Rückgabe eines gebraucht gekauften Phones an Amazon möglich?

  • Antworten:25
Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

11.04.2016, 09:43:34 via App

Hallo.. Ich wusste nicht, in welche Kategorie meine Frage passt, wenn es hier falsch sein sollte, bitte verschieben.
Ich habe ein gebrauchtes Motorola X Play gekauft. Mit OVP, allem Zubehör und Rechnung von Amazon, die aber natürlich nicht auf meinen Namen läuft.
Ich werde mit dem Phone nicht warm und würde es gerne zurück geben. Es wäre auch noch innerhalb der Frist. Kann ICH das Handy an Amazon zurück geben, oder nur der Erstbesitzer (also der, auf den die Rechnung ausgestellt ist)?
Weiß das jemand?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

11.04.2016, 10:18:37 via App

Nur der Erstbesitzer.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

Michael L.

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.497

11.04.2016, 10:36:04 via Website

Wenn du nicht als Käufer registriert bist kannst du natürlich nichts zurückgeben.

Wie kommst du auf die Idee?

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

11.04.2016, 10:40:06 via App

Ja eigentlich klar, Frauke. War bloß so ein Gedanke, da ich ja im Besitz der Rechnung bin und es noch keine 30 Tage alt ist.
Aber stimmt schon. Ne Frage wert, war es trotzdem;-)
Gruß

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

12.04.2016, 07:51:41 via Website

Ich sehe das etwas anders, als die meisten hier.
Als Beschenkter kannst Du den Artikel auch dann zurückgeben, wenn der Artikel nicht als Geschenk markiert war. Amazon kann aber gar nicht wissen, ob Du den Artikel geschenkt bekommen hast, oder dafür bezahlt hast. Es sollte Amazon auch egal sein, da es für den Vorgang nicht die geringste Rolle spielt (Der Eigentümer hat gewechselt, die Bezahlung könnte ja auch ein Gegengeschenk gewesen sein, bei einem Geschenk 0 € sein, und ist generell für den Umstand, dass der Eigentümer nicht der Käufer ist, egal.)
Einzige Kröte, die dabei zu schlucken ist:
Du bekommst nur einen Geschenkgutschein statt Kostenerstattung, müsstest Ersatz also wieder bei Amazon einkaufen.
Es ist aber gut möglich, dass das eigentliche Rückgaberecht nur dem Originalkäufer zusteht, und das Rückgaberecht bei Beschenkten eine Kulanzleistung von Amazon ist, die nur Beschenkten, aber nicht Zweitkäufern zugestanden wird. Das konnte ich nicht herausfinden.
Deshalb wäre es besser, sich direkt an Amazon zu wenden. Amazon kann an solchen Weiterverkäufen eigentlich nur Interesse haben, da eine Rücksendung immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Eine Rücksendung bei Nichtgefallen wäre aber quasi der normale Vorgang gewesen.
Es würde mich deshalb wundern, wenn sie hier mauern würden, zumal Amazon extrem kulant und kundenfreundlich ist.

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13575751

— geändert am 12.04.2016, 09:23:37

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

12.04.2016, 07:59:23 via App

Also ich habe gerade ein Geschenk als Garantiefall ersetzt bekommen und der Kaufbetrag wurde erstattet, allerdings dem ursprünglichen Käufer, also nicht mir als Beschenkten.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Jens S.
  • Forum-Beiträge: 6.342

12.04.2016, 08:29:01 via App

Ich würde einfach mit Amazon kontakt aufnehmen und klären was geht und was nicht.

LG Jens 🖖

Xiaomi Mi Mix 2S EU Weekly 20.2.27
Galaxy S5 BootleggersROM 3.0 (O)

Michael K.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 66

12.04.2016, 09:30:12 via Website

Eigentlich kann ich die Frage nicht verstehen, was sagen den die Amazon Geschäftsbedingungen, da müsste es ja eindeutig geregelt sein.
Oder vielleicht die Geschäftsbedingungen des eigentlichen Händlers, denn Amazon tritt ja auch als Plattform auf, auf der sich Händler präsentieren,
dann gelten u.U. die des eigentlichen Händlers xyz, außer es ist in den Amazon Bedingungen anders geregelt.
Da Du bestimmt noch ein oder zwei Tage Zeit hast würde ich mir mal die Geschäftsbedingungen genauer ansehen bzw. beim nächsten mal vorher lesen, aber wer macht das schon, ich in der Regel auch nicht, da bin ich ehrlich, aber besser ist es in jedem Fall.

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

12.04.2016, 09:37:50 via App

Ich hatte mal ein FireTV gebraucht gekauft und dann umgetauscht bekommen, obwohl ich nicht der ursprüngliche Käufer war. Ist aber etwas anders gelagert, weil das FTV auf meinen Account registriert war.
Am besten ist es, Du rufst bei Amazon an und lässt es da im Einzelfall klären.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.497

12.04.2016, 10:04:43 via Website

Also scheint es doch zu funktionieren, die Option die Michael aufzeigt kante ich nicht. :$

Ich würde dann auch mal Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen, die sind immer sehr hilfsbereit. ;)

— geändert am 12.04.2016, 12:26:46

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

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Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

12.04.2016, 11:42:03 via App

Erstmal danke für Eure Antworten:-). Genau das werde ich machen. Ich ruf da heute nach der Arbeit mal an:-)
Gruß

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

12.04.2016, 15:52:27 via Website

Wäre nett, wenn Du das Ergebnis des Telefonats hier posten könntest, der Fall scheint bei den Rückgabemöglichkeiten nicht vorgesehen zu sein, obwohl er mir nicht so ungewöhnlich vorkommt.
Falls sie sagen, dass ginge nicht, weil es nicht vorgesehen sei, oder so ähnlich, würde ich direkt fragen, ob Du es als Geschenk zurückgeben könntest.
(Der Preis war so günstig, das war wie geschenkt!)

Antworten
Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

12.04.2016, 16:10:47 via App

Ich frage mich die ganze Zeit wie der TE sich das Ganze vorstellt?
Er hat die Ware und die Rechnung und will das Handy zurück geben.
Das Geld soll vermutlich auf das Konto des TE und nicht auf das des Rechnungsempfängers zurück gezahlt werden.
Alles klar!

Woher aber soll der Amazon Mitarbeiter wissen, ob die Ware samt der Rechnung rechtmäßig den Besitzer gewechselt hat?

Das wäre ja noch besser, wenn jeder, so mir nichts, dir nichts, fremde Waren zurück geben und das Geld dafür von Amazon kassieren könnte?

— geändert am 12.04.2016, 16:11:12

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
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Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

12.04.2016, 17:05:58 via App

Ja, ich sehe mittlerweile ein, dass meine Idee doch etwas utopisch war/ist.
Damit deckt sich auch die Aussage des Amazon-Mitatbeiters, den ich gerade am Telefon hatte. Für die Rücksendung braucht man einen Retourenschein, den man über "Meine Bestellungen>Retouren" anfordern und dann ausdrucken kann. Da das X Play ja nicht meine Bestellung war, kann ich mir diesen Schein natürlich auch nicht ausdrucken lassen, sondern nur der Erstkäufer.
Wegen einer Rückgabe als Geschenk habe ich jetzt nicht mehr nachgefragt.
Ich gestehe: ich habe meinen Gedankengang zur Rückgabe nicht wirklich durchdacht/zu Ende gedacht.
Trotzdem danke für Eure Anregungen:-)
Gruß

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

12.04.2016, 18:36:32 via App

Verstehe ich nicht, was ist das für ein Verkäufer?

Du kaufst doch etwas bei Verkäufer X, egal ob neu oder gebraucht, dann muss er das doch auch wieder zurück nehmen. :?

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

12.04.2016, 18:42:21 via App

Nein, ich habe das bei eBay Kleinanzeigen gebraucht (nur 1 Woche alt) gekauft von einem privaten Verkäufer. Dieser hatte es bei Amazon erworben.
Gruß

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

12.04.2016, 18:43:49 via App

Ach soooooooo......

Das haben die anderen aber auch nicht gewußt :-D

— geändert am 12.04.2016, 18:44:55

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Martin Marquardt
  • Forum-Beiträge: 1.759

12.04.2016, 18:47:03 via Website

das stellt sich nur die Frage, warum der Verkäufer es nicht an Amazon zurück gegeben hat...

LG MM ** If You Don't Dig The Blues, You Got A Hole In Yer Soul

Michael K.

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Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.497

12.04.2016, 18:48:23 via Website

(laughing)was ist denn da nicht zu Verstehen?

@Michael,
schon mit Amazon gesprochen?

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

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Michael K.

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Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

12.04.2016, 18:51:02 via App

Jetzt wisst Ihr den genauen Sachverhalt:-)
Das ist ne gute Frage, Martin. Vielleicht war ihm der Aufwand zu groß?
Ich kann aber sagen, dass das X Play in tadellosem Zustand war und ist.
Gruß

Ja, steht etwas weiter oben, Frauke:-)

— geändert am 12.04.2016, 18:52:13

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nox
  • Forum-Beiträge: 1.365

12.04.2016, 19:24:27 via App

Es ist noch keine dreißig Tage alt, wie alt genau? Jedes Onlinegeschäft kann ohne Abgabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden.

Sony Xperia XZ - Android 8.0.0 (Sony)
Sony Xperia Z3 Tablet Compact - Android 6.0.1 (Sony von Google gekillt😑)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

12.04.2016, 19:25:18 via Website

@nox: Nicht bei Privatverkauf ;-)

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

12.04.2016, 19:38:29 via Website

Rechtlich hat das Rückgaberecht der Käufer an den Verkäufer. Also hat Michael ein Rückgaberecht an den eBay-Kontakt, wenn das bei Privatverkauf nicht gültig ausgeschlossen war. Dieser wiederum hat an Amazon ein Rückgaberecht. Es gilt aber nicht von Zweitbesitezer an den Verkäufer., weil dort gar kein Vertragsverhältnis besteht.

Wenn Amazon jedoch für Geschenke eine Kulanzlösung anbietet und es sich so regeln lässt, ist das eine Lösung. Aber ich denke, das Geld wird an den Vertragspartner von Amazon zurückgehen. Das sollte vorab geklärt werden.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

13.04.2016, 00:56:57 via Website

@Ingalena, Aries:

Auf der verlinkten Amazonseite für die Rückgabe von Geschenken steht, dass der Beschenkte die Vergütung in Form eines Geschenkgutscheines erhält, der seinem vorhandenem oder neu einzurichtendem Amazonkonto gutgeschrieben wird.
Solche Rückgaben werden sogar vertraulich behandelt, darunter verstehe ich, dass der Schenkende von der Rückgabe noch nicht einmal erfährt.
Dafür braucht man die 17-stellige Bestellnummer, die auf dem Lieferschein und hoffentlich auch auf der Rechnung steht. Hat man diese Nummer, gilt man als Eigentümer des Gerätes.
Steht diese Bestellnummer nur auf dem Lieferschein, aber nicht auf der Rechnung, müsste der Erstkäufer diese beibringen, sofern der Lieferschein nicht vorliegt. Geht auch das nicht mehr, könnte der Erstkäufer das Gerät zurücknehmen und nur über die Liste seiner Amazonbestellungen zurückschicken, was er wahrscheinlich nicht will. Amazon bietet aber auch an, es in diesem Fall zu kontaktieren, d.h. u.U. geht die Rückgabe sogar ohne diese Nummer.

@Michael L.:
Hier auf AP wurden auch schon Smartphones zum Verkauf angeboten. Und über Ebay kannst Du es natürlich auch wieder los werden. Daneben gibts noch Rebuy und andere Plattformen. Es müsste im Archiv einen Artikel dazu geben.

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13575751&tag=an012-21

— geändert am 13.04.2016, 02:05:21

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Michael L.
  • Forum-Beiträge: 570

13.04.2016, 06:13:58 via App

Danke:-)
Für mich wäre eine Rückgabe an Amazon interessant gewesen, da ich das Moto X Play sonst mit ordentlich Verlust verkaufe. Alternativ halt bei eBay Kleinanzeigen, aber der Markt scheint mir etwas gesättigt, in der letzten Zeit. Viele Phones stehen da echt lange zum Verkauf drin. Ich überlege es mir nochmal.
Gruß

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Tommy
  • Forum-Beiträge: 189

17.04.2016, 14:32:49 via Website

Man muss klar unterscheiden. Es gibt zwar die AGB's aber die stehen nicht über dem Gesetzt.

§ 398
Abtretung
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Es wäre ja sonst total albern. Denn es kann passieren, dass man Schuhe zu Weihnachten bekommt, die einem nicht passen, ob von der Größe her oder vom Geschmack her. Da muss es ne Möglichkeit geben.
Es kann auch passieren, dass ich ein Handy in einer Tombola gewinne.... auch da muss ich alle rechte und Pflichten haben.

Da der Verkäufer eine Privatperson ist. Haftet er nicht. Somit darf man seine Ansprüche an das ursprüngliche Unternehmen richten. Egal was in den AGB's steht. Denn die deutsche Rechtsprechung steht darüber.

Es gibt nunmal die Abtretungserklärungen.
Wäre ja auch bescheuert. Denn man kann ja auch jederzeit die Garantieansprüche geltend machen.

— geändert am 17.04.2016, 14:34:26

Gelöschter Account

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