Tobias Claren
Auch wenn es so wäre, innerhalb der 24 Monate hat man Gewährleistung, und die kann nicht bei einem Root etc. ausgeschlossen werden.
Nicht mal bei Öffnen des Gerätes.
Da mag dann zwar der Händler die "Arschkarte" gezogen haben, aber so ist es.
Denn die Händler profitieren ja davon es an Samsung bzw. dessen Reparaturdienstleister weiterschicken zu können.
Der Händler hat aber eigentlich keinen Anspruch gegenüber Samsung.
Wenn Samsung also wegen eines echten Root etc. ablehnen würde, wäre der Händler gegenüber dem Kunden trotzdem in der Pflicht.
Müsste, nein muss den Schaden also selbst zahlen.....
Dass die sich wohl meist bis immer weigern ist eine andere Sache. Mit Klage bekäme man aber recht...
Man hat faktisch nur 6 Monate Gewährleistung. 24 Monate ist nur Augenwischerei. Oder wie will man im 8.Monat beweisen, dass z. B. das Mikrofon zum Zeitpunkt der Übergabe schon defekt war? Das ist nämlich der Knackpunkt. Wie will man etwas beweisen, dass ein bestimmter Defekt vor 8 Monaten, also zum Zeitpunkt des Kaufs, vorhanden war?
Stichwort Beweislastumkehr.
Die Garantiebedingungen hingegen kann der Hersteller nach Lust und Laune gestalten. Wenn er darin rein schreibt, dass Handy darf keine Schrammen haben, dann ist das so.
Es wäre daher angeraten, keine falschen Tips hier zu verbreiten. Der Händler muss gar nichts und mit einer Klage hätte er kaum Aussicht auf Erfolg, sofern das Gerät älter als 6 Monate ist.
Mit "sich weigern" hat das weniger was zu tun, sondern man hält sich an das geltende Recht.
Dem TE steht es frei nachzuweisen, dass er nicht gerootet hat. Das wird er aber kaum können, wenn der das Handy auf 0x1 steht.
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