1und1 Erfahrungen bei Betrug

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 14

20.02.2016, 18:46:38 via Website

Matze

Also ich glaube auch dass Aries ein wenig über treibt, Man-In-The-Middle, unsicheres WLAN, unsicheres Kennwort, etc...

Ich glaube hier ist was ganz anderes passiert.

Apropo einloggen, bei 1&1, ausser um eine Internetverbindung herzustellen?

Jeder kann doch bei 1&1 bestellen auf der Webseite, dazu muss man doch nicht DSL Kunde sein.

Theoretisch könnte ich mir vorstellen dass jemand auf deinen Namen mit falscher Adresse bestellt hat, das prüft doch kein Online Shop.

Dein Beitrag verrät, dass Du nicht alle Falldetails sorgfältig gelesen oder vollständig verstanden hast. Der Geschädigte ist 1&1-Kunde, die Bestellung wurde über seinen Kundenaccount bei 1&1 veranlasst. Dazu muss jemand sein dortiges Login gekapert haben und um das zu erreichen, sind die von Aries genannten Methoden bestens geeignet.

Von Übertreiben kann also überhaupt keine Rede sein...

— geändert am 21.02.2016, 08:48:27 durch Moderator

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

20.02.2016, 19:03:21 via App

norisron

Dein Beitrag verrät, dass Du nicht alle Falldetails sorgfältig gelesen oder vollständig verstanden hast. Der Geschädigte ist 1&1-Kunde, die Bestellung wurde über seinen Kundenaccount bei 1&1 veranlasst. Dazu muss jemand sein dortiges Login gekapert haben und um das zu erreichen, sind die von Aries genannten Methoden bestens geeignet.

Von Übertreiben kann also überhaupt keine Rede sein...

Ich bleibe bei meiner Meinung dass das übertriebene Hysterie ist, ich vermute eher der TE hat irgendwo sein Passwort weiter gegeben oder sonst was.

Wenn du den Artikel den ich paar Zeilen vorher gepostet habe lesen würdest, dann dürften wir nach dem überhaupt nix mit dem Smartphone machen ausser Telefonieren (lieber nicht, hört ja jemand mit), bisschen surfen, Spiele spielen.

Wenn ich mit so einer Angst wie es Aries beschreibt, was alles passieren kann, rum laufen würde, dann darf ich das Internet nie mehr nutzen.

— geändert am 20.02.2016, 19:04:55

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

20.02.2016, 19:24:38 via Website

Matze

Wenn ich mit so einer Angst wie es Aries beschreibt, was alles passieren kann, rum laufen würde, dann darf ich das Internet nie mehr nutzen.

Mit älteren Android-Versionen würde ich das Internet echt nicht nutzen wollen ..... Aries ist da halt einfach realististisch und kennt die Android-Lücken die es gibt ......

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 14

20.02.2016, 19:26:55 via Website

Matze

Ich bleibe bei meiner Meinung dass das übertriebene Hysterie ist, ich vermute eher der TE hat irgendwo sein Passwort weiter gegeben oder sonst was.

Wenn du den Artikel den ich paar Zeilen vorher gepostet habe lesen würdest, dann dürften wir nach dem überhaupt nix mit dem Smartphone machen ausser Telefonieren (lieber nicht, hört ja jemand mit), bisschen surfen, Spiele spielen.

Wenn ich mit so einer Angst wie es Aries beschreibt, was alles passieren kann, rum laufen würde, dann darf ich das Internet nie mehr nutzen.

Also ich kann in Aries Darstellung weder Angst noch das Schüren von Hysterie erkennen. Er schilderte ganz nüchtern die Szenarien, die dazu führen können, dass jemandes Accountdaten auf sehr einfache Weise abgegriffen werden können.

Die Schlussfolgerung, die jeder für sich daraus zieht, kann natürlich unterschiedlich sein. Für Dich gibt es scheinbar nur "ganz oder gar nicht", ich hingegen würde in der Öffentlichkeit (und bei Nutzung fremder, offener WLAN-Umgebungen) einfach nur mehr Vorsicht walten lassen. Im Detail bedeutet das, dass ich bei Nutzung eines offenen Fremd-WLANs eben keine accountrelevanten Transaktionen tätige. Und falls doch, dann nur bei gleichzeitiger Nutzung einer VPN-Verbindung.

Alles andere wäre sich selbst gegenüber verantwortungslos und kann sich dann eben auch mal bitter rächen...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

20.02.2016, 19:44:58 via Website

Matze

Wenn ich mit so einer Angst wie es Aries beschreibt, was alles passieren kann, rum laufen würde, dann darf ich das Internet nie mehr nutzen.

Matze, wenn ich morgens aus dem Haus gehe, kann ich vom Auto überfahren werden. Mir kann ein Ast vom Baum auf den Kopf fallen, Verkäufer können mich übers Ohr hauen und vieles mehr. Denk nur an die vielen Viren und Bakterien! Deiner Argumentation zu Folge, dürfte ich das Haus nicht verlassen, aber leider ist der Haushalt der Ort, wo am meisten Unfälle passieren. Ziemliche Zwickmühle!

Ich kenne aber die Risiken. Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden und informiere mich selbstständig laufend. Also kann ich damit umgehen. Bei PC und Smartphone sind sich der meisten über die Risiken jedoch nicht bewusst. Sehen kann man die drohende Gefahr meistens auch nicht.

Wenn ich meinen Hausschlüssel verliere und dadurch meine Wohnung leergeräumt wird, trage ich die Verantwortung! Das gleiche gilt für Login-Daten zu einem Online-Account!

Gelöschter Account

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Copyright86
  • Forum-Beiträge: 898

21.02.2016, 01:17:14 via App

Also Leute mal ganz ehrlich, wie hier vor ein paar Seiten schon gepostet wurde, dürfen die Geräte nur unter Vorlage des Personalausweises an den Besteller übergeben werden.

Das sind die Geschäftsbedingungen von 1&1 und damit ist die Diskussion auch schon beendet.

Wenn das nicht erfolgt ist, haftet dafür der Zusteller.

1&1 macht es sich natürlich auch sehr einfach. Storniert die Verträge, damit durch evtl Missbrauch dem eigenen Unternehmen kein Schaden entsteht, nimmt aber gleichzeitig den Kunden in die Pflicht die Kosten für die Geräte zu erstatten, an denen das Unternehmen sowieso nichts verdient.
Auch 1&1 hat die Möglichkeit den Versand über den Dienstleister prüfen zu lassen.

An den TE, wenn du eine Sendungsnummer hast, geh mit deinen Ausweis zum entsprechenden Postdienstleister und setzt dich mit denen auseinander.

Meines Erachtens hat hier ganz klar der Zusteller versagt!

Ach und ändere dein Passwort 😉

Ind noch was, eine Rechtsschutz kostet heute nicht die Welt und man muss leider oft schneller davon Gebrauch machen als einem lieb ist....wird dir nur leider im vorliegenden Fall nichts mehr bringen, da das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, aber sicher für die Zukunft.

— geändert am 21.02.2016, 01:21:18

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

21.02.2016, 09:21:14 via Website

Copyright86

Also Leute mal ganz ehrlich, wie hier vor ein paar Seiten schon gepostet wurde, dürfen die Geräte nur unter Vorlage des Personalausweises an den Besteller übergeben werden.

Das sind die Geschäftsbedingungen von 1&1 und damit ist die Diskussion auch schon beendet.

Wenn das so einfach wäre...
Woher weißt Du, dass die Ausweisprüfung nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde?

Zuerst muss die Frage geklärt werden, wie der Zugriff auf das Konto von Charly erfolgen konnte. Wer hat dafür die Verantwortung zu tragen.? Ohne diesen Zugriff wäre nämlich alles nachfolgende gar nicht passiert. Es wird auch die Frage gestellt, ob Charly die Änderung rechtzeitig hätte auffallen können.

Daraus ergibt sich die Frage, ob 1&1 die Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ansatz wäre, weil Anschriften und möglicherweise auch E-Mail-Adressen geändert wurden, ohne eine Bestätigung über den Altkontakt einzuholen.

Erst dann stellt sich die Frage, ob der Zusteller die Auslieferung ordnungsgemäß vorgenommen hat und ob ihm ein eventuell gefälschter Ausweis auffallen konnte.

Charly kann versuchen über das Zustellunternehmen die Sendungsdaten zu bekommen. Aber das Unternehmen hat keinen Vertrag mit Charly und muss ihm daher nichts rechtfertigen. Zumal Charly für das Zustellunternehmen gar nicht der Empfänger sein wird.

Ennasus B.

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Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

21.02.2016, 09:24:50 via App

Charly muss zur Verbraucherberatung oder zum Anwalt. Alles andere wäre müssig.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Ennasus B.
  • Forum-Beiträge: 181

21.02.2016, 09:30:26 via Website

Jetzt ma ne ganz bescheidene Frage ..... Was ist eigentlich aus dem eigentlichen Thema sprich mit dem was Charly gepostet hat???? Gibt es da jetzt schon etwas neues???? Und nebenbei ich war mal bei arcor bzw jetzt voda im Callcenter angestellt... und es imner erst die Beweislast bei dem der sich beschwert....leider.... aber ist es da schlüssig ist der schwarze Peter bei dem anderen..

Lg Sanny alias Ennsus

Knuffelknutschiii Eure Sanny

Doogee Homtom HT7 Handy
Denver TID 80042 8zoll Tablet

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

21.02.2016, 09:36:35 via Website

Mein letzter Stand ist, dass er Anzeige erstattet bei der Polizei erstattet hat und dass er einen Anwalt/Verbraucherschutz zu Rate ziehen wollte.

Seine Frage beinhaltet aber noch mehr.
Er fragt, ob er zahlen muss und ob er mit Mahnungen rechnen muss.
Er fragt nach Erfahrungen.
Er fragt, wo die Beweispflicht liegt.

Die Fragen habe ich ihm ausführlich beantwortet.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

21.02.2016, 10:02:04 via App

Aries

Zuerst muss die Frage geklärt werden, wie der Zugriff auf das Konto von Charly erfolgen konnte. Wer hat dafür die Verantwortung zu tragen.? Ohne diesen Zugriff wäre nämlich alles nachfolgende gar nicht passiert. Es wird auch die Frage gestellt, ob Charly die Änderung rechtzeitig hätte auffallen können.

Aber Aries, nachdem du ja sagst das hätte durch Man in the Middle oder durch Phishing o.ä. passieren können, bin ich der Meinung das Charly keine Schuld trifft.
Banken haften auch für Missbrauch der EC Karte.

— geändert am 21.02.2016, 10:10:27

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

21.02.2016, 10:14:14 via Website

Ich sage, es kann durch einen Man-In-The-Middle-Angriff oder Phishing passiert sein. Es muss nicht. Ich habe noch viele andere Möglichkeiten aufgezählt.

Aber selbst wenn dem so ist, wer hat denn da Schuld? Wer hat denn nicht aufgepasst?
Das ist eben so, als wenn man den Hausschlüssel unbeaufsichtigt lässt und jemand fremdes macht davon einen Abdruck. Ist dann Vermieter Schuld?

Mit Banken hast Du bei mir ins Schwarze getroffen. Ich habe über 10 Jahre bei einer gearbeitet. Banken zahlen manchmal. Aber nicht immer. Auch in vergleichbaren Fällen, entscheiden sie nicht immer identisch. Da spielt es auch eine Rolle, wie wichtig ihnen der Kunde ist oder wie weit das Kontingent bei der Versicherung gerade ausgeschöpft ist. Wenn ein Fall öfter vorkommt und zum Präzedenzfall werden könnte, verhalten sie sich auch eher bedeckt.

— geändert am 21.02.2016, 10:16:11

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

21.02.2016, 10:34:21 via App

"hätte durch" ist das gleiche wie "kann" in diesem Zusammenhang. :-P

Und das mit den Banken: Beim TE kommt es ja nicht häufiger vor, ist ja das erste Mal.

Und bei Man in the Middle oder Phishing kann man nicht aufpassen, du darfst nicht davon ausgehen dass sich jeder so gut auskennt wie du und ich.
Und im Nachhinein ihm das Beizubringen hilft ihm im aktuellen Fall nicht.

— geändert am 21.02.2016, 10:35:55

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

21.02.2016, 13:09:34 via Website

Matze

"hätte durch" ist das gleiche wie "kann" in diesem Zusammenhang. :-P

Ich habe es anders gemeint. Wenn es durch Phishing oder in einem WLAN passiert ist, dann ist es vielleicht nicht seine Schuld. Du schließt aber seine Schuld aus. Das kann man aber nicht ohne weiteres.

Matze

Und das mit den Banken: Beim TE kommt es ja nicht häufiger vor, ist ja das erste Mal.

Auch das habe ich anders gemeint. Wenn mehrere Kunden zeitnah mit ähnlichen Reklamationen kommen, dann hält sich die Bank bedeckt. Ist es ein Einzelfall, hat man mehr Chancen auf kulante Regulierung.

Matze

Und bei Man in the Middle oder Phishing kann man nicht aufpassen, du darfst nicht davon ausgehen dass sich jeder so gut auskennt wie du und ich.

Auch Du und ich sind davor nicht sicher! Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert!

Dennoch kann man sich zumindest weitgehend schützen! Warnungen dazu gibt es zuhauf! Auch für Nicht-Fachleute in allen Medien!

Betrug nutzt immer Unwissenheit, Zeitdruck und/oder Naivität aus. Das ist aber egal. Es ist meine Schuld, wenn ich betrogen werde. Natürlich habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz durch den Betrüger. Aber der muss greifbar und solvent sein. Ein anderer zahlt mir nicht, außer vielleicht Versicherung.

Matze

Und im Nachhinein ihm das Beizubringen hilft ihm im aktuellen Fall nicht.

Ich denke schon! Indem ihm erklärt wird, wie es dazu gekommen sein kann, fällt ihm vielleicht ein, wo seine Daten abgegriffen werden konnten. Sagt er das der Polizei oder dem Staatsanwalt, steigen seine Chancen, den Betrüger zu fassen. Möglich, dass sogar eine Bande dahinter steckt. Aber nicht selten findet soetwas in eigenen Dunstkreis statt. Der gute Freund oder nette Kollege entpuppt sich manchmal als Gauner!

Nichtsdestotrotz hilft es ihm und anderen, bessere Vorkehrungen zu treffen.

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charly
  • Forum-Beiträge: 195

21.02.2016, 17:21:46 via App

zur Info! habe keine VersandNr da auch keine Versendung an mich persönlich erfolgt ist! Auch eine Info über Änderung der Daten auf meinem Konto erfolgte nicht! Erst durch Zusendung der Rechnung ohne Ware wurde ich darauf aufmerksam!Ein Vetrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande! Ich habe keine abgegeben und ich habe
vom Anbieter auch keine Erklärung nur 2 Rechnungen die bisher gestundet sind. Wo kann man im Account sehen wann Bestellung erfolgt ist und ob Ware schon geliefert wurde? Anbieter verweigert Auskünfte! Auch an Polizei ist noch keine Auskunft erfolgt! Stellt Euch folgendes vor! Ihr bekommt Morgen Post! Im Umschlag ist eine Rechnung von 2000 Euro vom Mobilfunkanbieter über 2 gelieferte Handys samt Verträge! Und ihr wusstet vorher gar nix!Auch habt ihr keine Ware! Hoffe das es jetzt klar ist! Ist ein Vertrag geschlossen und zahlt Ihr?

— geändert am 21.02.2016, 17:41:14

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

21.02.2016, 17:52:45 via Website

Hast Du gegenüber 1&1 schriftlich und nachweisbar erklärt, dass die Bestellung nicht von Dir ist und dass Du nicht zahlen möchtest?
Was der Verbraucherschutz oder Anwalt Dir erklärt?

Die zwei übereinstimmenden Erklärungen bezüglich Vertrag sind richtig. Für 1&1 ist das gegeben. Du hast darauf zu achten, dass Dein Login sicher bleibt. Du musst damit rechnen, dass sie Dir vorwerfen, Du selbst könntest den Account mißbraucht zu haben.

Natürlich würde ich auch nicht einfach zahlen. Aber damit rechnen müsste ich. Keine Ahnung, wie das alles endet. Vielleicht zahlt 1&1, vielleicht zahlst Du, vielleicht einigt ihr Euch auf Teilbeträge. Auf eines läuft es hinaus!

Wann hast Du Anzeige erstattet? Die Mühlen mahlen langsam! Wenn ein Auskunftsersuchen von der Polizai an 1&1 geleitet wurde, dann liegt das jetzt dort in Rechtsabteilung. Die prüfen peinlich genau, ob sie Auskunft erteilen müssen. Den kleinsten Anhaltspunkt es nicht zu tun zu müssen, werden sie nutzen. Das ist unsere Realität! Da hast Du ohne fachliche Unterstützung nahezu keine Chance und wirst am Ende die ganzen 1800 Euro zahlen. Zuzüglich Verfahrenskosten!

Ab jetzt kommuniziere mit 1& bitte nur noch schriftlich per Einschreiben! Zuerst lehnst Du die Zahlung ab, weil Du nicht bestellt hast. Einer Mahnung widersprichst Du auch! Ebenso einen Mahnbescheid. Aber lese, was dabei steht, Damit Du an richtigen Stelle und fristgerecht widersprichst. Am allerbesten überlässt Du das aber dem Anwalt. Auch bei direkter Kontaktaufnahme, bittest DU, dies Deinem Anwalt mitzuteilen und sagt sonst weder Muh noch Mäh!

— geändert am 21.02.2016, 17:55:51

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 14

21.02.2016, 18:01:03 via Website

charly

zur Info! habe keine VersandNr da auch keine Versendung an mich persönlich erfolgt ist! Auch eine Info über Änderung der Daten auf meinem Konto erfolgte nicht! Erst durch Zusendung der Rechnung ohne Ware wurde ich darauf aufmerksam!Ein Vetrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande! Ich habe keine abgegeben und ich habe
vom Anbieter auch keine Erklärung nur 2 Rechnungen die bisher gestundet sind. Wo kann man im Account sehen wann Bestellung erfolgt ist und ob Ware schon geliefert wurde? Anbieter verweigert Auskünfte! Auch an Polizei ist noch keine Auskunft erfolgt! Stellt Euch folgendes vor! Ihr bekommt Morgen Post! Im Umschlag ist eine Rechnung von 2000 Euro vom Mobilfunkanbieter über 2 gelieferte Handys samt Verträge! Und ihr wusstet vorher gar nix!Auch habt ihr keine Ware! Hoffe das es jetzt klar ist! Ist ein Vertrag geschlossen und zahlt Ihr?

Es wurde Dir bereits mehrfach dazu geraten, einen Anwalt zu konsultieren. Nur ein Jurist vermag Dich fundiert zu beraten, nachdem er von Dir alle Dir bekannten Fakten gehört und dazu auch die AGB von 1&1 näher beleuchtet hat. Außerdem wird er Einblick in das von Dir angestrengte Strafverfahren erhalten und so auch die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden für Dich nutzen können.

Deine Einschätzung Deiner rechtlichen Situation birgt die durchaus reale Gefahr, dass Du am Ende wesentlich höhere Ausgaben zu erwarten hast, als sie momentan im Raum stehen...

Natürlich kannst Du auch versuchen, das andernfalls zu erwartende Zivilprozessverfahren selbst zu meistern, doch das wäre dann nicht vernünftig. Ich drücke Dir in jedem Fall ganz fest beide Daumen!

Antworten
charly
  • Forum-Beiträge: 195

21.02.2016, 18:10:30 via App

Rechnungen v. 9.2.16. Erhalten am 11.2.16. Am 11.2. Anruf an Hotline mit Mitteilung, dass keine Bestellung erfolgt und keine Ware da ist und Storno. Zu diesem Zeitpunkt war Ware lt Anbieter noch unterwegs! Am 12.2.16"war Polizei in Wohnung
und wurde alles aufgenommen! Gleichzeitig ging am 12.2.16 ein Schreiben p. Post an Anbieter mit o.g. Angaben und Mitteilung, daß Polizei verständigt und Anzeige erfolgt ist. Daraufhin wurde Anzeige an Anbieter mit Auskunftsersuchen von Polizei gesandt, diese Woche!
Ist momentan von Betrugsabteilung.von 1+1 in Bearbeitung! Kann erst diese Woche mich an Verbraucherschutz wenden!
1+1 muss doch nachweisen müssen,
dass bevor was passiert, die Bestellung von mir (IP Adresse) im
Süden und nicht von mir (Betrüger im Norden) erfolgt ist! Die Beweispflicht
wegen der 2 Willenserklärung ist doch jetzt beim Anbieter! Und diese erfolgte vom Betrüger oder System!

— geändert am 21.02.2016, 18:34:30

Antworten
Mark Birkner
  • Forum-Beiträge: 1.103

21.02.2016, 18:12:42 via App

charly

Wo kann man im Account sehen wann Bestellung erfolgt ist und ob Ware schon geliefert wurde?

Im 1und1-ControlCenter gibt es den Menupunkt "Dialog-Center". Dort sind alle Benachrichtigungen von 1und1 an dich gesammelt.

"Ich komme eigentlich nie zu spät; die anderen haben es bloß immer so eilig." (Marilyn Monroe)

LG G2, 5.0.2
LG G3, 6.0
Sony Xperia X Compact, 7.0

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Andreas Zappel
  • Forum-Beiträge: 28

21.02.2016, 18:23:27 via Website

Defakto: Mit Post sprechen, was da los ist, eindeutiger Fall für deren Vermögensschaden-Haftpflicht.

Mit der Post oder jedem anderen Versandunternehmen kann nur der Versender weil Vertragspartner, oder die Polizei sprechen.
Wenn der Empfänger so etwas versucht bekommt er keine Antwort.

Und im übrigen ist diese ganze Angelegenheit zwischen 1&1 und dem TO erst einmal eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der es keinen Angeklagten und somit auch kein "Im Zweifel für den Angeklagten" gibt.
Und der Richter entscheidet wem bzw. wessen Beweisen er mehr glaubt.

Atschuess

Andreas

Antworten
charly
  • Forum-Beiträge: 195

21.02.2016, 18:29:26 via App

Mark Birkner

charly

Wo kann man im Account sehen wann Bestellung erfolgt ist und ob Ware schon geliefert wurde?

Im 1und1-ControlCenter gibt es den Menupunkt "Dialog-Center". Dort sind alle Benachrichtigungen von 1und1 an dich gesammelt.

In meinem Fall steht gar nix drin!
Keine Bestellung, keine Bestätigung,
kein Versandt!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

21.02.2016, 18:34:03 via App

Also Charly, meine Meinung:

Du bist auf jeden Fall im Recht.

Kommuniziere schriftlich mit 1&1, und wenn sie dumm kommen, dann RA einschalten.

So würde ich es machen, zumal ich mir auch keinen Anwalt leisten könnte.

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

21.02.2016, 18:51:10 via Website

Deswegen ja der Rat mit dem Verbraucherschutz. Die haben eigene Anwälte und sind vor allen Dingen sehr versiert im Umgang mit solchen Angelegenheiten. Wenn der Verbraucherschutz keine Möglichkeit mehr sieht, dann kann man einen eigenen RA einschalten.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Antworten
charly
  • Forum-Beiträge: 195

21.02.2016, 18:59:12 via App

Danke für den sehr vernünftigen Beitrag! (MATZE).Hab natürlich telefonisch und schriftlich bereits am 11.2.16 erklärt, dass ich nicht zahle! Werde jetzt abwarten, zumal mich die Rechnungsabteilung kommende Woche anrufen will. Offensichtlich hat meine Fristsetzung zum Widerruf der Einzugsermächtigung und die Mitteilung, dass sie mich als Kunden
verlieren und sonst alles andere kündige, erstaunlich Wirkung gezeigt!

— geändert am 21.02.2016, 19:01:31

Antworten
UbIx
  • Forum-Beiträge: 1.081

21.02.2016, 22:56:16 via Website

Die aussagen von Aries kann ich nur unterstreichen.
Für mich bietet die zwei Faktor Autorisierung nur einen minimalen mehrwert, den man vernachlässigen kann. Dass ist aber ansichtssache! Ich betrachte es aber aus der Richtung der angriffe und dort ist kein großer unterschied solange ich die Schlüssel auf einen Gerät eingeben muss (oder sogar generiere).

Alternativ bietet sich zu Keepass auch das etwas sicherere Password Store an das es im Play Store und auch bei F-Droid gibt. Keine angst vor dem Beta status, der bezieht sich nur auf die Stabilität (bei mir gibt es nur beim Abspeichern abstürze - die Daten sind aber gesichert). Da Password Store die Eigentlich OpenPGP-Verschlüsselung nicht beinhaltet benötigt es noch OpenKeyChain mit dem man einmalig seinen Key generieren muss. Dieser wird wieder mit einer mindestens 16 Zeichen lange Phasphrase (also sowas wie ein Passwort, nur dass damit der Schlüssel verschlüsselt wird). Diese Phasphrase (bzw. Passwort) muss man sich sehr gut merken (und evtl. notieren aber dann an einem Sicheren Ort wie ein Bankschließfach oder einen Haustresor) hinterlegen. Wird dieser vergessen, sind alle schlüssel fort. Auch der so genannte Publik und Private Keyring sollte sicher hinterlegt werden (also auf mehreren Datenspeichern gespeichert sein). Übrigens kann man den erzeugten Key den man mit seiner E-Mail generiert, kann man auch bei Providern wie Posteo.de oder GMX weiter verwenden (wenn die passende E-Mail enthalten ist).

Kritisch ist, dass all das nichts bringt, wenn der Anbieter das freischalten des Akkounts bei vergessenen Passwort erlaubt - dann muss man den in der Regel per unischerer (also unverschlüsselter) E-Mail zugesandten neuen Passwort nur Abfangen. Außerdem muss der Anbieter auch sicherstellen das man an seine logindaten nicht herankommen ist! Was in vergangenheit öfters der Fall war. Für mich sind bestellungen via klick im Internet nicht rechtsbindend selbst wenn man sich vorher einloggen konnte. Der Anbieter muss auf jeden Fall den 14-tägen Rücktrittsfrist zulassen! Es gibt dazu mittlerweile auch einige Urteile die diesen Sachverhalt entsprechend bestätigen.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

21.02.2016, 23:18:39 via App

UbIx

Der Anbieter muss auf jeden Fall den 14-tägen Rücktrittsfrist zulassen! Es gibt dazu mittlerweile auch einige Urteile die diesen Sachverhalt entsprechend bestätigen.

Klar, würden sie auch, aber ohne Ware???

— geändert am 21.02.2016, 23:19:37

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

Antworten
Henrik Martens
  • Forum-Beiträge: 607

22.02.2016, 09:24:56 via Website

Da hat Matze recht.
So einfach wird 1und1 den Kauf nicht rückabwickeln.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.02.2016, 09:56:02 via Website

Was soll rückabgewickelt werden, wenn keine Ware zurückgeschickt werden kann?

Antworten
Henrik Martens
  • Forum-Beiträge: 607

22.02.2016, 09:57:39 via Website

Das sagen wir doch Aries.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.02.2016, 10:06:23 via Website

Hast Du nicht gesagt. Der Satz

So einfach wird 1und1 den Kauf nicht rückabwickeln.

impliziert, dass es ginge. Geht aber kaufmännisch definitiv nicht und damit greift auch ein gesetzliches Rückgaberecht nicht.

Was 1&1 machen kann, ist auf die Forderung teilweise oder ganz verzichten und den Fehlbetrag als Verlust ausbuchen.

Antworten
Henrik Martens
  • Forum-Beiträge: 607

22.02.2016, 10:13:21 via Website

Mein Gott, müssen wir uns jetzt um jedes Wort streiten?

Was ich sagte ist, dass 1und 1 den Kauf SO nicht rückabwickeln wird. Also das gleiche, die du und Matze auch.

Wie du liest, habe ich mich auf Matzes Post bezogen. Also war meiner Meinung nach vollkommen klar, was ich meinte. Aber das ist nun OT.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.02.2016, 10:14:58 via App

Aries, nicht böse gemeint, aber du neigst immer zu Verkomplizierungen.

Das was du gesagt hast, hatte doch ich und Henrik auch gesagt, bloß mit anderen Worten. ;-)

Bist du Rechtsanwalt??? :? :-D

— geändert am 22.02.2016, 10:15:08

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.02.2016, 10:17:02 via Website

Nein! Ich sage Euch, wie es aussieht! Gerade wenn es um rechtliche Dinge geht, sollte man genau sein!

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber die einschlägigen Gesetze und Buchführung musste ich lernen (Bankkaufmann und Studium Wirtschaftsinformatik).

— geändert am 22.02.2016, 10:26:32

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.02.2016, 10:26:17 via App

Ich glaube das der TE schon verstanden hat, was wir meinten. ;-)

Weißt du, mir passiert es manchmal, wenn ich ein Problem lösen möchte, z.B. am PC, dass ich zu kompliziert denke, weil mein Hirn bei komplizierten Dingen so richtig seine Leistung erbringen kann. Und dabei wäre die Lösung ganz einfach.

Dadurch komme ich manchmal schon ganz schön durcheinander :-D

Und irgendwie sehe ich das so bei dir, bloß bei dir ist das mit den Worten, und dem wörtlich nehmen so. Du zerreißt jedes Wort in der Luft und analysierst es bis zum geht nicht mehr, obwohl jeder verstanden hat, was gemeint ist.

Wenn der TE so hoch gebildet wäre, dass er nicht versteht, was ich meine, dann bräuchte er keinen Rechtsanwalt, dann könnte er sich selbst verteidigen.

Weil genau das machen Rechtsanwälte, jedes Wort, was man anders deuten KÖNNTE, wird zu deinen Lasten (oder zu deiner Verteidigung, je nach Fall) verdreht, analysiert, usw.

— geändert am 22.02.2016, 10:28:03

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

Antworten
Henrik Martens
  • Forum-Beiträge: 607

22.02.2016, 10:26:30 via Website

Danke Matze,

ich finde auch, dass man übertreiben kann.

Der TE hat mich, sofern er meinen Post genau gelesen hat, sicherlich verstanden.

Antworten
Mark Birkner
  • Forum-Beiträge: 1.103

22.02.2016, 10:28:59 via App

Ich will das jetzt alles nicht wieder "hochkochen" und habe mir auch wirklich die Zeit genommen, alles noch einmal zu lesen. Aber mir kommen hier immer mehr ungereimtheiten:

Du hast eine Rechnung erhalten und die beiden Verträge zu den Handys wurden gestundet.
Was ich nicht verstehe: dann müssen die Verträge bei dir im Control-Center auch angezeigt worden sein, oder sind es noch. Nebst Datum der Freischaltung/Bestellung, Laufzeit, Mobil-Nr. usw.
Dieses kann man nicht entfernen. Selbst wenn ich deinen LogIn kennen würde.
Die Benachrichtigungen an dich werden auch 2× verschickt. 1× als pdf an deine Mail und einmal sind sie im Dialog-Center nachzulesen. Bei dir komischerweise nicht.

Langsam frag ich mich, ob die postalische Rechnung überhaupt von 1und1 war. Wenn du mit dem Call-Center telefoniert hast, war dort vielleicht ein etwas überforderter Mitarbeiter. Daher will sich ja auch die Rechtsabteilung bei dir melden.

Fragen über Fragen, weil, wenn wir mal erlich sind, du das alles nur so erzählst. Wie Matze(?) schon sagte, es fehlen grundlegende Infos (Screenshot).

— geändert am 22.02.2016, 10:31:03

"Ich komme eigentlich nie zu spät; die anderen haben es bloß immer so eilig." (Marilyn Monroe)

LG G2, 5.0.2
LG G3, 6.0
Sony Xperia X Compact, 7.0

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

22.02.2016, 10:32:13 via Website

Genauigkeit und verkomplizieren, sind zwei paar Stiefel! Man kann sich durch Schluderei auch Wege verbauen!

Frk

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.02.2016, 10:34:11 via App

Aries

Genauigkeit und verkomplizieren, sind zwei paar Stiefel! Man kann sich durch Schluderei auch Wege verbauen!

Ich gebe es auf, du hast gewonnen, du diskutierst in einem gehoberen Level wie ich. (laughing)

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.02.2016, 10:35:56 via App

@Mark: Ja gut, was die E-Mail betrifft, hat er ja gesagt dass dort eine fremde drin stand, von AOL.

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Mark Birkner
  • Forum-Beiträge: 1.103

22.02.2016, 10:41:30 via App

Damit auch die NICHTKunden verstehen, was ich meine, hier ein Beispiel von mir:

Uploaded with Directupload Image Sharer

Wenn ich nun auf den entsprechenden Vertrag klicke, habe ich ALLE Infos.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.02.2016, 10:43:32 via App

Vielleicht ist ja doch der TE der Betrüger, zusammen mit einem Kumpel? :? :-P

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Mark Birkner
  • Forum-Beiträge: 1.103

22.02.2016, 10:57:20 via App

Das will ich ihm ja nicht unterstellen, aber zu einem Vertrag gehören nun mal auch Vertragsdetails. Ob er ihn nun abgeschlossen hat oder nicht. 1und1 geht ja nun mal davon aus. Also kann er sich auch ganz bequem die Details ansehen (wie im vorherigen Screenshot gezeigt).

Dort steht Mobilnr., Auftragsbeginn, Laufzeit, Tarifdetails usw.

Und so sehen dann die Mitteilungen aus:

Uploaded with Directupload Image Sharer

Das ist jetzt aus der App. Auf der Homepage sind ALLE Benachrichtigungen an ihn aufgeführt. Einschliesslich Rechnungen. Diese sind in der App ausgelagert. Aber unter einem Menupunkt ohne weiteres zu lesen. Zudem kommen diese (Alle, Nachricht und Rechnung) als Mail/pdf.

— geändert am 22.02.2016, 11:10:25

"Ich komme eigentlich nie zu spät; die anderen haben es bloß immer so eilig." (Marilyn Monroe)

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Jörg W.
  • Forum-Beiträge: 680

22.02.2016, 12:02:16 via Website

RE Versicherung kriegst schon für nen 10 Euro im Monat würde ich mir auf jedenfalls zulegen.

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Jörg W.
  • Forum-Beiträge: 680

22.02.2016, 12:02:28 via Website

RE Versicherung kriegst schon für nen 10 Euro im Monat würde ich mir auf jedenfalls zulegen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

22.02.2016, 12:25:28 via Website

joerg wormuth

RE Versicherung kriegst schon für nen 10 Euro im Monat würde ich mir auf jedenfalls zulegen.

Wo? Ich hatte für meine 345€/Jahr bezahlt, Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

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Henrik Martens
  • Forum-Beiträge: 607

22.02.2016, 12:29:47 via Website

Rechtsschutzvers. für 10,- € mtl. halt ich auch für unwahrscheinlich.

Höchstens mit hoher Selbstbeteiligung, oder nicht alles versichert.

Gute Produkte gehen ab ca. 230,- € p.a. los.

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Sternchen
  • Forum-Beiträge: 447

22.02.2016, 13:48:00 via App

Ich zahle ca 13€ monatlich mit 150 Selbstbeteiligung. Würde ich auch an seiner Stelle abschließen. Nutzt ihm aber für den laufenden Fall leider nix mehr.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

22.02.2016, 16:57:05 via App

Was nutzt eine Rechtsschutzversicherung (in dem Fall), wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Mit der jetzigen unklaren Sachlage wird kaum eine Rechtsschutzversicherung unterstützend beistehen. Bei den meisten Versicherern sind es 3 Monate Vorlaufzeit.
Wäre ja so, als wenn man eine Privathaftpflichtversicherung abschließen würde, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist.

Edit: Mea culpa, ich habe den Beitrag von Sternchen nicht bis zum Ende gelesen...

— geändert am 22.02.2016, 17:42:44

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 14

22.02.2016, 17:18:18 via Website

Frank K.

Was nutzt eine Rechtsschutzversicherung (in dem Fall), wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Mit der jetzigen unklaren Sachlage wird kaum eine Rechtsschutzversicherung unterstützend beistehen. Bei den meisten Versicherern sind es 3 Monate Vorlaufzeit.
Wäre ja so, als wenn man eine Privathaftpflichtversicherung abschließen würde, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist.

Dies hat vor mehr als drei Stunden schon der Vorkommentator zutreffend festgestellt. Allerdings lesen diesen Thread auch andere, noch nicht Geschädigte, die von solchen Tipps somit profitieren könnten...

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charly
  • Forum-Beiträge: 195

22.02.2016, 17:50:23 via App

Hallo Matze, wer ist hier mit TE gemeint?

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