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24.10.2014, 15:59:15 via Website
24.10.2014 15:59:15 via Website
Hallo, ich bin noch Neuling hier und hoffe, diesen Beitrag an der richtigen Stelle veröffentlicht zu haben.
Mich interessiert folgendes:
Sony wirbt ja sehr offensiv mit der Wasserdichtigkeit seiner Smartphones.
Mit diversen TV-Spots und auf deren Homepage mit folgendem Text:
"Gemäß der Schutzarten IP65 und IP68 ist das Xperia Z3 Compact staub- und wasserdicht. Sofern alle Anschlüsse und Abdeckungen fest verschlossen sind, ist das Smartphone (i) staubdicht, (ii) gemäß der Schutzart IP65 gegen Wasserstrahlen mit geringem Druck aus allen Richtungen geschützt und (iii) kann gemäß der Schutzart IP68 maximal 1,5 Meter tief bis zu 30 Minuten unter Wasser (Süßwasser) verbleiben."
In der Anleitung steht es in ähnlichem Wortlaut, plus:
"Drücken Sie stets alle Abdeckungen fest an, damit das Gerät wasser- und staubgeschützt ist. Wenn festgestellt wird, dass Wasser ins Innere , beispielsweise unter eine der Abdeckungen, gelangt, erlischt Ihre Garantie."
Auch Androidpit hat schon einen Videobeitrag darüber verfasst, dass vermehrt Wasserschäden auftreten bei den Z-Modellen, selbst wenn alle Abdeckungen geschlossen sind. Dahinter befinden sich Feuchtigkeitsindikatoren, welche bei Nässe die Farbe wechseln.
So ein Schaden muß ja nicht automatisch ein Fehlverhalten des Kunden voraussetzen.
Und IP65 & IP 68 sind offizielle Normierungen, keine Eigenerfindung des Herstellers.
Das ist ja, als ob sie damit werben, das man mit dem Gerät auch Telefonieren kann, dies in den Garantiebedingungen aber ausschließen. Nach dem Motto, wenns nicht klappt, haben Sie eben Pech gehabt.
Nun meine Frage, wenn eine Firma explizit mit einer Geräteeigenschaft wirbt, muß sie dann im Falle des Versagens nicht für Ersatz sorgen, wenns das Gerät im wahrsten Sinne ins Wasser fällt? Zumindest, wenn alle Klappen geschlossen waren und den Kunden keine Schuld trifft? Ok, ist schwer zu beweisen.
Ich finde, das ist Vortäuschung falscher Tatsachen.
Ich bin nicht betroffen, aber es interessiert mich einfach. Ist das rechtlich haltbar?
Und betrifft das in diesem Fall die gesetzliche Gewährleistung oder die freiwillige Garantie?
Bin gespannt, was Ihr dazu meint.
Frank
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