Noch ein Versuch:
Ludy
Android Anwender
- Wenn die keinen Netzwerkzugriff hätte, könnte sie auch keine Post absetzen.
Das war deine Anmerkung zum Netzwerkzugriff.
Das war der erste Teil meiner Antwort auf Deine Frage:
@Android Anwender, wie soll eine App über das Internet kommunizieren ohne Internetzugriff
Dann folgt der zweite Teil meiner Antwort auf die gleiche Frage:
- Dank Google wird der User in die Irre geführt, welche Rechte eine App tatsächlich anfordert.
Das ist hier nicht das Thema.
In diesem Zusammenhang ist das sehr wohl hier Teil des Themas, denn dem Anwender wird im Play Store angezeigt "keine besonderen Berechtigungen erforderlich"
- Die Installation der App und ein Blick in die App-Liste bringt Gewissheit, welche Rechte tatsächlich angefordert werden: Netzwerkzugriff
Verstehe deine Argumentation nicht, tut hier nicht zum Thema.
Das ist der dritte Teil meiner Antwort auf Deine Frage. Ich versuche Dir zu erklären, dass sehr wohl ein Internetzugriff durch die App möglich ist.
Und schließlich gehe ich davon aus, dass ein Moderator soviel KnowHow hat, dass er einen POST-Request kennt und dass allein diese Erklärung des Entwicklers in Verbindung mit den halbscharigen Rechteanzeigen des Play Stores hellhörig werden lässt.
Weil der Benutzername zum Zurücksetzen eines Passwortes nötig ist, dieser oft eine aktive E-Mail-Adresse ist und der App bekannt sein muss, wenn sie einen POST-Request absetzt, kann die App diese Adresse auch an einen anderen Server senden und sammeln. Das kann nur über eine Analyse der Kommunikation festgestellt werden und das auch nur, wenn keine Verschlüsselung verwendet wird.
Dem Entwickler habe ich auch geschrieben, dass er viel Arbeit haben wird, um alle Website aktuell zu halten und die neue Sites zu ergänzen. Denn sonst ist der Nutzen für die Anwender, wenn sie diese App benötigen, unter Umständen null. Das Beispiel Yahoo zeigt es bereits.
Wenn eine App aber schon auf einem wackeligen Konzept beruht, darf der Nutzen in Frage gestellt werden. Denn im Zweifelsfall, muss man doch die Originalseite aufrufen.