Videos und Musik von Youtube downloaden - legal oder illegal? [Diskussion]

  • Antworten:49
Mr. Smartphone
  • Forum-Beiträge: 1.466

24.04.2015, 19:49:08 via App

Hallo zusammen,

Das Thema Youtube Downloads ist schon seit es das beliebte Video Portal gibt umstritten, und eine klare Antwort auf die Frage ob es legal ist oder nicht Videos oder die Tonspuren davon herunterzuladen gibt es nur in den seltensten Fällen, und selbst wenn vorhanden fällt die Antwort dazu unterschiedlich aus.

Im Thread von Wezzy in dem er sich nach den besten Youtube Downloadern erkundigt hat, ist mir wieder aufgefallen, dass es dazu viele unterschiedliche Meinungen gibt und dass das Thema ein hohes Diskussionspotenzial besitzt.
Ein legal oder ein illegal, ein schwarz oder ein weiß gibt es nicht, wir bewegen uns in einer rechtlichen Grauzone.

Um Licht in das halbwissende Dunkel zu bringen, lade ich euch nun ein mit uns eure Meinung und euer Wissen zu teilen. :)

— geändert am 24.04.2015, 20:03:05


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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

24.04.2015, 20:33:50 via App

Es gibt in Deutschland ein Recht auf Privatkopie. Zumindest, so lange die Inhalte auf legalem Weg empfangen wurden und wenn kein etwaiger Kopierschutz umgegangen wurde.

Insofern spricht nichts gegen eine private Kopie.

Allerdings verstößt das Downloaden gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Philbo
  • Forum-Beiträge: 1.338

24.04.2015, 20:51:48 via App

Ich stimme Carsten zu, aber wie ist das mit den AGB's von Youtoube? Wenn ich mir etwas herunter lade, verstoße ich also dagegen und kann mich dann auch nicht mehr auf das Recht der Privatkopie berufen?

iPhone 11


iPad Pro 11"


Apple Watch Series 4


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

24.04.2015, 21:12:46 via App

So ist es. Das Thema braucht eigentlich nicht diskutiert zu werden, weil dazu alles von Carsten gesagt wurde.

— geändert am 24.04.2015, 21:13:05

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Mr. Smartphone
  • Forum-Beiträge: 1.466

24.04.2015, 22:37:30 via Website

Und mit welchen Konsequenzen kann der Entwickler reagieren wenn gegen seine AGB verstoßen wird?
Gar nicht?

— geändert am 25.04.2015, 08:35:28


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Wezzy
  • Forum-Beiträge: 258

24.04.2015, 22:50:44 via App

Danke das du denn Thread erstellt hast ich hab davon nämlich null Ahnung obs jetzt legal oder Illegal ist :D
Ist ne 50/50 Sache so wie ich das verstehe oder?

LG G2 Lollipop 5.0.2, no Root Nova Launcher
Samsung S3 mini 4.4.2

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

24.04.2015, 23:01:30 via App

Nein. Siehe Carstens Kommentar.

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Daniel
  • Forum-Beiträge: 15.122

25.04.2015, 07:42:46 via Website

Es ist nicht erlaubt aber verfolgt wird es auch nicht.

Viele Grüße
Daniel

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 08:13:12 via App

Wezzy

Danke das du denn Thread erstellt hast ich hab davon nämlich null Ahnung obs jetzt legal oder Illegal ist :D
Ist ne 50/50 Sache so wie ich das verstehe oder?

Ob die Nutzungsbedingungen von YouTube rechtens sind, müsste ein Zivilgericht klären. Damit hat sich vermutlich aber noch kein Gericht beschäftigt.

Herzliche Grüße

Carsten

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Mr. Smartphone
  • Forum-Beiträge: 1.466

25.04.2015, 08:38:25 via Website

Wenn etwas nicht erlaubt und nicht strafbar ist kann man sich das Verbot ja sparen, denn so ist nichts vorhanden das vor der vermeindlich verbotenen Tat abschreckt.

— geändert am 25.04.2015, 08:42:33


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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 09:11:40 via App

Mr. Smartphone

Wenn etwas nicht erlaubt und nicht strafbar ist kann man sich das Verbot ja sparen, denn so ist nichts vorhanden das vor der vermeindlich verbotenen Tat abschreckt.

Ich kann gerade nicht folgen... Was meinst Du genau?

In AGBs steht häufig etwas, was abschrecken soll, aber einer rechtlichen Prüfung nicht standhält - und am Ende nichtig ist. Dafür gibt es ja Gerichte, um so etwas zu klären...

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 25.04.2015, 09:12:02

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 09:13:25 via App

Mr. Smartphone

Und mit welchen Konsequenzen kann der Entwickler reagieren wenn gegen seine AGB verstoßen wird?
Gar nicht?

Er kann zivilrechtlich klagen.

Herzliche Grüße

Carsten

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Daniel
  • Forum-Beiträge: 15.122

25.04.2015, 10:04:36 via Website

Aber das deutsche Recht greift dich auch, oder? Man hat für kein Video bezahlt, egal ob es zu schauen oder du kaufen (besitzen), man darf es lediglich im Browser anschauen. Ich würde daraus schließen, dass man kein Recht hat eine Privatkopie anzufertigen, oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße
Daniel

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Yannis N.
  • Forum-Beiträge: 241

25.04.2015, 10:10:19 via App

also es steht zwar in den agbs ( muss man bestätigen um yt zu nutzen ) aber in der app oder programm muss man dies nicht . Daher legal und ja es geht als privatkopie solang nicht kommerziel weiter verbreitet

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Daniel
  • Forum-Beiträge: 15.122

25.04.2015, 10:10:20 via Website

Man darf doch bestimmt nicht von allem was es im Internet gibt eine Privatkopie anfertigen?!

Viele Grüße
Daniel

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 10:17:39 via App

Daniel U.

Aber das deutsche Recht greift dich auch, oder? Man hat für kein Video bezahlt, egal ob es zu schauen oder du kaufen (besitzen), man darf es lediglich im Browser anschauen. Ich würde daraus schließen, dass man kein Recht hat eine Privatkopie anzufertigen, oder sehe ich das falsch?

Deshalb sind auch Videorecorder und das Aufzeichnen und Archivieren von TV Sendungen bekanntlich verboten.

Nee, oder?

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 10:18:37 via App

Daniel U.

Man darf doch bestimmt nicht von allem was es im Internet gibt eine Privatkopie anfertigen?!

Warum nicht?

Die Kopie machst Du bereits durch das Caching des Browsers...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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GrinningFerret
  • Forum-Beiträge: 1.254

25.04.2015, 10:33:17 via App

Wenn ich es nicht weiterverbreite und kein Geld damit verdiene sehe ich das als legal an. Bilder lädt man ja auch runter ohne nachzudenken. Da ich nicht für eine Leistung bezahlt habe schade ich damit auch nicht dem Ersteller eines Videos.

Grüße
GrinningFerret
LG L90 CarbonRom Lollipop
Wie man Screenshots skaliert und hochlädt weiß der ©h®is
Ich heiße NICHT Grinnnig:)
CustomRom Entwickler

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 10:49:35 via App

GrinningFerret

Wenn ich es nicht weiterverbreite und kein Geld damit verdiene sehe ich das als legal an.

Bei urheberrechtlichen Aspekten ist vollkommen irrelevant, ob Du mit der Weitergabe Geld verdienst oder nicht.

Es ist auch völlig egal, ob Du für eine Leistung bezahlt hast oder nicht.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 25.04.2015, 10:50:26

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 13:06:53 via Website

Carsten M.

Es gibt in Deutschland ein Recht auf Privatkopie. Zumindest, so lange die Inhalte auf legalem Weg empfangen wurden und wenn kein etwaiger Kopierschutz umgegangen wurde.

Insofern spricht nichts gegen eine private Kopie.

Am Urheberrecht wurde in den letzten Jahren soviel verändert, dass ich nicht sicher bin, ob das Mitschneiden von Streaming oder herunterladen von Youtuve legal ist.

Ich drösel UrhG §53 auf, wie ich ihn verstehe:

  1. In Abs 1 werden öffentlich zugänglich gemachte Werke als legale Quelle ausgeschlossen: "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"

  2. In Abs 2 Nr. 2 wird die Vorlage auf ein eigenes Werkstück beschränkt: "zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird". Youtube ist kein Werkstück. Hier meint der Gesetzgeber Bücher, Zeitungen, CDs, DVD usw.

  3. In Abs. 3 wird als öffentliche Quelle der Funk als legale Quelle erlaubt: "zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,". Die Verbreitung per Youtube ist aber kein Funk. Auch wenn man per Mobilfunk ins Internet geht, so ist die Verbreitung seitens Youtube keine Funktechnik.

  4. Es wird weiter eingeschränkt auf phototechnische Verfahren und analoge Nutzung. Beides ist bei digitalen Streams nicht gegeben.

Ich habe nicht die Kommentare zu den Gesetzen gelesen. Die aktuelle Rechtsprechung unterscheidet sich von Gericht zu Gericht und bezieht sich immer aucf den konkreten Fall. Es gibt meines Wissens keine höchstrichterliche Entscheidung mit rechtsverbindlichem Charakter.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 13:19:06 via App

Android Anwender

>
1. In Abs 1 werden öffentlich zugänglich gemachte Werke als legale Quelle ausgeschlossen: "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"

Missverständnis.

Es ist gemeint:

offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder [offensichtlich rechtswidrig] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage

Es geht dabei nicht um legal öffentlich zugänglich gemacht Werke.

Was dieser Passus aber natürlich zurecht sagt: Bei nicht legalen YouTube Inhalten hast Du natürlich auch kein Recht auf Anfertigung einer Kopie.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 25.04.2015, 13:19:54

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 13:28:00 via Website

Carsten M.

Missverständnis.

Es ist gemeint:

offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder [offensichtlich rechtswidrig] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage

Hast Du dazu einen Kommentar? Ansonsten ist es einizg Deine Interpretation!

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 13:33:06 via App

Android Anwender

Hast Du dazu einen Kommentar? Ansonsten ist es einizg Deine Interpretation!

Nein, das ist deutsche Sprache.

Herzliche Grüße

Carsten

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 13:40:25 via Website

Carsten M.

Nein, das ist deutsche Sprache.

Was ist das denn für ein Argument? Schon mit Juristen diskutiert? Denen ist wichtig, was im Gesetz steht und was nicht das steht. Um dessen Klärung kümmern sich die Richter. Daraus ergeben sich die Kommentare! Da ist Deine und meine Interpretation nicht einen Pfifferling wert.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 13:45:08 via App

Android Anwender

Carsten M.

Nein, das ist deutsche Sprache.

Was ist das denn für ein Argument? Schon mit Juristen diskutiert? Denen ist wichtig, was im Gesetz steht und was nicht das steht. Um dessen Klärung kümmern sich die Richter. Daraus ergeben sich die Kommentare! Da ist Deine und meine Interpretation nicht einen Pfifferling wert.

Ich habe nicht interpretiert, sondern korrekt gelesen. Der Satz im Gesetz ist nur dann missverständlich, wenn er nicht sorgfältig gelesen wird.

Es gibt auch Profis, die Dir das erklären:

http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-urheberrecht.html

"Auf Grund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen "Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (so genannter zweiter Korb) sind Privatkopien nicht nur wie bisher von „rechtswidrig hergestellten Vorlagen" sondern nun auch bei „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen" verboten."

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 25.04.2015, 13:46:33

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GrinningFerret
  • Forum-Beiträge: 1.254

25.04.2015, 13:45:25 via App

@Carsten
Natürlich ist es egal, ob ich damit Geld verdiene. Solange ich die heruntergeladen Medien nicht weiterverbreite mache ich mich nicht Strafbar. Sonst hätte vermutlich halb Deutschland eine Klage am Hals.

Grüße
GrinningFerret
LG L90 CarbonRom Lollipop
Wie man Screenshots skaliert und hochlädt weiß der ©h®is
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CustomRom Entwickler

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 13:50:31 via App

GrinningFerret

@Carsten
Natürlich ist es egal, ob ich damit Geld verdiene. Solange ich die heruntergeladen Medien nicht weiterverbreite mache ich mich nicht Strafbar.

... Und so lange die Werke legal auf YouTube veröffentlicht waren. Das trifft auf viele Werke nicht zu.

Herzliche Grüße

Carsten

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

25.04.2015, 13:58:28 via Website

Bei ansonsten kostenpflichtig erhältlichen Medien musst du aber davon ausgehen können, dass es illegal ist - und wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Viele Grüße,
Andy


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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 14:02:08 via App

GrinningFerret

Müsste man dann nicht den Uploader belangen, da ja ER etwas illegal veröffentlicht hat?
Theoretisch kann ich ja nicht wissen, dass er rechtswidrig gehandelt hat.

Da hilft der Gesunde Menschenverstand.

Und Unwissenheit schützt halt vor Strafe nicht.

Im Zweifelsfall einfach lassen.

Herzliche Grüße

Carsten

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 16:21:50 via Website

Carsten M.

Ich habe nicht interpretiert, sondern korrekt gelesen. Der Satz im Gesetz ist nur dann missverständlich, wenn er nicht sorgfältig gelesen wird.

Du bist sehr sicher! Bist Du Jurist? Dann dürftest Du wissen, was ich meine, wenn ich von Kommentaren rede. Stichwort "Schönfelder".

Die Eigenart von Juristen ist, dass sie sich immer so hinstellen, als haben sie Recht. Sie zerpflücken jeden Satz auf das was dort steht und was nicht dort steht. Es würde keine Verhandlungen geben, wenn Gesetze alle eindeutig wären!

Ich habe allerdings noch andere Auszüge angeführt, die ohne diesen einen Satz dennoch eine Privatkopie aus Streaming Diensten verbieten können.

Im Gegensatz zu Dir, tue ich aber nicht so, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, indem ich andere bezichtige, die deutsche Sprache nicht zu beherrschen!

Edit:
Dein Hinweis auf den gesunden Menschenverstand im vorangegangenen Post unterstreicht meinen letzten Satz!

Edt2:
Der Profi aus Deinem link hat auch nichts anderes gemacht, als den Gesetzestext zu interpretieren. Sicher mit anderem Background als ich, aber nicht rechtsverbindlich. Das kann kein Rechtsanwalt. Schon gar nicht, kurz nach Veröffentlichung eines neuen Gesetzestextes. Das entscheiden erst die Gerichte. Zunächst in Einzelfällen die Amtsgerichte, manchmal nach vielen Jahren die letzten Instanzen.

— geändert am 25.04.2015, 16:29:15

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 16:43:20 via App

Dass am Ende erst die Richter entscheiden, habe ich nicht in Abrede gestellt.

Aber es kann halt auch inhaltlich alleine schon deshalb nicht jedwedes öffentlich zugängliche Werk gemeint sein, weil dann so ziemlich jeder Mensch in diesem Land andauernd was Illegales täte (jedes Caching, jeder Screenshot einer Webseite, jeglicher Download, jede TV Aufzeichnung, etc. pp. wäre illegal). Insofern ist es nach menschlichem Ermessen nur logisch, dass der Gesetzgeber meint, was er schreibt und es sich um offenkundig unautorisierte Veröffentlichung geht. Und warum um alles in der Welt sollte ich überhaupt davon ausgehen, dass der Gesetzgeber etwas anderes (ja gegenteiliges) meint als das, was er schreibt?

Mein Hinweis auf den Gesunden Menschenverstand im Hinblick auf offenkundig rechtswidrige Veröffentlichungen ist übrigens durchaus ernst gemeint. Der Gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass der kostenlose Download eines eben im Kino angelaufenen Blockbusters von irgendeinem dubiosen Server aller Voraussicht nach nicht legal sein kann. Wer das nicht halbwegs einschätzen kann, der ist ein Stück weit lebensuntauglich in dieser Welt.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 25.04.2015, 16:48:42

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 17:46:16 via Website

Carsten M.

Aber es kann halt auch inhaltlich alleine schon deshalb nicht jedwedes öffentlich zugängliche Werk gemeint sein, weil dann so ziemlich jeder Mensch in diesem Land andauernd was Illegales täte (jedes Caching, jeder Screenshot einer Webseite, jeglicher Download, jede TV Aufzeichnung, etc. pp. wäre illegal).

Es kann auch nicht jeder unter Generalverdacht gestellt werden und es gilt die Unschuldsvermutung, bis jemandem ein Vergehen nachgewiesen wurde. Trotzdem ist erst in den letzten Tagen erneut ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt worden, das alle unter Generalverdacht stellt und somit nach Ansicht nicht weniger mit unserem Grundgesetz unvereinbar ist.

Die Lobby-Arbeit der Content-Industrie gerade beim Urheberrecht ist Dir vermutlich nicht entgangen. Wenn es Spitz auf Knopf geht, gibt es nunmal an der diskutierten Stelle Klärungsbedarf.

Carsten M.

Insofern ist es nach menschlichem Ermessen nur logisch, dass der Gesetzgeber meint, was er schreibt und es sich um offenkundig unautorisierte Veröffentlichung geht. Und warum um alles in der Welt sollte ich überhaupt davon ausgehen, dass der Gesetzgeber etwas anderes (ja gegenteiliges) meint als das, was er schreibt?

Tja, was hat er denn geschrieben?
Ich vermute auch, dass der Gesetzgeber genau Deine Darstellung wollte. Der Gesetzestext reicht aber nicht aus, um das abschließend zu klären. Deshalb gibt es Kommentare dazu!

Ein anderer Beispiel ist das Wort "Funk". Wer sich ein bisschen mit der Technik beschäftigt, für den ist auch diese Passage nicht eindeutig. Jedenfalls ist mir nicht verständlich, warum ich den NDR-Stream aus dem Radio aufnehmen dürfen soll, den aus dem Internet aber nicht.

Die Diskussion um das Urheberrecht dauert schon ewig. Es gibt sogar Abgaben auf Geräte und Medien deshalb. Trotzdem ist die Content-Industrie nie zufrieden und arbeitet laufend auf Gesetzesanpassungen hin. Sie wird ihn im Zweifel auch genauso auslegen, wie ich es getan habe. Deshalb sollte man Sichtweisen, die unbequem erscheinen nicht vom Tisch wischen, indem man das Beherrschen der deutschen Sprache in Abrede stellt.

Carsten M.

Mein Hinweis auf den Gesunden Menschenverstand im Hinblick auf offenkundig rechtswidrige Veröffentlichungen ist übrigens durchaus ernst gemeint. Der Gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass der kostenlose Download eines eben im Kino angelaufenen Blockbusters von irgendeinem dubiosen Server aller Voraussicht nach nicht legal sein kann. Wer das nicht halbwegs einschätzen kann, der ist ein Stück weit lebensuntauglich in dieser Welt.

Es geht um Deine Formulierung! Mit Worten wie "gesunder Menschenverstand" und "lebensuntauglich" würdigst Du den anderen herab und wertest im Endeffekt Deine Argumente ab.

Hier scheinen viele Jugendliche unterwegs zu sein, die die Komplexität noch nicht erkennen. Es ist nicht unbedingt cool, etwas kostenlos zu bekommen, sondern es ist oft die coole Musiksammlung für die nächste Geburtstagsparty, die man seinen Gästen vorspielen möchte. Ich kann es niemandem verdenken, wenn er Streaming-Angebote mitschneidet. Ich habe früher auch aus dem Radio aufgenommen und unsere Schallplatten haben wir wie die Weltmeister untereinander kopiert.

Das war aber nicht anhand von IP-Adressen unbemerkt von anderen zu kontrollieren. Ganz zu schweigen von der Unkenntnis zur Technik. Beispiel Torrents: Ich habe in der Verwandtschaft den Fall, wo jemand die Höhe der Abmahnung nicht verstanden hat, weil er der Meinung war, ja nur ein Stück geladen zu haben. Ich glaube, er hat bis heute nicht verstanden, dass er gleichzeitig das Stück angeboten hat.

Wenn sich schon jemand mit der Thematik auseinandersetzt, darf es doch wohl erlaubt sein, ihm zu sagen, wo die Unsicherheiten liegen? Das ganze, ohne ihm Lebensuntauglichkeit, fehlende Sprachkenntnisse oder mangelndem Verstand zuzuschreiben.

Edit:
Der letzte Link ist interessant! Danke! Darauf kann man sich berufen.

— geändert am 25.04.2015, 17:50:23

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 18:07:06 via App

Android Anwender

Es geht um Deine Formulierung! Mit Worten wie "gesunder Menschenverstand" und "lebensuntauglich" würdigst Du den anderen herab und wertest im Endeffekt Deine Argumente ab.

Entschuldigung, aber der Begriff "Gesunder Menschenverstand" ist doch keine Herabwürdigung! Das ist doch vielmehr die Basis für ein halbwegs zivilisiertes Zurechtkommen in einer Gesellschaft - und ein Begriff, den nicht ich erfunden habe, sondern Allgemeingut ist.

Ich gehe davon aus, dass jedem Menschen der Gesunde Menschenverstand in die Wiege gelegt ist. Und den muss man halt in ganz alltäglichen Dingen eben einsetzen. Sonst ist man doch völlig blockiert - und damit "ein Stück weit lebensuntauglich".

Was ist daran falsch? Man kann ja nicht bei jeder neuen Situation, vor der man steht, erstmal sämtliche Aspekte abwägen und umfangreiche Recherchen betreiben, ehe man den nächsten Handgriff tut...

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 25.04.2015, 18:07:40

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Rexxar
  • Forum-Beiträge: 2.563

25.04.2015, 18:30:06 via App

Andy N.

Bei ansonsten kostenpflichtig erhältlichen Medien musst du aber davon ausgehen können, dass es illegal ist - und wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Die Musikvideos vom offiziellen Kanal der Gruppe oder des Labels zu streamen, ist aber erwünscht. Sonst würden die ja nicht da angeboten. (Ich rede nur von den offiziellen Kanälen!)

Liebe Grüße, Rexxar :)
Moto Z Play Stock
Nvidia Shield Tablet K1
http://www.androidpit.de/forum/634540/allgemeines-faq-fuer-neulinge

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 18:34:26 via Website

Carsten M.

Entschuldigung, aber der Begriff "Gesunder Menschenverstand" ist doch keine Herabwürdigung!

Der Begriff nicht,seine Nutzung im Kontext kann es sein!

Carsten M.

Ich gehe davon aus, dass jedem Menschen der Gesunde Menschenverstand in die Wiege gelegt ist. Und den muss man halt in ganz alltäglichen Dingen eben einsetzen. Sonst ist man doch völlig blockiert - und damit "ein Stück weit lebensuntauglich".

Das ist der Zusammenhang, mit dem Du herabwürdigst!

Carsten M.

Was ist daran falsch? Man kann ja nicht bei jeder neuen Situation, vor der man steht, erstmal sämtliche Aspekte abwägen und umfangreiche Recherchen betreiben, ehe man den nächsten Handgriff tut...

Es geht hier um die Frage nach einem Streaming-Mitschnitt und nicht um eine Reaktion in Gefahrensituationen!

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

25.04.2015, 18:49:12 via App

Android Anwender

Es geht hier um die Frage nach einem Streaming-Mitschnitt und nicht um eine Reaktion in Gefahrensituationen!

Herabgewürdigt hätte ich, wenn ich jemandem den Gesunden Menschenverstand abgesprochen hätte. Habe ich aber nicht.

Nein, es ging nicht um Mitschnitte, sondern um die Frage, woher der User wissen soll, ob ein Werk gesetzeswidrig veröffentlicht wurde. Da muss eben der Gesunde Menschenverstand ran, der den Kontext bewertet.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

25.04.2015, 21:31:49 via Website

Carsten M.

Nein, es ging nicht um Mitschnitte, sondern um die Frage, woher der User wissen soll, ob ein Werk gesetzeswidrig veröffentlicht wurde.

Ich zitiere den Eingangssatz:

Mr. Smartphone

Das Thema Youtube Downloads ist schon seit es das beliebte Video Portal gibt umstritten, und eine klare Antwort auf die Frage ob es legal ist oder nicht Videos oder die Tonspuren davon herunterzuladen gibt es nur in den seltensten Fällen, und selbst wenn vorhanden fällt die Antwort dazu unterschiedlich aus.

Carsten M.

Da muss eben der Gesunde Menschenverstand ran, der den Kontext bewertet.

Und wieder das gleiche Verhalten von Dir!

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

26.04.2015, 08:13:30 via App

Sag mal, geht's noch!!??

Du kannst doch nicht zwei Zitate aus dem Kontext reißen und so tun als hätten sie irgendwas miteinander zu tun.

Der korrekte Zusammenhang ist dieser gewesen:

Carsten M.

GrinningFerret

Müsste man dann nicht den Uploader belangen, da ja ER etwas illegal veröffentlicht hat?
Theoretisch kann ich ja nicht wissen, dass er rechtswidrig gehandelt hat.

Da hilft der Gesunde Menschenverstand.

Das ist doch etwas grundlegend anderes. Bitte hör auf damit, jemandem irgendetwas anzudichten!

Kopfschüttelnde Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 897

27.04.2015, 18:45:48 via App

schon lustig euer Thread, zumal direkt darunter der steht

Uploaded with Directupload Image Sharer

:D

viel Spass noch Euch Hobby-Juristen

btw: wie heißt es doch gleich im Volksmund , legal, illegal, scheißegal ,
solange man seine "Raubkopien" nicht im Kino oder beim Publicviewing verführt , interessiert das keine Sxx
lg Klaus

— geändert am 27.04.2015, 18:46:42

LG G3 (32GB)Xtralite_3
HTC Nexus 9 , 32GB , 🍭5.1.1

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

27.04.2015, 19:02:47 via App

Sehr lustig. Es geht laut Thema des Threads um legal oder illegal.
Nicht ob egal oder scheißegal.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.625

27.04.2015, 19:07:19 via App

Während ihr hier diskutiert haben bestimmt schon wieder 8 Millionen Menschen einen Song runter geladen, ob legal oder nicht. 😂😂😂

Jetzt kaufe ich erstmal ein Fernglas, dann sehen wir weiter. ;-)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

27.04.2015, 19:08:43 via App

Wayne?! ;-)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 897

27.04.2015, 19:35:56 via App

Matze

Während ihr hier diskutiert haben bestimmt schon wieder 8 Millionen Menschen einen Song runter geladen, ob legal oder nicht. 😂😂😂

Uploaded with Directupload Image Sharer

:D

LG G3 (32GB)Xtralite_3
HTC Nexus 9 , 32GB , 🍭5.1.1

Antworten
Mr. Smartphone
  • Forum-Beiträge: 1.466

28.04.2015, 14:53:00 via App

Klaus H.

Dass der Thread mit den Downloadapps direkt unter meinem Thread steht, ist übrigens kein Zufall wie du in der ersten Nachricht lesen kannst.

P.S: Den Spaß werden wir haben, du Profi-Jurist ;).

— geändert am 28.04.2015, 14:53:58


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3_7_9_1
  • Forum-Beiträge: 303

03.05.2015, 16:17:41 via Website

Ich hätte da noch zwei Fragen:

  1. Wenn es illegale Inhalte auf Youtube gibt (z.B. Musik) und der Betreiber, sprich: Google, tut nichts dagegen, mache ich mich dann strafbar, wenn ich diese Inhalte konsumiere?

  2. Es gibt ja Unmengen von Apps und Add-ons die ausdrücklich von Youtube downloaden können. Warum geht Google nicht gegen diese vor? Oder liegt das daran, dass es auch legal zu downloadene Inhalte auf Youtube gibt?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

03.05.2015, 16:40:42 via App

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Ich hätte da noch zwei Fragen:

  1. Wenn es illegale Inhalte auf Youtube gibt (z.B. Musik) und der Betreiber, sprich: Google, tut nichts dagegen, mache ich mich dann strafbar, wenn ich diese Inhalte konsumiere?

Nein, nur bei Download oder sonstiger Vervielfältigung.

  1. Es gibt ja Unmengen von Apps und Add-ons die ausdrücklich von Youtube downloaden können. Warum geht Google nicht gegen diese vor? Oder liegt das daran, dass es auch legal zu downloadene Inhalte auf Youtube gibt?

Der Download legaler Inhalte ist in Deutschland immer legal. Dass Google den Download in seinen Nutzungsbedingungen untersagt, ist etwas anderes. Warum sie womöglich diese Bedingung juristisch nicht durchzusetzen versuchen, kann Dir nur Google sagen...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Alexander Altmann
  • Forum-Beiträge: 12

27.09.2017, 19:37:14 via Website

Der Download ist legal , solange man das material auch nur Privat nutzt. Weiter verbreitung oder Uploaden ist verboten. Da kannst du Probleme für bekommen. Kann man aber auch im Internet nachlesen . Ich Nutze den auch oft. Man muss eben nur aufpassen :)

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Leon R.
  • Forum-Beiträge: 2.683

29.09.2017, 10:27:19 via App

@Alexander
Nein, der Download ist nach den Generellen Nutzungsbeschränkungen, Punkt K, nicht gestattet.

— geändert am 29.09.2017, 10:27:47

For every action, there is an equal and opposite reaction.

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