ilias
und wenn se Probleme mit dem Gerät haben dann die Verkäufer betrügen wollen.
Der Verkäufer gibt in der Regel keine Garantie und kann damit auch nicht betrogen werden. Die Garantie um die es hier geht, gibt der Hersteller.
Die gesetzliche Gewährleistung, die der Verkäufer geben muss, ist unwiderruflich und kann nur in engen Grenzen eingeschränkt werden.
Oft ist die Garantie nichts wert weil sie nicht mehr zugesteht als die Gewährleistung. Dann ist mir im Reklamationsfall aber auch der Counter wurscht.
Wird der Counter aber zurückgesetzt und das Gerät vor Ablauf der Garantie verkauft, könnte Betrug unterstellt werden. Wird beim Verkauf auf Rest-Garantie hingewiesen oder wird die Frage, ob das System manipuliert wurde verneint, ist der Betrug vollzogen.
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
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