Sony Xperia Z1 Compact — Gewährleistung-Austausch aufgrund „mechanischer Beschädigung“ aufgrund einer „unsachgemäßen Behandlung“ abgelehnt??

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Nordlicht Dittsche
  • Forum-Beiträge: 48

07.03.2015, 11:57:32 via Website

Moin zusammen,

ich habe vor einigen Tagen mein ca. 6 Monate altes Xperia Z1 Compact aufgrund von Software-Problemen über die Telekom
1:1 (Vorort-Austausch) tauschen lassen. Gerät wurde - wie alle meine Telefone - pfleglich behandelt, in Silikon-Hülle und Tasche transportiert etc.

Nun wurde die Reparatur auf Gewährleistungs-Basis abgelehnt und mir wurde ein Kostenvoranschlag zugesandt; entweder das Tauschgerät ( das einen Pixelfehler im Display aufweist) gegen Zahlung von € 95,00 zu behalten oder "das alte" gegen Zahlung der Aufbereitung für mein Tauschgerät von € 150,00 (Beträge sind gerundet) unrepariert zurückzuerhalten.

Da ich mir keiner Schuld bewusst bin, habe ich über das Portal des Reparurservices das "Schadensfoto" angesehen, und den Bereich mit meinem "neuen" Gerät abgeglichen. Betroffen soll der microSD-Kartenslot sein. Mir ist dabei kein Unterschied aufgefallen.

Dies habe ich gleich per E-Mail dem Reparaturservice mitgeteilt mit Widerspruch des Kostenvoranschlages. Heut ist der Stichtag, zu dem ich dem KVA zustimmen sollte; eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.

Seht IHR hier eine Beschädigung??

Zum Vergleich noch ein Photo des Bereiches des Tauschgerätes (es sind nicht MEINE Fingernägel... ;-) )

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— geändert am 07.03.2015, 22:01:39

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flooney
  • Forum-Beiträge: 466

07.03.2015, 11:59:48 via App

Also ich seh da erstmal keine Beschädigung.

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

07.03.2015, 12:03:09 via App

150€ für ein unrepariertes Gerät? Kann ich kaum glauben.

— geändert am 07.03.2015, 12:03:34

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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Nordlicht Dittsche
  • Forum-Beiträge: 48

07.03.2015, 12:17:53 via Website

... Tja, ich konnte das auch nicht glauben. Ist aber so. Kann mal versuchen, das Schreiben am Montag einzuscannen...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

07.03.2015, 12:41:39 via Website

Ich würde zurückschreiben, dass Du nicht bereit bist, etwas zu zahlen und das eigene Gerät zurückfordern. Solange behälst Du das Leihgerät als Pfand. Sony bzw. der Reparaturdienstleister wird dann den Mahnweg gehen. Einfach widersprechen. Das eigene Gerät würde ich aber immer zurückfordern. Unabhängig vom Pixelfehler des Leihgerätes.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Nordlicht Dittsche
  • Forum-Beiträge: 48

07.03.2015, 12:58:41 via Website

Aries Stenz

Ich würde zurückschreiben, dass Du nicht bereit bist, etwas zu zahlen und das eigene Gerät zurückfordern. Solange behälst Du das Leihgerät als Pfand. Sony bzw. der Reparaturdienstleister wird dann den Mahnweg gehen. Einfach widersprechen. Das eigene Gerät würde ich aber immer zurückfordern. Unabhängig vom Pixelfehler des Leihgerätes.

Es handelt sich hierbei nicht um ein Leih-, sondern ein Tausch-Gerät, dass heisst, ich kann es im Regelfall behalten.

DAS ist der Vorteil des Vor-Ort-Austausches der Telekom... :-)

Nachteil: in diesem Fall siehe Thread... :-(

Hier der Inhalt des Schreibens:

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

07.03.2015, 13:21:42 via Website

Tja, wenn Du das bei Auftragserteilung abgenickt hast, musst Du wohl zahlen. Für eine Diagnose zahle ich nichts! Und die Diagnose ist auch nur eine subjektive Einschätzung und kein Gesetz.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Nordlicht Dittsche
  • Forum-Beiträge: 48

07.03.2015, 13:44:08 via Website

Aries Stenz

Tja, wenn Du das bei Auftragserteilung abgenickt hast, musst Du wohl zahlen. Für eine Diagnose zahle ich nichts! Und die Diagnose ist auch nur eine subjektive Einschätzung und kein Gesetz.

Die "Diagnose" hat ja auch nicht ergeben, dass das Gerät die behauptete Beschädigung aufweist, sondern daß ein Software-Fehler (Ständiges dauerhaftes "Einfrieren") vorhanden ist. Und DAS ist der Tauschgrund.

Natürlich habe ich mir andere Geräte angesehen - eine Beschädigung kann ich noch immer nicht erkennen.

Wie beschrieben, habe ich dem Kostenvoranschlag widersprochen und heute noch einen "Reminder" mit Fristsetzung für die Bearbeitung / Beantwortung hinterhergeschickt.

Mir ging es mit diesem Fred haupptsächlich darum herauszufinden, ob von den anderen Z1Comp-Usern eine Beschädigung / Veränderung im Vergleich zum eigenen Gerät auffällt...

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Klaus T.
  • Forum-Beiträge: 8.183

07.03.2015, 15:06:40 via Website

Tja...Sony und Arvato :?
Wir hatten mit "denen" mit dem Phone von meinem Sohn ähnlichem Probleme. Mag sein, dass das bei anderen Herstellen ähnlich ist, aber Sony ist deshalb bei mir erst mal aus dem Rennen.

if all else fails, read the instructions.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

07.03.2015, 17:01:51 via App

Du hast keine Garantie in Anspruch genommen, sondern Gewährleistung.

Gewährleistung dreht sich immer um den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs. Wie lange liegt der Kauf zurück? Mehr als 6 Monate? Dann musst Du beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorliegt. Kannst Du aber in der Regel nicht. Wenn nun Dein Händler so einen Gewährleistungsaustausch anbietet, läufst Du Gefahr, diesen Beweis zu erbringen oder aber für die Dienstleistung der Prüfung etc. zu zahlen.

Liegt der Kauf weniger als 6 Monate zurück, muss der Händler Dir beweisen, dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt mangelfrei war. Das wiederum kann er in den seltensten Fällen. In diesen ersten sechs Monaten kann man so einen Tausch schon eher riskieren.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 95

07.03.2015, 20:05:10 via App

Carsten M : trotzdem muss Sony doch nachweisen das der Artikel defekt ist ( beschädigt) . Und das ist er auf dem Bild ja wohl eindeutig nicht. Das ist doch Abzocke finde ich..

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

07.03.2015, 21:44:39 via App

xRS3

Carsten M : trotzdem muss Sony doch nachweisen das der Artikel defekt ist ( beschädigt) . Und das ist er auf dem Bild ja wohl eindeutig nicht. Das ist doch Abzocke finde ich..

Die Geschichte hat nichts mit Sony zu tun. Es geht um Gewährleistung, nicht um Garantie. Er hat den Händler (Telekom) bemüht, nicht den Hersteller.

Wer soll jetzt da was nachweisen müssen? Ob Händler oder Kunde was beweisen muss, hängt vom Kaufdatum ab respektive wieviel Zeit seither vergangen ist...

Herzliche Grüße

Carsten

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Nordlicht Dittsche
  • Forum-Beiträge: 48

07.03.2015, 21:57:33 via Website

@ Carsten M.: Du hast natürlich recht - Mea culpa . Natürlich Gewährleistung, da ich ja den Händler (die Deutsche Telekom) und nicht den Hersteller in Anspruch genommen habe. Scusi.

Nichts des trotz unterstellt mir der durch die Telekom involvierte Reparatur-Service eine selbstverursachte Beschädigung, von der ich keine Kenntnis habe und die ich auch nicht erkennen kann...

— geändert am 07.03.2015, 22:08:16

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

07.03.2015, 22:11:57 via App

Nichts des trotz unterstellt mir der durch die Telekom involvierte Reparatur-Service eine selbstverursachte Beschädigung, von der ich keine Kenntnis habe und die ich auch nicht erkennen kann...

Nochmal die Frage: wann gekauft? Das ist entscheidend.

Wenn länger als 6 Monate her, dann kann der Händler sagen, was er lustig ist. Nicht er muss Dir was beweisen, sondern Du ihm.

Und dann war es recht riskant, eine solche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die Dir am Ende Kosten verursacht.

Herzliche Grüße

Carsten

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

07.03.2015, 22:45:28 via Website

Das ist doch gerade das Spiel. Die Telekom hat über ihren Erfüllungsgehilfen den Nachweis erbracht, dass es sich um keinen Fehler handelt, der bereits beim Kauf bestand. Zumindest aus Sicht der Telekom. Behaupten kann man aber erstmal auch, der Himmel sei rosa.

Jetzt rücken sie das Gerät nicht raus, bevor es nicht bezahlt ist. Egal, ob sie in diesem Fall Recht haben oder nicht. Der Verkäufer sitzt in einem solchen Fall immer am längeren Hebel. Insbesondere wenn man bei Auftragserteilung bereits eine mögliche Kostenübernahme unterschrieben hat. Wahrscheinlich achten die wenigsten darauf. Genauso frech wie die Händler solche Passagen auf den Auftrag schreiben, streiche ich sie vor der Unterzeichnung. Das sorgt natürlich immer erstmal für Verunsicherung und Diskussionen. Aber es geht! Zum Glück hatte ich aber insgesamt bisher nur sehr wenige Reklamationen.


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Ralf Pelzer
  • Forum-Beiträge: 212

08.03.2015, 08:10:02 via Website

  1. Verstehe nicht, was ein beanstandeter Softwarefehler mit dem angeblich festgestellten sogen. Fremdeingriff zu tun hat!
  2. Wenn es sich um ein Neugerät handelte, dass gerade einmal sechs Monate alt ist, reden wir normaler weise nicht über Gewährleistung, sondern über Garantie, der Gewährleistungsanspruch greift erst nach 12 Monaten.
    Habe mit einem Reparaturservice (Datrepair) der Telekom auch so meine Erfahrungen, als man bei einem Gerät einen nicht vorhandenen Feuchtigkeitsschaden feststellte. Hier wurde das Gerät jedoch ohne weitere Kosten zurückgesandt, weshalb es mir möglich war, ein Betrugsverfahren anzuschieben. Telekom hat zunächst aus "Kulanz" die tatsächlichen Instandsetzungskosten übernommen; später dann noch die Ausfallkosten.
    Gruß Ralf

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

08.03.2015, 08:34:15 via App

Ralf Pelzer

  1. Wenn es sich um ein Neugerät handelte, dass gerade einmal sechs Monate alt ist, reden wir normaler weise nicht über Gewährleistung, sondern über Garantie, der Gewährleistungsanspruch greift erst nach 12 Monaten.

Das ist Unsinn.

Gewährleistung gilt ab dem Kaufdatum. 24 Monate lang.

Etwaige Garantie ist was anderes und kann parallel gelten. Der Käufer muss allerdings entscheiden, was er in Anspruch nehmen möchte.

Herzliche Grüße

Carsten

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UbIx

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

08.03.2015, 08:49:07 via Website

Ralf Pelzer

  1. Verstehe nicht, was ein beanstandeter Softwarefehler mit dem angeblich festgestellten sogen. Fremdeingriff zu tun hat!

Da die Software die Hardware steuert, kann ein Hardwaredefekt durchaus als vermeindlicher Softwarefehler auftreten.

Ralf Pelzer

  1. Wenn es sich um ein Neugerät handelte, dass gerade einmal sechs Monate alt ist, reden wir normaler weise nicht über Gewährleistung, sondern über Garantie, der Gewährleistungsanspruch greift erst nach 12 Monaten.

Das ist völliger Unsinn. Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht eingeschränkt werden, gilt 24 Monate und ist vom Verkäufer zu erbringen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Deine Behauptung hätte zur Folge, dass entweder die gesetzliche Gewährleistung doch eingeschränkt wäre oder sich auf die Monate 13 bis 36 erstrecken würde. Ersteres geht nicht, zweiteres ist nicht der Fall.

Zudem umfasst die gesetzliche Gewährleistung nur verdeckte Mängel, die bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden waren. Diese Tatsache würde deiner Darstellung vollkommen entgegen laufen. Und außerdem würde die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nicht mehr greifen können.

Gewährleistung und Garantie sind also zwei verschiedene paar Stiefel.

— geändert am 08.03.2015, 08:56:29


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UbIx

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

08.03.2015, 08:53:30 via App

Wirklich unglaublich, dass man hier in jedem Thread erneut bei Adam und Eva anfangen muss und immer wieder den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären muss.

Als ob das so dermaßen kompliziert wäre...

Herzliche Grüße

Carsten

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UbIxCamou 893

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Gerd Wrede
  • Forum-Beiträge: 7

08.03.2015, 15:46:26 via Website

Hallo!
1. würde ich das Austauschgerät erst einmal behalten
2. würde ich das Arbeitsblatt anfordern, was zu jeden Kostenvoranschlag gehört, Hardware-Softwarefehler ist ein weiter Begriff
auf dem Arbeitsblatt o. Bericht muss ja festgehalten sein, wie der super Techniker zu den Befund kommt
3. das alte Gerät zw. Begutachtung. max. Versandkostenübernahme zurückfordern
das baut schon im Vorfeld etwas Druck auf u. dann abwarten

wünsche viel Glück

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