HTC One X+ - Geld zurück nach mehrmaligem Defekt

  • Antworten:10
Niklas S.
  • Forum-Beiträge: 39

04.12.2013, 12:45:36 via App

Servus Leute,

Ich habe ein Problem mit meinem Handy. Vor 4 Wochen konnte ich mein Handy nicht mehr laden. Ich zum Media Markt gefahren habe das Handy abgegeben und nach 2 Wochen habe ich es ab geholt und es ging wieder. Ich musste auch nichts bezahlen, weil ich noch eine Garantie habe. Heute das Problem, ging wieder Net (Ladekabel funktioniert) Nun meine Frage bekomme ich das Geld zurück, weil des ist jetzt schon das zweite mal. Ich habe nach der ersten Reperatur ein neues Handy bekommen. Ich habe keine Lust jeden Monat mein Handy reparieren zu lassen. Hat jm. schon mal dieselbe Erfahrung gemacht und weiß jetzt was ich tun kann? Ich bin verzweifelt :(

— geändert am 04.04.2019, 23:35:59 durch Moderator

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

04.12.2013, 12:56:05 via Website

Ja, das Recht hast Du. Grundsätzlich steht Dir auch ein Schadenserstz für die Zeit ohne Handy zu.

Das Problem ist nur, dass Du den beziffern und nachweisen musst und dass sich kaum jemand ohne Klage darauf einlässt. Ebenso könnten zwei Nachbesserungen noch nicht genug für eine Rückabwicklung des Kaufs sein. Das ist immer Auslegungssache.

Geh einfach hin und rede vernünftig mit denen. Du kannst ja sagen, dass Du den Kauf am liebsten rückgängig machen willst. Nochmal zwei Wochen ohne Handy seien für Dich nicht tragbar.

Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Antworten
Martin Marquardt
  • Forum-Beiträge: 1.759

04.12.2013, 12:57:57 via Website

Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung

Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

die Ware zu reparieren oder
für Ersatz zu sorgen.

Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.

In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde

den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben.
vom Händler Schadensersatz verlangen. Dies ist möglich, sofern der Händler nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss der Kunde beweisen.

Mit Gutscheinen braucht sich der Kunde nicht zu begnügen!



Quelle : http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm

LG MM ** If You Don't Dig The Blues, You Got A Hole In Yer Soul

Antworten
Niklas S.
  • Forum-Beiträge: 39

04.12.2013, 12:58:17 via App

Kann man vielleicht um ein Tauschhandy bitten, also von einer anderen Marke

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

04.12.2013, 13:00:36 via Website

Natürlich kannst Du das. Nicht ducken. Nicht streiten. Selbstbewußt auftreten!

Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Antworten
Bastian K.
  • Forum-Beiträge: 61

04.12.2013, 13:07:40 via App

interessant zu wissen wäre, wie lange du das Handy denn schon besitzt... sollte das nämlich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsdauer sein (und da im Idealfall innerhalb der ersten 6 Monate) dann hast du nämlich sofort das Recht, vom Händler ein Neugerät zu verlangen... du musst dich nicht auf einen Reperaturversuch einlassen... wichtig ist hierbei... du kannst nur das gleiche bekommen, für das du auch bezahlt hast... kein anderes Gerät... auch nicht zum selben Preis.

Antworten
Niklas S.
  • Forum-Beiträge: 39

04.12.2013, 13:13:49 via App

Ich habe es Ende März 2013 gekauft

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

04.12.2013, 13:42:28 via Website

Bastian K.
sollte das nämlich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsdauer sein (und da im Idealfall innerhalb der ersten 6 Monate) dann hast du nämlich sofort das Recht, vom Händler ein Neugerät zu verlangen... du musst dich nicht auf einen Reperaturversuch einlassen

Stimmt nicht! Natürlich kann man einen neues Gerät verlangen. Man hat aber keinen Rechtsanspruch. Man muss sogar dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Und hier haben sich Gerichte auf zwei Nachbesserungen eingeschossen.

Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

04.12.2013, 13:58:18 via App

Aries Stenz
Bastian K.
sollte das nämlich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsdauer sein (und da im Idealfall innerhalb der ersten 6 Monate) dann hast du nämlich sofort das Recht, vom Händler ein Neugerät zu verlangen... du musst dich nicht auf einen Reperaturversuch einlassen

Stimmt nicht! Natürlich kann man einen neues Gerät verlangen. Man hat aber keinen Rechtsanspruch. Man muss sogar dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Und hier haben sich Gerichte auf zwei Nachbesserungen eingeschossen.
So ist es.

Es ist unfassbar, dass in Sachen Garantie und Gewährleistung noch immer hauptsächlich Quatsch verbreitet wird...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Niklas S.
  • Forum-Beiträge: 39

04.12.2013, 20:39:24 via Website

War heute gleich im MM und die haben geagt erst nach dem 2 mal repariert und beim 3 mal defekt kann man das Geld zurück verlangen. Ich geb dem Handy also noch eine Chance :D . Aber 2 Wochen ohne Handy :(

Antworten
Niklas S.
  • Forum-Beiträge: 39

20.12.2013, 14:25:55 via Website

Man!!! Scheiß Handy!!!

HAb es letzte Woche wiederbekommen und ? Wieder kaputt. Es reicht jetzt ich will mein Geld zurück.

Es geht einfach nicht mehr an. Ich habe cash Clans gespielt und auf einmal Handy geht aus. Ich dachte mir noch die Batterie war doch voll? Habe es Sicherheit halber ans Ladegerät getan und wollte es anschalten. Ging nicht an nur 2 von den 3 der sens Tasten leuchtet. Ich denke mir nur noch WTF. Hat jm. eine Idee.

— geändert am 20.12.2013, 14:36:57

Antworten