Root = Garantie weg?

  • Antworten:12
Aaskereija
  • Forum-Beiträge: 566

14.11.2013, 14:46:48 via App

Nein! Zumindest nicht zwangsläufig, vorher und auch vor kurzem durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt, verliert ein Besitzer der sein Handy rootet nicht die Garantie. Nicht zuletzt da diese sich nur auf die Hardware beschränkt.

Was durchaus flöten gehen kann ist die Gewährleistung die für Software schäden zuständig ist.

Allerdings nur wenn du nicht nachweisen kannst das du nicht schuld an der Fehlfunktionen bist, was sich meist eher schwer überprüfen lässt.

Somit ergibt sich folgendes Ergebnis:

Garantie verlust = Nein
Gewährleistung = Möglich aber nicht zwingend

ich hoffe ich konnte helfen :-)

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Tim F.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

14.11.2013, 15:00:09 via Website

Hi,

verliert ein Besitzer der sein Handy rootet nicht die Garantie. Nicht zuletzt da diese sich nur auf die Hardware beschränkt.

Was durchaus flöten gehen kann ist die Gewährleistung die für Software schäden zuständig ist.
Garantie beschränkt sich auf die Hardware und für "Softwareschäden" ist die Gewährleistung zuständig?

Sorry, aber was ist das denn bitteschön für ein Quatsch!!??

Ob es Garantie gibt und was diese abdeckt, entscheidet der Hersteller bzw. derjenige, der die Garantie ausspricht. Garantie ist eine freiwillige Leistung. Es muss überhaupt keine Garantie geben.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt grundsätzlich für alles, was Du käuflich erwirbst. Der zur Gewährleistung verpflichtete ist dabei der *Händler* respektive der Verkäufer, *nicht* der Hersteller. Und bei Gewährleistung gilt: In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Sachmangel zum Kaufzeitpunkt nicht vorlag, danach (Monate 7 bis 24) muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

14.11.2013, 15:00:49 via Website

Können wir das gefährliche Halbwissen ohne Belege hier bitte gleich im Keim ersticken. Es gibt etlich Threads nur zu diesem Thema. Auch schon zu dem Urteil und auch zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Edit: Äh ich meinte nicht Dich, Carsten, aber is' klar ne? ;) Zumindest habe wir jetzt eine Richtigstellung.

— geändert am 14.11.2013, 15:03:21

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.11.2013, 15:13:03 via Website

Konntest Du nicht! Weil es genau anders herum ist!

Gesetzliche Gewährleistung:
Umfasst verdeckte Mängel, die bereits beim Kauf bestanden. Damit ist ein Verlust dieses Anspruches durch Manipulation am Gerät ausgeschlossen. Machst Du es aber durch die Manipulation kaputt, ist es kein Mangel, der beim Kauf bestand und die Gewährleistung greift nicht.

Du als Käufer musst beweisen, dass der Mangel beim Kauf bestand. Ausnahme: In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss beweisen, dass es sich um keinen Mangel handelt, der bereits beim Kauf bestand.

Die Gewährleistung besteht zwischen gewerblichem Verkäufer und Kunde.

Bestätigt in EU Richtlinie 1999/44/EG bzw. 1999/44/EC
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML
(BB-Code macht leider immer einen Smile in die URL; Smilie durch Doppelpunkt und D ersetzen)

Garantie:
Dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Verkäufer hat damit nichts am Hut. Die Bedingungen kann der Hersteller festlegen. Somit auch den Verlust der Garantie durch Manipulation.

Es gilt aber das BGB, so dass die Garantiebestimmungen keine uberraschenden Klausen beinhalten dürfen. Darüber, was überraschend ist und was nicht, lässt sich prima streiten.

Es gibt kein Urtel de EuGH bezüglich Garantie und Software-Modifikation auf Smartphone oder ähnlichem. Sollte ich mich Irren, bitte ich um das Aktenzeichen.

— geändert am 14.11.2013, 15:19:44


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

14.11.2013, 15:39:53 via Website

Infos von APit

https://www.nextpit.de/root-android-gewaehrleistung

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

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Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

14.11.2013, 15:46:21 via Website

Erwin W.

Ja genauso ein Begriffs-Kuddel-Muddel. Denn mit Gewährleistung hat die Richtlinie nix zu tun.

— geändert am 14.11.2013, 15:46:32

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.11.2013, 16:47:24 via Website

Luigi
Denn mit Gewährleistung hat die Richtlinie nix zu tun.

Doch, hat sie!
Der Begriffskuddelmuddel beginnt bereits zwischen Europa und Deutschland.

Eine EU-Richtlinie gilt für Regierungen der Mitgliedsstaaten. Diese müssen Richtlinien innerhalb festgelegter Fristen in nationales Recht umsetzen oder begründen, warum dies nicht möglich ist. Bei uns gibt es zum Beispiel keine Vorratsdatenspeicherung, obwohl es eune entsprechende EU-Richtlinie gibt, weil unsere Verfassungsrichter das erarbeitete Gesetz als verfassungswidrig angesehen haben.

Eine EU-Richtliche kann niemals für juristische oder natürliche Personen direkt gelten.

Besagte Richtlinie ist in Deutschland im BGB umgesetzt. Dieses wurde aufgrund der Richtline zum 01.01.2002 angepasst. Früher gab es nur 6 Monate gesetzliche Gewährleistung. Heute 24 Monate mit der jeweiligen Beweislast abhängig davon, wie lange der Erwerb zurückliegt.

Bei der Hersteller-Garantie handelt es sich um ein Versprechen des Herstellers unter den von ihm gesetzten Bedigungen. Wenn Du meinst, Bedingungen würden gegen das BGB verstoßen, kannst Du dagegen klagen. Für Auto-Hersteller wurde auf diesem Weg kürzlich die Bindung der Garantie an eine Wartung in Vertragswerkstätten kassiert. Aber soetwas dauert Jahhre!

Eine Entscheidung zum Thema dieses Topics habe ich noch nicht gefunden. Wenn jemand einen Link hat, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

— geändert am 14.11.2013, 16:49:36


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Aaskereija
  • Forum-Beiträge: 566

14.11.2013, 16:55:50 via App

www.giga.de/apps/android-os/news/garantie-trotz-root-und-flash-in-der-eu-gesetzlich-festgelegt/

darauf bezog sich mein thread (in adressleiste einfügen, darf noch keinen link posten)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.11.2013, 17:02:51 via Website

GIGA
Das juristische Team der FSFE hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine Stellungnahme veröffentlicht, die dem Endkunden das Anrecht auf Garantie gesetzliche Gewährleistung trotz Root zuspricht. Grund dafür sein EU-Verordnung 1999/44/CE.

Die "EU Verordnung" ist genau die Richtlinie, die ich gepostet habe.
Die FSFE (Free Software Foundation Europe)) hat eine Stellungnahme geschrieben. Also ihre eigene Interpretation. Würde es keine Interpretation von Gesetzen geben, bräuchten wir keine Richter.

Das ist kein Urteil! Das hat keinerlei rechtliche Bindung.
Selbst ein Urteil eines Gerichts hat für andere Richter keinen Bindungscharakter. Erst wenn der Bundesgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof ein Urteil für allgemeingültig erklärt haben, ist das bindend.

— geändert am 14.11.2013, 17:03:22


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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

14.11.2013, 17:10:10 via Website

Androyt
www.giga.de/apps/android-os/news/garantie-trotz-root-und-flash-in-der-eu-gesetzlich-festgelegt/
Also da steht nun tatsächlich größtenteils Mumpitz drin. Selbst nach dem wirren Durchstreichen von "Garantie" und dem Ersetzen durch "Gewährleistung".

Herzliche Grüße

Carsten

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Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

14.11.2013, 17:14:46 via Website

Aries Stenz
Luigi
Denn mit Gewährleistung hat die Richtlinie nix zu tun.
Doch, hat sie!

Stimmt, Du hast Recht. Artikel 5 legt bspw. die Beweislastumkehr fest. Anderseits wird weder in der deutschen noch englischen Fassung der Begriff Gewährleistung oder statutory warranty aufgegriffen, sondern ausschließlich Garantie bzw. guarantee - daher der gedankliche Knick. Und ganz gelesen hatte ich sie vorher nicht ;)

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Aaskereija
  • Forum-Beiträge: 566

14.11.2013, 18:33:22 via App

und das heißt nun abschließend? Zum Händler gehen und sein Glück versuchen?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

14.11.2013, 18:34:29 via App

Androyt
und das heißt nun abschließend? Zum Händler gehen und sein Glück versuchen?
Kommt auf den konkreten Einzelfall an.

Herzliche Grüße

Carsten

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