App Entwickler gesucht

  • Antworten:5
Bart
  • Forum-Beiträge: 20

13.12.2016, 16:48:45 via Website

Hallo,

ich plane die Umsetzung einer nativen Android-App. Hierzu suche ich einen einen Android-Entwickler mit eigener Entwicklungsumgebung (sehr gerne auch einen Studenten ohne Erfahrung, der sich in die Android-Entwicklung einarbeiten möchte), der mir dabei aus dem Home Office heraus hilft.

Folgende Umsetzung ist angedacht:

Die native App wird wie Tinder funktionieren. Nutzer loggt sich über Facebook-Api (developers.facebook.com/docs/facebook-login/android) ein. Standortermittlung ist bei allen Nutzern aktiviert, Nutzer bekommen Nutzerinformationen anderer Nutzer in der Umgebung angezeigt (die sich laut Standortermittlung in der Nähe befinden) und können ander Nutzer akzeptieren/ablehnen (ohne Swipe-Technologie). Akzeptieren sich zwei Nutzer, wird Chatfunktion freigeschaltet. Backend wird als BaaS aufgebaut.

Deine Aufgaben:

  • Entwicklung einer nativen App anhand des bestehenden Konzepts
  • Anbindung FB-Api
  • Anbindung BaaS-Api
  • (unter Umständen) hochladen der App in den Playstore

Das Konzept ist bereits ausgefertigt und auch interaktiv als PDF "nutzbar". Deine Aufgabe wäre die Umsetzung.

Dein Profil:

  • eigene Android Entwicklungsumgebung
  • Erfahrung mit Android SDK/NDK/Eclipse und Programmiersprachen C, C++ (offen für Vorschläge für effektivere Umsetzung)
  • Einsteiger und an Android-Entwicklung Interessierte ohne Erfahrung willkommen
  • Vorzugsweise Studenten der Informatik/Physik/Mathematik mit und ohne Erfahrung (Angebote können aber auch gerne Freelancer abgeben)
  • Nennung des Stundensatzes/Tagessatzes/Gesamtauftragspauschale bzw. ob generell ein Interesse einer Beteiligung besteht

Eine Vesting-Klausel im Falle einer zügigen und besonders effektiven (App entspircht exakt dem Konzept und die Umsetzung dauert weniger als 2 Monate ab Vertragsschluss) Umsetzung kann vereinbart werden.

Angebote gerne als PN. Rückfragen zu Mängeln in der Leistungsbeschreibung bitte im Forum.

Grüße,

Bart

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

14.12.2016, 10:20:40 via Website

Hallo Bart,

als langjähriger beruflicher Entwickler sind mir ein paar Kleinigkeiten aufgefallen.

Du sprichst zwar von "Anfänger willkommen".
Allerdings ist Deine gesamte Anforderung, insbesondere NDK Anbindung - eher einem Entwickler mit
fundierter Praxis zuzuschreiben.

Im zweiten Punkt sprichst du dann allerdings selbst von einem "erfahrenen" Entwickler.

Eclipse ist veraltet - eher Android Studio

Da sich dahinter offensichtlich um eine eigene Server/Client Technologie handelt :
Steht schon das Protokoll und ist rechtlich eine Absicherung für den Entwickler vorgesehen ?

Bist du selbst Entwickler oder worauf begründest du die 2 Monate ?

— geändert am 14.12.2016, 10:31:24

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Bart

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Bart
  • Forum-Beiträge: 20

14.12.2016, 11:11:22 via Website

Hallo swaa00,

ich bin selbst kein Entwickler.

Zur Klarstellung: Die zwei Monate sind verhandelbar und haben keine Auswirkung auf die Bezahlung, lediglich auf die Gewinnbeteiligung. Die Bezahlung bleibt im vollen Umfang erhalten.

Der Widerspruch in den Punkten zwei und drei des Profils ist mir klar. Das Angebot soll unerfahrene Entwickler, die sich in die Android-Entwicklung einarbeiten und dafür auch bezahlt werden wollen, einen Anreiz schaffen, mich anzuschreiben.

Für alle Leser: Bitte Eclipse durch Android Studio ersetzen.

Weiterer Hinweis: Ein Client/Server-Protokoll muss auch erstellt werden.

Rückfrage: Worauf bezieht sich die Frage zur rechtlichen Absicherung?

Freundliche Grüße,

Bart

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

14.12.2016, 11:28:06 via Website

Rückfrage: Worauf bezieht sich die Frage zur rechtlichen Absicherung?

Shit, hätte ich am besten nicht erwähnt , das wird ein abendfüllendes Thema :-)

Ich versuche mal Abzukürzen :
Wenn du eine solche Logistik als Entwickler aufsetzt - (auch in Auftragsarbeit) - kommst du um bestimmte
Verpflichtungen nicht herum , die dich davon in einem möglichen Rechtsstreit nicht entbinden.
Auch wenn du nicht der Betreiber bist.

Sei es z.b. die schlampige offene Umsetzung aus Sicherheitssicht (grobe Fahrlässigkeit = einklagbar) oder
vollständige Herausgabe des Mental Properties bei richterlicher Beschlagnahme der Daten beim Betreiber
Und diese Punkte sind leider derzeit Tagesgeschäft und eine Rechtsschutzversicherung gibt es dafür auch nicht.

Deshalb würde ich bei deinem Konzept dringend zu einem Entwickler anraten, der genügend Praxis mitbringt ..
Sonst wird dein Vorhaben schnell zu (deinem) Sorgenkind

Nachtrag : Du solltest auch zusehen , einen Entwickler zu bekommen , der dir auch nach der Fertigstellung
zur Verfügung steht und den du greifen kannst.
Die Hauptarbeit bei solch einem Projekt besteht nicht in der Erstellung , sondern in der Wartung, Pflege und Fehlerbehebung.
Nur ein Entwickler (am besten der Urheber) vermag in der Lage sein , dir da dann zu helfen.

— geändert am 14.12.2016, 12:03:29

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Bart
  • Forum-Beiträge: 20

14.12.2016, 12:15:04 via Website

Hallo swaa00,

Kurz: Die rechtlichen Inhalte werden zusammen vor Vertragsabschluss verhandelt. Pflege und Wartung nach Entwicklung werden im Laufe der Entwicklung thematisiert und besprochen, da es sich um einen eigenen Vertrag handelt.

(Für alle, die es interessiert, zu den Aussagen:

"Wenn du eine solche Logistik als Entwickler aufsetzt - (auch in Auftragsarbeit) - kommst du um bestimmte
Verpflichtungen nicht herum , die dich in einem möglichen Rechtsstreit davon nicht entbinden.
Auch wenn du nicht der Betreiber bist.
Sei es die schlampige offene Umsetzung aus Sicherheitssicht (grobe Fahrlässigkeit = einklagbar) oder
vollständige Herausgabe des Mental Properties bei richterlicher Beschlagnahme der Daten beim Betreiber
Und diese Punkte sind leider heutzutage Tagesgeschäft."

Zur schlampigen Umsetzung: Solche Punkte können individualvertraglich geregelt werden. Ich sehe das so: Die Fehlertoleranz ist eine Preisfrage. Zahle ich sehr viel Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden. Zahle ich viel Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden, die auf einer fahrlässigen Handlung des Auftragnehmers beruhen. Zahle ich Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Handlung des Auftragnehmers beruhen. Zahle ich ein Geld-Beteiligungsgemisch, erwarte ich eine Umsetzung.

Klingt plausibel, oder?

Was das intellectual property (eine zivilrechtliche Frage) angeht: Die getroffene Aussage ist nicht spezifisch genug. So wie ich die Aussage interpretiere, handelt es sich um die Pfändung (und nicht die strafrechtliche Beschlagnahme) und Verwertung beim Auftraggeber, dem die Nutzungsrechte etc. am gesamten Code übertragen wurden. In diesem Fall ist selbstverständlich, dass bei Pfändung und Verwertung der Nutzungsrechte am gesamten Code keine Regelung getroffen werden muss, da die Nutzungsrechte etc. den Auftragnehmer nicht mehr direkt betreffen.
Behält der Auftragnehmer den Quellcode und es droht eine Pfändung beim Auftragnehmer, die die Nutzungsrechte des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, dann wurde im Vertragstext ein Fehler gemacht. Das wird aber nicht passieren, weil bei Ausarbeitung des Vertragstextes ein Rechtsanwalt anwesend sein wird, der uns hilft, solche Eventualitäten zu vermeiden.)

Liebe Grüße,

Bart

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

14.12.2016, 12:55:20 via Website

Was das intellectual property (eine zivilrechtliche Frage) angeht: Die getroffene Aussage ist nicht spezifisch genug. So wie ich die Aussage interpretiere, handelt es sich um die Pfändung (und nicht die strafrechtliche Beschlagnahme) und Verwertung beim Auftraggeber, dem die Nutzungsrechte etc. am gesamten Code übertragen wurden. In diesem Fall ist selbstverständlich, dass bei Pfändung und Verwertung der Nutzungsrechte am gesamten Code keine Regelung getroffen werden muss, da die Nutzungsrechte etc. den Auftragnehmer nicht mehr direkt betreffen.
Behält der Auftragnehmer den Quellcode und es droht eine Pfändung beim Auftragnehmer, die die Nutzungsrechte des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, dann wurde im Vertragstext ein Fehler gemacht. Das wird aber nicht passieren, weil bei Ausarbeitung des Vertragstextes ein Rechtsanwalt anwesend sein wird, der uns hilft, solche Eventualitäten zu vermeiden.)

Schöne Diskussion - spannend :-)

Vorweg : Es geht mir nicht darum , hier irgendwas belehrendes hinzuschreiben, sondern um den Punkt,
darauf hinzuweisen , dass es sehrwohl Unterschiede zwischen einem ordentlich aufgesetzten Vertrag gibt
und dem was nachher in Wirklichkeit passieren könnte und auch wird :-)
Ich mache den ganzen Krempel jetzt schon knapp 30 Jahre hauptberuflich und habe leider die vielen
Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen.

Ich spreche auch nicht von einer Pfändung von Software/Hardware, sondern von der Herausgabe der Daten und was
dann in der Praxis geschieht.

(Das ist auch nur ein Beispiel von Vielen)
Ohne einer Fachkraft wirst du wahrscheinlich nicht an die verschlüsselten Daten herankommen , um sie zu entschlüsseln und diese in einen für das Gericht verwertbaren zustand versetzen zu können.
(Und wenn sie nicht verschlüsselt wären , wäre das schon mal grob fahrlässig)
Dazu brauchst du den Quellcode, den Urheber und dazu sein Mental Property.

Auch wenn du alles bezahlt hast , hast du nur das Recht der individuellen Verwertung / Nutzung der Arbeit , nicht aber sein geistiges Eigentum - und DA liegt der Hund begraben.
Auch zum Bespiel : Rein theoretisch darfst du seinen Quellcode ohne seine Genehmigung nicht einmal verwenden (Copy&Paste) um ein weiteres Projekt zu erstellen. Du hast lediglich das fertige Produkt erworben und darfst nur im Gesamten benutzen oder veräußern. Die Hinterlegung des Quellcodes dient ausschließlich dazu, im Notfall (er ist nicht mehr da) zur eigenen Sicherheit einzusetzen.

Und kein Anwalt auf der Welt wird sein Recht in diesem Punkt absprechen können, da haben sich schon so
manche die Zähne dabei ausgebissen.

Zur schlampigen Umsetzung: Solche Punkte können individualvertraglich geregelt werden. Ich sehe das so: Die Fehlertoleranz ist eine Preisfrage. Zahle ich sehr viel Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden. Zahle ich viel Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden, die auf einer fahrlässigen Handlung des Auftragnehmers beruhen. Zahle ich Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Handlung des Auftragnehmers beruhen.

Bei aller Liebe , das kannst du gerne auf ein Fahrzeug anwenden , aber an der Stelle eher eine Wunschvorstellung ... :-)
Das ist absolute Grauzone und Du bist als (unwissender) Auftragsgeber gar nicht in der Lage, die Qualität , die dir für X-Dollar auf den Tisch gelegt wird, zu beurteilen. Da würden sich selbst dann die Gutachter anzicken :-)

Was ich im Kern zum Ausdruck bringen wollte :

Ich würde an deiner Stelle ein wenig anders herangehen :

a) Stelle einen ein - lass ihn die Arbeit dann erledigen + lückenlose Dokumentation
b) Beste Variante : Mach denjenigen ggf. zu einem mithaftenden Teilhaber
c) Lass dir von einem unabhängigen Fachmann das Konzept/Protokolle erarbeiten und dann suchst du die Umsetzer

Das Ganze allerdings von einem Freelancer oder einem Studenten machen zu lassen , ist mit Verlaub gesagt - dämlich.

Es sei denn du hast einen Auftrag , der definitv abgeschlossen werden kann.

Hierzu ein Beispiel auf dein Projekt bezogen :
a) Hier ist das Pflichtenheft (Ein Muss für einen Entwickler und der Anhang X zu jedem Vertrag)
b) Das Protokoll zum Server sieht so und so aus
c) ich brauche eine App lt. Pflichtenheft und ein Layout, was genau so aussieht (siehe Grafik)
d) Was kostet mich das ? Wie lange dauert es ?
e) Zahlungsweise nach 3/3 Verfahren
d) Übergabe des Quellcodes nach Fertigstellung

Punkt !

Allerdings ein lebendes & dynamisches Projekt - wobei der externe Entwickler selbst entscheidet,
wie alles ablaufen soll - ist quasi für Dich tödlich.
(Mach du mal Softi, wird schon passen)

Das ist ein nicht zu kalkulierendes Riskio - auch in finanzieller Hinsicht.
Denn nicht du , sondern der Entwickler wird dann hier der Dreh und Angelpunkt des gesamten Projektes.

Möchtest du das wirklich ?

— geändert am 14.12.2016, 15:37:49

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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