HTC One (M8) — Wie siehts mit der Garantie/Gewährleistung beim Vertrag aus fals dieser Aufgelöst wurde?

  • Antworten:10
Joshua Bock
  • Forum-Beiträge: 2

16.09.2015, 00:18:43 via Website

Guten Tag, ich habe eine Frage zu der Garantie/Gewährleistung.

Ich habe mir vor einem Jahr bei O2 das HTC One M8 mit Vertrag geholt, nun ist es so das mir jetzt nach ca. einem Jahr die Ladebuchse ausgefallen ist, sprich ich kann das Handy solange es an ist nicht Laden da der Akku schneller leer geht als es Lädt (Wenn es das überhupt schafft aufgrund des wackel kontakts) ich denke das auch der Akku einen weg hat irgendwie da (Wenn ich es Schaffe) wenn es einen Akku stand von 100% hat am Morgen halten diese 100% jedoch nur ca. 4 std. ohne Musik spiele oder exzessives Schreiben via WhatsApp o.ä. Nun besteht aber folgendes Problem, ich hatte weil ich meine Arbeit verloren habe nicht genug Geld um den Vertrag weiter zu bedienen, darauf hin wurde der Vertrag dann aufgelöst und ich habe das Handy (und den Vertrag auch bald) abbezahlt, also ist es ja sozusagen nun mein Handy. Nun woltle ich fragen wie das mit der Garantie aussieht in diesem Fall.

MfG Joshua Bock

Edit: Hoffe der Titel geht nun in ordnung :D

— geändert am 16.09.2015, 15:02:08

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Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.958

16.09.2015, 00:42:44 via App

Hallo Joshua Bock,

Herzlich willkommen bei uns im Forum (*)

Bitte beachte, dass Threads mit nicht aussagekräftigem Titel bei uns üblicherweise den Regeln entsprechend entfernt werden. Ich bitte dich daher, deinen Threadtitel innerhalb der nächsten 24 Stunden, spätestens jedoch bei deinem nächsten Besuch noch etwas aussagekräftiger zu gestalten (Hierfür einfach unter deinem ersten Beitrag auf 'mehr' -> 'bearbeiten' klicken, dann kannst du oben noch mal den Titel anpassen)

Danke :)

Gruß Ludy (App Entwickler)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

16.09.2015, 08:32:26 via Website

Es ist so oder so dein Handy, wenn es kein Mietvertag ist. Der so genannte Eigentumsvorbehalt ist wackelig. Bist du mit den Raten auf dem Laufenden, gibt es auch kein Pfandrecht.

Lass es reparieren!

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Mark Birkner
  • Forum-Beiträge: 1.103

16.09.2015, 08:48:08 via App

Aber die Frage ist ja: ist o2 jetzt noch der Ansprechpartner im Garantiefall? Der Vertrag ist ja ausgesetzt. Ich denke der Eigentumsvorbehalt ist hier noch wirksam, da das Handy noch in der Finanzierung hängt.

"Ich komme eigentlich nie zu spät; die anderen haben es bloß immer so eilig." (Marilyn Monroe)

LG G2, 5.0.2
LG G3, 6.0
Sony Xperia X Compact, 7.0

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

16.09.2015, 09:03:47 via Website

O2 ist der Verkäufer und damit wären sie in der Pflicht.
Wenn es eine Vereinbarung gibt und Joshua seinen Teil erfüllt hat, gibt es kein Pfandrecht.
Eigentumsvorbehalt kann es nur geben, wenn eine eigene Rate für das Telefon vereinbart ist. Der greift aber auch nicht, wenn Joshua bisher alles nach aktuell gültiger Vereinbarung gezahlt hat.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

16.09.2015, 09:05:35 via Website

Der TE schreibt wurde der Vertrag [...] aufgelöst und ich habe das Handy (und den Vertrag auch bald) abbezahlt. Solange der Vertrag nicht aufgelöst und alle Raten gezahlt wurden, ist der jetzige Besitzer ungleich Eigentümer des Gerätes und müsste sich deswegen an O2 wenden, weil nur der Eigentümer des Gerätes Leistungen aus der Garantie erwirken kann. Es sei denn, er tritt dieses Recht an den Besitzer ab.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

16.09.2015, 09:10:36 via Website

Frank K.

ist der jetzige Besitzer ungleich Eigentümer des Gerätes

Wenn es einen Eigentumsvorbehalt gibt!

Ändert aber alles nichts, weil O2 immer der richtige Ansprechpartner wäre.

— geändert am 16.09.2015, 09:11:12

Antworten
Joshua Bock
  • Forum-Beiträge: 2

16.09.2015, 15:00:04 via Website

Das Handy habe ich komplett abbezahlt, seperat zum Vertrag. Wurde unterschiedlich gerechnet, die haben das irgendwie komisch geregelt. ^^

MfG

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

16.09.2015, 15:10:30 via Website

Warum machst du Dir dann einen Kopf? Reklamieren!

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AvidaJeru
  • Forum-Beiträge: 96

08.10.2015, 11:49:58 via Website

O2 ist auf jeden Fall der Ansprechpartner.
Weil egal ob Miethandy oder Kaufgerät, wie es jetzt ja bei dir ist, wenn es abgezahlt ist, gibt es die zwei jährige Gewährleistung seitens O2.

Und dass das Handy und der Tarif separat verbucht werden, ist bei O2 schon eigentlich immer so.
Weil man über das Handy ja auch einen separaten Vertrag unterschreibt.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

08.10.2015, 16:12:39 via App

AvidaJeru

Und dass das Handy und der Tarif separat verbucht werden, ist bei O2 schon eigentlich immer so.

Nein, nicht schon immer. Aber seit ein paar Jahren.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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