Zugriffrechte von App's auf das Google Konto - Anfängerfrage

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AVASeeTi
  • Forum-Beiträge: 6

06.03.2013, 08:21:09 via Website

Hallo ich habe eine Anfängerfrage zu Zugriffrechten vom App's auf das Google Konto - hier am Beispiel GTask

Ich habe die App GTasks von Dato installiert und Ihr Zugriffsrechte auf die Aufgabeliste meines Google Kontos erteilt. Nun hat mich interessiert ob ich im Konto solche Zugriffrechte erkennen kann und bin auf die Information „Verbundene Websites, Apps und Dienste“ gestoßen. Dort waren auch Einträge - aber GTasks fand ich dort nicht. Trotzdem habe ich alle Zugriffrechte widerrufen und auch GTasks erst mal wieder deinstalliert. Aus meiner Sicht, müssten dann die mal erteilten Zugriffrechte gelöscht sein. Das wollte ich überprüfen. Ich installierte GTasks wieder. Das Ergebnis war, dass ohne Nachfrage auf Zugriffrechte wieder meine Aufgaben aus dem Google Konto angezeigt wurden.

Jetzt meine Frage:

Was habe ich falch gemacht und wie kann ich App Zugriffsrechte wie z.B. von GTasks erfolgreich widerrufen?

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Patrick Körner
  • Forum-Beiträge: 753

06.03.2013, 09:35:59 via App

Geht nicht. Zumindest nicht ohne Root Rechte.
Bei der Installation von Apps werden die Rechte angezeigt, die diese gerne hätte. Dir bleibt nur, die entweder zu akzeptieren oder im ganzen nicht zu akzeptieren, was dann als einzige Lösung die Deinstallation bleibt.
Anders sieht es aus, wenn man innerhalb einer App bestimmte Zugriffsrechte erteilen kann. Zb muss man manche Apps mit Diensten verknüpfen, damit es funktioniert, erteilt man diesen zugriff und deinstalliert die App, bleiben aber die Einstellungen erhalten, und bei erneuter Installation werden diese übernommen. Dann muss man in den Einstellungen der App diese wieder entziehen, was aber je App anders sein kann.
Hoffe, habe es verständlich geschrieben...

AVASeeTi

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Hippo
  • Forum-Beiträge: 1.892

06.03.2013, 15:45:05 via App

Diese Berechtigung wird wahrscheinlich auf den Google Servern gespeichert und nicht lokal auf dem Gerät. Schau mal im Google Dashboard, da müsste eigentlich alles stehen.

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AVASeeTi
  • Forum-Beiträge: 6

07.03.2013, 08:57:17 via Website

Hi danke für die Atnwort.
Ich glaub ich hab's verstanden. Nur dachte ich nicht, dass die Berechtigung im System erhalten bleibt, wenn die App gelöscht wird.

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AVASeeTi
  • Forum-Beiträge: 6

07.03.2013, 09:02:15 via Website

HI - im Dashboard habe ich unter „Verbundene Websites, Apps und Dienste“ nachgesehen, aber dort steht so was nicht. Aber Patrick hat es nachvollziehbar erklärt - es hängt scheinbar von der App ab. Für mich heißt das, dass die App GTasks keine nachträglichen Widerspruch gegen den Zugriff auf das Google Konto (Aufgaben) zu lässt - einmal erteilt ist immer erteilt.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.514

07.03.2013, 09:51:05 via Website

Hallo,

melde nich mal in deinem Google Konto am PC an. Am besten über den Bild oben Rechts auf Konto, wenn du angemeldet bist. Dann links auf "Sicherheit". Weiter unten gibt es dann "Verbundene Anwendungen und Websites". Hier dann rechts auf "Zugriffe verwalten". Hier kannst du dann die Zugriffsrechte einer App wiederrufen.

Gib mal Bescheid ob du das gemeint hast !

Gruß
Michael

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AVASeeTi
  • Forum-Beiträge: 6

07.03.2013, 10:32:44 via Website

Hallo danke für Deine Antwort. Aber - wie im Anfangs-Threads beschrieben - ist dort z.B. die App GTask nicht aufgeführt.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.514

07.03.2013, 10:58:15 via Website

AVASeeTi
Hallo danke für Deine Antwort. Aber - wie im Anfangs-Threads beschrieben - ist dort z.B. die App GTask nicht aufgeführt.

Stimmt steht eindeutig so drin, wie so habe ich das beim ersten mal nur nicht so verstanden oder gelesen :angry::angry:

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.514

07.03.2013, 14:08:24 via Website

@Patrick
Wie kann ich denn mit Root diese Zugriffsrechte löschen / entfernen / blockieren.
- mit LBE zum Beispiel geht es nicht
- auch in der neuen App Google Einstellungen hab ich keine Eintrag

Bei der Installation von GTalk kommt es mir auch so vor als würde die Abfrage nach den Berechtigungen in zwei Schritten laufen. Im ersten Schritt akzeptieren und im zweiten Schritt zustimmen oder ablehnen. Wenn ich beim zweiten Schritt ablehne habe ich die App nur für die offline Nutzung.
Nach einer deinstallation und neuen installation kommt der zweite Schritt nicht.

Ansich brauch und nutze ich die App nicht, nur die Art der Installtion und die damit verbunden Rechtevergabe ist mit neu.

Gruß
Michael

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Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

07.03.2013, 14:33:51 via Website

Michael F.

Ansich brauch und nutze ich die App nicht, nur die Art der Installtion und die damit verbunden Rechtevergabe ist mit neu.

Du hast doch selber auf die Seite "Verbundene Anwendungen und Websites" verwiesen.

Der zweite Schritt ist die Art des Zugriffs auf das Google-Konto, so wie bei allen anderen Apps die dort in der Liste stehen. Wobei die Art der Abfrage dieses Zugriffs von App zu App unterschiedlich zu sein scheint. Bei einigen sieht es so aus wie bei GTasks (native Android-Oberfläche mit Zustimmen oder Ablehnen) bei anderen bspw. Titanium Backup lädt eine mobile Seite im WebView, wo man sich dann noch mit seinem Google-Konto anmelden muss und danach der betreffenden App den Zugriff erlaubt.

Das einzig kuriose ist ja, dass GTasks in besagter Liste eben nicht auftaucht - bei mir übrigens auch nicht.

— geändert am 07.03.2013, 14:34:29

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.514

07.03.2013, 14:37:48 via Website

Und genau deshalb wäre es intressant wie man diese Zustimmung wieder löschen kann, da es ja in keiner Liste auftaucht kann ich es auch in keiner Liste löschen. Neu installieren ist auch nicht da er dieses Recht ja weiter hat.

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Luigi
  • Forum-Beiträge: 2.282

07.03.2013, 15:04:18 via Website

Michael F.
Und genau deshalb wäre es intressant wie man diese Zustimmung wieder löschen kann, da es ja in keiner Liste auftaucht kann ich es auch in keiner Liste löschen.

Das ist schon klar, aber da dass eher ein spezieller Fall ist, wird da nur der Entwickler oder Google weiterhelfen könne. Hatte ja selber auch schon geschaut.

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