Garantie noch gültig?

  • Antworten:25
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

23.08.2016, 14:27:31 via Website

Hi Leute, hab mich 'n bisschen schlau gelesen aber iwie keine eindeutige Antwort auf mein Problem auch hier im forum bisher nichts 100% passendes gefunden.

Also mein Problem ist der Akku meines Samsung Galaxy an Akku hat sich aufgebläht dadurch hat sich auch das Display angehoben. Soweit so schlecht mit dem Teil zum Händler. Dieser meinte wird zum Hersteller damit ist in 2w wieder da, 4wochen später kommt ein Brief. Handy gerootet müssen die Reparatur selbst zahlen natürlich ist die Reparatur auch teuerer als ein neues a5(aber das tut nichts zur Sache) so zur eigentlichen frage ist das richtig nachdem lesen im Netz komm ich auf kein eindeutigen Ergebnis könnt ihr mir da evtl weiterhelfen und sorry falls es iwo im forum steht habs echt nicht gefunden und schon mal danke

Nochmal kurz zusammen gefasst

Samsung Galaxy a5 gerootet - > Akku aufgebläht - > Garantie gültig ja/nein?

Lg

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

23.08.2016, 14:30:48 via Website

Nein!

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Todi

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

23.08.2016, 14:31:30 via Website

Eine mechanische Zerstörung des Diaplays aufgrund von Spannungen, die ein aufgeblähter Akku verursacht hat, sollte nichts mit Softwareveränderungen zu tun haben. Es sei denn, Du hast nicht nur gerootet, sondern auch andere Schutzmechanismen ausgeschaltet, durch die der Akkudefekt erst entstehen konnte.

Das behauptet Samsung offenbar. Behauptungen müssen belegt werden.

Du hast durch das Rooten zwar auf die Garantie verzichtet, jedoch könnte der Akkudefkt ja ein Herstellungsfehler sein und somit ein Gewährleistungsfall. Beweislast kommt auf das Alter an: Bis 6 Monate muss Samsung Dir falsche Behandlung nachweisen, danach musst Du Samsung einen Herstellungsfehler nachweisen.

Du hast durch Rooten natürlich ein Argument geschaffen, das du möglicherweise nur mit anwaltlicher HIlfe entkräften kannst. Dennoch lohnt es sich, erst mal privat gegenzuhalten, wie ich oben beschrieben habe. Aber freundlich!

— geändert am 23.08.2016, 14:34:45

TodiLudy

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

23.08.2016, 14:43:11 via Website

War wie gesagt nur ein simpler Root nicht mehr. Naja handy ist knapp ein Jahr alt ärgerlich... Ob es sich für 350€ lohnt der Gang zum Anwalt lohnt, denke eher nicht und das nachweisen ob es ein Fehler Seitens Samsung kann man halt auch schlecht Nachweisen zumd wüsste ich auf Anhieb nicht wie und wo aber danke für die fixen antworten

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

23.08.2016, 15:19:37 via Website

Die Krux ist, das es für Samsung, Sony und Co unerheblich ist, ob das rooten ursächlich für den Schaden ist oder nicht. Bei anderen Marken, z. B. Oneplus hat das rooten keinen Einfluss. Ob du dann mit Hilfe eines Anwalts Recht bekommst, sei dahin gestellt. Schlussendlich zahlst du drauf. Von daher ist meine oben gegebene Antwort richtig.

— geändert am 23.08.2016, 15:20:22

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

23.08.2016, 15:57:13 via Website

Hatte gerade deine Nachricht ehrlich gesagt mehr oder weniger überlesen und meine Antwort mehr auf die ausführlichere bezogen. Aber wie schon gesagt der Gang über das nachweisen ist mir zu kompliziert bzw wahrscheinlicher Weise zu kosten intensiv aber auch dir frk nochmal danke für die Antwort

— geändert am 23.08.2016, 17:29:40

Antworten
Carsten S.
  • Forum-Beiträge: 285

23.08.2016, 16:04:13 via App

Nein
Samsung hat das Recht die Übernahme von Reparaturkosten oder Gewährleistung aufgrund verletzter Garantiebedingungen ablehnen.

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

23.08.2016, 17:28:30 via Website

So mittlerweile bin ich auch schlauer Herstellergarantie(da root) greift nicht mehr die gesetzliche Gewährleistung würde lt einer EU Richtlinie noch greifen wie aries auch schon geschrieben hatte. Worauf sich berlet nach sagenumwobenen 40minuten am Telefon in meinem Fall auch gerade berufen hat. Kann close für mich hat sich zumd alles geklärt

— geändert am 23.08.2016, 17:28:53

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

23.08.2016, 17:59:09 via Website

Carsten S.

Samsung hat das Recht die Übernahme von Reparaturkosten oder Gewährleistung aufgrund verletzter Garantiebedingungen ablehnen.

Das ist so falsch!
Gewährleistungspflichten sind gesetztlich zugesichert und können nicht abgelehnt werden!
Garantiepflichten kann der Hersteller ausschließen. Aber auch nicht beliebig. Allerdings ist mit dem Rooten bereits aktiv vom Kunden auf die Garantie verzichtet worden. Daher spielt die im vorliegenden Fall gar keine Rolle mehr.

Das Problem ist, dass Samsung behaupten wird, es sei kein Gewährleistungsfall. Dann muss man sich sein Recht erstreiten. Notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Aber wie bereits gesagt, verzichten viele darauf, weil wegen ein paar hundert Euro das Verhältnis nicht stimmt und darauf setzen die Firmen bewusst, obwohl sie wissen, dass sie wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Selbst vor Gericht würde Samsung seinen Standpunkt darlegen und wie ein Richter das bewertet, weiß zudem auch keiner. Man muss sich also bewußt sein, dass man so oder so über den Tisch gezogen werden kann.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

23.08.2016, 19:54:31 via App

Aries

jedoch könnte der Akkudefkt ja ein Herstellungsfehler sein und somit ein Gewährleistungsfall. Beweislast kommt auf das Alter an: Bis 6 Monate muss Samsung Dir falsche Behandlung nachweisen, danach musst Du Samsung einen Herstellungsfehler nachweisen.

Mit Gewährleistung hat der Hersteller nichts zu tun. Gewährleistungspflichtig ist der Verkäufer der Ware, in der Regel also der Händler.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 23.08.2016, 19:55:47

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Josef P.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

23.08.2016, 19:58:30 via Website

Ja, ich weiß! An der Stelle war ich ungenau.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

23.08.2016, 20:03:02 via App

Aries

Ja, ich weiß! An der Stelle war ich ungenau.

Naja, er hat sich vom Händler ja gleich abwimmeln lassen.

Man muss gegenüber dem Händler erstmal etwas entschiedener auftreten. Die Leute lassen sich immer abwimmeln... Der Vertragspartner ist erstmal der Händler. Nicht Samsung...

Samsung macht hier meines Erachtens nichts falsch. Ich würde auch an einem manipulierten Gerät rein gar nichts machen. Service kann man nur für einen definierten Zustand einer Ware geben. Irgendwas Verbasteltes lässt sich nicht mehr supporten. So einfach ist das meines Erachtens.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 23.08.2016, 20:04:37

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Gelöschter Account

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

23.08.2016, 20:13:10 via Website

Du arbeitest ja auch bei .... :)

Schon richtig! Die lEute gehen zum Händler und sagen "Ich habe da einen Garantiefall." Der Händler freut sich, dass er nichts machen muss und tut so als wäre er freundlich, dass er es an den Hersteller weiterreicht. Dabei weiß er schon, was passieren wird.

Selbst wenn das Gerät getauscht wird und der Kunde zunächst zufrieden ist, verweigert der Händler beim nächsten Defekt die Gewährleistung, weil es ja nicht mehr das Gerät ist, das er verkauft hat. Falsch hat er nicht gehandelt. Der Kunde wußte nicht, wie er es richtig macht.

In diesem Fall sagt Samsung "kein Garantiefall" und der Händler hat erstmal ein Argument, das er unwissenden Kunden unter die Nase reiben kann.

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

23.08.2016, 23:34:04 via Website

So war es auch heute bei mir @aires nur das ich das telefonisch versucht habe mit berlet (nervigste Telefonat seit sehr langer zeit) zu klären. Kann mir einer vllt. 'n Tipp geben wie ich der "Beweispflicht" nachkommen kann weil Zitat Samsungsupp. "man kann nicht prüfen ob der defekt an einem root liegt oder nicht". Würde es über ein Vergleich mit nem anderen a5 gehen oder müsste man da evtl n Gutachter zu Rate ziehen? Oder iwas ganz anderes?

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

24.08.2016, 00:37:23 via Website

Samsung ist raus! Die Garantie ist alleine deshalb weg, weil du gerootest hast.

Dein Ansprechpartner ist dein Verkäufer des Smartphones. Er ist in der Gewährleistungspflicht. Das Display ist gesprungen, weil der Akku sich verformt hat. Wenn er es zu Samsung oder einem Partner schickt, ist das seine Sache, aber wenn Samsung die Garantie verweigert, ist der Händler nicht aus der Gewährleistung entlassen!

Du wirst das Argument hören, der Akku habe sich verformt, weil du ihn durch rooten überlastet hast. Rooten alleine überlastet jedoch keinen Akku und ein fehlerfreier Akku bläht sich nicht nach einem Jahr auf. Außerdem gibt es Schutzschaltungen, die Akku und andere Bauteile vor Überlastung schützen sollen. Sie haben nicht gegriffen, also ist das ein versteckter Mangel für den es die Gewährleistungspflicht gibt. Auf die Gewährleistungspflicht weist du hin. Sobald das Wort Garantie fällt, sagst du, davon sei nicht die Rede.

Selbst wenn Du den Akku zerstört hast, darf dessen Defekt zu keinem Totalschaden am Gerät führen. Das ist dann ein Konstruktionsmangel.

Dafür kann der Verkäufer nichts, aber das ist nicht Dein Problem. Soll er seinen Schaden halt beim Hersteller einfordern. Laut Gesetz muss der Verkäufer als Dein Vertragspartner für solche versteckten Mängel aufkommen und wird auch schadensersatzpflchtig.

Ich weiß nicht, was du sonst noch gemacht hast. Daher wird die Diskussion möglicherweise schwierig.

— geändert am 24.08.2016, 00:51:03

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.08.2016, 07:16:28 via App

Erstmal stelle ich die Frage: wann eigentlich gekauft? Wenn der Kauf länger als 6 Monate zurück liegt, kann man es vergessen...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Carsten S.
  • Forum-Beiträge: 285

24.08.2016, 07:42:23 via App

Das Handy ist fast 1 Jahr alt, damit ist er in der beweispflicht auch beim Händler.

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

24.08.2016, 08:25:44 via Website

Dieses hat der Herr mir gestern auch unterstellt das der root den Akku beschädigt hat was ich mir schlecht vorstellen kann da es nur gerootet worden ist wollte mir zu den Zeitpunkt wo ich gerootet hatte eine costumrom draufhauen aber aus Zeitgründen damals nicht gemacht deswegen blieb es bei dem root und ja handy ist um genau zu sein vor letztes Jahr im Mai gekauft worden

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.08.2016, 08:47:55 via App

Todi

Dieses hat der Herr mir gestern auch unterstellt das der root den Akku beschädigt hat was ich mir schlecht vorstellen kann da es nur gerootet worden ist wollte mir zu den Zeitpunkt wo ich gerootet hatte eine costumrom draufhauen aber aus Zeitgründen damals nicht gemacht deswegen blieb es bei dem root und ja handy ist um genau zu sein vor letztes Jahr im Mai gekauft worden

Dann musst Du dem Händler beweisen, dass das Gerät mit Mängeln verkauft wurde.

Wird eher schwierig.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

24.08.2016, 09:11:08 via Website

Rooten bedeutet, eine SU-Binary und eine App zur Steuerung der SU-Binary aufzuspielen. Die SU-Binary ist Standard auf Unix basierten Systemen wie Android und macht absolut nichts am Power Management, was den Akku zerstören konnte.

Ein aufgebläter Akku deutet auf Überlastung hin. Entweder beim Laden oder beim Entladen. Eine Überlastung durch Software darf es nicht geben. In der Hardware sind bereits Schutzmechanismen enthalten.

Wenn die nicht gegriffen haben, liegt ein Mangel vor und da am Gerät nicht gebastelt wurde, muss dieser bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein.

Samsung hat zudem nicht das erste mal Probleme mit aufgeblähten Akkus. Man findet alte Berichte zum S4 aber auch zum S6.

Jedoch darf selbst ein Akkudefekt zu keiner Verformung führen, die das Display oder anderes zerstört.

So würde ich argumentieren.

Einfach word es sicher nicht und du kannst wasserdichte Argumente haben, wenn der Verkäufer sie ignoriert, bleibt dir nur der Rechtsweg (mit ungewissem Ausgang) oder in den sauren Apfel zu beißen und das Gerät wegzuwerfen.

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

24.08.2016, 09:13:59 via Website

Soweit bin ich auch mittlerweile danke dennoch. Nur wie soll man das halt beweisen wenn man schlecht beweisen kann das ein root daran soll. Wie glaube ich schon geschrieben hatte gestern Abend mit dem Samsungsupp. telefoniert dieser sagte mir halt sie verweigern die Garantie(was ich auch verstehen iwo auch kann) weil wegen root weil man nicht prüfen kann ob der root schuld sein könnte oder ggf ein einfacher defekt des Akkus vorliegt

Tante Edith sagt danke @aries hab wohl zu lange zum antworten gebraucht auf die letzte Nachricht(meiste von oben war auf die Antwort vor dir bezogen)

— geändert am 24.08.2016, 09:17:25

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

24.08.2016, 09:55:27 via Website

Der Händler kann auch selten etwas beweisen. Er ist Verkäufer und selten Techniker. Selbst als Techniker musste er für einen Beweis das Gerät zerlegen.

Es geht am dieser Stelle nur um Behauptungen und Argumentation.

Lass dich nicht aus der Ruhe bringen aber trage deine Argumente bestimmt vor.

— geändert am 24.08.2016, 09:58:17

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

24.08.2016, 10:37:11 via Website

Aries

Rooten bedeutet, eine SU-Binary und eine App zur Steuerung der SU-Binary aufzuspielen. Die SU-Binary ist Standard auf Unix basierten Systemen wie Android und macht absolut nichts am Power Management, was den Akku zerstören konnte.
[...]
Wenn die nicht gegriffen haben, liegt ein Mangel vor und da am Gerät nicht gebastelt wurde, muss dieser bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein.

Soweit d'accord zu deiner Aussage. Aber man kann sehr wohl in Folge von Rooting den Akku bzw. die ganze (Lade-)elektronik beschädigen. Der Ladestrom hängt im wesentlichen vom spannungsgebenden Gerät ab. Der Kernel im Android-Gerät steuert, wie viel Strom tatsächlich davon zum Laden verwendet wird. Ist z. B. eingestellt, dass mit 2A geladen werden soll und der Hersteller hat zugesehen, dass nur max. 1A genutzt werden sollen, ist weder Akku noch die interne Elektronik des Endgerätes dafür ausgelegt. Folge kann ein defekter Akku sein. Im Übrigen wird beim z. B. Boeffla-Kernel davor ausdrücklich gewarnt.

Leider geht nicht hervor, um welches Galaxy-Modell es sich hier handelt. Ist bspw. der Knox-Counter hochgesetzt, wird laut Information aus einigen Foren sowohl Gewährleistung als auch Garantie abgelehnt. Hintergrund: der Knox-Counter ist dann irreversibel hochgesetzt und das Gerät kann nicht mehr in den Auslieferungszustand zurückgesetzt werden. Ich habe keinen Fall gefunden, bei dem sich die/der Klagende erfolgreich gegen den Händler bei solchen Gegebenheiten durchsetzen konnte. Deshalb halte ich den Rechtsweg für legitim, aber für wenig aussichtsreich.

Antworten
Todi
  • Forum-Beiträge: 8

24.08.2016, 11:19:24 via Website

Wäre n galaxy a5(2015) meine es geschrieben zu haben. Also kann ein einfacher root ohne weitere änderungen an den Einstellungen etc möglich das der Akku davon kaputt geht? Kann mir das halt schlecht im großen und ganzen vorstellen weil ok hätte ich nach dem root weitere Einstellungen vorgenommen ok verständlich aber kann man das "Innenleben" mit 'nem simplen root so durcheinander bringen?

— geändert am 24.08.2016, 11:34:15

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

24.08.2016, 12:15:40 via Website

Mea culpa - dass es ein A5-Modell ist, habe ich im Eingangspost übersehen.

Ich habe nur erläutert, dass es prinzipiell möglich ist, durch Rooting und Custom-Kernel die (Lade-)Elektronik und Akku zu schädigen. Durch Rooting ohne weitere Modifikationen am System ist das Beschädigen des Smartphones aber nicht möglich. Und wenn das Gerät älter als 6 Monate ist, bist du in der Pflicht zu beweisen, dass durch das Rooting der Akku keinen Schaden genommen hat - sprich: dass du keinen Custom-Kernel mit o. g. Möglichkeiten geflasht hast. Das zu beweisen dürfte sehr schwer sein. Ebenso schwer dürfte es sein zu belegen, dass der Akku bei Auslieferung einen Fehler hatte, der das Aufblähen verursachte.

Antworten
Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

24.08.2016, 13:19:54 via Website

Vielleicht noch eine zusätzliche Argumentationshilfe für den Fall, dass weiter vorgegangen werden sollte, was ich persönlich in der Situation machen würde aber ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Ohne Rechtsschutz kann es schnell den Wert des Gerätes übersteigen und macht daher keinen Sinn, obwohl es einen ärgert.
Zu dem Punkt, ob ein Root so einen Schaden verursachen kann ist eigentlich alles geschrieben worden ...

Mein Mainframe -> HP16C
Samsung Galaxy S23Ultra 512GB Edition
Troubleshooting-Probleme? -> Kepner Tregoe!

Antworten