Samsung Galaxy S3 — Gerät umtauschen

  • Antworten:8
ShockWave
  • Forum-Beiträge: 19

28.07.2012, 14:02:04 via Website

Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem. Undzwar hab ich mir mein Galaxy S3 am 12.07.2012 bei Media Markt gekauft. Ich hatte das Gerät dann ungefähr einen Tag lang
im Einsatz um es einzurichten. Dabei habe ich aber noch keine Musik auf das Handy geladen, bzw. den Lautstärke Knopf betätigt.

Als ich dann nach 2 Wochen Urlaub wiedergekommen bin ( Das Handy war die ganze Zeit zuhause ), hab ich meine Bilder, Musik usw. auf das Handy geladen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Lautstärke Wippe ziehmlich ich sag jetzt mal "quitscht" und sich sogar sehr "wabelich" anfühlt. Es kam sogar schon vor, dass ich die Läutstärke nicht erhöhen konnte, als ich draufgedrückt habe.

Und als ich dann gucken wollte, woran es liegt hab ich die Rückschale abgemacht, also da wo der Akku und die Sim reinkommt, und da ist mir aufgefallen, dass der silberne Rahmen auf der Rechten Seite sich etwas abdrückt also da ist so eine Art kleine Lücke. Und immer wenn ich jetzt
die Schale da drauf setze ist da noch immer etwas Luft zwischen, und das stört halt ziehmlich vorallem wenn die Tasten quitschen und teilweise nicht gehn.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Kann ich das Gerät noch umtauschen? Weil die 2 Wochen sind ja leider schon um :( .
Ich hab sonst keine weiteren Schäden, Kratzer oder sonst was an dem Handy ausßer das beschriebene.
Geld zurück will auch nicht, ich will einfach nur das das Gerät durch ein neues ersetzt wird wo diese Fehler nicht mehr vorhanden sind.


Danke schonmal im Vorraus und tut mir leid wegen dem vielen Text -_-

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

28.07.2012, 14:09:29 via App

Es gibt im stationären Handel keine Frist von zwei Wochen für irgendwas.

Es gibt Gewährleistung und die währt 2 Jahre. Dabei bezieht sich die Gewährleistung auf Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler ggf. beweisen, dass der Artikel beim Kauf mängelfrei war.

Die restlichen 18 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf existent war.

Herzliche Grüße
Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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ShockWave
  • Forum-Beiträge: 19

28.07.2012, 14:23:16 via Website

Carsten Müller
Es gibt im stationären Handel keine Frist von zwei Wochen für irgendwas.

Es gibt Gewährleistung und die währt 2 Jahre. Dabei bezieht sich die Gewährleistung auf Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler ggf. beweisen, dass der Artikel beim Kauf mängelfrei war.

Die restlichen 18 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf existent war.

Herzliche Grüße
Carsten

Danke schonmal für die Antwort Carsten.

Heißt das jetzt, Media Mark sollte mir mein Handy durch ein neues ersetzten durch diesen Mängel?

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

28.07.2012, 14:41:27 via Website

Hi,

Heißt das jetzt, Media Mark sollte mir mein Handy durch ein neues ersetzten durch diesen Mängel?
Wenn der Mangel von Anfang an gegeben war, müssen sie nachbessern. Anspruch auf ein neues Gerät hast Du zunächst nicht. Der Händer kann auch zunächst nachbessern (sprich: reparieren). Diese Möglichkeit musst Du ihm einräumen.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Mike S.
  • Forum-Beiträge: 539

28.07.2012, 14:49:58 via App

ShockWave
Carsten Müller
Es gibt im stationären Handel keine Frist von zwei Wochen für irgendwas.

Es gibt Gewährleistung und die währt 2 Jahre. Dabei bezieht sich die Gewährleistung auf Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler ggf. beweisen, dass der Artikel beim Kauf mängelfrei war.

Die restlichen 18 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf existent war.

Herzliche Grüße
Carsten

Danke schonmal für die Antwort Carsten.

Heißt das jetzt, Media Mark sollte mir mein Handy durch ein neues ersetzten durch diesen Mängel?

Hallo.

Ja oder sie schicken es ein was weniger wahrscheinlich, aber theoretisch möglich ist.

Die 2 Wochen Wiederrufsrecht was du oben geschrieben hast, hast du nur wenn du per Telefon oder im Internet was bestellst (Fernabsatzgesetz) ;-)

Gruß Mike

Gruß Mike

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

28.07.2012, 14:51:11 via Website

Hi,

Die 2 Wochen Wiederrufsrecht was du oben geschrieben hast, hast du nur wenn du per Telefon oder im Internet was bestellst (Fernabsatzgesetz) ;-)
Und dann ist es in den meisten Fällen sogar ein Monat.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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ShockWave
  • Forum-Beiträge: 19

28.07.2012, 14:54:40 via Website

Ok vielen Dank,

aber falls sie es einschicken wollen lass es dann lieber bleiben. Ich hab damit schlechte Erfahrungen gemacht, bei meinem alten Sony Ericcson
funktionierte die Kamera nicht mehr, das wurde dann eingeschickt und zurück kam es mit Funktionierdender Kamera aber vollkommen zerkratzt ...

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Mike S.
  • Forum-Beiträge: 539

28.07.2012, 15:08:52 via App

Carsten Müller
Hi,

Die 2 Wochen Wiederrufsrecht was du oben geschrieben hast, hast du nur wenn du per Telefon oder im Internet was bestellst (Fernabsatzgesetz) ;-)
Und dann ist es in den meisten Fällen sogar ein Monat.

Herzliche Grüße



Carsten

Ja das stimmt :-)
Je nachdem wo man es bestellt.

Bei O2 z.B. sind es 2 Wochen, bei Amazon soweit ich weiß 1 Monat.

Gruß Mike

Gruß Mike

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

28.07.2012, 16:19:17 via Website

Je nachdem wo man es bestellt.

Bei O2 z.B. sind es 2 Wochen, bei Amazon soweit ich weiß 1 Monat.
Entscheidend ist, wie über der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht belehrt hat.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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