Verfahren nach Handydiebstahl eingestellt trotz Bekanntsein der jetzt aktiven SIM und Adresse

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.078

18.06.2016, 13:06:35 via App

Mir ist vor einigen Wochen ein Smartphone gestohlen worden. Ich hatte dieses mit Cerberus (im systemimage integriert) gesichert und die App funktionierte auch in sofern hervorragend, als das ich 3 Wochen nach dem Diebstahl eine SMS bekam mit der zu dieser Zeit aktuellen Rufnummer und den Standort. Ich habe beides bei der Polizei gemeldet und mir wurde mitgeteilt, dass die Rufnummer tatsächlich registriert sei und man den neuen Nutzer kenne. Dann hoffe ich wochenlang nichts mehr und bekomme heute die Mitteilung darüber, dass das Verfahren eingeteilt sei, der Täter könne nicht ermittelt werden. Ich muss sagen, da hört bei mir der glaube an unsere rechtstaatlichkeit auf. Weißt mich offen gestanden nicht, wenn dann andere versuchen ihr Eigentum mit Schlägertrupps zurück zu holen.

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Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

18.06.2016, 13:15:53 via Website

Und warum suchst du ihn nicht selber wenn cerberus noch drauf ist? Liefere der Polizei doch einfach den Namen wenn du dich nicht getraust an den Dieb selber heranzutreten.

https://www.cerberusapp.com/dashboard

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 560

18.06.2016, 13:16:16 via Website

Okay, unser Rechtssystem hat versagt, gibt es noch weitere Gründe für die Eröffnung dieses Threads? :?

Liebe Grüße,
Diana <3

Motorola Moto Z2 Force - vom Tollsten geschenkt bekommen. <3

Herbert HübnerFlorian Peters

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  • Forum-Beiträge: 2.078

18.06.2016, 13:38:46 via App

Zur ersten Frage. Ich habe ja lediglich die Adresse und neue Rufnummer. Den Namen dazu hat sie Polizei per Providerauskunft eingeholt. Von daher verstehe ich nicht wie dann die Aussage "ein Täter konnte nicht ermittelt werden" zu Stande kommt. OK, aufgrund der Umstände ist anzunehmen, dass der jetzige Nutzer das Gerät auf einem Trödelmarkt gekauft hat, in diesem Sinne also nicht der tatsächliche Täter ist. Trotzdem kann man an gestohlene wäre kein Eigentum erwerben. Und ich selbst gehe dort bestimmt nicht hin um mein Smartphone einzufordern, es handelt sich bei dem Straßenzug um einen sozialen Brennpunkt.

Zur zweiten Frage. Ich musste einfach mal meinen Frust ablassen. Hab aber im Grunde genommen auch zwei Fragen, die zu stellen ich vergessen hatte. Erstens: hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie hast er darauf reagiert?
Zweitens: weiß jemand ob überhaupt und wie ich jetzt noch kein Eigentum zurückfordern könnte? Letzteres nur theoretisch, weil schon ein Gespräch mit einem Anwalt den Wert des Smartphones überschreitet, aber das kann einem ja grundsätzlich auch mit einem nur Tage altem Gerät der Oberklasse treffen, und das können dann ja auch schon mal einige hundert Euros sein.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

18.06.2016, 15:38:00 via Website

Bernhard

OK, aufgrund der Umstände ist anzunehmen, dass der jetzige Nutzer das Gerät auf einem Trödelmarkt gekauft hat, in diesem Sinne also nicht der tatsächliche Täter ist. Trotzdem kann man an gestohlene wäre kein Eigentum erwerben..

Eine mögliche Antwort hast Du Dir bereits selbst gegeben. Wenn der jetzigen Besitzer behauptet, es legal erworben zu haben, steht Aussage gegen Aussage. Der Aufwand für die Klärung ist zu hoch.

Bernhard

Zweitens: weiß jemand ob überhaupt und wie ich jetzt noch kein Eigentum zurückfordern könnte?

Zum Anwalt gehen.

Bernhard

Letzteres nur theoretisch, weil schon ein Gespräch mit einem Anwalt den Wert des Smartphones überschreitet

Siehe oben. Es sind bereits Steuergelder (Polizei und Staatsanwaltschaft) dafür drauf gegangen, die den Wert übersteigen. Also Verfahren eingestellt.

Bernhard

aber das kann einem ja grundsätzlich auch mit einem nur Tage altem Gerät der Oberklasse treffen, und das können dann ja auch schon mal einige hundert Euros sein.

Darum geht es nicht. Es geht um Dein Smartphone.

Das wird nicht das sein, was Du hören wolltest, aber das ist die Realität. Der Staat muss überlegen, wofür die Ressourcen eingesetzt werden. Und wenn ein Staatsanwalt meint, ein 100 Euro teures Smartphone ist den Aufwand bei der gegebenen Sachlage nicht wert, stellt er das Verfahren ein. Wenn Du meinst, es sei es wert, kannst Du über einen Anwalt Akteneinsicht verlangen. Der Anwalt wird dann vielleicht einen Fehler des Staatsanwaltes finden und eine Wiederaufnahme bewirken. Aber für dich stehen die Kosten dafür auch nicht im Verhältnis zum Wert des Telefons.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.078

18.06.2016, 15:49:12 via App

Nun, das ist doch mal eine gescheite Antwort. Irgendwie traurig, aber ziemlich sicher vollkommen korrekt. Bleibt nur zu hoffen, daß die Gerüchteküche über die kommende Androidversion recht hat, und es dann einen "Selbstzerstörungsmechanismus" geben wird.

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Flavius
  • Forum-Beiträge: 906

18.06.2016, 17:19:15 via App

Deswegen IMMER die IMAI Nummer beim Kauf eines Smartphones sich notieren, so kann die Polizei sehen das du der rechtmäßige besitzer des Gerätes bist, hast du offensichtlich nicht gemacht. Also eigentlich hast du damit so gesehen selbst schuld, die IMAI Nummer ist nicht nur als Dekoration da, sondern dient als Identifizierung des Benutzers, welcher der rechtmäßiger Besitzer des Smartphones ist.

— geändert am 18.06.2016, 17:25:18

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.490

18.06.2016, 17:31:46 via Website

Flavius

.Also eigentlich hast du damit so gesehen selbst schuld, die IMAI Nummer ist nicht nur als Dekoration da, sondern dient als Identifizierung des Benutzers, welcher der rechtmäßiger Besitzer des Smartphones ist.

Es heisst IMEI (International Mobilestation Equipment Identity) und woher weisst du dass Bernhard diese nicht hat?

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Dan

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.078

18.06.2016, 20:06:42 via App

eben. Ich hab logischerweise auch die IMEI. hilft mir aber trotzdem nichts. Vor allem weiß ich nicht mal ob die Polizei die jetzt hat Sperren lassen oder nicht. fest steht nur, dass ich keine SMS mehr von meinem Gerät erhalte.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

18.06.2016, 20:43:06 via Website

Manfred W.

Kann doch nicht sein, dass der Erwerber eines gestohlenen Geräts Eigentümer wird, selbst wenn er es im guten Glauben gekauft hat.

Wird er auch nach BGB nicht! Es wird aber nicht weiter verfolgt.

@Bernhard: Dass Du keine SMS mehr bekommst, kann ich mir dadurch erklären, dass die Polizei bei dem "Käufer" war, aber sie konnten das Gerät nicht finden. Jetzt ist der "Käufer" gewarnt und hat es neu aufgesetzt.

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

18.06.2016, 23:51:29 via Website

Ich würde zum Anwalt gehen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte, denn so teuer wird es nicht. In Angelegenheiten, die durch die Versicherung nicht abgedeckt waren (man informiert sich besser vorher über die Bedingungen ;) ), habe ich einmal einen Anwalt mit einer Angelegenheit betrauen müssen und der 'Spaß' hat mich 130€ gekostet, da waren aber Akteneinsicht und ein paar Briefe abgedeckt.

Mein Mainframe -> HP16C
Samsung Galaxy S23Ultra 512GB Edition
Troubleshooting-Probleme? -> Kepner Tregoe!

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Marcus M.
  • Forum-Beiträge: 18

19.06.2016, 08:12:07 via Website

Vielleicht wurde auch eine prepaid Sim mit falschen Namen registriert.
Und dem jetzigen Besitzer ist unabhängig davon mit der Zeit deine Security APP aufgefallen.
Es gibt da viele Möglichkeiten....

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Christian W.
  • Forum-Beiträge: 3.450

19.06.2016, 09:10:53 via Website

Ihr Leut', vielleicht lässt sich der Täter auch einfach nur nicht ermitteln. Schön, dass Bernhard sein Handy getrackt hat und einer Adresse zuordnen kann. Nur sind diese Informationen juristisch für die Polizei nicht verwertbar. Weil, so unglaublich es für manchen klingen mag und so ungerecht es in diesem Fall scheinen mag, in Deutschland auch Kriminelle Rechte haben. Die Polizei kann da leider nicht mehr machen als hinfahren, klingeln und fragen. Sagt der Verdächtige "Ne, war ich nicht" oder lässt sich das ganze gar nicht zweifelsfrei zuordnen, weil mehrere Personen in dem Haus leben (Stockwerktracking gibt's meines Wissens nicht) dann war es das. Klingt ungerecht? Treibt es mal auf die Spitze: Die Zeiten in denen Menschen mit einem Judenstern durch die Straßen laufen mussten sind Gott sei Dank vorbei. Auch wenn es für Bernhard blöde klingt, da hilft das nächste mal wohl nur besser aufpassen.

In der Politik und beim Wein merkt man oft erst hinterher, welche Flaschen man gewählt hat.

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7

19.06.2016, 10:16:33 via App

Wenn du beweisen kannst dass,das dein Handy ist. Dann würde ich es mir zurück holen. Der Hätte vorm kauf prüfen müssen ob es geklaut ist. Wenn ich mir ein Auto kaufe und später kommt raus das es geklaut ist, muss ich es auch zurück geben und das Geld ist weg. Also hin da und das Handy holen. Ich würde es jedenfalls machen. Bei sowas hört der Spaß auf.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.078

19.06.2016, 10:25:19 via App

Der Kommissar mit dem ich im Zuge des Verfahrens mal telefoniert habe, hat ganz vorsichtig angedeutet, dass die Ortung seitens Cerberus mit der Anschrift der SIM Registrierung, recht gut übereinstimmt. Von daher gibt es da wohl wenig Zweifel. Aber in der Tat ist klar, dass dies Polizei zunächst nicht mehr machen kann als an der Haustür zu fragen. Eine Hausdurchsuchung ist da wohl nicht drin.Bei zigtausenden geklauter Handys könnte man dafür dann wohl auch eigene Polizeieinheiten beschäftigten. Wie schon geschrieben, ich hoffe sehr auf den vermeintlichen Selbstzerstörungsmechanismus im Android. Dann dürfte der Diebstahl unattraktiver werden. Ist allerdings die Frage, ob die Hersteller da Interesse haben. Schließlich verdienen die an allen Diebstählen am meisten mit.
Und aufpassen konnte ich in dem Fall nicht, dass Smartphone war mit der Post unterwegs. Lt. Polizei im übrigen ein bekanntes, nicht in den Griff zu bekommendes Problem. Man wüsste, dass in den Verteilzentren systematisch (Groß-) Briefe abgetastet würden und dann verschwinden. Daher bekam ich die Empfehlung alles mit einem Wert (ab ca 10€?) nur noch als Paket zu versenden. Upps. Noch ein weiterer Profiteur dieser ganzen Klauerei.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

19.06.2016, 12:49:54 via Website

Es gibt unter Umständen die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung einzulegen:

https://www.strafverteidiger-berlin.info/rechtsmittel-einstellung-strafverfahren/

Wie unter dem Link beschrieben, ist das aber nicht in jedem Fall möglich.
Gerade die Möglichkeit der Zivilklage erfordert ja, konkrete Beweise gegen einen bestimmten Verdächtigen vorlegen zu können. Kommen noch Kosten für einen Privatdetektiv zur Erlangung solcher Beweise hinzu, dürfte das in vielen Fällen den Gerätewert übersteigen.
Ich kann aber den Frust verstehen, und finde es auch nicht richtig, dass in dem vorliegenden Fall nicht konsequent weiter ermittelt wurde.
Es geht hier nicht nur um die konkreten Kosten in diesem Fall, sondern um das hohe Gut der Rechtsstaatlichkeit insgesamt.
Der Staat ist zur Bekämpfung der Kriminalität verpfichtet (und rechtfertigt das staatliche Gewaltmonopol damit), und sollte im eigenen Interesse hier nicht zu sehr auf die Kosten schauen.
Bei konkretem Verdacht kann durchaus eine Hausdurchsuchung angeordnet werden, auch wenn der sich dann nicht bestätigt.
Ein Problem mit der ausufernden Kleinkriminalität könnte auch sein, dass diese nicht hinreichend bekämpft wird. Ist das Risiko, das mit einer Tat verbunden ist, gering, steigt natürlichen die Versuchung, eine solche Tat zu begehen.
Den versicherten Versand als Paket würde ich aber spätestens ab 100 € Warenwert dann auch dringend empfehlen.

— geändert am 19.06.2016, 13:14:23

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

19.06.2016, 13:58:01 via Website

Bernhard, Du solltest, wenn Du eine Hausratversicherung hast einmal nachsehen oder dort anrufen ob das Handy mit versichert ist. Bei meiner (Europa) ist es so. Die zahlt auch dann, wenn es mir außerhalb der Wohnung geraubt wird oder Du keinen Einfluß auf eine Diebstahlmöglichkeit hast. Wobei zwischen Raub und Diebstahl ein Unterschied besteht. Raub = Gewaltandrohung. Wurde es nur aus einer Tasche oder vom Tisch gestohlen zahlen auch die nicht. Es wird der volle damalige Einkaufspreis, egal wie alt es ist, nicht der jetzige Zeitwert gezahlt. Und von Dir nicht extra versicherte Pakete sind bei DHL automatisch bis 500 EU versichert. Kann man auf der DHL Page nachlesen.

@ Michael: Wegen einem Handy erteilt kein Richter die Genehmigung zu einer Hausdurchsuchung. Sagt der jetzige Besitzer des Handys der Polizei er habe das Handy irgendwo mit Unwissen das es Hehlerware sei gekauft liegt keine Straftat vor. Die Polizei müsste ihm dieses Wissen erst nachweisen. Somit bringt auch der Einspruch gegen Einstellungen gar nichts. Da die Polizei aber weiß das es Diebesgut ist, müsste sie es beschlagnahmen.

— geändert am 19.06.2016, 14:37:42

Gruß, Werner

Sony Xperia 10 III

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

19.06.2016, 16:17:44 via Website

@Werner:
In dem von mir verlinkten Artikel sind konkrete Gründe genannt, mit denen die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung einstellen kann, ohne dass ein Widerspruch dagegen möglich wäre.
Ich denke, ein Verdächtiger müsste schon mehr machen, als nur zu behaupten, er besitze das Handy nicht, um zwingend eine Hausdurchsuchung abwenden zu können.
Ich habe gehört, dass Hausdurchsuchungen schon auf die bloße Behauptung hin, eine Person habe z.B. kinderpornografische Fotos auf seinem Rechner, durchgeführt worden sind. Wenn das so wahr sein sollte, ist die Schwelle für solche Durchsuchungen nicht sehr hoch. Dann sollten solche Durchsuchungen auch bei konkretem Verdacht auf den Besitz von Hehlerware oder Diebesgut möglich sein, wenn der Verdächtige nicht kooperiert oder den Besitz nur bestreitet.
Gibt der Verdächtige den Besitz zu, behauptet aber, das Gerät gekauft zu haben, ist eine Durchsuchung ohnehin hinfällig, was sollte sie noch erbringen?
Handelt es sich offensichtlich um Hehlerware, weil der Geschädigte die IMEI kennt, und den Kauf nachweisen kann, müsste das Gerät, wie Du ja auch schreibst, dennoch beschlagnahmt werden.

— geändert am 19.06.2016, 16:29:11

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Christian W.
  • Forum-Beiträge: 3.450

20.06.2016, 15:11:43 via Website

Gut Michael K., ich werde es Dir mal anders erklären. Vielleicht verstehst Du es dann.

Das Handy wurde von Bernhard an einer gewissen Adresse geortet. Dabei handelt es sich um einen sozialen Brennpunkt. Unterstellen wir also mal es ist kein Einfamilienhaus. Gehen wir weiter von einem durchschnittlich hohen Gebäude aus. Kein Hochhaus, aber sicher auch kein Reihenhaus. Bei 6 Geschossen à 3 Wohnungen mit durchschnittlich 2 Mietern je Wohnung macht das 36 potentielle Täter. Generell gilt für alle 36 Bewohner erst einmal die Unschuldsvermutung. 36 Wohnungen zu durchsuchen, weil irgendwo ein Handy sein könnte (sicher ist das nicht, weil der Dieb könnte ja auch Nr. 37 sein, der rein zufällig dort jemanden besucht hat oder gerade mit dem Auto zum Zeitpunkt der Ortung unten vorbei fuhr) ist nicht. Und die Tatsache, dass in diesem Haus einer wohnt der bereits früher in diese Richtung auffällig wurde, beweist eben nichts und das Grundgesetz, welches diese Person schützt ist gegenüber dem Handy nunmal das höhere Rechtsgut. Einmal kriminell immer kriminell ist da nicht. Und diese Situation jetzt mit einem konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person bei Kinderpornografie zu vergleichen ist nicht nur absolut absurd, sondern zudem vollkommen geschmacklos. Wo liegen eigentlich Deine Prioritäten?

— geändert am 20.06.2016, 15:12:34

In der Politik und beim Wein merkt man oft erst hinterher, welche Flaschen man gewählt hat.

Antworten
René H.
  • Forum-Beiträge: 525

20.06.2016, 15:30:15 via Website

Hallo!

Bernhard

(...) dass in den Verteilzentren systematisch (Groß-) Briefe abgetastet würden und dann verschwinden .

Weshalb werden Mobiltelefone überhaupt in Briefumschlägen verschickt? Ist ein Päckchen oder Paket zu teuer? Wenn schon per Brief dann mit persönlicher Übergabe und eventuell Nachnahme (wenn das Geld auch noch verschwindet oder nicht eingeht fällt das auf).

Mit Geld ist es übrigen auch so, auch danach wird systematisch gesucht.

Gruß, René

Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen, öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.078

20.06.2016, 19:02:38 via Website

Na ja , wie traurig ist es denn, dass man Artikel selbst mit recht geringem Warenwert, anscheinend nur als Paket sicher an ihren Bestimmungsort bekommt?
Warum das Handy im konkreten Fall als Brief versendet wurde hat einen Hintergrund, aber dazu müsste ich jetzt einen halben Aufsatz schreiben. Trotz meiner ganzen Aufregung habe ich das ganze als Verlust abgeschrieben und gut ist.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

21.06.2016, 01:48:49 via Website

@Christian W.: Offenbar hast Du meinen Post nicht verstanden.
Das Beispiel mit der Kinderpornografie war nur ein Beispiel, das zeigen sollte, wie niedrig die Schwelle ist, um schon bei bloßem Verdacht, z.B. bei einer anonyme Anzeige, eine Wohnungsdurchsuchung durchführen zu können. Der Schutz der Wohnung durch das Grundgesetz ist ganz schnell aufgehoben. Warum sollte der Vergleich absurd sein? Natürlich ist mir klar, dass das ein Vergehen viel größerer Schwere ist, als ein Handydiebstahl.
Aber warum sollte es deshalb schwieriger sein, eine Hausdurchsuchung zu bekommen? In meinem Beispiel rede ich von einem bloßen Verdacht, der sich oft genug als falsch erweist, nicht von Ermittlungen im Umfeld eines begangenen Vergehens, wie bei dem Handydiebstahl, bei dem die Durchsuchung der Beweissicherung dient. War der Verdacht falsch, war die Hausdurchsuchung dennoch rechtmäßig. Sollte deshalb der Rechtsstaat kapitulieren?

Und glaubst Du wirklich, es ist ein unlösbares Problem für die Polizei, wenn sie ein Handy in einem Hochhaus mit 100 Wohnungen ortet, die richtige Wohnung zu finden?
Natürlich durchsuchen die keine 100 Wohnungen.
Die warten einfach ab, wo das Gerät tagsüber zu orten ist. Nehmen wir an, das Handy ist tagsüber in einer Autowerkstatt mit 40 Mitarbeitern zu orten. Jetzt lassen sie sich vom Inhaber der Autowerkstatt eine Liste seiner Mitarbeiter geben, und gleichen ab, wer in dem Wohnblock in der Autowerkstatt arbeitet, und schon ist die Zahl der in Frage kommenden Wohnungen viel kleiner.
Wenn in der Werkstatt 5 Personen arbeiten, die im Wohnblock wohnen, dann müssen die Polizisten aber gar keine Wohnungen durchsuchen.
Sie lassen sich von den 5 Personen in der Werkstatt die Handys zeigen. Wo die Marke und der Gerätetyp übereinstimmt, überprüfen sie die IMEI, und so können sie ganz ohne Wohnungsdurchsuchung des Diebes, oder des Käufers des gestohlen Gerätes habhaft werden, in jedem Fall aber das Gerät beschlagnahmen.
Ist die Zahl der Überschneidungen immer noch zu groß, oder verlässt das Handy die Wohnung nicht (ungewöhnlich für ein Mobilgerät), können u.U. über die IMEI Gesprächsmetadaten angefordert werden. Hat man nur eine Zieladresse und Datum/Uhrzeit vom Gesptäch eines Gesprächsteilnehmers, fragt man den einfach, mit wem er gesprochen hat.
Haben sie nur den Käufer, ist der Weg zum Dieb selber meistens auch nicht mehr weit.

Das Problem ist nicht, dass die Polizei solche Probleme nicht lösen kann, die Jungs und Mädels haben noch ganz andere Tricks auf der Pfanne, als in dem simplen Beispiel gezeigt.

Das Problem ist, dass die Polizei massiv überlastet ist, z.B. durch Wohnungseinbrüche, und deutlich mehr Personal braucht.
Und das sollte sie bekommen. Bekämpft man Kriminalität nicht konsequent, breitet sie sich aus, und das Vertrauen in den Rechtsstaat sinkt. Das sollte nicht passieren, und da liegt meine Priorität.

@Berhardt: Auch ein Brief kann, als Rückschein-Einschreiben verschickt, versichert sein, kostet dann natürlich auch gleich mehr.
Ich selber habe mit der Post überwiegend positive Erfahrungen gemacht, da kommt höchst selten mal was nicht an. Aber auch da kann es natürlich schwarze Schafe geben. Lässt sich durch einen Umschlag erfühlen, dass er ein Smartphone enthält, und man kommt an so ein schwarzes Schaf....Aber auch wenn ein Umschlag nicht komplett in den Briefkasten passt, kann er für den ein oder anderen zufälligen Passanten interessant sein.

Aus dem folgendem, verlinkten Artikel kann man entnehmen, dass die IMEI Teil der zu einem Gespräch/einer SMS gehörenden Metadaten ist.
Stellt man die Provider-Datenbanksuche also nach der IMEI, kann man die Metadaten der geführten Gespräche/SMS erhalten:

http://www.watson.ch/Digital/Schweiz/439410232-Speichern-Swisscom-und-Co--unsere-SMS-für-die-Polizei-

— geändert am 21.06.2016, 02:58:04

Tenten

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Jörg W.
  • Forum-Beiträge: 680

26.06.2016, 16:36:40 via App

Gehe zum Anwalt der beantragt Akteneinsicht und kann dann weitere Schritte einleiten wenn du nachweisen kannst mit Kaufbeleg ,daß es dein Gerät ist muß der neue Besitzer es wieder rausgeben. Wer Diebesgut kauft macht sich auch strafbar. Der neue Besitzer hätte wenigstens bei der Polizei nachfragen müssen ob er ein gestohlenen Phone gekauft hat. Macht nur kaum einer aber Dummheit schützt nicht vor Strafe.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

26.06.2016, 17:50:06 via Website

Jörg W.

Gehe zum Anwalt der beantragt Akteneinsicht und kann dann weitere Schritte einleiten wenn du nachweisen kannst mit Kaufbeleg ,daß es dein Gerät ist muß der neue Besitzer es wieder rausgeben.

Richtig! Kostet aber ein paar hundert Euro. Schnell mehr, als ein gebrauchtes Smartphone!

Jörg W.

Wer Diebesgut kauft macht sich auch strafbar.

Nein, nur wenn es ihm bekannt gewesen sein kann oder muss.

Jörg W.

Der neue Besitzer hätte wenigstens bei der Polizei nachfragen müssen ob er ein gestohlenen Phone gekauft hat. Macht nur kaum einer aber Dummheit schützt nicht vor Strafe.

Vollkommener Blödsinn!

Wenn ich den Verdacht habe, die Ware könnte heiß sein, darf ich sie gar nicht kaufen und sollte gleich die Polizei einschalten.

Ansonsten habe ich keine Verpflichtung jeglichen Gebrauchtkauf durch die Polizei auf Hehlerware prüfen zu lassen.

Habe ich Diebesgut in gutem Glauben erworben, muss ich sie herausgeben, es wird wahrscheinlich auch ein Verfahren gegen mich eröffnet, um zu prüfen, ob ich nicht zum Hehlerring gehöre. Das Verfahren wird aber eingestellt, sobald sich der Verdacht nicht bestätigt. Im selben Zuge sollte ich aber Strafanzeige gegenüber meinem Verkäufer stellen. Ich will ja mein Geld zurück.

— geändert am 26.06.2016, 17:51:05

Michael K.

Antworten
Andreas Zappel
  • Forum-Beiträge: 28

26.06.2016, 18:42:10 via Website

Bernhard

Ich hatte dieses mit Cerberus (im systemimage integriert) gesichert und die App funktionierte auch in sofern hervorragend, als das ich 3 Wochen nach dem Diebstahl eine SMS bekam mit der zu dieser Zeit aktuellen Rufnummer und den Standort. Ich habe beides bei der Polizei gemeldet und mir wurde mitgeteilt, dass die Rufnummer tatsächlich registriert sei und man den neuen Nutzer kenne.

Und warum hast Du das Gerät dann nicht gleich mit Cerberus dicht gemacht?

Antworten
Andreas Zappel
  • Forum-Beiträge: 28

26.06.2016, 18:44:56 via Website

Flavius

Deswegen IMMER die IMAI Nummer beim Kauf eines Smartphones sich notieren, so kann die Polizei sehen das du der rechtmäßige besitzer des Gerätes bist,

Nur zu dumm das so eine IMEI auch im Gerät steht und der Dieb diese also auslesen und somit kann und somit also auch kennt.
Ausserdem lässt so eine IMEI sich ändern.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.078

26.06.2016, 18:58:09 via Website

@Andreas: Dann erklär mit bitte mal wie das gehen soll.
Auch Cerberus kennt keinen Selbstzerstörungsmodus. Was hätte ich also tun sollen? OK, ich hätte den neuen Nutzer bestenfalls ein wenig ärgern können durch auslösen von Neustarts bzw Werkresets, aber sonst? Der neue Nutzer scheint Cerberus inzwischen beseitigt zu haben, denn nach drei Wochen regelmässiger Meldungen durch Cerberus kommt jetzt nichts mehr.

Antworten
AndiRoid77
  • Forum-Beiträge: 63

26.06.2016, 19:21:41 via App

Wenn du Vodafone Kunde warst kannst du die IMEI sperren lassen und somit wäre es dann erstmal für alle Vodafone Netze gesperrt. In England bieten alle Provider diesen Service bei uns leider nur Vodafone.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 93

26.06.2016, 20:44:51 via Website

das dümmste an der sache ist aber das ich wenn ich mein smartphone verkaufe die imei auch kenne und behaupten könnte es sei mir gestohlen worden.
die imei beweist meiner meinung nach gar nichts.

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Andreas Zappel
  • Forum-Beiträge: 28

27.06.2016, 07:34:10 via Website

@Bernd
Das Gerät sperren und den Code mit einer z.B. achtstelligen PIN versehen.
Ausserdem hätte ich der Polizei mitgeteilt wie die oder Du das Gerät dazu bringen einen Alarmton zu senden, dann hätten die den bei dem "Hausbesuch" gehört und einen hinreichenden Verdacht gehabt.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

27.06.2016, 07:50:20 via Website

markus riedberger

das dümmste an der sache ist aber das ich wenn ich mein smartphone verkaufe die imei auch kenne und behaupten könnte es sei mir gestohlen worden.
die imei beweist meiner meinung nach gar nichts.

Die IMEI steht (zumindest bei den von mir erworbenen Geräte) immer auf der Rechnung. Die Käufer(innen), die diese Geräte gebraucht von mir erworben hatten, bekamen immer einen Beleg, dass das Gerät mit der jeweiligen IMEI von mir verkauft wurde. So handhabe ich das auch mit Seriennummern bei gebrauchten Geräten. Und falls mir mein Smartphone gestohlen wird, würde ich das natürlich der Polizei melden und die IMEI mitteilen.
So kann ich immer belegen, dass das Gerät nicht mehr mir gehört bzw. der Käufer nachweisen, dass es ihm gehört. Und nein, ich trage keinen Alu-Hut ;-)

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