Hey, auch wenn der Thread am 15.8.2015 erstmals eröffnet wurde und seit dem 2 Jahre und 2 Monate vergangen sind, hänge ich mich mal mit der selben Problematik rein.
Folgender Sachverhalt:
am 5.10.2017 habe ich mir ebenso wie du ein gebrauchtes Huawei Mate 9 MHA-L29 (dual Sim Version) von einem Privatanbieter gekauft, soweit so gut, das Mate 9 macht optische (sowie es mir der Verkäufer auch versprochen und fest zugesichert) einen nahezu fast neuwertigen Eindruck, lediglich die auf dem Display angebrachte Glaspanzerfolie weist minimale Gebrauchsspuren auf, der Rest ist wirklich tadellos. Auch technisch ist das Huawei Mate 9 in einem einwandfreien Zustand, eigentlich alles so wie ich es mir gewünscht habe.
Jetzt das große ABER >> der Verkäufer hat das Huawei Mate 9 in einem kleinen An und Verkauf Shop in einem kleinen Handyladen in Bielefeld käuflich erworben, der Handyladen selbst (so der Verkäufer) verfügt über kein angemessenes Kassenrechnungssystem, sondern er gab ihm lediglich einen Kaufvertragszettel, in dem beide IMEI Nummern des Mate 9 zu sehen sind, diese hat er handschriftlich dort notiert. Also gab mir der Verkäufer lediglich einen kleinen Kaufvertrag in dem die beiden IMEI Nummern notiert sind, die Unterschrift des Smartphones Shop, ebenso sein Stempel als die Bezeichnung des Handymodells sowie der Vermerk das x Kaufbetrag bar bezahlt wurde.
Daher meine Frage, eine eigentlich Rechnung im eigentlichen Sinne liegt dem Huawei Mate 9 nicht bei, anhand der IMEI Nummern konnte ich den Garantiestatus abfragen, das Mate 9 wurde im Januar 2017 erworben, folglich geht die Herstellergarantie bis zum 21.1.2019, jedoch konnte ich diese mithilfe meiner Huawei ID (VIP Service Mitgliedschaft) auf den 22.1.2020 erweitern, die VIP Mitgliedschaft selbst geht bis zum 12.10.2018, da ich mich am 12.10.2017 für diese angemeldet habe.
Die Frage nun >> kann ich anhand dieser vorgelegten Unterlagen (Kaufvertragszettel,sowie die beiden IMEI Nummern) das Mate 9 im Falle eines Garantiefalls einschicken?
wie sieht Huawei das, denn in den Garantiebedingungen wird eindeutig erwähnt, dass der Garantieanspruch bei nicht vorgelegtem Kaufbeleg abgelehnt werden kann, du hast dein Mate 7 ja auch "nur" mithilfe der IMEI Nummern als Garantiefall nach ECC ESC eingeschickt, und der Bootloader eines Mate 9 ist geschlossen, die aktuelle Firmware ist die B194.
Der Verkäufer hat mir sogar als Bild die Daten seines Personalsausweises zukommen lassen, also wenn der Eigentumsnachweise das Problem ist, kann ich den Verkäufer darum bitten, mir eine Kopie des Personalausweises zukommen lassen, sollte dieser das Problem sein, ich hab einen ziemlich guten Draht zum Verkäufer, daher dürfte er das ohne Probleme machen.
Ich freue mich auf deine bzw gerne Eure Nachricht, denn ich weiß einfach nicht weiter,achso in dem Kaufvertrag hat der Verkäufer (der mir das Mate 9 verkauft hat) nicht seine persönlichen Angaben eingetragen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen , will das Mate 9 nur ungerne den Verkäufer zurückschicken, da ich recht zufrieden mit dem Ding bin.
Mit freundlichen Grüßen
Amin Amjahad
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