Auf Legalem weg Geld vom Play Store zurück bekommen [ Auch in App käufe ]

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kolrabie7
  • Forum-Beiträge: 267

14.11.2015, 23:06:15 via App

Aries

kolrabie7

Haha, Naja - das gehört wohl dazu wenn man Mist gebaut hat ;)

Super!

kolrabie7

Also das Problem liegt ja am ehesten am playstore

Nein, beim Entwickler, der davon ausgeht, dass es nur ein Google-Konto pro Gerät gibt.

Da bin ich mir unsicher... Weil es ist ja auch nicht möglich bei einem normalen inapp Zahlvorgang ein anderes Konto auszuwählen...
Ich warte erstmal auf die Antwort von Google und schreibe dann vermutlich nochmal den Entwicklern!

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

14.11.2015, 23:09:10 via Website

Wenn es der Entwickler nicht vorgesehen hat, kannst Du es natürlich nicht auswählen.

finn.lg
  • Forum-Beiträge: 413

14.11.2015, 23:11:46 via App

Der Thread hat innerhalb von einem Tag über 100 Beitrage geknackt...das muss ein neuer Rekord sein😂

Marcus M.
  • Forum-Beiträge: 18

15.11.2015, 12:02:18 via Website

Also ich habe jetzt nur die ersten zwei Seiten von dem Thread gelesen, und ich kann das gebashe auf @Volkan nicht verstehen.
Gut es gibt kleine Entwickler die auf jeden Euro angewiesen sind, nur wenn ich nach einem Jahr auf einmal ein Update bekomme so das die App auf meinem Leistungsschwachem Gerät nicht mehr läuft dann bin ich beleidigt,und bin auch froh das es eine Möglichkeit gibt die App zurück zu geben, ich hab ja schließlich nicht nur für ein Jahr bezahlt.
Wenn man einen Neuwagen nach einem Jahr zur Inspektion gibt und der Motor läuft danach nicht mehr, dann möchten ihr ja auch das es in Ordnung gebracht wird, oder?
Das war jetzt nur ein Beispiel, ich spiel einfach wenn ein Update nicht richtig funktioniert eine ältere Version mit Titanium Backup zurück!

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

15.11.2015, 12:10:27 via App

Hallo Marcus,

Das berechtigt allerdings noch nicht, den Entwickler um sein Geld zu prellen.

Du bezahlst im Play Store für den einmaligen Download der App - alles andere, wie das Bereitstellen von Updates ist im Ermessen des Entwicklers.
und schließlich hattest du in deinem Beispiel ja immerhin ein Jahr Freude an der App.

Viele Grüße,
Andy


OnePlus 3 (Resurrection Remix 5.8.2)
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Micha Schy.Dänu

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

15.11.2015, 12:19:41 via Website

Erstmal ist es egal, ob der Entwickler das Geld braucht oder nicht. Und dann wird eine Lizenz gekauft. Es wird kein Pfand hinterlegt! Ich habe schon an anderer Stelle auf die Lizenzbedingungen hingewiesen. Die liest kaum jemand. Schon gar nicht vor dem Kauf oder der ersten Benutzung. Das berechtigt aber nicht dazu, sich später über Passagen zu beschweren. Man hat sie akzeptiert.

Was Google macht, ist nichts anderes als eine Möglichkeit zur Einigung anzubieten. Wird die aber zu oft mißbraucht, wird das auch nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Stefan

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

15.11.2015, 12:21:36 via App

Da stellt sich eher die Frage, wie lange muss ein Entwickler für die Lauffähigkeit der App sorgen?

Microsoft kann auch nicht sagen, so jetzt lief dein Windows ein Jahr, jetzt bauen wir ein Update ein welches stärkere Komponenten braucht.
Wobei ich der Meinung bin dass die das schon klammheimlich machen, jetzt nicht gerade auf ein Jahr gerechnet.

Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!

Marcus M.
  • Forum-Beiträge: 18

15.11.2015, 12:26:34 via Website

Ich rede jetzt auch nicht davon den Entwickler zu prellen, sondern davon das wenn man ein Update aufs Auge gedrückt bekommt und die App danach untauglich ist. Das ist dann ja nicht meine schuld sondern die des Entwicklers. Dann sehe ich es nicht ein das der volle Kaufpreis futsch ist.
Man hat ja schließlich nicht nur für ein Jahr bezahlt, genau wie bei einem Neuwagen.

Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

15.11.2015, 12:37:38 via Website

Markus

Da stellt sich eher die Frage, wie lange muss ein Entwickler für die Lauffähigkeit der App sorgen?

Microsoft kann auch nicht sagen, so jetzt lief dein Windows ein Jahr, jetzt bauen wir ein Update ein welches stärkere Komponenten braucht.
Wobei ich der Meinung bin dass die das schon klammheimlich machen, jetzt nicht gerade auf ein Jahr gerechnet.

Microsoft nicht, denn die bieten zum Produkt einen Support Lifecycle, da kann man genau erkennen, wie lange es unterstützt wird. Ist aber was ganz anderes als bei einer App.

@ Marcus M.

deinen Wagen hast du auch nur mit den zugesicherten Eigenschaften gekauft. Wenn du nach einem Jahr ins Gebirge umziehst, und dort kann dein Auto nicht mehr fahren, dann kannst du es auch nicht mehr zurückgeben, nur weil du es nicht mehr brauchen kannst!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

15.11.2015, 12:40:24 via App

Marcus M.

Man hat ja schließlich nicht nur für ein Jahr bezahlt, genau wie bei einem Neuwagen.

Hä, was redest Du da? Für wie viele Jahre Neuwertigkeit willst Du denn ein Auto bezahlt haben?

Wenn Du das zu Schrott fährst, inwiefern bezahlt der Hersteller das?

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

trixiStefan

asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

15.11.2015, 12:42:48 via App

In einigen Fällen, ist das ganze durchaus angebracht. Ich habe mir zum Beispiel vor zwei Jahren die Pro Version von FIFA 14 gekauft und das ganze ungefähr 1 Jahr genutzt. Danach kam FIFA 15 welches free2play war. Einige Wochen später hat EA die App aus dem Store entfernt. Warum sollte ich dann mein Geld nicht zurückverlangen?

Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

15.11.2015, 12:44:40 via App

Hier wird ausdrücklich geschrieben, dass man vorher den Entwickler schreiben soll um das Geld bei " In App käufe " wieder zu bekommen. Heißt aber nicht, dass man selber Hand anlegen kann.

https://support.google.com/googleplay/answer/2479637?hl=de

Also ich sag mal so, wenn der Entwickler sich weigert, dass Geld raus zu geben, weil er meint, dass er nicht schuld sei und du dir sicher bist, dass er schuld ist, würde ich das Geld zurück fordern. Denn auch wenn der zweite Schritt Google zu kontaktieren wäre, wäre es sinnlos. Google hat diese Methode eingebracht und du als Verbraucher kannst Sie verwenden.

Das ist natürlich für den Entwickler selber eine frustrierende Nachricht, aber mit dem Unterschreiben der AGBs, hat der Entwickler sich dazu entschieden, diesen Schritt zu gehen.

Außerdem, wenn die App bzw. der Kauf keine Probleme macht, kommt es in der Regel zu keinem stornieren.

— geändert am 15.11.2015, 12:45:51

Apple iPhone 6s
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Wenn mal etwas nicht auf Anhieb funktioniert, bedenkt immer: Ein Computer ist von Natur aus eine dumme Maschine.

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

15.11.2015, 12:47:20 via Website

Warum solle es Schuld des Entwickler sein? Er hat die App nach Wünschen anderer User ausgebaut und nun werden halt einige Geräte inkompatibel. Aber es kann ja auch an einem Hersteller-Update liegen. Oder, wie bei kolrabie7 an unglücklicher Konfiguration.

Software ist immer ein widerrufliches Recht. Eine Inkompatibilität kann als Widerruf gelten oder ihn zur Folge haben.

Grundsätzlich gilt für Software auch ein Gewährleistungsrecht. Nur setz das mal im Ausland durch. Noch dazu für 2,50 EUR. Selbst 50 EUR sind ein Witz als Streitwert. Das ist das persönliche Risiko. Und mal im Ernst, nun wirklich nicht lebensnotwendig.

Ich habe mehr als einen Entwickler angeschrieben und alle waren dankbar für Fehlermeldungen und haben mir extrem schnell und konstruktiv Feedback gegeben. Nie wäre mir in den Kopf gekommen, das Geld zurückzuverlangen.

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

15.11.2015, 12:48:44 via Website

Markus

Da stellt sich eher die Frage, wie lange muss ein Entwickler für die Lauffähigkeit der App sorgen?

Der Entwickler muss für gar nix sorgen - die App ist bei Kauf lauffähig. Wenn nicht, hast du ein Rückgaberecht.
Es gibt keine Verpflichtung, die App über einen längeren Zeitraum verfügbar zu machen oder gar mit Updates zu versehen.
Natürlich liegt beides auch im Interesse des Entwicklers, eine Verpflichtung hierzu gibt es aber nicht.

Viele Grüße,
Andy


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Klaus T.
  • Forum-Beiträge: 8.183

15.11.2015, 12:59:28 via App

Marcus M.

Gut es gibt kleine Entwickler die auf jeden Euro angewiesen sind, nur wenn ich nach einem Jahr auf einmal ein Update bekomme so das die App auf meinem Leistungsschwachem Gerät nicht mehr läuft dann bin ich beleidigt,und bin auch froh das es eine Möglichkeit gibt die App zurück zu geben, ich hab ja schließlich nicht nur für ein Jahr bezahlt.

Haste mal überlegt, was für ein blödes Zeug du da verzapft hast?

:$

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TentenStefan

Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

15.11.2015, 13:02:58 via App

Dr. Bahr für IT Rechte und Pflichten

Das A und O des Vertrages zwischen Entwickler und Kunden ist die exakte Leistungsbeschreibung. Die Erstellung von Software, egal welcher Art und welchen Inhalts, ist stets kein statisches System, sondern vielmehr ein fortlaufender, sich ständig ändernder Prozess. Der Kunde erkennt erst im Laufe der Entwicklung, dass ihm Funktion B besser gefällt als die ursprünglich gewählte Funktion A. Oder der Programmierer entdeckt, dass das vom Kunden gewünschte Feature X so nicht funktioniert und schlägt deshalb das Feature Y vor. Es ist eine Binsenweisheit, dass die endgültige Fassung einer Software stets von der ursprünglich geplanten Version – mehr oder minder deutlich – abweicht. Es ist daher zwingend notwendig, dass zu Beginn des Vertrages der Inhalt klar und deutlich geklärt und schriftlich fixiert wird.

Herkömmlicherweise wird die Leistungsbeschreibung in einem sogenannten Lastenheft festgehalten. Ein Lastenheft beschreibt nichts anderes als die Gesamtheit der Anforderungen, die der Kunde an den App-Entwickler stellt. Das Lastenheft wird vom Kunden erstellt. Hieraus resultiert dann das sogenannte Pflichtenheft. In diesem Pflichtenheft erläutern der App-Entwickler, wie er die Anforderungen, die in dem Lastenheft erwähnt werden, erfüllen will. Das Pflichtenheft wird vom App-Entwickler erstellt. Das Lasten- und Pflichtenheft ist deswegen rechtlich von so enormer Bedeutung, weil es den Kern des Vertrages wiedergibt.

Und was passiert, wenn die Leistung oder Future der App wohl nicht mehr angebracht wird, weil der Entwickler ein Update raus gebracht hat.

Apple iPhone 6s
iPad Air 2

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

15.11.2015, 13:05:19 via App

Klaus T.

Haste mal überlegt, was für ein blödes Zeug du da verzapft hast?

:$

Bloß weil es nicht deine Meinung widerspiegelt ist es noch lange nicht blödes Zeug.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

15.11.2015, 13:08:11 via App

Andy N.

Der Entwickler muss für gar nix sorgen

Und genau das sollte sich ändern.

Kann ja auch nicht sein, dass ein Entwickler seine App ein Jahr lang pflegt, bei 10000 Downloads sich eine goldene Nase verdient hat, und danach sagt, hinter mir die Sintflut.

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Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

15.11.2015, 13:13:46 via App

Markus

Andy N.

Der Entwickler muss für gar nix sorgen

Und genau das sollte sich ändern.

Kann ja auch nicht sein, dass ein Entwickler seine App ein Jahr lang pflegt, bei 10000 Downloads sich eine goldene Nase verdient hat, und danach sagt, hinter mir die Sintflut.

Sehe ich auch so. Denn auch z.B. Samsung. Die haben ihr Smartphone nach Kundenwunsch aus Metall und Glas entwickelt. Solche Firmen wollen den Kunden treu bleiben und wollen Kunden gewinnen und wenn z.B. welche wie HTC ihr Handy bauen, verlieren Sie halt Kunden und somit auch irgendwann ihre Firma.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

15.11.2015, 13:22:21 via Website

Volkan aus HH

Dr. Bahr für IT Rechte und Pflichten

Das bezieht sich nicht auf Standard Software wie wir sie nutzen, sondern auf individuelle Programmieraufträge.

Marcus M.
  • Forum-Beiträge: 18

15.11.2015, 13:25:30 via Website

Carsten und Stefan, eure beschrikkebenen Fälle mit dem Auto sind aber ganz klar selbstverschuldet, wenn Du mal das Beispiel mit der Inspektion gelesen hast dann werdet ihr verstehen das ich was ganz anderes meinte, und zwar wenn das Auto unbrauchbar aus der Inspektion zurück kommt.
Das Beispiel mit dem 360 Tage Nutzungsvertrag von Microsoft ist auch nicht zutreffend, da geht man ja von vorneherein nur ein 1 Jahresvertrag ein, was ja bei den meisten Apps nicht so ist.
ICH SCHRIEB GANZ DEUTLICH WENN DIE APP VOM ENTWICKLER DURCH EIN UPDATE UNBRAUCHBAR GEMACHT WIRD.
Wenn das nicht in den Nutzungsvereibarungen steht, dann ist das ganz klar wiederrechtlich vielleicht sogar eine Sachbeschädigung.
Bitte nicht das geschriebene von mir verdrehen.
Du Klaus, ich verstehe deine Frage nicht(yawn)

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

15.11.2015, 13:28:06 via Website

Marcus M.

ICH SCHRIEB GANZ DEUTLICH WENN DIE APP VOM ENTWICKLER DURCH EIN UPDATE UNBRAUCHBAR GEMACHT WIRD.

Dann kann das ein Widerruf der Lizenz sein.

Marcus M.

Wenn das nicht in den Nutzungsvereibarungen steht, dann ist das ganz klar wiederrechtlich vielleicht sogar eine Sachbeschädigung.

Solange die Software Dein Smartphone oder Tablet nicht zerstört, ist es keine Sachbeschädigung.

— geändert am 15.11.2015, 13:28:53

Klaus T.
  • Forum-Beiträge: 8.183

15.11.2015, 13:34:14 via Website

Volkan aus HH

Dr. Bahr für IT Rechte und Pflichten

Meine Güte, was hier so raus kommt, wenn gegoogelt und mit Viertelwissen dann versucht wird, was zu interpretieren. Dazu dann noch unqualifizierte, pubertäre Meinungsäußerungen....schon lustig mittlerweile ;)

:$

if all else fails, read the instructions.

Tenten

Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

15.11.2015, 13:40:15 via App

Wie kommst du denn auf so eine Äußerung?

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Frank A.
  • Forum-Beiträge: 1.087

15.11.2015, 13:48:30 via App

Ich glaube, wenn Volkan gewusst hatte, was für eine Lawine er da los tritt, hätte er sich den Thread gespart.
Ich finde das Thema allerdings sehr interessant.
Meine Meinung dazu:
Wer sich eine App kauft, die funktioniert, sollte sich beim Entwickler melden, wenn dies nicht mehr der Fall ist. Selten ist man allein mit dem Problem, v.A. nach Updates kann es ja vorkommen, dass die App "spinnt".
Im Normalfall wird dann auch an einer Lösung gearbeitet.
Volkan's Methode, ob legal oder nicht, halte ich für den falschen Weg.
Das gehört sich einfach nicht mMn.

Tenten

Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

15.11.2015, 13:58:59 via App

Ja ich sehe es genau so wie du. Man sollte erst den Entwickler schreiben und in der Regel wird meistens der gleiche Nenner gefunden. Aber ich hatte da schon auch andere Erfahrungen.

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Wenn mal etwas nicht auf Anhieb funktioniert, bedenkt immer: Ein Computer ist von Natur aus eine dumme Maschine.

Frank A.
  • Forum-Beiträge: 1.087

15.11.2015, 14:13:34 via Website

Warum stellst du dann sowas hier rein?
Das liest sich doch so, als wolle man den Entwickler "auf legalem Wege" um sein Geld besch.....
In deinem Anfangspost steht halt leider nichts davon, dass man erstmal anschreiben soll zwecks Problembewältigung.

Tenten

Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

15.11.2015, 17:52:48 via Website

@Volkan aus HH:

Wenn du schon so etwas aus dem Internet ziehst, dann informiere dich, für welchen Bereich diese Information gültig ist. Wie Aries bereits gesagt hat, geht es hierbei um Programmieraufträge. Hier wird ein auf den Kunden angepasstes Produkt erst erstellt. Du kaufst ein fertiges Produkt, dass genau so angeboten wird und nicht anders.

Du kannst dich nicht mehr rausreden.(yawn)

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

16.11.2015, 05:26:32 via App

Haha okay alles klar 👊

Apple iPhone 6s
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Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

16.11.2015, 13:40:31 via Website

Also bevor die Gemüter hier noch höher schlagen, weil hier immer wieder behauptet wird, auf den Kosten würde der Entwickler sitzen bleiben - bzw. sie würden ihm trotz Leistungserbringung vorenthalten werden: Das stimmt so nicht. (Steht auch bereits im Link auf der ersten Seite)

Es gibt - seit gut anderthalb Jahren - quasi drei unterschiedliche Arten der Erstattung:

  1. Das 15 Minuten-Fenster bleibt bestehen. App herunterladen, ausprobieren, bei Nichtgefallen wieder zurückgeben. Das kennt man.

Die anderen beiden Arten sind zeitabhängig. Es wird unterschieden, ob man eine App weniger oder mehr als 48 Stunden auf seinem Gerät hat.

  1. Bei unter 48 Stunden kann die Rückerstattung automatisch erfolgen, der Entwickler verdient in diesem Fall nichts, die App ist für den
    Nutzer nicht mehr verfügbar
    .

  2. Gibt man jedoch eine App nach mehr als 48 Stunden zurück, zahlt Google die Zeche. Das heißt, Ihr erhaltet Euer Geld zurück, der Entwickler behält aber die Einnahme aus dem Kauf. Außerdem könnt Ihr die App weiter nutzen. Google erstattet den Kaufpreis aus eigener Tasche.

http://stadt-bremerhaven.de/google-play-store-automatische-rueckerstattung-von-app-kaeufen-durch-google/

Das rechtfertigt ein unbegründete Nutzung der Funktion natürlich genauso wenig, aber ich denke schon, dass Google sich da ausreichend gegen Missbrauch zu schützen weiß - mit Algorithmen und Statistiken kennen sie sich ja ganz gut aus ;)

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.11.2015, 16:15:58 via Website

Luigi

  1. Gibt man jedoch eine App nach mehr als 48 Stunden zurück, zahlt Google die Zeche. Das heißt, Ihr erhaltet Euer Geld zurück, der Entwickler behält aber die Einnahme aus dem Kauf. Außerdem könnt Ihr die App weiter nutzen. Google erstattet den Kaufpreis aus eigener Tasche.

Das ist nicht korrekt. Mir hat letztens Google nach einem Zeitfenster von 48 Stunden für eine meiner Apps dem Nutzer die Zahlung zurückerstattet und es wurde meinem Entwicklerkonto belastet.

Ich weiß nicht, wo der Blogger diese Aussage da her hat. Aber sie stimmt so nicht.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

16.11.2015, 16:37:38 via Website

Ok, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Aber vielleicht war auch die Erstattungsanfrage noch innerhalb des Zeitfensters. Dennoch sehr undurchsichtig. Hätte ich Google direkt mal über den konkreten Fall befragt.

Die Quelle des Artikels war Andorid Police (http://www.androidpolice.com/2014/05/16/google-quietly-implemented-automated-refunds-apps-15-minute-window/) und hier wiederum angeblich Google:

It took a few weeks and numerous emails to drag all the details out of Google PR, but we've finally sorted out how the new refund process works.

Wo es dann ganz klar heißt:

After 48 hours, Google bears the cost of the refund, which protects developers from retroactive negative earnings.

Zudem geht es ja auch noch um den Unterschied, dass bei Erstattung durch Google die App sogar weiter verwendet werden kann. Worum es hier ja eingangs auch ging.

Sue H
  • Forum-Beiträge: 2.305

16.11.2015, 18:55:06 via App

@Luigi Genau, das hatte ich genauso in Erinnerung. Damals hab ich das mit der Rückerstattung nach 48h auf Caschys Blog gelesen.

Ich schau nur noch selten hier vorbei, aber trotzdem schau ich gerne ins Forum.
Liebe Grüße an alle!
PS.: Wenn ihr (mehr) Fotos sehen möchtet, dann schaut doch mal hier vorbei: https://www.instagram.com/sueslichtmalerei/

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 919

16.11.2015, 19:13:41 via App

Also funktionieren tut das echt klasse hatte mir vor 4 Jahren das WhatsApp appo für 5 Jahre geholt heute habe ich mal reklamiert und direkt Geld wieder bekommen das nenen ich Service :-))

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

16.11.2015, 19:15:15 via Website

das heißt, du hast WhatsApp um vier Jahre Nutzungsgebühren geprellt? Na das nenn ich Service (silly)

— geändert am 16.11.2015, 19:15:25

Viele Grüße,
Andy


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 919

16.11.2015, 19:18:23 via App

Auf 5 sogar wenn sie es nicht dicht machen ansonsten in die nächste Runde auf in die nächsten 4 Jahre..

Andy es gibt so viele die ständig WhatsApp kostenlos verlängert bekommen ohne je ein Cent bezahlt zu haben warum sollte ich dann zahlen sowas ist nicht gerade fair von denen somit bin ich es auch nicht.

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

16.11.2015, 19:23:31 via Website

ernsthaft: ich finde solches Verhalten mehr als nur unfair den Entwicklern gegenüber, gar erbärmlich.
die paar Mikrocent umgerechnet auf die Menge versandter Nachrichten sollte doch eigentlich jeder übrig haben

Viele Grüße,
Andy


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Micha Schy.

asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

16.11.2015, 19:27:30 via App

Bei WhatsApp würde ich das jetzt nicht machen, doch nicht wegen 90ct/Jahr. :O

Aber wenn das auch bei In-App-Käufen funktioniert, gibt es jetzt eine legale Möglichkeit kostenlos an Clash of Clans Juwelen zu kommen? Kann mal jemand, der das irgendwann mal gemacht ausprobieren?

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.160

16.11.2015, 19:29:21 via App

Also ich habe ein reguläres Abo, verurteile aber auch Exitus nicht.
Immerhin gehört whatsapp zu Facebook, und die nutzen unsere Daten.

Ausserdem wollen die ja gar nicht unser Geld, ich hab jetzt schon von einigen gehört dass wenn man die Zahlmeldung ignoriert trotzdem whatsapp weiter benutzen kann.

Aber ich will ehrlich sein, für alle Apps hab ich auch nicht gezahlt, kommt jetzt aber nach und nach durch die Google Umfrage App.

Aber Andy, läufst du denn seit deiner Geburt nur ehrlich durch's Leben? :?

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asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

16.11.2015, 19:31:10 via App

Ich würde es nicht wegen Cent-Beträgen machen. Aber wenn zum Beispiel Firmen wie EA Apps für die ich Geld ausgegeben hab einfach entfernen, wieso soll ich dann auch nicht mein Geld zurückverlangen?

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

16.11.2015, 19:31:37 via Website

also jetzt bitte mal halblang, du fragst hier tatsächlich, ob jemand einen Entwickler um seinen Lohn bringen kann, obwohl dieser die bezahlte Leistung (Juwelen) erhalten und vielleicht schon genutzt hat...? :?

Viele Grüße,
Andy


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Micha Schy.
  • Forum-Beiträge: 787

16.11.2015, 19:33:02 via Website

[[cite Exitus337]]
[...] sowas ist nicht gerade fair von denen somit bin ich es auch nicht.

Ohne persönlich werden zu wollen, aber das ist eine Einstellung, die man vielleicht noch in der Grundschule hat.
Durch das Buchen des 5-jährigen Abos hast du dir die Chance auf die kostenlose Verlängerung selber verbaut, da du es schon selber bezahlt hast.
Aber sich jetzt nach vier Jahren Nutzung die Kosten erstatten zu lassen, weil man aus Trotz die paar Euro nicht zu zahlen bereit ist, finde ich echt kindisch und nicht zu unterstützen.

Grüße,
Micha

asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

16.11.2015, 19:44:54 via App

Andy N.

also jetzt bitte mal halblang, du fragst hier tatsächlich, ob jemand einen Entwickler um seinen Lohn bringen kann, obwohl dieser die bezahlte Leistung (Juwelen) erhalten und vielleicht schon genutzt hat...? :?

Andy, dass das Ganze jetzt wirklich "nett" ist, habe ich nicht behauptet.

Erlaubt ist es ja, da Google diese Funktion anbietet, aber mich würde mal interessieren ob das funktioniert oder ob bestimmte Artikel von der Rückgabe ausgeschlossen sind.

Ich spiel übrigens selber mittlerweile kein Clash of Clans mehr.

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 919

16.11.2015, 20:37:04 via App

Bei anderen Entwickelern mache ich es auch nicht besonders nicht bei kleinen aber Facebook verdient schon genug an mir da sehe ich es einfach nicht ein.

Es mag vielleicht kindisch klingen für andere, bezogen auf das Fair. Aber anders haben zumindest die es nicht verdient.

@Andy ich habe vielleicht Pech gehabt so sahen die das auch wohl bei WhatsApp statt so fair zu sein und zu sahen ok wir bieten es nun für alle kostenlos an und erstatten das Geld zurück. Nun bin ich halt am Zuge und sage Pech gehabt.

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

16.11.2015, 20:43:03 via Website

Exitus, das erste ist tatsächlich Pech, wenn man an einem Tag etwas zu einem anderen Preis bekommt, als an einem anderen. Soetwas kennen Autofahrer von der Tankstelle. Statt Pech könnte man dies jedoch auch als freie Marktwirtschaft bezeichnen.

Sich das Geld wiederzuholen, ist aber kein Pech mehr, sondern das Erschleichen sonst kostenpflichtiger Dienstleistungen,auch Betrug genannt. Oder meinst du, man kann die nächste Kartenzahlung bei der Tankstelle einfach wieder zurückbuchen?

Viele Grüße,
Andy


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Micha Schy.

Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

16.11.2015, 21:09:36 via App

Andy, wenn du schon von Sprit redest.

Wenn z.B. Diesel verkauft wird und geschrieben wird "Blasenfrei" aber man erkannt wird, dass man weniger Kilometer gefahren ist als das man gekauft hat, ist man als Verbraucher im recht, sein Geld wieder zu bekommen zumindest die Differenz.

Und nun mach das mal bei einer App.

In der Beschreibung steht z.B. "keine Internet Anforderung" und nach einem Update ist es Internet abhängig.

— geändert am 16.11.2015, 21:14:37

Apple iPhone 6s
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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

16.11.2015, 21:11:56 via Website

richtig, aber im Fall von WhatsApp hat Exitus genau das bekommen, wofür er (und andere) bezahlt haben.
Es wurden ja keine leeren (Sprech)blasen übertragen ;)

— geändert am 16.11.2015, 21:12:10

Viele Grüße,
Andy


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

16.11.2015, 21:12:33 via App

Könnte bitteschön (gerne auch mit Sahnehäubchen) jemand diesen inzwischen sinnlosen Thread schließen? Die Infos dazu und Pro-/Contra-Argumente wurden ausgetauscht und bringen keine Neuerungen. Welche Erkenntnisse werden denn noch von Volkan oder den Mods erwartet bzw. was kann jetzt noch Diskussionsthema sein?

Andy N.

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

16.11.2015, 21:22:19 via Website

recht hast du, Frank.
Ausser der Verteidigung zu unrecht zurückgeholter Zahlungen ist hier nicht wirklich mehr zu erwarten, daher mach ich an dieser Stelle mal zu.

Viele Grüße,
Andy


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