansonsten wäre es wohl tatsächlich nicht sauber.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Versicherung sich auf soetwas einlässt.

Andernfalls müsste man "mauscheln", und das käme für mich nicht in Frage.

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.496

22.12.2016, 11:54:10 via Website

Björn Krüger

1.
Die Fachwerkstatt stellt fest, dass Wasser eingedrungen ist (was ja auch stimmt), und gibt an, dass das nur durch Fehlbedienung passiert sein kann. Saturn bezieht sich darauf, und verweigert die Gewährleistung.

So wirds kommen.

2.
Die Fachwerkstatt stellt fest, dass Wasser eingedrungen ist (was ja auch stimmt), stellt aber ebenfalls fest, dass der Wassereinbruch durch z.B. eine fehlerhafte Dichtung o.ä. verursacht wurde.

Kaum vorstellbar

einen Rechtsstreit in Erwägung ziehen.
Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung mich einschließt, stellt sich übrigens nicht mehr, denn auf der Rechnung steht kein Name, insofern kann auch meine Frau als Käufer auftreten.
Das sollte doch eigentlich kein Problem sein.

Da du ja in deinem Gewährleistungsantrag wahrscheinlich schon namentlich erwähnt bist glaube ich nicht das sich die Rechtsschutzversicherung darauf einlässt.

Ich habe ja keine Ahnung, wie aufwändig soetwas isteigentlich

Da würde ich mich mal vorher informieren bevor man sowas ins Auge fasst.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Sparky81
  • Forum-Beiträge: 80

22.12.2016, 11:55:07 via Website

Am besten wäre ja eine Sammelklage mehrerer Betroffener...

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.496

22.12.2016, 11:57:49 via Website

Sammelklage (silly)

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen!

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.12.2016, 11:57:54 via Website

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
Es kann nur ein Urteil für allgmeinverbindlich erklärt werden. Dafür muss es aber erst durch die Instanzen.

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

22.12.2016, 12:16:51 via Website

Ich habe mir mal die Garantiebedingungen von Samsung angesehen. Es gibt dort nur generelle Garantiebedingungen für Mobiltelefone und Tablets.

Darin heißt es:

Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden. Die folgenden Punkte sind nicht durch die Garantie abgedeckt:

Darunter werden mehrere Punkte aufgeführt, relevant ist dieser hier:

Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von Samsung liegen, verursacht durch Blitzeinschlag, Wasser, Feuer, öffentliche Unruhen oder unzureichende Belüftung.

Weiter steht dort:

In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:

Das Produkt wurde Flüssigkeiten / Chemikalien jeglicher Art und / oder extremen Temperaturen, Nässe oder Feuchtigkeit ausgesetzt

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Bedingungen für alle Mobiltelefone gelten, also auch für die, die als wasserdicht nach IP68 beworben werden.

Dazu habe ich einfach mal den Samsung Live-Chat bemüht, und genau das gefragt.
Ergebnis:
Es gelten für alle Mobiltelefone die gleichen Bedingungen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die damit nicht durchkommen, wenn es hart auf hart kommt...

Der Chat war sehr interessant, die Dame wollte sich einfach nicht zu einer definitiven Aussage hinreißen lassen.

Darf ich hier den Chat in seiner Gänze veröffentlichen? Würde ich gerne machen, will mich aber nicht strafbar machen.

Vorab nur ein kleiner Auszug, der vielleicht noch wichtig werden könnte:
Ich:
ich wünsche mir die Aussage, dass ein Schadenfall der durch etwas eingetreten ist, was in der Werbung "erlaubt" ist, durch die Garantie abgedeckt ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Chat-Dame:
Wie schon geschrieben, solange es sich in klarem Süßwasser aufhält für einen kurzen Aufenthalt, dann überlebt es das auch.

Das ist doch immerhin eine Aussage, auf die man sich berufen könnte. Natürlich habe ich das Chat-Protokoll aufbewahrt, wer weiß, ob es vielleicht nochmal wichtig sein könnte...

Wie gesagt, ich würde auch das komplette Gespräch zeigen, wenn es erlaubt ist, und wenn Interesse besteht.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.496

22.12.2016, 12:20:36 via Website

Vorab nur ein kleiner Auszug, der vielleicht noch wichtig werden könnte:

Warum sollte dieser Chat wichtig sein, willst du den vor Gericht als Beweismittel nutzen.?

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

22.12.2016, 12:28:09 via Website

warum nicht?

Antworten
Andreas
  • Forum-Beiträge: 2.089

22.12.2016, 12:33:19 via Website

Weil du ganz sicher diesen Prozess nicht gewinnen wirst!
Das ganze kommt eh soooo wie ich es bereits geschrieben habe. Das du einen Kostenvoranschlag zur Reparatur deines S7 bekommst.
Und wie auch immer!!!! Du hast meiner Meinung nach das Smartphone unsachgemäß behandelt! Das sich Elektroik und Wasser nicht vertragen sagt schon der reine Menschenverstand aus.....

LG Andreas: HTC Legend- SGS und nun HTC one X : Niemand hat dich gefragt, ob du leben willst. Also hat dir auch niemand zu sagen, wie du leben sollst!

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.496

22.12.2016, 12:36:10 via Website

Es wird keinen Prozes geben weil:

Keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen wird und kein Anwalt eine Erfolgsausicht bescheinigen wird.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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