Galaxy Note 7 Vertrag - Abbuchung, trotz nicht geliefertem Gerät

  • Antworten:16
Versefreak
  • Forum-Beiträge: 5

18.09.2016, 08:31:43 via Website

Moin moin,
Ich hatte im August einen Mobilfunkvertrag mit Note 7 abgeschlossen da mein alter Vertrag im September ausläuft.... Nun, der Vertrag läuft..... Aber ich habe natürlich noch kein Gerät erhalten und die erste Abbuchung kommt.... Obwohl ich kein Gerät habe..... Was meint ihr...??... Eigentlich müsste ich doch ein Leihgerät oder ne Gutschrift bekommen. Hat jemand schon Erfahrungen??

— geändert am 18.09.2016, 10:40:29 durch Moderator

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

18.09.2016, 09:09:46 via App

Sehr gute Fragen.
Aber du musst sie deinem Vertragsanbieter stellen.

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VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
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Versefreak
  • Forum-Beiträge: 5

18.09.2016, 09:16:12 via Website

.. Ich habe denen schon geschrieben.... Aber ich dachte hier gibt es noch einige die das gleiche Problem haben und ich wollte mal wissen wie es bei denen so aussieht...
Versefreak :)

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

18.09.2016, 10:29:13 via Website

Hallo!

Das liegt sehr wahrscheinlich an der Rückrufaktion. Das Note 7 wurde wegen Brandgefahr zurückgerufen.

Leihgerät und Gutschrift gibt es nicht, da die Anbieter dies nicht zu verantworten haben. Zudem ist das Gerät nicht Vertragsbestandteil, sondern ein separater Kaufvertrag.

Gruß, René

— geändert am 18.09.2016, 10:33:18

Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen, öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

18.09.2016, 10:41:02 via Website

Hallo Versefreak,

Ich habe mir mal erlaubt, den Titel deines Threads etwas zu überarbeiten. Bitte achte doch beim nächsten Mal darauf, einen aussagekräftigeren Threadtitel zu wählen. Danke :)

Viele Grüße,
Andy


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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

18.09.2016, 10:47:35 via Website

Aber der TE hat doch keinen Vertrag mit dem Hersteller, also kann ihm die Rückrufaktion ziemlich egal sein. Sein Vertragsanbieter sollte liefern und wenn er das nicht kann, entweder Ersatz schaffen oder Geld erstatten. Nur mal so mein Empfinden, ich hatte schon ewig keinen Vertrag mehr, deswegen kenne ich da auch die Konditionen und Fußnoten nicht. Generell sollte man aber immer schauen, was genau ist im Vertrag vereinbart und wer genau ist mein Partner. Alles andere drum herum ist Nebensache bzw. Problem der anderen.

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Mike
  • Forum-Beiträge: 236

18.09.2016, 10:47:57 via App

Das kommt auf den Vertrag und dessen AGBs an. Ich konnte Damals bei meinen Vertrag mit den M8 für 1€ , dass außerordentlich Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das hatte ein Vodafone Branding, obwohl weder in der Beschreibung auf der Website noch im Vertrag etwas davon stand.

Bezug auf Rene, wenn das Handy zum Vertrag gehört und das auch so drin steht hast du gute Chancen. Wenn nicht, dann nicht.

Ich habe ständig Angst auf einen Käfer zu treten und die Zukunft zu verändern...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

18.09.2016, 10:48:17 via Website

René H.

Leihgerät und Gutschrift gibt es nicht, da die Anbieter dies nicht zu verantworten haben.

Die Verkäufer müssen trotzdem den Vertrag einhalten.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

18.09.2016, 10:55:24 via Website

Den Kaufvertrag für das Gerät schon. Aber den Mobilfunkvertrag muss der Kunde trotzdem voll bedienen.

Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen, öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

18.09.2016, 10:59:01 via Website

Allerdings könnte man durchaus diskutieren ob aufgrund des nicht gelieferten Gerätes die Grundgebühr zu reduzieren ist. Leider gibt es dazu noch keine Gerichtsurteile.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

18.09.2016, 11:01:58 via Website

Dazu braucht es auch keine Urteile. Das BGB reicht. Man muss den Verkäufer in Verzug setzen.

Was an Schafensersatz angemessen ist, darüber wird man streiten und der wird bei einer Firma höher ausfallen, als bei einem Schüler.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

18.09.2016, 11:09:18 via Website

In Verzug setzen kann man. Wird aber nichts nützen wenn der Hersteller nicht liefert.

Wenn dann muss man den Vetrag (außerordentlich) kündigen. Bei Vetragsverlängerung könnte das allerdings dazu führen dass lediglich "Zurücksetzen in den vorherigen Stand" möglich ist, man also den alten Vertrag bis zum Ende erfüllen muss.

Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen, öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

18.09.2016, 12:22:31 via App

Einfach abwarten würde ich nicht. Egal, ob das Note 7 mit einem extra-Vertrag geordert wurde oder direkt mit dem Mobilfunkvertrag, ich würde dem Vertragspartner eine Frist setzen, wann das Gerät zu erscheinen hat. Er wird sich dann überlegen, ob er ne Gutschrift spendiert, ein gleichwertiges Ersatzgerät für einen Übergangszeitraum zur Verfügung stellt usw. Wenn man mit solchen Formulierungen höflich, aber bestimmt auftritt, habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht.

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

18.09.2016, 19:42:47 via Website

Eine Gutschrift ist m.E. eher ungünstig. Denn das Telefon wird ja nicht günstiger nur weil es später geliefert wird, weshalb die Gefahr besteht dass man die Differenz zwischen gezahlten Beträgen und dem durch die Gutschrift entstehenden Rest eventuell ausgleichen muss. Dann doch besser ein Ersatzgerät verlangen oder außerordentlich kündigen.

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

18.09.2016, 21:02:32 via Website

Gerade erst bemerkt, dass der Thread im falschen Bereich war... Ich hab ihm dann mal in die passendere Kategorie verschoben ;)

Viele Grüße,
Andy


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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

18.09.2016, 21:08:39 via Website

So streng mit dem Einordnen? ;)

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

18.09.2016, 21:11:55 via Website

Na es geht ja dann doch weniger um das Gerät ansich, als um den Anbieter, daher passt er hier doch besser ;)

Viele Grüße,
Andy


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