Kündigungseingangsbestätigung bei simyo

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sir peter
  • Forum-Beiträge: 5

08.12.2016, 10:01:59 via Website

Hi Leute!

Ich habe einen Mobilfunkvertrag mit Laufzeit bei simyo. Diesen habe ich fristgerecht gekündigt, und dieser sollte zum 21.11.2016 enden. Die Kündigung ist seinerzeit per simyo-App möglich gewesen. Nun ist simyo während der Kündigungsfrist in blau.de übergegangen. Bei blau.de ist die Kündigung aber erst ab 21.11.2017 hinterlegt...und mehr nicht. Einen screenshot habe ich damals von der Kündigung nicht gemacht. Und die simyo App ist abgeschaltet.
Wie könnte man den Kündigungseingang nachweisen? Die Kündigungsbestätigung (rechtlich nicht relevant) liegt mir per mail vor...aber fälschlicher weise auch ab dem 21.11.2017.
Gruß sirpeter

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

08.12.2016, 10:35:04 via Website

Ich fürchte, da hast du schlecht Karten. Telefonier mal mit dem Anbieter, vielleicht zeigen die sich wegen der Umstellung kulant. Als nächstes könntest du den Verbraucherschutz um Hilfe bitten und schlußendlich nimm das als Lehre fürs Leben, Kündigungen immer in einer Form durchführen, die du danach auch belegen kannst.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Michael K.

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sir peter
  • Forum-Beiträge: 5

08.12.2016, 10:50:31 via Website

Danke..für die schnelle Antwort!
Der Tip mit dem Anbieter zu telefonieren ist echt gut.....lach. Mal versucht O2 und Co telefonisch zu erreichen? Selbst Geschäftskunden stecken mit bis zu 50min in der Warteschlange.....kotz
Gehe heute mal zum Os Shop in der Hoffnung auf Kulanz.... i hope

Frk

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

08.12.2016, 11:50:36 via Website

cross fingers!

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

08.12.2016, 12:29:14 via App

kann es sein, dass du zu spät dran warst mit der Kündigung? ansonsten würde das Datum ja auch nicht so in der Bestätigung stehen.

Michael K.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

09.12.2016, 11:11:50 via Website

Wen man nicht nachweisen kann, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, sieht es schlecht aus.
Ich kündige immer so:
Lange vor Beginn der Kündigungsfrist, also z.B. drei Monate davor (d.h. bis zu 6 Monate vor Vertragsende) kündige ich auf dem günstigstem Weg, also wenn es die AGB's erlauben per App (ungern), oder Email oder sonst eben per gewöhnlichem Brief.
Dabei bitte ich den Anbieter, die Kündigung und den Zeitpunkt des Vertragsendes zu bestätigen. Dann setze ich mir selber eine Frist von z.B. vier Wochen, bis zu der die Kündigungsbestätigung vorliegen muss.
Liegt bis dahin keine Kündigungsbestätigung vor, schreibe ich die Kündigung mit selben Inhalt, aber als Zweitschrift gekennzeichnet und mit aktuellem Datum erneut, verschickte sie diesmal aber als Einschreiben mit Rückschein. Das kostet ein paar Euro, gilt aber als relativ rechtssicher. Auf dem Rückschein bestätigt ein Firmenvertreter, dass das Schreiben eingegangen ist, der Zusteller bestätigt das Datum der Zustellung.
Zwar beweist der Rückschein nichts über den Inhalt des Schreibens, Gerichte drehen dann aber meistens die Beweislast um. Die Firma müsste dann beweisen, dass das Schreiben keine gültige Kündigung enthalten hat, weil sie z.B. nicht unterschrieben war o.ä. Eine Garantie dafür, dass das Gericht sich so verhält gibt es zwar nicht, aber in der Regel ist mit dem Rückschein-Einschreiben der zumutbare Aufwand getrieben worden. Noch beweiskräftigere Zustellformen, wie das Vorlesen der Kündigung mit Quittierung durch den Gekündigten durch den Zusteller, oder einen Gerichtsvollzieher sind deutlich teurer, kosten aber auch nicht die Welt und können sich bei sehr teuren Verträgen lohnen.
Der Rückschein, eine Kopie der Kündigung und falls vorhanden die Kündigungsbestätigung sollten dann noch eine Weile (evtl. ein paar Jahre!) aufbewahrt werden, falls das Unternehmen auch die eingeschriebene Kündigung nicht akzeptiert oder z.B. im Rahmen einer Umstrukturierung das Vertragsverhältnus versehentlich wieder aktiviert. Zumindest bis zum Vorliegen des Rückscheins sollte auch der Einlieferungsbeleg des Einschreibens, der kleine Zettel vom Postmitarbeiter beim Abschicken, aufbewahrt werden, da der Rückschein auf dem Postweg verloren gehen könnte.

Warum Du eine Kündigungsbestätigung als rechtlich irrelevant ansiehst, verstehe ich allerdings nicht. Immerhin bestätigt Dir die betroffene Firma damit, dass sie die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt akzeptiert, und damit, dass Deine Kündigung form- und fristgerecht eingegangen ist.
Mit einer Kündigungsbestätigung hätte ich keine Probleme, zu Unrecht eingezogene Beträge rückzubuchen, oder auch einen Anwalt zu konsultieren. Bevor man das macht, sollte man die gekündigte Firma allerdings mit einem Schreiben, das eine Kopie (!!!) der Kündigungsbestätigung enthält, darauf hinweisen, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, und zu Unrecht eingezogene Beträge (mit Fristsetzung) zurückverlangt werden.

Bei teuren Verträgen, oder wenn die Zeit bis zu Beginn der Kündigungsfrist knapp ist, sollte gleich per Einschreiben mit Rückschein, oder einer noch beweiskräftigeren Zustellform, gekündigt werden.

— geändert am 09.12.2016, 13:19:37

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.006

09.12.2016, 12:50:10 via Website

Grundsätzlich, es sieht nicht gut aus,
der Verbraucher muss nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist...
Der Nachweis ist leider nicht da.

Sollte es aber ein Zeuge bestätigen, dass die Kündigung doch rechtzeitig versendet wurde und keine Fehlerhinweise gab, dann muss jetzt blau.de nachweisen ( die simyo-Daten hat blau.de) dass die Kündigung zu spät kam.
Man soll auf jeden Fall die finanzielle Seite nicht vergessen ( RA und andere Kosten )..

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