Serverabhängige Apps vermarkten

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Stefan Vogl
  • Forum-Beiträge: 4

30.10.2013, 14:27:15 via Website

Da ich selbst bei Staatsanwälten zu keiner Antwort gelangen konnte, folgende Frage:
Ich entwickel Kartenspiele als App für Android. Nun wurde das erste auch als online Version zu Ende entwickelt.
Das Problem ist folgendes: Wenn man für eine App Geld verlangt, ist man logischer weise dazu verpflichtet dem User nicht nach 3 Monaten irgendwelche Nutzen der App zu entwenden, sondern für die Funktionalität zu sorgen.
Man kann als Anbieter eines Online Spiels jedoch niemals zu 100% gewährleisten, dass der Server nicht durch ungewollte Misstände (Insolvenz o.ä.) zu grunde geht. Ist dies der Fall, hat der Nutzer nun eine funktionslose App, was diesem nicht zuzumuten ist.
Will man das ganze selbst händeln mit Registrierung und Kosten pro Monat für den Nutzer mischt sich Google ein, da jegliche Verdienste über deren Konten laufen müssen, da sie sonst ihre 30% nicht abbekommen.

Wenn hier jemand einen Tipp zur Lösung des Problems hat, oder selbst damit Erfahrungen gemacht hat, wäre ich sehr dankbar dessen Hilfe in anspruch nehmen zu dürfen!

Gruß,
Stefan

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Pascal P.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 11.286

30.10.2013, 20:12:33 via App

Also wenn du vor einem Serverausfall fürchtest,
dann nimmst du 2 server die mit synchronen daten arbeiten aber die server bei 2 verschiedenen Anbietern.

LG Pascal //It's not a bug, it's a feature. :) ;)

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

30.10.2013, 20:29:37 via Website

Redundanz nutzt bei Insolvenz auch nichts mehr...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Stefan Vogl
  • Forum-Beiträge: 4

30.10.2013, 20:52:50 via Website

Natürlich auf das Insolvenzbeispiel bezogen macht es nicht ganz Sinn, da es nicht in der Schuld des Entwicklers liegt.
Mehr geht es darum, ob man für eine lebenslange "Aktivität" zu 100 % Verpflichtet ist, wenn man Geld für eine online App verlangt.
Beispielhaft wäre die Möglichkeit jährlich Lizenzen vergeben zu können, was andererseits teils umsetzbar durch In-App Verkäufe wäre.

Dennoch herzlichen Dank euch schonmal!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

30.10.2013, 20:56:20 via Website

Stefan Vogl
Natürlich auf das Insolvenzbeispiel bezogen macht es nicht ganz Sinn, da es nicht in der Schuld des Entwicklers liegt.
Mehr geht es darum, ob man für eine lebenslange "Aktivität" zu 100 % Verpflichtet ist, wenn man Geld für eine online App verlangt.
Beispielhaft wäre die Möglichkeit jährlich Lizenzen vergeben zu können, was andererseits teils umsetzbar durch In-App Verkäufe wäre.

Dennoch herzlichen Dank euch schonmal!
Na, die App kann der User ja auch in 100 Jahren noch nutzen - sie bringt nur nicht viel, wenn der Service nicht mehr läuft.

M. E. leitet sich durch den Kauf einer Sache nicht zwangsläufig ein lebenslanges Nutzungsrecht ab. Für meinen Laserdisc-Player gab es auch irgendwann keine Laserdiscs mehr, beim Fernsehen wurde doch auch erst kürzlich eine Technologie abgeschaltet (analoges Sat oder sowas? Keine Ahnung...).

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Stefan Vogl
  • Forum-Beiträge: 4

30.10.2013, 21:12:47 via Website

Carsten Müller
Stefan Vogl
Natürlich auf das Insolvenzbeispiel bezogen macht es nicht ganz Sinn, da es nicht in der Schuld des Entwicklers liegt.
Mehr geht es darum, ob man für eine lebenslange "Aktivität" zu 100 % Verpflichtet ist, wenn man Geld für eine online App verlangt.
Beispielhaft wäre die Möglichkeit jährlich Lizenzen vergeben zu können, was andererseits teils umsetzbar durch In-App Verkäufe wäre.

Dennoch herzlichen Dank euch schonmal!
Na, die App kann der User ja auch in 100 Jahren noch nutzen - sie bringt nur nicht viel, wenn der Service nicht mehr läuft.

M. E. leitet sich durch den Kauf einer Sache nicht zwangsläufig ein lebenslanges Nutzungsrecht ab. Für meinen Laserdisc-Player gab es auch irgendwann keine Laserdiscs mehr, beim Fernsehen wurde doch auch erst kürzlich eine Technologie abgeschaltet (analoges Sat oder sowas? Keine Ahnung...).

Herzliche Grüße

Carsten

Sehr guter Einwand!
Das kommt der Lösung weit näher als gedacht.

Großes Danke

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SvenDD
  • Forum-Beiträge: 272

30.10.2013, 21:42:58 via Website

Vielleicht solltest du eine Mindestlaufzeit (2-3J) garantieren, was danach passiert hängt vom Erfolg ab. Insolvenz natürlich ausgeschlossen.

— geändert am 30.10.2013, 21:43:22

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Leon R.
  • Forum-Beiträge: 2.683

30.10.2013, 21:58:19 via App

Ich denke auch das man als User auf gar keinen Fall bei einer App, die erstrecht nicht die Welt kostet (Ich weiß ja keine Preise deiner App(s), aber die werden sicherlich nicht das Vermögen kosten) erwarten sollte das sie ein Leben lang funktioniert. Letztendlich liegt es fast alles in der Hand des Entwicklers was er mit seinen Apps macht. Wenn du z.b. nach 7Jahren keine Lust mehr hast, nimmst du deine App einfach z.b. Ein paar Monate vor Abschaltung aus dem playstore, und kündigst die Abschaltung an. Dann gibt es keine bösen Überraschungen bei Usern die die App einen Tag vor der Abschaltung meinen runterzuladen(->weil die App ja offiziell nicht mehr zu haben ist, nur noch 'Intensiv' Player haben sie dann noch.) und alle anderen sind vorgewarnt und haben dann ja immerhin noch die paar Monate übrig. Da sollte jeder Verständnis für haben, und Notfalls gibt es ja auch bestimmt alternativ Apps für solche Leute.

Ich habe mir auch schon oft Gedanken zu dem Thema gemacht, und in der Tat, dass ist nicht allzu einfach alles.

— geändert am 30.10.2013, 21:59:21

For every action, there is an equal and opposite reaction.

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Stefan Vogl
  • Forum-Beiträge: 4

31.10.2013, 00:10:42 via Website

Leon R.
Ich denke auch das man als User auf gar keinen Fall bei einer App, die erstrecht nicht die Welt kostet (Ich weiß ja keine Preise deiner App(s), aber die werden sicherlich nicht das Vermögen kosten) erwarten sollte das sie ein Leben lang funktioniert. Letztendlich liegt es fast alles in der Hand des Entwicklers was er mit seinen Apps macht. Wenn du z.b. nach 7Jahren keine Lust mehr hast, nimmst du deine App einfach z.b. Ein paar Monate vor Abschaltung aus dem playstore, und kündigst die Abschaltung an. Dann gibt es keine bösen Überraschungen bei Usern die die App einen Tag vor der Abschaltung meinen runterzuladen(->weil die App ja offiziell nicht mehr zu haben ist, nur noch 'Intensiv' Player haben sie dann noch.) und alle anderen sind vorgewarnt und haben dann ja immerhin noch die paar Monate übrig. Da sollte jeder Verständnis für haben, und Notfalls gibt es ja auch bestimmt alternativ Apps für solche Leute.

Ich habe mir auch schon oft Gedanken zu dem Thema gemacht, und in der Tat, dass ist nicht allzu einfach alles.

Ebenfalls sehr gute Anregung von dir.
Die App, um die es sich aktuell handelt, die ich online umgesetzt habe, da die Nachfrage groß war, (das Kartenspiel Watten, hauptsächlich in Bayern bekannt) kostet momentan 1,95, also nicht die Welt.
Das Hauptproblem ist eben, dass wenn ich diese online Version kostenlos Anbieten würde, würde ich natürlich der ursprünglichen App die Downloads nehmen.
Gleichzeitig versuche ich damit nicht in Schwierigkeiten zu geraten aufgrund der Lebensdauer der App, weil wer weiß was in 10 Jahren sein wird.
Und der Anwalt konnte dabei nicht ernsthaft helfen:
/*
Sehr geehrter Herr Vogl,

die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Die Frage ist bereits, ob die Bereitstellung eines Zugangs zu einem Spieleserver (vereinfacht ausgedrückt) nicht stets nur ein Mietvertrag ist. Dies wohl auch, wenn keine Miete, sondern eine Einmalzahlung vereinbart wird. Sie sollten vertraglich zur Sicherheit eine Kündigungsmöglichkeit o.ä. regeln.
*/

Danke!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

31.10.2013, 05:34:38 via App

Naja, es wird kein Rechtsanwalt der Welt konkrete Aussagen machen zu Themen, die noch nicht richterlich geklärt wurden.

Unsicherheit ist deren Job...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Dani Sahne
  • Forum-Beiträge: 107

02.11.2013, 21:03:04 via App

EA schaltet seine Server auch nach paar Jahren ab, und du entfernt ja auch nicht "mutwillig" eine Funktion, sondern sie is temporär nicht verfügbar.

— geändert am 02.11.2013, 21:03:19

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Lucas
  • Forum-Beiträge: 717

02.11.2013, 23:55:35 via App

Stefan Vogl
Natürlich auf das Insolvenzbeispiel bezogen macht es nicht ganz Sinn, da es nicht in der Schuld des Entwicklers liegt.
Mehr geht es darum, ob man für eine lebenslange "Aktivität" zu 100 % Verpflichtet ist, wenn man Geld für eine online App verlangt.
Beispielhaft wäre die Möglichkeit jährlich Lizenzen vergeben zu können, was andererseits teils umsetzbar durch In-App Verkäufe wäre.

Dennoch herzlichen Dank euch schonmal!

Ich habe da mal was von 2 Jahren gehört, bin mir aber nicht sicher

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