Ich sehe das etwas anders, als die meisten hier.
Als Beschenkter kannst Du den Artikel auch dann zurückgeben, wenn der Artikel nicht als Geschenk markiert war. Amazon kann aber gar nicht wissen, ob Du den Artikel geschenkt bekommen hast, oder dafür bezahlt hast. Es sollte Amazon auch egal sein, da es für den Vorgang nicht die geringste Rolle spielt (Der Eigentümer hat gewechselt, die Bezahlung könnte ja auch ein Gegengeschenk gewesen sein, bei einem Geschenk 0 € sein, und ist generell für den Umstand, dass der Eigentümer nicht der Käufer ist, egal.)
Einzige Kröte, die dabei zu schlucken ist:
Du bekommst nur einen Geschenkgutschein statt Kostenerstattung, müsstest Ersatz also wieder bei Amazon einkaufen.
Es ist aber gut möglich, dass das eigentliche Rückgaberecht nur dem Originalkäufer zusteht, und das Rückgaberecht bei Beschenkten eine Kulanzleistung von Amazon ist, die nur Beschenkten, aber nicht Zweitkäufern zugestanden wird. Das konnte ich nicht herausfinden.
Deshalb wäre es besser, sich direkt an Amazon zu wenden. Amazon kann an solchen Weiterverkäufen eigentlich nur Interesse haben, da eine Rücksendung immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Eine Rücksendung bei Nichtgefallen wäre aber quasi der normale Vorgang gewesen.
Es würde mich deshalb wundern, wenn sie hier mauern würden, zumal Amazon extrem kulant und kundenfreundlich ist.
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13575751
— geändert am 12.04.2016, 09:23:37
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