EU-Gerichtshof Urteil: Gebrauchte Software (auch Download-Lizenz) darf weiterverkauft werden

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

03.07.2012, 14:58:05 via App

Der EU Gerichtshof hat entschieden:Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden - auch, wenn sie nicht als physische Programmkopie vorliegt, sondern als Download-Lizenz.

Das gilt also nicht nur für Kopien auf CD und DVD, sondern auch für Lizenzen, die das Herunterladen der Software ermöglichen.

Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien/Lizenzen durch einen Kunden nicht widersetzen.

Stellt man einem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung.

Das hieße doch, dass eine im Play Store gekaufte App Lizenz uneingeschränkt weitergegeben werden darf, oder nicht.

Und welche Konsequenzen hat das für die App Entwickler? Stichwort: "Kostenpflichtige Apps"?


Quelle:
http://mobil.n-tv.de/technik/Verkauf-ist-generell-erlaubt-article6639046.html

— geändert am 03.07.2012, 15:34:19

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Otter Nase
  • Forum-Beiträge: 273

03.07.2012, 15:02:39 via App

Das würde ich auch so verstehen. Dann könnte ich Dir meine Kopie von Office-Suite pro für - sagen wir mal - 3 Euro verkaufen, und Du könntest dann offiziell Updates erhalten.

Bin mal gespannt, wie das umgesetzt wird.

Signaturen werden im allgemeinen überbewertet

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

03.07.2012, 15:08:02 via App

Auch für die App Entwickler (kostenpflichtige Apps) ein höchst interessantes Urteil.

Der Europäische Gerichtshof ist immerhin die höchste richterliche Instanz.

— geändert am 03.07.2012, 15:35:26

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

03.07.2012, 15:49:30 via App

Die Folge wird wohl sein, dass keiner eine unbegrenztes Nutzungsrechte erhält.
Die Software ist aber in der Regel eh schon an einen Account gekoppelt, also stellt dich die Frage, ob man im Play Store überhaupt ein unbegrenztes Nutzungsrecht erhält.

Oldviking

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

03.07.2012, 15:58:57 via App

Andy N.

Die Software ist aber in der Regel eh schon an einen Account gekoppelt

Und eben diese Kopplung ist nach dem Urteil auch nicht mehr rechtens.
Kaufe ich eine App, gehört sie (laut Urteil) mir und weder der Entwickler, noch der Vertreiber ( Google) hat nach Kauf noch irgendwelche Rechte daran. Diese haben die uneingeschränkten Nutzungsrechte (bei Kauf) auf mich übertragen und ich allein entscheide, was mit der App geschieht. Eine Übertragung der App darf nicht mehr behindert werden, auch nicht durch Kopplung an meinen Account.

So habe ich zumindest das Urteil verstanden.

— geändert am 03.07.2012, 16:04:43

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

03.07.2012, 16:10:35 via Website

Aber sobald es an einen Account gekoppelt ist, ist die Nutzung nicht mehr uneingeschränkt. Anders als wenn man sich zum Beispiel eine Software über Gamesload kauft.

Das Urteil sagt aber nichts darüber aus, ob eine Software an einen Account gekoppelt werden darf. Hier ging es um den Weiterverkauf von Lizenzcodes.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

03.07.2012, 16:18:48 via App

Hmm...da habe ich zu wenig Ahnung.
Man wird sich wohl was einfallen lassen.
Bin jedenfalls gespannt, wie die Entwickler selbst darauf reagieren werden.

— geändert am 03.07.2012, 16:19:53

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

03.07.2012, 16:39:02 via App

Was ändert der Verkauf daran? Wenn ich mir Plattformen wie Steam anschaue, muss wohl auch der Play Store und Apples app store eine Möglichkeit schaffen die Lizenz zu übertragen. Denn ein unbefristetes Nutzungsrecht habe ich, Account hin oder her.

Aber vermutlich kommen Google und Apple aus der Nummer raus mit ihrem Gerichtsstand in den USA. Apple hat ja bis heute den eigentlich obligatorischen Micro USB Port nicht realisiert.

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Kevin Richter
  • Forum-Beiträge: 1.687

03.07.2012, 17:03:35 via App

es ist ja auch nicht so dass du eine kopie weiterverkaufen kannst wenn ich das richtig verstehe!
beispiel:ich kaufe mir app xyz und verkaufe sie dann an person b!damit habe ich meine version verkaufft und bin nicht mehr rechtmäßiger besitzer sondern person b!d.h. theoretisch ist die app xyz noch genauso oft i.m umlauf!nur nicht ich hab sie sondern person b!
oder hab ich das falsch verstanden?

Ich bin ein Kind der Straße.... keins aus dem Ghetto... mein Viertel war die Sesamstraße

Oldviking

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Oldviking
  • Forum-Beiträge: 18.575

03.07.2012, 17:36:54 via Website

Kevin Richter
damit habe ich meine version verkaufft und bin nicht mehr rechtmäßiger besitzer sondern person b!
So sehe ich das auch !

** Android in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf **

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

03.07.2012, 17:39:11 via App

Stellt man einem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaubt ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt das Recht auf ausschließliche Verbreitung.

Laut diesem Satz erlischt mit der Abgabe des unbefristeten Nutzungsrecht an den Kunden, auch das Recht des Entwicklers/Vertreibers auf ausschließliche Verbreitung.

— geändert am 03.07.2012, 17:41:06

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Kevin Richter
  • Forum-Beiträge: 1.687

03.07.2012, 18:03:24 via App

d.h ja nur dass der entwickler nicht mehr das alleinige recht des verkaufs hat!heißt ich darf meine kopie die ich habe verkaufen!nach dem verkauf bin ich aber nichz mehr besitzer der kopie!
wenn es ander wäre wär ja raubkopien tür und tor geöffnet

Ich bin ein Kind der Straße.... keins aus dem Ghetto... mein Viertel war die Sesamstraße

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

03.07.2012, 18:12:45 via App

Hmm...naja, wie auch immer.
Jedenfalls könnte man einen florierenden "Gebrauchte Software und Lizenzen - An + Verkauf" aufziehen.

— geändert am 03.07.2012, 18:13:01

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Kevin Richter
  • Forum-Beiträge: 1.687

03.07.2012, 18:20:43 via App

ist doch nix anderes wie wenn du ein spiel über ebay vertickst!ging in dem gerichtsverfahren so wie ich es verstehe nur darum ob dies auch mit downloadlizensen möglich ist!

Ich bin ein Kind der Straße.... keins aus dem Ghetto... mein Viertel war die Sesamstraße

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.132

02.10.2013, 19:06:49 via Website

Muss noch mal dieses Thema aufgreifen, da es mir gerade durch den Kopf ging und die sufu diesen Thread hersusspukte.

Was ist den nun? Hat sich jemand damit befasst oder hat irgendwie was aktuelles aufgeschnappt?

Habe die Sixaxis app die ich sehr gerne wieder los werden will. Kommt mir jetzt nicht mit Pech gehabt denn dann wars das mit dem App kaufen. :grin: (sarcastic)

Es gab doch eine Idee der JM eine Pflichttestversion von App einzuführen um dem Urteil gerecht zu werden.

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“

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