Kann ich als Minderjähriger Apps verkaufen?

  • Antworten:11
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  • Forum-Beiträge: 408

15.04.2013, 15:25:18 via Website

Moin AndroidPIT Community,
Erstmal über mich:
Ich bin 15 Jahre alt und noch Schüler.
Ich kann auf Android App Basis entwickeln und ich würde meine Apps gerne in den Playstore stellen.

Da ich mir nicht sicher bin, wie ich das genau anstellen soll, brauche ich jetzt eure Hilfe.

Ich würde meine Apps kostenlos im Playstore zur Verfügung stellen, aber die App würde Werbung enthalten.

Ich weiß nicht, ob ich (bzw. meine Eltern) jetzt ein Gewerbe anmelden muss, weil ich ja dadurch hoffentlich bisschen Geld verdienen werde.
Geht das auch als Freiberufler ?
Oder brauche ich keins von beiden.

Ist es überhaupt möglich, Apps als Minderjähriger in den Playstore zu stellen.

MfG,
Antonio.

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Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

15.04.2013, 15:46:01 via Website

Hallo,

ich habe dich mal in das Entwickler Forum verschoben, da deine Frage hier besser passt. :)

Mir ist auch so, als ob wir die Frage hier schon einmal hatten, leider finde ich den Thread gerade nicht.

Viele Grüße,
Sophia

AndroidPIT-Regeln

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Maurice S.
  • Forum-Beiträge: 3.485

15.04.2013, 15:47:01 via Website

naja immerhin brauchst du schonmal eine Kreditkarte. Dafür muss man ja wohl 18 sein

*iPhone 6s "iOS 10.3 Beta 1" * ||| Galaxy Ace - Xperia Arc - HTC One X - Galaxy S3 - Galaxy S4 - HTC One - Note 3 - Galaxy S5 - iPhone 6s

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  • Forum-Beiträge: 408

15.04.2013, 15:50:44 via Website

Maurice S.
naja immerhin brauchst du schonmal eine Kreditkarte. Dafür muss man ja wohl 18 sein
Das mit der Kreditkarte ist kein Problem, die stellen mir meine Eltern zur Verfügung.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

15.04.2013, 16:34:45 via App

Du kannst entweder das Gewerbe über Deine Eltern laufen lassen oder eine Ausnahmegenehmigung einholen, wenn Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Vielleicht einfach mal beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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  • Forum-Beiträge: 408

15.04.2013, 17:05:15 via Website

Carsten Müller
Du kannst entweder das Gewerbe über Deine Eltern laufen lassen oder eine Ausnahmegenehmigung einholen, wenn Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Vielleicht einfach mal beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen...

Herzliche Grüße

Carsten
Danke. Werde demnächst bei denen nachfragen.

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A.R.Ty
  • Forum-Beiträge: 504

15.04.2013, 20:23:24 via Website

Hoi Pascal,

Du kannst entweder das Gewerbe über Deine Eltern laufen lassen
Bist Du Dir wirklich sicher, dass das erlaubt ist ?

AFAIK geht das nicht (zumindest vor ein paar Jahren noch nicht).
Das fällt dann unter die s.g. "in-sich-selbst-Geschäfte", da das leibliche Lind in Abhängigkeit lebt.

Du kannst aber als Jugendlicher ab 14 durchaus selber ein Gewerbe anmelden (mit Einwilligung der Eltern) - hängt aber dann von der Art des Geschäftes bzw. des Aufwandes dazu ab.
Ein 4 h "Nebenjob" nach der z.B. Schule in einem Supermarkt sind OK, in einem Steinbruch ;-) nicht.

Es geht eigentlich nur darum, dass Du genügend "freie" Zeit ohne Arbeit und lernen haben MUSST.
Also sowas wie die Ruhezeit bei Brummi-Fahrern o.ä.

Doei
Franz

S4droid root | 4.2 | Launcher: GO Ex | | MyWinDroidSoft: Android Root Tool | Android Suite | MyAndroidApps:Model Calculator | Spotty

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.......
  • Forum-Beiträge: 408

15.04.2013, 20:31:06 via Website

Franz A.
Hoi Pascal,

Du kannst entweder das Gewerbe über Deine Eltern laufen lassen
Bist Du Dir wirklich sicher, dass das erlaubt ist ?

AFAIK geht das nicht (zumindest vor ein paar Jahren noch nicht).
Das fällt dann unter die s.g. "in-sich-selbst-Geschäfte", da das leibliche Lind in Abhängigkeit lebt.

Du kannst aber als Jugendlicher ab 14 durchaus selber ein Gewerbe anmelden (mit Einwilligung der Eltern) - hängt aber dann von der Art des Geschäftes bzw. des Aufwandes dazu ab.
Ein 4 h "Nebenjob" nach der z.B. Schule in einem Supermarkt sind OK, in einem Steinbruch ;-) nicht.

Es geht eigentlich nur darum, dass Du genügend "freie" Zeit ohne Arbeit und lernen haben MUSST.
Also sowas wie die Ruhezeit bei Brummi-Fahrern o.ä.

Doei
Franz

Ok, vielen Dank :D.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.04.2013, 05:57:35 via App

Franz A.
Hoi Pascal,

Du kannst entweder das Gewerbe über Deine Eltern laufen lassen
Bist Du Dir wirklich sicher, dass das erlaubt ist ?
Warum sollte das nicht erlaubt sein? Er kann doch bei der Firma seines Vaters angestellt sein...!?

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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A.R.Ty
  • Forum-Beiträge: 504

16.04.2013, 10:55:19 via Website

Hoi Carsten,

Er kann doch bei der Firma seines Vaters angestellt sein
Das kann er selbstverständlich - aber wie Du bemerkst geht hier die Trickserei schon los. :bashful:

Doei
Franz

S4droid root | 4.2 | Launcher: GO Ex | | MyWinDroidSoft: Android Root Tool | Android Suite | MyAndroidApps:Model Calculator | Spotty

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.04.2013, 11:04:11 via App

Hi Franz,

Was ist hier Trickserei?

Ich sehe keine.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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A.R.Ty
  • Forum-Beiträge: 504

16.04.2013, 11:06:57 via Website

Naja, die Frage war ja ob ER diese Apps verkaufen kann.

Über irgend jemanden geht das immer - er braucht ja persönlich gar nicht in Erscheinung treten sondern z.B. sein Vater kann die Apps verkaufen.

DAS war aber nicht die Frage - daher meine Aussage bzgl. Trickserei :bashful:

S4droid root | 4.2 | Launcher: GO Ex | | MyWinDroidSoft: Android Root Tool | Android Suite | MyAndroidApps:Model Calculator | Spotty

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