@Christian W.: Offenbar hast Du meinen Post nicht verstanden.
Das Beispiel mit der Kinderpornografie war nur ein Beispiel, das zeigen sollte, wie niedrig die Schwelle ist, um schon bei bloßem Verdacht, z.B. bei einer anonyme Anzeige, eine Wohnungsdurchsuchung durchführen zu können. Der Schutz der Wohnung durch das Grundgesetz ist ganz schnell aufgehoben. Warum sollte der Vergleich absurd sein? Natürlich ist mir klar, dass das ein Vergehen viel größerer Schwere ist, als ein Handydiebstahl.
Aber warum sollte es deshalb schwieriger sein, eine Hausdurchsuchung zu bekommen? In meinem Beispiel rede ich von einem bloßen Verdacht, der sich oft genug als falsch erweist, nicht von Ermittlungen im Umfeld eines begangenen Vergehens, wie bei dem Handydiebstahl, bei dem die Durchsuchung der Beweissicherung dient. War der Verdacht falsch, war die Hausdurchsuchung dennoch rechtmäßig. Sollte deshalb der Rechtsstaat kapitulieren?
Und glaubst Du wirklich, es ist ein unlösbares Problem für die Polizei, wenn sie ein Handy in einem Hochhaus mit 100 Wohnungen ortet, die richtige Wohnung zu finden?
Natürlich durchsuchen die keine 100 Wohnungen.
Die warten einfach ab, wo das Gerät tagsüber zu orten ist. Nehmen wir an, das Handy ist tagsüber in einer Autowerkstatt mit 40 Mitarbeitern zu orten. Jetzt lassen sie sich vom Inhaber der Autowerkstatt eine Liste seiner Mitarbeiter geben, und gleichen ab, wer in dem Wohnblock in der Autowerkstatt arbeitet, und schon ist die Zahl der in Frage kommenden Wohnungen viel kleiner.
Wenn in der Werkstatt 5 Personen arbeiten, die im Wohnblock wohnen, dann müssen die Polizisten aber gar keine Wohnungen durchsuchen.
Sie lassen sich von den 5 Personen in der Werkstatt die Handys zeigen. Wo die Marke und der Gerätetyp übereinstimmt, überprüfen sie die IMEI, und so können sie ganz ohne Wohnungsdurchsuchung des Diebes, oder des Käufers des gestohlen Gerätes habhaft werden, in jedem Fall aber das Gerät beschlagnahmen.
Ist die Zahl der Überschneidungen immer noch zu groß, oder verlässt das Handy die Wohnung nicht (ungewöhnlich für ein Mobilgerät), können u.U. über die IMEI Gesprächsmetadaten angefordert werden. Hat man nur eine Zieladresse und Datum/Uhrzeit vom Gesptäch eines Gesprächsteilnehmers, fragt man den einfach, mit wem er gesprochen hat.
Haben sie nur den Käufer, ist der Weg zum Dieb selber meistens auch nicht mehr weit.
Das Problem ist nicht, dass die Polizei solche Probleme nicht lösen kann, die Jungs und Mädels haben noch ganz andere Tricks auf der Pfanne, als in dem simplen Beispiel gezeigt.
Das Problem ist, dass die Polizei massiv überlastet ist, z.B. durch Wohnungseinbrüche, und deutlich mehr Personal braucht.
Und das sollte sie bekommen. Bekämpft man Kriminalität nicht konsequent, breitet sie sich aus, und das Vertrauen in den Rechtsstaat sinkt. Das sollte nicht passieren, und da liegt meine Priorität.
@Berhardt: Auch ein Brief kann, als Rückschein-Einschreiben verschickt, versichert sein, kostet dann natürlich auch gleich mehr.
Ich selber habe mit der Post überwiegend positive Erfahrungen gemacht, da kommt höchst selten mal was nicht an. Aber auch da kann es natürlich schwarze Schafe geben. Lässt sich durch einen Umschlag erfühlen, dass er ein Smartphone enthält, und man kommt an so ein schwarzes Schaf....Aber auch wenn ein Umschlag nicht komplett in den Briefkasten passt, kann er für den ein oder anderen zufälligen Passanten interessant sein.
Aus dem folgendem, verlinkten Artikel kann man entnehmen, dass die IMEI Teil der zu einem Gespräch/einer SMS gehörenden Metadaten ist.
Stellt man die Provider-Datenbanksuche also nach der IMEI, kann man die Metadaten der geführten Gespräche/SMS erhalten:
http://www.watson.ch/Digital/Schweiz/439410232-Speichern-Swisscom-und-Co--unsere-SMS-für-die-Polizei-
— geändert am 21.06.2016, 02:58:04
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Deiner Zustimmung wird hier ein externer Inhalt geladen.
Mit Klick auf den oben stehenden Button erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dir externe Inhalte angezeigt werden dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.