Carsten M.
Aber es kann halt auch inhaltlich alleine schon deshalb nicht jedwedes öffentlich zugängliche Werk gemeint sein, weil dann so ziemlich jeder Mensch in diesem Land andauernd was Illegales täte (jedes Caching, jeder Screenshot einer Webseite, jeglicher Download, jede TV Aufzeichnung, etc. pp. wäre illegal).
Es kann auch nicht jeder unter Generalverdacht gestellt werden und es gilt die Unschuldsvermutung, bis jemandem ein Vergehen nachgewiesen wurde. Trotzdem ist erst in den letzten Tagen erneut ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt worden, das alle unter Generalverdacht stellt und somit nach Ansicht nicht weniger mit unserem Grundgesetz unvereinbar ist.
Die Lobby-Arbeit der Content-Industrie gerade beim Urheberrecht ist Dir vermutlich nicht entgangen. Wenn es Spitz auf Knopf geht, gibt es nunmal an der diskutierten Stelle Klärungsbedarf.
Carsten M.
Insofern ist es nach menschlichem Ermessen nur logisch, dass der Gesetzgeber meint, was er schreibt und es sich um offenkundig unautorisierte Veröffentlichung geht. Und warum um alles in der Welt sollte ich überhaupt davon ausgehen, dass der Gesetzgeber etwas anderes (ja gegenteiliges) meint als das, was er schreibt?
Tja, was hat er denn geschrieben?
Ich vermute auch, dass der Gesetzgeber genau Deine Darstellung wollte. Der Gesetzestext reicht aber nicht aus, um das abschließend zu klären. Deshalb gibt es Kommentare dazu!
Ein anderer Beispiel ist das Wort "Funk". Wer sich ein bisschen mit der Technik beschäftigt, für den ist auch diese Passage nicht eindeutig. Jedenfalls ist mir nicht verständlich, warum ich den NDR-Stream aus dem Radio aufnehmen dürfen soll, den aus dem Internet aber nicht.
Die Diskussion um das Urheberrecht dauert schon ewig. Es gibt sogar Abgaben auf Geräte und Medien deshalb. Trotzdem ist die Content-Industrie nie zufrieden und arbeitet laufend auf Gesetzesanpassungen hin. Sie wird ihn im Zweifel auch genauso auslegen, wie ich es getan habe. Deshalb sollte man Sichtweisen, die unbequem erscheinen nicht vom Tisch wischen, indem man das Beherrschen der deutschen Sprache in Abrede stellt.
Carsten M.
Mein Hinweis auf den Gesunden Menschenverstand im Hinblick auf offenkundig rechtswidrige Veröffentlichungen ist übrigens durchaus ernst gemeint. Der Gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass der kostenlose Download eines eben im Kino angelaufenen Blockbusters von irgendeinem dubiosen Server aller Voraussicht nach nicht legal sein kann. Wer das nicht halbwegs einschätzen kann, der ist ein Stück weit lebensuntauglich in dieser Welt.
Es geht um Deine Formulierung! Mit Worten wie "gesunder Menschenverstand" und "lebensuntauglich" würdigst Du den anderen herab und wertest im Endeffekt Deine Argumente ab.
Hier scheinen viele Jugendliche unterwegs zu sein, die die Komplexität noch nicht erkennen. Es ist nicht unbedingt cool, etwas kostenlos zu bekommen, sondern es ist oft die coole Musiksammlung für die nächste Geburtstagsparty, die man seinen Gästen vorspielen möchte. Ich kann es niemandem verdenken, wenn er Streaming-Angebote mitschneidet. Ich habe früher auch aus dem Radio aufgenommen und unsere Schallplatten haben wir wie die Weltmeister untereinander kopiert.
Das war aber nicht anhand von IP-Adressen unbemerkt von anderen zu kontrollieren. Ganz zu schweigen von der Unkenntnis zur Technik. Beispiel Torrents: Ich habe in der Verwandtschaft den Fall, wo jemand die Höhe der Abmahnung nicht verstanden hat, weil er der Meinung war, ja nur ein Stück geladen zu haben. Ich glaube, er hat bis heute nicht verstanden, dass er gleichzeitig das Stück angeboten hat.
Wenn sich schon jemand mit der Thematik auseinandersetzt, darf es doch wohl erlaubt sein, ihm zu sagen, wo die Unsicherheiten liegen? Das ganze, ohne ihm Lebensuntauglichkeit, fehlende Sprachkenntnisse oder mangelndem Verstand zuzuschreiben.
Edit:
Der letzte Link ist interessant! Danke! Darauf kann man sich berufen.
— geändert am 25.04.2015, 17:50:23
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Deiner Zustimmung wird hier ein externer Inhalt geladen.
Mit Klick auf den oben stehenden Button erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dir externe Inhalte angezeigt werden dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.