Erste App - diverse Fragen

  • Antworten:3
  • Bentwortet
Tim Schroeder
  • Forum-Beiträge: 3

25.09.2013, 11:03:26 via Website

Hallo zusammen,

ich habe hier schon länger mitgelesen und habe aber nun ein paar eigene Fragen da ich gerade kurz davor stehe meine erste App zu veröffentlichen. Die App ist ein kleines Spiel und ebenso für iOS und den PC erhältlich.

Google macht es sich ja scheinbar einfach und überlässt den Entwicklern alles in Bezug auf Steuern. Ich habe gesucht und bisher z.B. das hier gefunden:

www.highonbusiness.com/umsatzsteuer-ust-abfuhren-ios-und-android-wie-verrechne-ich-die-ust-in-osterreich/

Dementsprechend schlage ich nur in der EU die 19% Umsatzsteuer drauf und außerhalb der EU nicht? Könnt ihr mir erklären wie ihr vorgeht da es sicherlich Leute gibt die schon länger Apps im Play Store verkaufen. Wo führe ich wie viel Steuern ab wenn ich in Deutschland sitze? Fallen welche von euch unter die Kleinunternehmerreglung? Wie geht ihr dann vor da man ja in dem Fall die Umsatzsteuer nicht mit aufweisen darf da man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist.

Ich wäre über Informationen über eure vorgehensweise dankbar. Ich weiß das das hier keine Rechtsberatung ist und es im Grunde sicherer wäre einen Steuerberater zu fragen. Ich möchte mir nur gerne vorher etwas informieren wie ihr das handhabt.

Gruß Tim

Antworten
TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

25.09.2013, 15:02:53 via Website

Hey,

Du zahlst erstmal nur in dem Land Steuern, in dem Du gemeldet bist bzw. Dein Unternehmen sitzt.

Je nachdem, wieviel Du verdienst, mußt Du irgendwann ein Gewerbe anmelden. Bis zu welchem Betrag Du verdienen kannst, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen, kann Dir am Besten ein Steuerberater oder das Finanzamt sagen.

Hast Du irgendwann ein Gewerbe angemeldet (am Anfang kann das z.B. ein Kleinunternehmen sein), dann mußt Du entscheiden, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.

Nimmst Du sie in Anspruch, mußt Du keine Umsatzsteuer von den verkauften Produkten an das Finanzamt abführen. Dafür kannst Du aber auch keine Mehrwertsteuer von Sachen, die Du für Dein Gewerbe gekauft hast, geltend machen. Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind hier dasselbe. Natürlich gibst Du aber die Ausgaben an, die verringern nämlich am Ende eines Jahres den Betrag, den Du bei der Einkommenssteuer beim Finanzamt angibst.

Nimmst Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch, mußt Du für jede verkaufte App 19% Steuern abführen. Dafür kannst Du die 19% von Deinen Unkosten aber auch geltend machen und bekommst diese zurück.

Ich für meinen Teil nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und mache neben meiner normalen Steuererklärung eine Umsatzsteuererklärung, in der der tatsächliche Gewinn aufgeführt ist. Ebenso liefere ich dem Finanzamt eine Gewinn minus Verlust-Rechnung inklusive aller Belege. Bisher haben die nie etwas bemängelt.

Ich an Deiner Stelle würde die App erstmal in den Store stellen und bei Gelegenheit einfach mal bei einem Steuerberater nachfragen. Ist lästig, aber dann weiß man wenigstens bescheid.

Das was ich hier schreibe ist ohne Gewähr. Falls ich mich irgendwo irre bitte berichtigen.

— geändert am 25.09.2013, 15:04:24

Antworten
Tim Schroeder
  • Forum-Beiträge: 3

25.09.2013, 21:54:49 via Website

Hi,

danke für die sehr ausführliche (!) Antwort. Dann habe ich das soweit richtig verstanden. Ich habe heute Nachmittag zur Bestätigung beim Finanzamt nachgefragt und dort hieß es das ich beim Verkauf an Privatpersonen keine Umsatzsteuer erhebe, egal ob Inland, EU oder Drittland. Zumindest so lange ich nicht gewisse Schwellen überschreite, aber das schließe ich vorerst einfach mal aus.

Bisher habe ich auch die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen und werde dies auch weiterhin tun. Daher werde ich den Steuersatz im Play Store auf 0% belassen.

Antworten
TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

26.09.2013, 05:42:28 via App

Bitte meinen Post löschen

— geändert am 26.09.2013, 07:55:42

Antworten