Google Nexus 5 — Verpackung: Beide Siegel geöffnet!?

  • Antworten:32
  • Bentwortet
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 291

09.12.2013, 15:55:39 via Website

Ich habe heute endlich mein Nexus 5 bekommen und musste feststellen, dass an der inneren weißen Verpackung beide Siegel-Aufkleber glatt durchtrennt sind. Das Gerät selbst scheint makellos, Displayfolie war noch drauf und das Zubehör ist noch eingeschweißt.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen?
Ist das ein mangelhaftes Smartphone, welches eventuell schon ein Kunde vor mir hatte?
Oder woran kann es liegen, dass die Siegel durchtrennt sind?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

— geändert am 09.12.2013, 15:56:43

Antworten
Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

09.12.2013, 16:00:07 via App

Es muss ja nicht unbedingt mangelhaft sein.
Ich hatte z.B. auch eine zeitlang das N5 und habe es nach 10 Tagen zurück geschickt.
In der Zeit habe ich aber nicht mal die Originalfolie vom Display entfernt und das Ding wie rohes Ei behandelt :).
Es ist also mit durchtrennten Siegeln aber makellos zurück gegangen.

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 291

09.12.2013, 16:12:57 via Website

Das heißt ich habe ein Gerät, was ein anderer Kunde zurückgeschickt hat?

Warum hast du dein Nexus wieder weggeschickt?

Antworten
Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

09.12.2013, 16:14:42 via Website

Arjab
Das heißt ich habe ein Gerät, was ein anderer Kunde zurückgeschickt hat?

Warum hast du dein Nexus wieder weggeschickt?

Selbst wenn, es ist ja immer noch neu.

Wenn ein Auto beim Händler steht und erst nach 6 Monaten verkauft wird und bereits 20 Leute Probegesessen haben, ist es immer noch neu.
Was denkst du denn, was mit den zurückgeschickten Geräten gemacht wird?

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Antworten
Lisa F.
  • Forum-Beiträge: 430

09.12.2013, 16:23:57 via Website

Na ja, zurückgeschickte Geräte könnten ja zumindest erst mal als Austauschgeräte für defekte Geräte verwendet werden bevor man diese als "neue Geräte" versendet.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 291

09.12.2013, 16:25:46 via Website

Stefan

Selbst wenn, es ist ja immer noch neu.

Wenn ein Auto beim Händler steht und erst nach 6 Monaten verkauft wird und bereits 20 Leute Probegesessen haben, ist es immer noch neu.
Was denkst du denn, was mit den zurückgeschickten Geräten gemacht wird?

Ein einfaches "Ja" hätte mir gereicht!

Solange an dem Gerät nichts zu beanstanden ist, ist es mir auch völlig wumpe, ob jemand das Gerät vor mir in den Händen gehalten hat.

Denn natürlich ist es selbstverständlich, dass die zurückgeschickten Gerät nicht eingestampft werden, sondern eben auch als "neue" Geräte wieder verkauft werden..

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

09.12.2013, 16:27:45 via Website

Arjab
Ein einfaches "Ja" hätte mir gereicht!

Das wäre aber als Antwort zu kurz gewesen. Hätte die Forensoftware nicht akzeptiert. :grin:

Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Antworten
ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

09.12.2013, 16:29:09 via App

Ich würde es zurückgeben.
Im schlimmsten Fall ist das Gerät gerootet und ein Customrom draufgespielt. Garantieverlust usw.
Wenn es nicht als B-Ware verkauft worden ist hast du den Neupreis bezahlt und hast das Recht ein Neugerät zu bekommen.
Bei meinem Note3 war sogar ein Aufkleber von Samsung drauf, dass ich ein Gerät mit kaputtem Siegel nicht annehmen soll.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.421

09.12.2013, 16:51:36 via App

ilias
Ich würde es zurückgeben.
Im schlimmsten Fall ist das Gerät gerootet und ein Customrom draufgespielt.

Kann mir kaum vorstellen dass die gerootete Geräte verschicken oder sogar noch mit custom rom

Antworten
Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

09.12.2013, 17:08:31 via App

ilias
Ich würde es zurückgeben.
Im schlimmsten Fall ist das Gerät gerootet und ein Customrom draufgespielt. Garantieverlust usw.
Wenn es nicht als B-Ware verkauft worden ist hast du den Neupreis bezahlt und hast das Recht ein Neugerät zu bekommen.

Das ist durchaus richtig, allerdings definiere doch mal Neugerät, ein Gerät das bereits verwendet worden ist, gilt immer noch als Neugerät. Google verschickt keine solchen Handys, mit Custom Rom usw. Die werden schon überprüft vor dem versenden. Solange es keine Mängel hat, brauch man auch nichts zurücksenden.

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Antworten
ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

09.12.2013, 17:09:03 via App

Max B.
ilias
Ich würde es zurückgeben.
Im schlimmsten Fall ist das Gerät gerootet und ein Customrom draufgespielt.

Kann mir kaum vorstellen dass die gerootete Geräte verschicken oder sogar noch mit custom rom
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das so etwas gemacht wird. Mir selber wurde ein gerooteter Android Mediaplayer verkauft. Der TE schreibt ja nicht woher er sein Gerät hat.

Antworten
Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

09.12.2013, 17:13:42 via App

Wo ist dir das passiert? Bei nem Händler? Ich geh ja mal davon aus, dass er das Nexus von Google hat, weil nix dabei steht

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Antworten
Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

09.12.2013, 17:19:07 via App

Arjab
Das heißt ich habe ein Gerät, was ein anderer Kunde zurückgeschickt hat?

Warum hast du dein Nexus wieder weggeschickt?

Ich habe das N5 mit meinem S3 verglichen und festgestellt, für meine Brdürfnisse (bisschen Solitär spielen, Mails lesen, Forum, Internet) ist der Unterschied zu gering, die vielen Google Apps haben mich gestört (sofort 11 Stk. deaktiviert) und die Kamera war nicht so prickelnd.
Aber ich zumindest habe weder was mit dem Smartphone angestellt, noch an der Software gefrickelt.
Also, außer der getrennten Siegel konnte kein Mensch sehen, dass das Handy eingeschaltet war.
Vor der Retoure habe ich Baumwollhandschuhe angezogen und alle Flächen geputzt, damit man keine Fingerspuren sieht. :O
Du siehst also, es gibt solche und solche Rückläufer.

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

Antworten
Jörg
  • Forum-Beiträge: 45

09.12.2013, 17:36:29 via App

Wäre doch schön dann haste die Arbeit mit rooten GESPART....

Antworten
ilias
  • Forum-Beiträge: 1.287

09.12.2013, 18:01:41 via App

Ist das jetzt wirklich euer Ernst?

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 19:11:55 via App

Lisa F.
Na ja, zurückgeschickte Geräte könnten ja zumindest erst mal als Austauschgeräte für defekte Geräte verwendet werden bevor man diese als "neue Geräte" versendet.
Bitte mal kurz nachdenken, was das für eine immense Geldvernichtung wäre, wenn alle Geräte aus Widerrufen keine Neugeräte mehr wären und als "gebraucht" mit entsprechendem Preisabschlag verkauft werden müssten...

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 09.12.2013, 19:13:07

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Lisa F.
  • Forum-Beiträge: 430

09.12.2013, 19:36:15 via Website

Carsten Müller

Bitte mal kurz nachdenken, was das für eine immense Geldvernichtung wäre, wenn alle Geräte aus Widerrufen keine Neugeräte mehr wären und als "gebraucht" mit entsprechendem Preisabschlag verkauft werden müssten...

Herzliche Grüße

Carsten

Ach so, es ist keine Geldvernichtung, geöffnete Geräte an "Neukäufer" zu versenden und dann später, wenn Geräte defekt sind diese mit "Neugeräten" auszutauschen.Für mich nicht nachvollziehbare Logik.

Wie gesagt, man könnte zunächst die Rückläufer - oder zumindest einen gewissen Prozentsatz dieser Geräte - für den Austausch defekter Geräte zurückbehalten. Finde ich jetzt auch keine Geldvernichtung. Die Frage ist auch wie viel abertausende Geräte denn überhaupt zurück geschickt werden?
Ich glaube nicht, dass es so unglaublich viele sind.

— geändert am 09.12.2013, 19:38:50

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 19:49:30 via App

Hi,

Du täuschst Dich vielleicht.

Es gibt Leute, und nicht zu knapp, die das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz gnadenlos missbrauchen und sich x Geräte bestellen, um dann x-1 Geräte wieder zurückzuschicken.

Wenn der Händler all diese Ware abwerten muss, dann kann er den Laden im Nullkommanix dichtmachen.

Deshalb sieht auch der Gesetzgeber vor, dass Ware aus Widerrufen trotz geöffneter Verpackung weiter als Neuware verkauft werden kann.

Alles andere macht auch keinen Sinn. Sonst wäre das Widerrufsrecht, das Missbrauch Tür und Tor öffnet, ein gesetzliches Konkursprogramm mit hoher Effizienz.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Lisa F.
  • Forum-Beiträge: 430

09.12.2013, 19:56:02 via App

Amazon macht dies ja auch, was völlig okay ist. Aber Amazon informiert den Käufer auch darüber.

Antworten
Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

09.12.2013, 20:00:24 via Website

Lisa F.
Ach so, es ist keine Geldvernichtung, geöffnete Geräte an "Neukäufer" zu versenden und dann später, wenn Geräte defekt sind diese mit "Neugeräten" auszutauschen.Für mich nicht nachvollziehbare Logik.

Wie gesagt, man könnte zunächst die Rückläufer - oder zumindest einen gewissen Prozentsatz dieser Geräte - für den Austausch defekter Geräte zurückbehalten. Finde ich jetzt auch keine Geldvernichtung. Die Frage ist auch wie viel abertausende Geräte denn überhaupt zurück geschickt werden?
Ich glaube nicht, dass es so unglaublich viele sind.

Natürlich ist das Geldvernichtung. Wie Carsten Müller schon gesagt hat, es werden so extrem viele Sachen wieder zurückgeschickt, einfach nur weil sich die Leute mal jedes möglich Modell zum anschauen bestellen. Da ist das nicht mehr machbar, dann die zurückgeschickten einfach mal aufzuheben und auf Defekte zu warten. Vorallem dann noch bei einem Smartphone, da ist der Anteil vermutlich noch höher!

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 20:04:04 via App

Lisa F.
Amazon macht dies ja auch, was völlig okay ist. Aber Amazon informiert den Käufer auch darüber.
Was macht Amazon auch?

Amazon ist übrigens ein absoluter Sonderfall. Amazon nimmt auch nach zwei Jahren Ware in jeglichem Zustand zurück und erstattet den vollen Kaufpreis. Dieser absurde "Service" ist nicht der Maßstab. Das kann sich außer Amazon kein Händler leisten, völlig ausgeschlossen. (und btw, auf Dauer kann sich auch Amazon das nicht leisten, das wird dort als Marketing verbucht zum Ausschalten des Wettbewerbs und wenn letzterer mehr oder weniger platt ist, wird sich Amazon zu einem No-Frills-Versandhaus wandeln - erste Anzeichen dafür sieht man bereits)

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 09.12.2013, 20:05:47

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Lisa F.
  • Forum-Beiträge: 430

09.12.2013, 20:04:44 via App

Wie gesagt, es ist meine Meinung.

Viele verkaufen das N5 auch direkt wieder bei eBay.

Antworten
Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

09.12.2013, 20:11:35 via Website

Das eigentliche Problem ist doch ein anderes:
Nämlich das Phenomen, einfach Sachen kaufen zu können und dann grundlos es wieder zurücksenden zu können.
Ich sag einfach nur: Bearbeitungsgebühren verrechnen für Rücksendungen.
Ohhh, da macht man dann wohl weniger Umsatz.
Also auch hier wieder eine unfaire Mischrechnung, dem Umsatz zu liebe, und einen Fusstritt für den ehrlichen Käufer der nur das bestellt das er auch haben will.

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 20:13:23 via App

Dani
Das eigentliche Problem ist doch ein anderes:
Nämlich das Phenomen, einfach Sachen kaufen zu können und dann grundlos es wieder zurücksenden zu können.
Ich sag einfach nur: Bearbeitungsgebühren verrechnen für Rücksendungen.
Das darfst Du als Versandhändler nicht.

Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt.

Du musst ja sogar (noch) häufig die Versandkosten für den Rückversand übernehmen.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 09.12.2013, 20:14:47

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

09.12.2013, 20:29:02 via Website

Das ist zum Beispiel ein Auszug aus DELL


Wenn Sie Ihr System zurückgeben, schreiben wir Ihrem Konto den Preis für das System, abzüglich der ursprünglichen Versand- und Bearbeitungsgebühren sowie etwaige Rücknahmegebühren gut. Versandkosten werden nicht zurückerstattet.

So gehört sich das.

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

Antworten
Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

09.12.2013, 20:33:22 via Website

Das ist pauschal Käse, das hängt vom Wert der Ware ab.

Ich darf hier mal §357 BGB zitieren:


(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


Den ganzen § gibts unter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

— geändert am 09.12.2013, 20:34:51

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Antworten
Lisa F.
  • Forum-Beiträge: 430

09.12.2013, 20:33:59 via App

Die Kosten für den Rückversand müssen nur vom Käufer gezahlt werden, wenn der Wert der Ware unter 40 Euro ist. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Mangel.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 20:34:02 via App

Dani
Das ist zum Beispiel ein Auszug aus DELL


Wenn Sie Ihr System zurückgeben, schreiben wir Ihrem Konto den Preis für das System, abzüglich der ursprünglichen Versand- und Bearbeitungsgebühren sowie etwaige Rücknahmegebühren gut. Versandkosten werden nicht zurückerstattet.

So gehört sich das.
B2B oder B2C?

Im B2C kann das nur für die Zeit nach der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten oder aber es ist nichtig.

Das Widerrufsrecht ist klar definiert.

Im B2B ist es natürlich was anderes. Da geht der Gesetzgeber von klar denkenden mündigen Bürgern auf beiden Seiten aus, die selbstverständlich vereinbaren können, was sie möchten...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 20:34:48 via App

Lisa F.
Die Kosten für den Rückversand müssen nur vom Käufer gezahlt werden, wenn der Wert der Ware unter 40 Euro ist. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Mangel.
Deshalb sprach ich von "häufig"...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

09.12.2013, 20:53:05 via Website

Ja, da habt ihr Deutschen halt ein kleines zusätzliches Problem, welches das Kaufen von Sachen die man mal ansehen möchte LOOOOL unterstützt, denn ich glaube im ganzen Europäischen Recht müsste der Käufer die Rücksendung bezahlen, wobei das ja bei einem Handy auch nicht die Welt ist.

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
"BE IN THE MOMENT" (ASOT/AvB)

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.12.2013, 20:56:36 via App

Dani
Ja, da habt ihr Deutschen halt ein kleines zusätzliches Problem, welches das Kaufen von Sachen die man mal ansehen möchte LOOOOL unterstützt, denn ich glaube im ganzen Europäischen Recht müsste der Käufer die Rücksendung bezahlen, wobei das ja bei einem Handy auch nicht die Welt ist.
Ich nenne das gesetzlich verordneten kostenlosen Verleih.

Ein Hauptgrund, weshalb ich meinen Versandhandel aufgegeben habe.

Völlig absurd. Und wird von Jahr zu Jahr hemmungsloser ausgenutzt. (Beispiel: Carrera Bahn vor Weihnachten bestellt, mutwillig kaputtgespielt und nach Weihnachten wieder zurückgeschickt: "Widerruf")

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Michael H.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 291

10.12.2013, 16:34:56 via Website

Interessante Diskussion ist das hier geworden..

Also in meinem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass mein Gerät aus dem Wiederruf stammt. Bei der erstmaligen Einrichtung sind etliche Punkte nicht abgefragt worden.

Aber was solls, mein Nexus 5 funktioniert bisher einwandfrei und Garantie habe ich ja auch.

Ich ziehe mich jetzt aus diesem, meinem eigenen Thread zurück.
Viel Spaß noch bei diskutieren über die Sinnhaftigkeit der deutschen Rechtssprechung!

Antworten
Stefan
  • Forum-Beiträge: 1.560

10.12.2013, 17:33:53 via Website

Arjab
Interessante Diskussion ist das hier geworden..

Also in meinem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass mein Gerät aus dem Wiederruf stammt. Bei der erstmaligen Einrichtung sind etliche Punkte nicht abgefragt worden.

Aber was solls, mein Nexus 5 funktioniert bisher einwandfrei und Garantie habe ich ja auch.

Ich ziehe mich jetzt aus diesem, meinem eigenen Thread zurück.
Viel Spaß noch bei diskutieren über die Sinnhaftigkeit der deutschen Rechtssprechung!

https://www.nextpit.de/nexus-5-einrichten

Diese Punkte wurden bei mir auch nicht abgefragt - und ich hab definitiv ein geschlossenes bekommen! Hab meins auch bereits einmal zurückgesetzt und da kamen auch nicht diese Abfragen!
Die sind teilweise auch nur für neue Google Nutzer, d.h. wenn du schon ein Google Konto hast, bekommst du viele gar nicht!

— geändert am 10.12.2013, 17:34:15

ALLERGIKERINFO:
Beiträge können Spuren von Humor, Ironie, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten.

Antworten