Ich möchte mein Samsung Galaxy S3 rooten! Was passiert dann mit meiner Versicherung?

  • Antworten:7
  • Bentwortet
Magnus K.
  • Forum-Beiträge: 2

03.10.2012, 12:41:56 via Website

Wenn ich mein SGS3 roote ist ja die Garantie weg. Ist das auch mit der Versicherung so?

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.533

03.10.2012, 12:45:45 via Website

Hallo Magnus,

willkommen hier bei AndroidPIT und viel Spaß bei uns.

Hier kommt es tatsächlich auf den Inhalt deiner Versicherungspolice an, dieses Detail kannst du nur in der AGB finden. Dazu kann dir hier niemand eine verbindliche Aussage geben da wir nicht den Inhalt deinens Vertrages kennen.

Beste Grüße, Denis ** || App Reviews || Das AndroidPITiden-Buch || AndroidPIT-Regeln || **

Magnus K.

Antworten
Magnus K.
  • Forum-Beiträge: 2

03.10.2012, 12:48:33 via Website

Danke sehr :) Das wusste ich nicht.

Antworten
Patrick H.
  • Forum-Beiträge: 104

03.10.2012, 13:08:53 via Website

Ist ziemlich einfach:
Du versicherst ein Auto. Jetzt bist du ein Bastler und motzt das Auto richtig fett auf, ohne dass es die Zulassungsstelle absegnet. Das Auto ist also nicht mehr orginal. Was passiert mit deinem Versicherungsschutz bei einem Unfall? Riiiiichtig! Sie zahlen nicht.
Wie ist es nun bei einem versicherten Handy das nicht mehr der orginalen Zulassung entspricht? Hier ergibt 1 + 1 = 2 :-)

Magnus K.

Antworten
Marcus W
  • Forum-Beiträge: 3.584

03.10.2012, 14:18:19 via App

Nicht ganz! Die Versicherungen zahlen i.d.R. bei Schäden, welche durch Eigenverschulden zustandekommen. So wie Wasser- und Sturzschäden. Solltest du dein Handy also mal durch unsachgemäße Handhabung in einen Briefbeschwerer verwandeln, lässt du es im Zweifelsfall in den Wischeimer fallen und es wird auf jeden Fall ein Versicherungsfall.
Aber viele Handyversicherungen, decken auch expliziet selbstverschuldete Softwareschäden ab.

— geändert am 03.10.2012, 14:18:52

Antworten
Tim
  • Forum-Beiträge: 731

03.10.2012, 16:53:21 via App

bei mir wurde so ein Satz gelöscht, wegen Aufforderung zum versicherungsbetrug.

es gibt wie der Kollege schon sagt Versicherungen, die selbstverschulden abdecken. meist einmal, bis einem bestimmten Wert X.
dazu muss man dann noch die Selbstbeteiligung blechen.
aber auch da, muss man den einen kollegnen von oben recht geben. das steht in deiner Police.

Antworten
Marcus W
  • Forum-Beiträge: 3.584

03.10.2012, 19:51:56 via App

Tim
bei mir wurde so ein Satz gelöscht, wegen Aufforderung zum versicherungsbetrug.

es gibt wie der Kollege schon sagt Versicherungen, die selbstverschulden abdecken. meist einmal, bis einem bestimmten Wert X.
dazu muss man dann noch die Selbstbeteiligung blechen.
aber auch da, muss man den einen kollegnen von oben recht geben. das steht in deiner Police.

Der Herr, der mir die Versicherung anbot und bei dem ich diese abgeschlossen habe, hat mir genau diesen Satz selbst gesagt.
Betrug wäre es, wenn ich versuche einen Wasserschaden als Hardwaredefekt zu verkaufen, wenn dieser nicht abgedeckt wäre.
Da in der Versicherung jedoch klar steht, dass Schäden durch unsachgemäße Handhabung abgedeckt sind, ist ein solcher Fall durchaus denkbar.
Einzig Schäden aus Vorsatz sind nicht geltend zu machen.
Aber wenn ich mein Gerät vor Wut auf den Tisch knalle, weil es nicht richtig funktioniert und es nimmt Schaden, oder landet im Wassereimer ( XD) , ist das ein Schaden durch unsachgemäße Handhabung.
Ist also eher schwammig.
Das zweite Bsp stammt übrigens auch vom "Versicherungsvertreter" (T-Punkt Hannover).

EDIT: Hab grad nochmal drüber gelesen und geb zu, dass man meinen Hinweis auch falsch verstehen kann. Deshalb hier nochmal ausdrücklich. Ich fordere niemanden zum Versicherungsbetrug auf, sondern weise darauf hin, dass dies nicht nötig ist, weil die Versicherungen Schäden aus unsachgemäßer Handhabung oder auch "Dusseligkeit" eh abdecken, wenn dies in der Police steht!
Es ist aber Versicherungsbetrug unwahre Angaben zur Schadensursache zu machen oder aus Vorsatz einen Schaden zu verursachen um einen anderen zu überdecken! Wenn man jedoch aus besagter "Dusseligkeit" ungewollt einen Schaden verursacht, weil man sich über eine andere Funktionseinschränkung ärgert oder unangemessen handelt, ist dieser Schaden durch die Versicherung regulierbar.

— geändert am 03.10.2012, 20:10:28

Antworten
tom
  • Forum-Beiträge: 66

05.10.2012, 10:35:08 via App

Roote das Ding. Mach dir ein Nandroid Backup. Installiere Triangle Away, da wird der Counter auf Null gesetzt. Und schon kann keiner mehr sehen, das du dem Ding Rootrechte gegeben hast. Falls Probleme auftreten, einfach Backup wieder einspielen, Stock kernel hinterher und schon haste wieder original Software

Antworten