Samsung Galaxy W - samsung lehnt garantie ab , auch der rep.-händler

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H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

13.06.2013, 22:56:39 via Website

mein besagtes W schickte ich ein ( per telefon hatt ich mir so ne nummer von samsung geben lassen ) . locker 14 tage später , ne rep-bude aus kleinmachnow schrieb mir das auf der platine ein schaden vorliegt der nicht unter die bestimmungen von samsung fällt und daher kostenpflichtig ist .
soweit so gut .
ich schrieb nun samsung an , die brauchten nen paar tage und schrieben folgend zurück :

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxx ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unser autorisierter Servicepartner hat Ihr Gerät überprüft und dabei eine mechanische Beschädigung des GT-I8150 festgestellt, die nicht unseren Garantiebedingungen unterliegt.
Daher ist eine kostenfreie Reparatur leider nicht möglich.

Unsere Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem folgendem Link: Garantiebedingungen von Samsung | Samsung Electronics GmbH.
Sollten Sie den Link nicht über Ihr E-Mail-Programm öffnen können, kopieren Sie ihn bitte in die Adressleiste Ihres Webbrowsers und drücken die Eingabetaste (ENTER).

man achte auf "mechanische beschädigung" , wie in gottes namen soll das denn gehen ? ich hab garantie , warum öffnen und rumdoktorn ? wäre ich ja schön blöd weil das teil ja nunml meine frau nutzt und nur genutzt hat !
so , nun kommt es im einzelnen . handy wurde 06.2012 gekauft ( meine holde wollte das haben ) . handy "segelte" nie irgendwie hart runter .
folgende fehler waren angegeben :
ladefunktion setzte sporadisch nicht ein . das ladeteil was bei lag wurde beispielsweise bei 30% akkutand angeschlossen , kurzes "biep" und hingelegt . nach zwei/drei stunden mal geguckt und siehe da , statt gestiegener akkuprozente sind die weniger geworden . ein gleiches ladegerät zeigte die gleichen erscheinungen .
der zweite fehler , das handy startete ohne erkennbaren grund einfach neu . ich hab es zumindest einmal live sehen dürfen . meine holde tippt gerade in whatsapp herum und plötzlich handy aus , startet neu und ohne eingabe der vierstelligen pin steht es im homescreen betriebsbereit da !
da das handy also gerademal ein jahr alt ist , der schaden auf der platine nicht den garantiebestimmungen unterliegt , frag ich mal hier rein ...
ist das bei samsung an der tagesordnung das schäden auf der platine ( ich weiß nicht was für ein schaden weil die repbude erst wenn ich den zettel zurück sende und um nen kostenanschlag bitte die mir zumindest mitteilen was das kostet . vorher geht garnichts ) die sich aus der verantwortung ziehen ?!
auch der werksreset brachte keine änderung ! daher schickte ich das teil ein !
naja ... samsung wird aus meinem haushalt komplett entfernt ... geht ganz schnell ... mein s2 wird gegen was gutes ( ja andere bauen inzwischen bessere handys ) getauscht , meine tv's werden auch ganz schnell verschwinden . samsung scheint masse statt klasse zu bauen ...
das w lass ich unrepariert zurück kommen und dann werd ich das vertickert , als defekt

— geändert am 04.04.2019, 23:20:18 durch Moderator

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Jens H.
  • Forum-Beiträge: 23

14.06.2013, 00:13:33 via Website

Wie alt ist das Gerät ???

Die abgelehnte Garantie sollte Dich weniger stören; "Gewährleistung" ist das Zauberwort !

Melde Dich einfach mal auf direkterem Weg - Kleinmachnow ist nicht allzuweit weg.

MfG.

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H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

14.06.2013, 00:27:23 via Website

das handy wurde am 16.6.2012 in berlin gekauft .... cyberport in steglitz .
die repbude in kleinmachnow hat im schreiben an mich folgend geschrieben :

sehr geehrter blabla,
danke für das von ihnen zur reparatur eingesandte gerät.
während der überprüfung wurde eine beschädigung im bereich der platine festgestellt. hierzu müssen wir ihnen mitteilen das eine reparatur durch die garantieleistungen des herstellers nicht abgedeckt wird und somit kostenpflichtig ist .

die garantiebestimmungen des herstellers finden sie unter :
"url einer samsung-adresse"

gerne erstellen wir ihnen einen inviduellen kostenvoranschlag.


da frag ich mich ob die grundsätzlich nur samsunglike arbeiten ( so wenig auf samsung abwälzen ) und die den kunden irgendwas vorgaukeln ?

so wie es da steht ist es . es steht nix von gewährleistung drin !!!!!

— geändert am 14.06.2013, 00:32:38

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Angelika M.
  • Forum-Beiträge: 3.672

14.06.2013, 00:44:05 via App

Wegen der Gewährleistung musst Du Dich an den Händler, sprich den Verkäufer, des Handys wenden.
Du hast zwei Jahre Gewährleistung auf das Handy.

Galaxy Note 8000 ,Lenovo A1 ,Acer iconia a200 ,Samsung I7500 Galaxy S1 ,S2, S3, Note3 ,Archos 70IT,Archos 80G9,Man muss nicht alles wissen ,man muss nur wissen , wo es steht ! ;-)

Antworten
Jens H.
  • Forum-Beiträge: 23

14.06.2013, 00:44:37 via Website

Ob nun "samsunglike" oder nicht, ist wenig entscheidend - Du hast finanzielle Mittel in ein technisches Gerät gesteckt für welches Du Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst.

Sammle einfach mal die Unterlagen, such Dir die nächste Adresse einer Verbraucherzentrale heraus und sag Bescheid, ab wann du Samstags Zeit hast.

Selbst habe ich ab ca. 17:30 Uhr Zeit; ich denke ein Problem, welches sich klären läßt.

MfG.

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H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

14.06.2013, 01:07:18 via Website

so , ich versuch mal der reihe nach euch zu antworten .
handy wurde bei cyberport in berlin steglitz gekauft ( 16.6.2012 ) . dort hatte ich zuerst angerufen . die/der am telefon sagte mir das ich das handy zu ihnen ( cyberport ) bringen kann und die das dann sowieso weiterleiten an den hersteller . der andere , "schnellere weg" wäre der direkte kontakt mit samsung . ok , dacht ich mir , warum nicht . also gab cyberport mir ne telefonnummer von samsung und da rief ich an . ich schilderte dem die fehler so genau es ging und der meinte dass das ein sicherlich garantiefall ist . wir wickelten also persönliche daten usw. ab und ich bekam postwendet ne mail wo sowas wie eine rma ( nennt sich bei denen kundenummer ) drin stand und ne anleitung wie ich das handy verschicken solle ( kommen ja doch ab und an welche wech ) .
das hab ich dann gemacht . samsung hatt mir außerdem in der mail ne adresse in nordhorn gegeben wo ich das handy hinschickte . warum sich nun kleinmachnow meldet kann ich nicht sagen !

verbraucherzentrale .... in berlin ist die am zoologischen garten in der hardenbergstrasse . also per auto keine 20 minuten ( berlin ist nunmal ne große stadt und da fahren viele herum , ist aber kein problem )

zeit ... hab ich auch , wie bewerkstelligen wir was und wie und wann ?
find ich ja geil das hier solch hilfe angeboten und geleistet wird !
ich finds einfach nur traurig das samsung und auch die repbude sich da schön rausreden ... das handy hat echt 233 euronen gekostet ... nach einem jahr ein fall für die tonne ? kann nicht sein.

rest und mehr ggf. per pn ?

unterlagen ... rechnung/abbuchungsbeleg , einlieferungsbeleg , sowie schreiben der rep-bude liegen vor . die mails von samsung habe ich aufn word-doku kopiert

— geändert am 14.06.2013, 01:14:29

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Jens H.
  • Forum-Beiträge: 23

14.06.2013, 01:33:52 via Website

Ruf einfach mal bei der Verbraucherzentrale an, biete Ihnen an, die Daten (Unterlagen) per E-Mail zu senden und dränge auf eine Antwort, z.B. per e-Mail oder Fax - es reicht aus, daß die Verbraucherzentrale zum Ausdruck bringt, den Sachverhalt entgegengenommen zu haben.
(... alles weitere könnte mit Kosten für Dich verbunden sein! )

Mit diesem Schreiben sollte eine Diskussionsgrundlage gegeben sein.

Wie und wann sollte kein Problem sein, man kann Kontakte direkt adden (PN).
.... und mit Samsung hat es wohl wenig zu tun, es könnte auch Bosch, Miele oder VW sein.
Melde Dich einfach, ich denke da lassen sich Möglichkeiten erschließen.

MfG.

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H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

14.06.2013, 12:21:11 via Website

tja ... die verbraucherzentrale hat anscheinend bereits feierabend . oblwohl lt. i-net-seite allgemeine beratung bis 13 uhr, geht keiner mehr ran . ich hab bimmeln lassen bis ich abgeschmissen wurde .
ok , werd ich halt am montag mal vorbei fahren .
kleinmachnow, geht ebenso keiner ans telefon . da heute noch hinzufahrne wäre kein problem . aber der rückweg ist durch eine großbaustelle mehr oder weniger ne sache von stunden, freitag wollen alle home und rein inne stadt .
ok , werd ich halt am montag auch mal hinfahren zu ner zeit wo auf der avus stadteinwärts , da ist das nadelöhr , dann nicht soviel los ist ...
also nicht so der hit was ich heute vollbracht habe :angry:

edit : nun hab ich die repbude mal an die strippe bekommen .
ich bat die um zusendung eines fotos wo der schaden erkennbar ist !
die tante meinte dass das im zuge des kostenvoranschlags gemacht werden würde . das lehnte ich ab mit dem hinweis das ich bei nichtausführung der reparatur auf 25 euro sitzen bleiben würde .
ich las der dann das schreiben vor "während der überprüfung eine beschädigung im bereich der platine festgestellt wurde" so das schreiben was die auch vor sich hatte . sie ging es dann genauer an und siehe da .... die beschädigung liegt an der ladebuchse , also ubs-anschluss , vor !
da laberte die dame irgendwas von garantieauschluss seitens des herstellers und verwies auf irgendwelche telefonnummern von samsung .
tja ... da stellt sich die frage wie sich das dann mit dem gewährleidtungsanspruch meinerseits verhält ...
ok , montag dackel ich zur verbraucherzentrale und spreche dort mal vor ...

— geändert am 14.06.2013, 13:13:44

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

14.06.2013, 14:00:28 via Website

Zu Beginn ein paar Begrifserklärungen

Die Garantie ist die Leistung die der Hersteller freiwillig anbietet. Er kann diese gestallten wie er lustig ist, darf aber die gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken oder gar aufheben.

Die Gewährleistung deckt versteckte Mängel die ab Beginn des Kaufs bestehen und eben nicht sofort erkannt werden können. Dein Anspruch auf ein mangelfreies Gerät verjährt nach zwei Jahren.

Aber: Die Beweislast dass, der Mangel nicht von Anfang an bestand trägt in den ersten 6 Monaten der Hersteller. Heisst in dieser Zeit angezeigte Mängel muss der Hersteller beweisen, dass der Mangel/Defekt durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist und nicht von Beginn im Gerät schlummerte.

Nach diesen sechs Monaten MUSST DU BEWEISEN, dass du das Handy sachgerecht bedient hast und dass der Mangel so vom Hersteller gekommen ist.

So nun hast du zwei Möglichkeiten, nie wieder Samsung (Meine persönliche Meinung) oder einen Sachverständigen mit der Kotrolle des Handys zu beauftragen.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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Frank S.
  • Forum-Beiträge: 357

14.06.2013, 14:14:28 via Website

das mit der Beweislast ist ja auch so ne Sache...
wie soll man sowas beweisen ? selbst der Sachverständige kann ja nicht erkennen ob du aus Versehen an der Ladebuchse gewackelt hast.

ICH würde an die Reparaturstelle, oder direkt an Samsung nen vernünftigen Brief, mit Verweis auf den $ im BGB auf nacherfüllung senden. vllt. erwähnen die das mit der Beweislast ja gar nicht ^^

Bildung ist, was übrig bleibt, wenn man vergessen hat, was man gelernt hat. =)

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

14.06.2013, 17:48:14 via App

Weder der Service Dienstleister noch Samsung hat was mit der Gewährleistung zu tun. Die Gewährleistung kann man nur gegenüber dem *Händler* geltend machen...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Frank S.
  • Forum-Beiträge: 357

15.06.2013, 14:50:20 via Website

Tschuldigung, mein Fehler... geht "natürlich" nur dem Verkäufer gegenüber...

Bildung ist, was übrig bleibt, wenn man vergessen hat, was man gelernt hat. =)

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H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

15.06.2013, 15:17:29 via Website

ok , soweit versteh ich das nun .
wenn schon die rep. als garantiefall abgelehnt wurde , wäre es sinnvoll das ich das handy unrepariert zurück order und dann mit rechnung zum verkäufer , hier ja cyberport , und denen das ding aufn tisch lege und die fehler anmahne und auf einen gewährleistungsansprch bestehe ?
wie soll ich da am besten vorgehen um eventuell das teil doch repariert zu bekommen ?

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

15.06.2013, 15:31:24 via Website

H. R.
ok , soweit versteh ich das nun .
wenn schon die rep. als garantiefall abgelehnt wurde , wäre es sinnvoll das ich das handy unrepariert zurück order und dann mit rechnung zum verkäufer , hier ja cyberport , und denen das ding aufn tisch lege und die fehler anmahne und auf einen gewährleistungsansprch bestehe ?
wie soll ich da am besten vorgehen um eventuell das teil doch repariert zu bekommen ?
Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware beim Kauf. Das war bei Dir vor einem Jahr (06/2012).

Da die ersten 6 Monate Gewährleistung vorüber sind, bist Du in der Beweispflicht. Wenn Du Cyberport beweisen kannst, dass der Sachmangel schon beim Kauf im Juni 2012 vorlag, dann kannst Du die Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Vermutlich wirst Du diesen Beweis aber nicht liefern können, dann wird Cyberport mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jegliche Gewährleistung ablehnen. Dann bleibt Dir nur die kostenpflichtige Reparatur.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

16.06.2013, 15:48:01 via Website

ok , ich merk schon da hab ich "unbewusst" halt echt in die s.h.i.c.e gegriffen. frau nutzt handy , fängt an macken zu haben , ich denke "frauen ... technik, auto und geometrie geht nicht" und ich habe echt mal unrecht .
eine reparatur kommt nicht in frage weil mehr als android 236 geht nicht und wenn da die kosten mal eben locker 100 euro ausmachen ... dann kann ich gleich was neues kaufen gehen ... sorry , da sperrt sich bei mir einfach der gedanke ein ,systembedingt , alts handy zu reparieren ,selbst wenn ich es verkaufen würde wollen , was bekommt man dafür ?
nen kollege hat sein galaxy s vor kurzem für 50 eruonen verkauft , der markt ist sowas von schnelllebig ...
ich werd das handy unrepariert zurück fordern und gleich erwähnen das sie das teil nicht zusammenschrauben sollen ( wobei tube bietet alles dafür ) .

— geändert am 16.06.2013, 15:50:38

Antworten
Frank S.
  • Forum-Beiträge: 357

17.06.2013, 07:17:25 via Website

Carsten Müller
H. R.
ok , soweit versteh ich das nun .
wenn schon die rep. als garantiefall abgelehnt wurde , wäre es sinnvoll das ich das handy unrepariert zurück order und dann mit rechnung zum verkäufer , hier ja cyberport , und denen das ding aufn tisch lege und die fehler anmahne und auf einen gewährleistungsansprch bestehe ?
wie soll ich da am besten vorgehen um eventuell das teil doch repariert zu bekommen ?
Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware beim Kauf. Das war bei Dir vor einem Jahr (06/2012).

Da die ersten 6 Monate Gewährleistung vorüber sind, bist Du in der Beweispflicht. Wenn Du Cyberport beweisen kannst, dass der Sachmangel schon beim Kauf im Juni 2012 vorlag, dann kannst Du die Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Vermutlich wirst Du diesen Beweis aber nicht liefern können, dann wird Cyberport mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jegliche Gewährleistung ablehnen. Dann bleibt Dir nur die kostenpflichtige Reparatur.

Herzliche Grüße
Carsten


denkst du die werden auf die Beweislast verweisen ?
ich kenne sowas nicht, die Händler wollen doch auch kein schlechtes Bild von sich machen.
Natürlich ist das mit der Beweislast laut Gesetz so, aber ich für meinen Teil musste noch keinem Händler beweisen, dass der Sachmangel schon bestand ^^


Ich würde es einfach mal versuchen...

— geändert am 17.06.2013, 07:17:51

Bildung ist, was übrig bleibt, wenn man vergessen hat, was man gelernt hat. =)

Antworten
H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

17.06.2013, 23:31:49 via Website

folgend die antwort von samsung

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bitte beachten Sie: Die von Ihnen angesprochene gesetzliche Gewährleistung besteht seitens Ihres Händlers.
Die von Samsung Electronics gewährten 2 Jahre Garantie sind eine freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegen bestimmten Garantiebedingungen.

Selbstverständlich können wir nicht nachvollziehen, wie der Schaden an Ihrem Handy entstanden ist und verlassen uns hierbei auf das kompetente und fachmännische Wissen unseres Service Partners.
Bitte haben Sie Verständnis, dass, aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse durch unseren Partner, eine Garantie- oder Kulanzregelung in diesem Fall nicht möglich ist.


also wird das nichts , weder übern händler sonst wie . ich hätt das handy nicht weggeschicht wenn ich selbst mit eigenen augen gesehen hätte das da im bereich der buchse irgendein äußerer schaden zu sehen wäre . da das nicht der fall war ist für mich das im grunde kalr gewesen das ne rep. auf garantie erfolgt . was immer da nun kaputt ist , ich weiß es bis heute nicht und gesehen habe ich das auch nicht weil die repbudem ir nur ein schreiben geschickt hat ohne irgendwie genauer auf den schaden einzugehen bzw. das bildlich zu intermauern .
fazit : handy fliegt in den müll und fertisch ist das ding .
danke für die zeit die ihr hier geopfert habt , dieser thread kann geschlossen werden , thema erledigt .

Antworten
Frank S.
  • Forum-Beiträge: 357

18.06.2013, 08:15:55 via Website

hast du denn versucht, bei deinem Händler die Gewährleistungspflicht anzusprechen ?
bisher hast du dich beim Händler doch nur an die RepBude verweisen lassen, oder sehe ich das falsch ? ^^

Bildung ist, was übrig bleibt, wenn man vergessen hat, was man gelernt hat. =)

Antworten
H. R.
  • Forum-Beiträge: 52

18.06.2013, 13:27:03 via Website

Frank S.
...bei deinem Händler die Gewährleistungspflicht anzusprechen ?
bisher hast du dich beim Händler doch nur an die RepBude verweisen lassen, oder sehe ich das falsch ? ^^

nee , das siehst du richtig . ich habe aufgrund des damaligen telefonates mit cyberport ( da gekauft ) wo die mir mitteilten das sie das handy eh an den hersteller weiterreichen würden , nur mit samsung bzw. mit der repbude kontakt gehabt . ich werd das handy zurückordern .
die frage schlechthin wird sein wie ich das mit der gewähleitungspflicht überhaupt sehen muss . ich kauf bei x vom hersteller y . nun geht gerät kaputt , x sagt wir schicken eh zu y und melden uns wieder ...
nun geh ich mit rechnung hin und sag dass das handy seit locker 4-5 monaten sporadisch sein eigenleben führt usw. usw. , die nehmen das an und was werden die machen ? zu samsung schicken ?
ok , ich kann es ja probieren und mal sehen was die machen ...

— geändert am 18.06.2013, 13:27:36

Antworten
Frank S.
  • Forum-Beiträge: 357

18.06.2013, 13:33:42 via Website

H. R.
Frank S.
...bei deinem Händler die Gewährleistungspflicht anzusprechen ?
bisher hast du dich beim Händler doch nur an die RepBude verweisen lassen, oder sehe ich das falsch ? ^^

nee , das siehst du richtig . ich habe aufgrund des damaligen telefonates mit cyberport ( da gekauft ) wo die mir mitteilten das sie das handy eh an den hersteller weiterreichen würden , nur mit samsung bzw. mit der repbude kontakt gehabt . ich werd das handy zurückordern .
die frage schlechthin wird sein wie ich das mit der gewähleitungspflicht überhaupt sehen muss . ich kauf bei x vom hersteller y . nun geht gerät kaputt , x sagt wir schicken eh zu y und melden uns wieder ...
nun geh ich mit rechnung hin und sag dass das handy seit locker 4-5 monaten sporadisch sein eigenleben führt usw. usw. , die nehmen das an und was werden die machen ? zu samsung schicken ?
ok , ich kann es ja probieren und mal sehen was die machen ...

naja, es ist schon richtig, dass die es einschicken.
doch ist es jetzt eine Frage dessen, wer dafür aufkommt.
Wenn du zum Verkäufer gehst und die Gewährleistung ansprichst, dann wird der Verkäufer da natürlich auch nachprüfen. aber ich denke es ist einen Versuch wert. Schlimmer kann es doch nicht mehr kommen, oder ? ^^

Bildung ist, was übrig bleibt, wenn man vergessen hat, was man gelernt hat. =)

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

18.06.2013, 15:31:12 via App

Was der Händler macht, ob er es irgendwo hinschickt, es austauscht oder selbst nachbessert, ist völlig irrelevant. *Er* ist in der Gewährleistungspflicht.

Es ist aber häufige Praxis, dass die Händler die Gewährleistung nicht von sich aus ansprechen, sondern auf die Herstellergarantie abwälzen wollen.

Hier kommt es auf den Kunden an, sein Recht einzufordern und sich nicht abschrecken oder abwimmeln zu lassen.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Frank S.
  • Forum-Beiträge: 357

18.06.2013, 15:32:53 via Website

Carsten Müller
Was der Händler macht, ob er es irgendwo hinschickt, es austauscht oder selbst nachbessert, ist völlig irrelevant. *Er* ist in der Gewährleistungspflicht.

Es ist aber häufige Praxis, dass die Händler die Gewährleistung nicht von sich aus ansprechen, sondern auf die Herstellergarantie abwälzen wollen.

Hier kommt es auf den Kunden an, sein Recht einzufordern und sich nicht abschrecken oder abwimmeln zu lassen.

Herzliche Grüße

Carsten

genau das meinte ich ja, soll er versuchen =)

Bildung ist, was übrig bleibt, wenn man vergessen hat, was man gelernt hat. =)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1

14.07.2013, 09:35:06 via Website

KAUFT KEINE SAMSUNG GERÄTE !!!
Liebe Leute von Datrepair. So geht man nicht mit Kunden um. Mein Samsung Tab2 16GB zeigte einen allseits bekannten typischen Herstellerfehler für dieses Gerät: "Sudden death". Das Gerät fährt hoch, bleibt dann beim Samsung Logo hängen. Natürlich wird mein Gerät intensiv gebraucht, natürlich hat es seit dem Kauf im Oktober 2012 schon Macken und Kratzer. Und wie bei vielen der Geräte wurde auch schon einmal das Glas ausgetauscht. Mit all dem hat der "Sudden death" Fehler aber nichts zu tun. Dieser trat plötzlich, von einem Tag auf den anderen auf.
Mein Eindruck von datrepair ist: Ein zur Garantiereparatur eingeschicktes Gerät wird zuallererst einmal auf Kratzer und Beulen untersucht. Sind diese vorhanden, egal wie alt oder woher, werden sie fotografiert und eine Garantiereparatur wird abgelehnt. Das kann eine Firma natürlich machen und den Kunden damit wahnsinnig verärgern. Was ist die Folge: Nie wieder ein Gerät kaufen, das als Garantiefall bei datrepair landen könnte. Liebe Firma Samsung Deutschland, die Geschäftsverbindung mit datrepair wird sich nicht auszahlen! Und zuletzt die Aufforderung an die zu recht verärgerten User. Boykottiert SAMSUNG. Die ändern dann vielleicht ihre Reparaturstrategie.

Antworten
Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

14.07.2013, 13:02:59 via App

Das ist bei allen Herstellern die gleiche Geschichte, das passiert bei Leibe nicht nur bei Samsung. Grund: der Reparaturdienst muss sicher stellen, dass das Gerät in einem einwandfreien und funktionierenden Zustand an den Kunden zurück geht (auch wenn das in dem ein oder anderen Fall mächtig schief geht) und wenn das Gerät schon stark mitgenommen ist, ist das schlicht weg nicht möglich. Bsp.: wenn z. B. das Display beschädigt ist, spielt es keine Rolle warum man das Gerät eingeschickt hat, es wird nicht kostenlos repariert, da nie ein teilweise defektes Gerät an den Kunden geschickt wird.

Antworten
Marco Hoffmann
  • Forum-Beiträge: 1

17.08.2014, 20:55:19 via Website

So ganz richtig ist diese Aussage nicht den z.B hatte ich ein Sony Modell mit kamaraschaden dieses wurde mir nach Einsendung des Rechnungsbelegs und des Gerätes ohne Akku und Rückdeckel anstandslos nach 2 Wochen als Austauschgerät rückgesendet und das alles Kostenlos, desweiteren hat HTC nach Softwarefehler HTC One (M7) erst ein Austauschgerät gesendet und erst dann das defekte Gerät gefordert.
Vielleicht kommt es auch darauf an wie man den Unternehmen entgegentritt.
Aber nun werde ich ich wohl auch mal in den Geschmack der unkulanz kommen, Denn ich habe seit 3 Monaten als 2.tes Gerät ein Samsung S4 GTi9505 und auch ich hab das Riesenglück wie warscheinlich 1000de andere das mein Display unter dem Glas gesprungen ist und das Handy sich nicht mal mehr einschalten lässt und das Handy hat mich 500 € gekostet.
Aber auch hier werde ich nicht aufgeben bis mir dieser kulanterweise doch repariert wird. Ich werde weiter darüber berichten also mit neumodernen vollgestopft mit Hightech gefüllten Handys hat man wie man sieht nur Ärger hatte mal ein Nokia 3410 das hat 8 Jahrer gehalten!!!!
Liebe Grüße Marco
Teammanegement Sky Deutschland, Pay-TV & more

Antworten
Marcel H.
  • Forum-Beiträge: 8.845

17.08.2014, 21:04:45 via App

Ob du mit dem Display viel Glück haben wirst, wage ich zu bezweifeln.
Da ist normal jeder Hersteller abweisend und es würde mich auch wundern, wenn die das austauschen würden.
Aber ich bin mal gespannt.

Ich bin froh, dass mein Sony XZ noch immer ganz ist. Echt genial, so oft wie das schon Bekanntschaft mit dem Boden gemacht hat :D

— geändert am 17.08.2014, 21:06:26

Keep cool :D

Antworten
Dieter Ferdinand
  • Forum-Beiträge: 1

22.10.2015, 13:22:36 via Website

hallo,
ich habe mir im juni 2015 ein sm-t900 tablet im mediamarkt gekauft und war auch sehr zufrieden, bis ich den von samsung angebotenen update auf android 5.xx lollipop eingespielt habe.
danach ging garnichts mehr und meine garantie war auch futsch. samsung verweigert mit dem hinweis, daß das gerät manipuliert wurde jegliche garantieleistung und bietet nur den ausstausch des boards für über 280 euro an. aufgrund der aussage von samsung verweigert mir auch mein händler die gewährleistung.

ich durfte also auch schon den sehr netten und freundlichen kundendienst von samsung zur genüge kennenlernen und feststellen, daß man kunden gerne im regen stehen läßt. haette ich vor dem update das gerät auf werkseinstellungen zurückgesetzt, wäre alles ok gewesen, aber so habe ich jetzt ein gerät ohne garantie und die neue android-version läßt sich auch nicht installieren (bootloop).

meinem kompletten erfahrungsbericht kann jeder hier nachlesen:
bei google nach dieter ferdinand homepage oder dieter ferdinand samsung suchen. damit ist die seite auf jeden fall zu finden.

tschuess

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

22.10.2015, 14:26:13 via Website

Zum einen hast du da eine Leiche ausgegraben, zum zweiten ist das lediglich ein Frustablass-fred. Hab mir mal deine hp angeschaut, nur so vom überfliegen denke ich mal, hast du Murks gemacht (ohne ins Detail gegangen zu sein). Vielleicht schaut sich einer der Cracks das mal an und kann dir genauer sagen, was schief gegenagen ist.
Ein Hinweis, ich würde, im Falle einer Nichtschuld deinerseits, den Verbraucherschutz um Hilfe bitten. Nicht so teuer wie ein Anwalt und in solchen Fällen doch sehr effektiv

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Antworten
Hans Peter
  • Forum-Beiträge: 64

22.10.2015, 21:49:06 via App

Immer mit der Ruhe, dein Tab ist nicht kaputt. Entweder spielst du per Odin nochmal die original ROM auf oder machst über die Tastenkombination einen Full Reset dann läuft es auch wieder. Ich hab für Samsung in der Reparatur gearbeitet und weiß wovon ich Rede. Solltest du alleine nicht klar kommen schicke es her und gut.

Liebe Grüße

Tom

Antworten