Hundehaltung per Gesetz

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Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

14.12.2012, 15:26:35 via App

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage. Es geht darum, dass meine Frau und ich ein Mops kaufen wollen. Leider sagt unser Vermieter, dass es nicht erlaubt ist, Haustiere in der Wohnung zu haben. Aber Kleintiere sind laut Vertrag erlaubt. Laut Gesetz, gehört die Rasse Mops zu Kleintiere und somit ist es doch erlaubt, oder was meint ihr, denn der Hund ist vom Typ eher leise und faul, so daß er kaum von sich laute Töne gibt.

Vom Rechtsanwalt ist es auch so, dass bis 30 cm Höhe, Tiere zu Kleintiere gehören.

Hat jemand von euch schon Erfahrung gemacht?

Mfg Volkan

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Wenn mal etwas nicht auf Anhieb funktioniert, bedenkt immer: Ein Computer ist von Natur aus eine dumme Maschine.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 11.065

14.12.2012, 15:28:13 via App

es gibt aber auch große Möpse :)

HTC ONE XL,schneller als die Polizei erlaubt :))

Oldviking

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Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

14.12.2012, 15:31:00 via App

Danke, aber die habe ich bei meiner Frau

Franko
es gibt aber auch große Möpse :)

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

14.12.2012, 15:33:34 via Website

Volkan aus HH
Laut Gesetz, gehört die Rasse Mops zu Kleintiere und somit ist es doch erlaubt
Du irrst aber gewaltig !
Kleintiere im Mietrecht:

Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.

Das Wichtigste:
Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 11.065

14.12.2012, 15:33:38 via App

Volkan aus HH
Danke, aber die habe ich bei meiner Frau

Franko
es gibt aber auch große Möpse :)

das habe ich mir gedacht:)

HTC ONE XL,schneller als die Polizei erlaubt :))

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

14.12.2012, 15:34:27 via Website

Volkan aus HH
Danke, aber die habe ich bei meiner Frau

Kann jeder behaupten....:P:grin:

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

14.12.2012, 15:35:40 via Website

Volkan aus HH


Vom Rechtsanwalt ist es auch so, dass bis 30 cm Höhe, Tiere zu Kleintiere gehören.

Dann hat Dein Anwalt aber vom Mietrecht keine Ahnung, was ?
Oben schieb ich :
Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind
Bei uns ist es so dass Mieter mit Hund erst alle Nachbarn um Erlaubnis bitten müssen ( Unterschrift), dann erlaubt es auch der Vermieter !

— geändert am 14.12.2012, 15:37:10

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Evelyn C.
  • Forum-Beiträge: 7.346

14.12.2012, 16:23:19 via App

Da muss ich dich enttäuschen: Hunde und Katzen fallen nicht unter den Begriff Kleintiere. Kleintiere sind Vögel, Schildkröten, Hamster usw.

We choose our destiny in the way we treat others Apps nach EinsatzzweckKleine, tolle Helferlein (Apps)

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

14.12.2012, 16:28:44 via Website

In meinen Zitaten steht alles drin !
Ein Rechtsanwalt sollte sich vorher mal belesen falls er die Gesetze nicht kennt.....:bashful:

— geändert am 14.12.2012, 16:30:12

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

14.12.2012, 16:46:12 via App

Also Thema Rechtsanwalt. Den habe nur benutzt, da ein Rechtsanwalt sowas in einem Forum mal geschrieben hat. Aber soviel ich weiß, gehört ja die Katze auch nicht unter Kleintiere, aber unsere Vormieter, hatten 2 Katzen nach Absprache vom Vermieter. Ich mach mich mal bisschen schlau, denn wenn man von allen Nachbarn eine Unterschrift bekommt, dass die nicht gestört werden vom Hund, kann man ein Hund ( glaube ich) nochmal beim Vermieter ansprechen.

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

14.12.2012, 16:50:12 via Website

hatten 2 Katzen nach Absprache vom Vermieter

wenn man von allen Nachbarn eine Unterschrift bekommt, dass die nicht gestört werden vom Hund, kann man einen Hund ( glaube ich) nochmal beim Vermieter ansprechen.
So wie ich schrieb....
Trotzdem kann ein Vermieter strikt dagegen sein, obwohl alle Nachbarn nichts gegen Hundehaltung haben.
Sowas sollte aber auch im Mietvertrag und/oder in der Hausordnung stehen !

— geändert am 14.12.2012, 16:51:13

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

14.12.2012, 17:13:19 via Website

Ich bezweifle auch, dass so eine Mieterumfrage sinnvoll geschweige denn rechtens ist. Was wäre denn wenn 2 Etagen über dir die Bewohner wechseln und die neuen haben was gegen Hunde? Musst du ihn dann nach 5 Jahren wieder abschaffen? Schon seltsam was sich so manche Vermieter einfallen lassen um kein Klares Wort sagen zu müssen.

Wenn der Vermieter klar Nein sagt kann man höchstens die Gründe herausfinden und diese u.U. widerlegen/zerstreuen. Wenn er aber Angst um sein Eigentum hat dann geht es eben nicht. (In meinen Augen haben die restlichen Vermieter da wenig zu melden, die bekommen i.d.R. von egal welchem Tier nicht mehr mit wie von nem Kind)

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

14.12.2012, 17:42:13 via Website

Andy
In meinen Augen haben die restlichen Vermieter da wenig zu melden, die bekommen i.d.R. von egal welchem Tier nicht mehr mit wie von nem Kind
Naja, ein Kind bellt aber nicht stundenlang wie der Hund meines Nachbarn.
Und da das eine Belästigung darstellt hat der Vermieter ihm mal fix die Hundehaltungserlaubnis wieder entzogen !
Insofern....da haben die restlichen Mieter schon etwas zu sagen!
Außerdem ist das( wie schon erwähnt) bei uns alles in der Hausordnung verankert und die gilt für ALLE !
Wer sich daran nicht hält bekommt eben Probleme.
Und noch etwas: wenn der Vermieter nicht handelt wird mal eben fix die Miete gemindert, auch das Recht hat man lt. Mietrecht !
Habe ich alles schon durch, mit Erfolg.....

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

14.12.2012, 18:26:10 via App

Also direkt beim Vermieter haben wir uns nicht gewendet, sondern beim Immobilienmarktler. Wäre es ratsam eher beim VERMIETER sich zu wenden, oder bringt es nichts, da der Immobilienmarktler es bestritten hat.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

14.12.2012, 18:31:53 via Website

Oldviking

Naja, ein Kind bellt aber nicht stundenlang wie der Hund meines Nachbarn.

Ich wäre ja so froh wenn das über uns ein Hund wäre der nur bellt :grin: immer eine Frage der Bauweise was da mehr stört. Aber deutsches Recht ist da halt etwas befremdlich, da hilft alles diskutieren nix. (Die 120kg über mir die meine Gläser zum Klirren bringt muss ich ja auch ertragen...)

@Volkan
Der Makler gibt nur weiter was der Vermieter ihm gesagt hat. Daher kann hier ein direktes persönliches Gespräch Klarheit schaffen. Es ist ja auch möglich das unter Bedinungen (Bellt nicht, stört die Nachbarn nicht o.ä.) aufzunehmen, wenn diese nicht erfüllt werden kann es halt sein dass der Hund wieder wegmuss.

Ich habe bisher immer die Erfahrung gemacht, dass ein vernünftiges(!) Gespräch Wunder bewirken kann.

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Volkan aus HH
  • Forum-Beiträge: 2.900

14.12.2012, 18:38:10 via App

Andy
Oldviking

Naja, ein Kind bellt aber nicht stundenlang wie der Hund meines Nachbarn.


@Volkan
Der Makler gibt nur weiter was der Vermieter ihm gesagt hat. Daher kann hier ein direktes persönliches Gespräch Klarheit schaffen. Es ist ja auch möglich das unter Bedinungen (Bellt nicht, stört die Nachbarn nicht o.ä.) aufzunehmen, wenn diese nicht erfüllt werden kann es halt sein dass der Hund wieder wegmuss.

Ich habe bisher immer die Erfahrung gemacht, dass ein vernünftiges(!) Gespräch Wunder bewirken kann.

Ja ist gut dann werde ich mich mal mit der Vermieterin in Kontakt setzten und beten so lange. Ich wünsche mir halt schon lange ein Mops. Finde das die, die faulsten und Besten Hunde sind.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

14.12.2012, 18:47:32 via App

Volkan aus HH
Also direkt beim Vermieter haben wir uns nicht gewendet, sondern beim Immobilienmarktler. Wäre es ratsam eher beim VERMIETER sich zu wenden, oder bringt es nichts, da der Immobilienmarktler es bestritten hat.
Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Der Immobilenmakler hat lediglich das Geschäft vermittelt.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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