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29.05.2014, 22:35:43 via App
29.05.2014 22:35:43 via App
UbIx
Wende dich mal an die Verbraucherzentrale. In DE gilt die (gesetzliche) Garantie (erste Jahr) unabhängig von der Art des Gerätes. Dann muss Dir Sony nachweisen, dass der Kratzer mit den ausgefallenen Vibrationsalarm zu tun hat.
Im Rahmen der Gewährleistung in den ersten sechs Monate ab Kaufdatum muss DER VERKÄUFER dir nachweisen, dass es dein Verschulden ist. Bitte beachten: Dieser Anspruch besteht nicht ggü. dem Hersteller.
476.html">http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/_476.html
— geändert am 29.05.2014, 22:39:59
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