Hallo,
heute war ich überrascht als ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei aus München bekam.
Mir wird zur Last gelegt über BitTorrent die Serie Gotham - Strike Force zur Verfügung gestellt zu haben.
Da ich weder die Serie kenne, noch BitTorrent nutze, habe ich schnell raus gefunden dass es mein Bruder war.
Der Spaß kostet inkl. Anwaltskosten 519,90€. Die IP Adresse und der zugehörige Anschlussinhaber wurden gerichtlich raus gefunden.
Ich habe mich mal im Internet zwecks Unterlassungserklärung und modifizierte Unterlassungserklärung schlau gemacht, in dieser hier geht es nur um genau diese Serienfolge und nicht um das generelle.
Kann mein Bruder, nachdem wir das klar gestellt haben dass er den Mist gebaut hat, diese Erklärung ruhigen Gewissens unterschreiben? Muss er die Anwaltskosten auch zahlen?
Hierzu habe ich auch folgendes gefunden:
Es gibt zahlreiche Punkte, die im Rahmen einer Abmahnung geprüft werden müssen. Je nach Ergebnis der Prüfung können beispielswiese folgende Änderungen notwendig sein:
1. Modifikation hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit
(Rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
2. Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs beschränken
(Begrenzung auf ein konkretes Lied)
3. Abgabe der Unterlassungserklärung nur für „Werke“ oder auch für „Teile von Werken“
Und:
Das Modifizieren (das teilweise Abändern) der Unterlassungserklärung ist also notwendig, um:
• kein Schuldeingeständnis abzugeben
• die Kosten nicht anzuerkennen
• die Widerholungsgefahr aber trotzdem auszuräumen,
um keine Gerichtsverfahren zu riskieren
VG
Matze
— geändert am 24.11.2015, 13:58:40
Man kann Träume nicht leben, solange man schläft.
Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!
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