Grundsätzlich kannst Du sofort Dein Geld zurückverlangen. Das Gesetz sieht keine Anzahl Nachbesserungen vor. Die Rechtsprechung hat sich jedoch auf zwei Nachbesserungen eingeschossen, die Du dem Händler geben musst.
Gutscheine musst Du nicht akzeptieren.
Der Handel versucht jedoch immer nach einer möglichst billigen Lösung. Und bei Hinweisen auf Rechtsprechungen machen Händler gerne die Schotten dicht und sagen "Dann klag doch!" Auch im Wissen, dass sie im Unrecht sind, aber im Wissen, dass nur wenige das wirklich machen.
Meine Erfahrung:
Freundliche Gespräche, aber mit unmißverständlichem Inhalt führen am ehesten zum Erfolg.
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
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