US Import in D verkaufen

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

30.08.2012, 04:08:00 via Website

Guten Abend zusammen,

ich habe da mal eine blöde Frage, ich habe nämlich keinen blassen Schimmer von der Materie.

Ich habe hier ein iPad aus den USA liegen, dass wieder verkauft werden soll. Nicht sofort, aber recht bald.
Ich habe natürlich keine Lust groß in Schwierigkeiten zu geraten, weil ich mich vorher nicht richtig informiert habe.
Also ganz pauschal mal nachgefragt: muss ich auf irgendwas achten? Was braucht der Kunde von mir?
Oder gibt es beim Verkauf keinen Unterschied zu einem deutschen Gerät?

Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus :)

— geändert am 30.08.2012, 04:08:29

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

30.08.2012, 06:05:31 via Website

Wie wurde es denn eingeführt?
Aber grundsätzlich musst du nur darauf hinweisen soweit ich informiert bin.

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Maestre C.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 4.323

30.08.2012, 13:40:16 via Website

Zollpapiere eventuell noch vorhanden? :grin:
gruß Maestre

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

30.08.2012, 14:22:26 via Website

Andy

Aber grundsätzlich musst du nur darauf hinweisen soweit ich informiert bin.
So ist es, verkaufen kann man z.B. bei Ebay und Amazon alles, Du solltest lediglich erwähnen dass das iPad aus den USA mitgebracht wurde.

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

30.08.2012, 23:00:30 via Website

Bastian S.
Es wurde beim Einreisen mitgebracht. Also es kam nicht per Versand oder so.

Das klärt die Frage nicht ob es angemeldet wurde, da im Normalfall selbst das 16 GB WiFi die Freigrenze knacken sollte. Wenn nicht könnte(!) es Ärger für den Käufer geben. Glaube ich aber nicht.
Die Höflichkeit gebietet den Hinweis, da dieser wenn es um Gewährleistung/Garantieansprüche geht interessant ist.

Laut Apple ist es zwar egal (habe mich mal wegen meiner Tante erkundigt, die wohnt drüben und kann Eigenbedarf kostenlos mitbringen *fg*) aber Gewährleistung hat mit Apple nichts zu tun.

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

31.08.2012, 00:32:03 via Website

Also das Gerät wurde bei Apple schon ausgetauscht, die Herkunft wurde vom Verkäufer nicht mal angesprochen (in einem Apple Shop).

Ich frage mich aber vor allem, was passieren könnte, wenn der Käufer mal das Land verlassen sollte und das iPad mitnimmt.
Sehe ich es richtig, dass wenn er dann wieder einreist und das iPad vom Zoll entdeckt wird, er dann Zoll Unterlagen braucht, damit er nicht noch mal zahlen muss?

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McBeary
  • Forum-Beiträge: 309

31.08.2012, 01:18:29 via App

Das braucht man prinzipiell bei allen Dingen. Ich erinnere mich an eine bekannte Star Violinistin, bei der vor kurzem ihr Instrument beschlagnahmt wurde, weil sie keinen Nachweis über den Kauf hatte und somit unklar war, ob sie jemals in der EU Steuern dafür gezahlt hat. Da das Teil mittlerweile über 1 Mio Wert ist, waren das ca. 300.000€

D.h. also, man muss sowas immer nachweisen können, sofern sowas auch im Ausland gekauft worden sein kann. Der Hinweis und die Quittung reichen aber dann aus, wenn du es verkaufst. Wenn derjenige dann damit "erwischt" wird, muss er Steuern nachzahlen, sofern noch nicht geschehen und kein Nachweis vorhanden. Da sollte man netterweise drauf hinweisen.

(Angaben ohne Gewähr)

— geändert am 31.08.2012, 01:21:18

Space Sims are BACK! Please Support Star Citizen / Squadron 42, the new game of Chris Roberts (Wing Commander, Privateer etc.) - > http://www.robertsspaceindustries.com/star-citizen/

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

31.08.2012, 01:21:34 via Website

Ok, das stimmt ziemlich genau mit meinen Vermutungen überein. Danke für die Klarstellung :)

Ich lasse den Thread mal offen, falls noch jemand einen Gegenbeweis anführen kann :P

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

31.08.2012, 09:33:16 via App

wobei so lange gebrauchsspuren erkennbar sind normal niemand fragt. Aber deswegen habe ich wegen der Einfuhr gefragt, falls eben jemand wieder einreist damit und nur den Kaufbeleg aus den USA hat ist er der Depp. Wobei ich nicht weiß ob er bei einem alten Gerät wirklich zahlen muss, die Steuer wurde ja nicht von ihm unterschlagen. Da würde ich im zweifelsfalle mal beim Zoll Fragen.

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McBeary
  • Forum-Beiträge: 309

31.08.2012, 09:57:01 via App

Mach das, aber das Alter spielt an sich wohl keine Rolle. Denn es geht darum, ob überhaupt jemals für sowas Zoll bezahlt wurde. Ist natürlich bei oben angesprochener Violine noch etwas anders, da das in den Bereich Antiquitäten fällt. Aber man hört ja die sollten Dinge und Gesbrauchsspuren versucht man gerade bei solchen Geräten zu vermeiden.

Frag am besten wirklich beim Zoll an wie es sich verhält, wenn man die Rechnung nicht mehr hat und umherreist. Würde mich dann auch mal interessieren.

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

01.09.2012, 17:26:28 via Website

Andy
Wobei ich nicht weiß ob er bei einem alten Gerät wirklich zahlen muss, die Steuer wurde ja nicht von ihm unterschlagen.

Das Alter spielt keine Rolle. Es kann passieren, dass man selbst ein 2 Jahre altes Gerät nachverzollen muss, wenn man keinen Beleg hat, der beweist, dass es bereits verzollt wurde.

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

01.09.2012, 17:40:50 via Website

Da muss ja jeder sämtliche Belege mitnehmen, von seiner teuren Armbanduhr / Handy usw. ,wer macht sowas ?
Noch nie davon gehört....

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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McBeary
  • Forum-Beiträge: 309

02.09.2012, 10:15:45 via Website

Weil es vermutlich in der Praxis nicht immer so gehandhabt wird. Aber man muss sie ja nicht dabei haben, sondern im Zweifel nachreichen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

02.09.2012, 12:05:55 via Website

Andy N.
Andy
Wobei ich nicht weiß ob er bei einem alten Gerät wirklich zahlen muss, die Steuer wurde ja nicht von ihm unterschlagen.

Das Alter spielt keine Rolle. Es kann passieren, dass man selbst ein 2 Jahre altes Gerät nachverzollen muss, wenn man keinen Beleg hat, der beweist, dass es bereits verzollt wurde.

Ja aber für mich als Käufer war es u.U nicht ersichtlich, dass keine Steuern gezahlt wurden.

@oldviking
Kopie reicht zur Not auch, wobei mir bisher einmal die Möglichkeit gegeben wurde die Rechnung an den Zoll zu senden wie ich zu Hause war.

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