Samsung Galaxy Note 10.1 (2014) — Klinkebuchse defekt?

  • Antworten:7
Jan L.
  • Forum-Beiträge: 16

26.03.2014, 17:51:34 via Website

Hallo, ich hab mir grad ein gebrauchtes galaxy note10.1 2014 gekauft.
Wollte grad n Klinkekabel anschließen, aber anstatt den Ton durch den Ausgang zu geben, kommt die Musik aus den Seitenlautsprechern.
Ist das ne Einstellungssache und ich bin nur zu blöd, die richtige Einstellung zu finden (was ich hoffe), brauche ich spezielle Kopfhörer/Audiokabel oder ist die Buchse kaputt?
Vielen Dank schonmal füreure Antworten :)

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Tim S.
  • Forum-Beiträge: 49

23.04.2014, 12:34:40 via App

so jetzt zu dir die Buchse ist defekt normal kommt die audioausgabe sofort über die Ohrhörer garantie hast wahrscheinlich net

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Gapperer
  • Forum-Beiträge: 78

23.04.2014, 13:28:36 via Website

Warum sollte er denn keine Garantie haben? Das Note ist erst seit Mitte/Ende 2013 auf dem Markt. Gewährleistung seitens des Samsung beträgt 2 Jahre. Selbst wenn er es gebraucht gekauft hat, besteht noch immer ein Anspruch auf Gewährleistung.

Anders sieht es aus, wenn er keine Original-Rechnung mit vom Verkäufer bekommen hat ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

23.04.2014, 13:54:16 via Website

Gapperer

Warum sollte er denn keine Garantie haben? Das Note ist erst seit Mitte/Ende 2013 auf dem Markt. Gewährleistung seitens des Samsung beträgt 2 Jahre. Selbst wenn er es gebraucht gekauft hat, besteht noch immer ein Anspruch auf Gewährleistung.

Anders sieht es aus, wenn er keine Original-Rechnung mit vom Verkäufer bekommen hat ;)

Na ja nicht so ganz richtig aber gut. Garantie hast du evtl. von Samsung aus für 2 Jahre. Hierzu müsstest du die Garantiebedingungen von Samsung heranziehen. Gewährleistung ist gesetzlich verankert und muss der Händler dem Endkunden gewähren mit dem er einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Er muss sie nicht dir gewähren.

— geändert am 23.04.2014, 13:55:32

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

23.04.2014, 14:29:22 via Website

Stefan K.

Gewährleistung ist gesetzlich verankert und muss der Händler dem Endkunden gewähren mit dem er einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Er muss sie nicht dir gewähren

Doch, muss er, wenn der Erstkäufer dem Zweitkäufer den Gewährleistungsanspruch abgetreten hat - was in aller Regel der Fall ist, wenn beim Weiterverkauf die Originalrechnung ausgehändigt wurde.

Allerdings ist hier eher die Frage, ob überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht. Das kommt darauf an, wann das Original-Kaufdatum war und ob ggf. der Kunde nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand...

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 23.04.2014, 14:30:42

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

23.04.2014, 15:15:25 via Website

Hab mal ein bisschen gegoogelt und dies hier gefunden.

Die Gesetzgebung äußert sich in diesem Fall nicht eindeutig und tatsächlich hat das OLG Hamm für den Verbraucher eine Abtretung generell nicht verboten. Zumindest darf ein Händler die Abtretung nicht verbieten was im Umkehrschluss tatsächlich die Möglichkeit der Abtretung erlaubt.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Gapperer
  • Forum-Beiträge: 78

26.04.2014, 10:24:49 via Website

Richtig, es muss also nur die Original Rechnung vorhanden sein und dann müsste sich er sich an den "Verkäufer" wenden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer bei einem Reperaturantrag den Ausweis sehen möchte und ihn mit den Daten auf der Rechnung vergleicht. :D

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

26.04.2014, 11:36:31 via Website

Wenn die Gewährleistung abtretbar ist dann ist das so. Der Rest ist Blödsinn und sehr verwerflich.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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