weil ich zu faul bin,hab ich das mal kopiert, das ist in etwa das,was mir der BR in meiner Firma erklärt hat.
Falls die Einlagen aus medizinischen Gründen gebraucht werden (Plattfuß etc.) zahlt die Krankenkasse 2 Paar Einlagen pro Jahr. Allerdings wird ein Eigenanteil fällig, der je nach Einlagentyp unterschiedlich hoch ist (zwischen 6 und 30 € pro Paar).
Die BG stellt nur dann Einlagen zur Verfügung wenn diese aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt werden, ein Eigenanteil wird dann nicht fällig. Zusätzliche Kosten, die nicht durch die Hilfsmittelrichtlinie der Landesverbände der BGen gedeckt sind, können entstehen wenn die Einlagen teurer sind als der Betrag, den die BG erstatten kann und darf. Diesen Mehrbetrag musst du dann selbst zahlen. Schuheinlagen die aus Gründen der Prävention gewährt werden gibt es nicht, und Arbeitsschuhe sind vom Arbeitgeber bereit zu stellen.
Um an Einlagen zu kommen brauchst du eine Verordnung von Arzt/Orthopäden. Mit dieser wendest du dich an einen orthopädischen Schumacher bzw. ein Sanitätshaus. Dort wird entweder direkt mit der Krankenkasse abgerechnet oder vorab eine Genehmigung per Kostenvoranschlag von der Krankenkasse eingeholt. Dementsprechend fällt dann auch die Höhe deines Eigenbeitrages aus.
»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«