wie alt muss Mann sein um ein Handy bei media Markt. zu kaufen

  • Antworten:74
  • Bentwortet
Sepp Maier
  • Forum-Beiträge: 117

11.02.2012, 19:33:07 via App

mein Freund ist. 14. und will sich
das s2 Bein media Markt kaufen aber ohne ein sim kart usw

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Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

11.02.2012, 19:38:30 via App

das heisst: ohne Vertrag? Ich glaube nicht, das das funzt.

— geändert am 11.02.2012, 19:39:40

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

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Kay R.
  • Forum-Beiträge: 2.171

11.02.2012, 19:40:49 via Website

Hi,

soweit ich weiß dürfen solche teuren Geräte nicht ohne die Eltern verkauft werden bis zu einem Alter von 16 Jahren. Selbst ohne Vertrag. Das Problem hatte mein Bruder vor Jahren mal, da durfte er sich irgendetwas nicht kaufen, da es zu teuer und er zu jung war. Mag sein, dass es mittlerweile anders geregelt ist, allerdings fand ich die Regelung damals gar nicht mal so schlecht. Wenn er ein S2 haben will und das nötige Geld gespart hab soll er einfach mit seinen Eltern sprechen, dass sie es mit ihm kaufen gehen - sollte ja an und für sich kein Beinbruch sein.

Gruß,
Kay

— geändert am 11.02.2012, 19:41:37

Antworten
tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

11.02.2012, 19:41:35 via Website

Nach § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) mit der Überschrift „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ gilt in Deutschland die Überlassung von Taschengeld zur freien Verfügung als automatische Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluss.
In der Praxis bedeutet das:

Ab dem 7. Lebensjahr kann der Minderjährige also auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Kaufvertrag abschließen, wenn er die Leistungen aus seinem Taschengeldrahmen erbringen kann.

Weitere Infos und Links findest Du hier.

Edit: zu langsam...

— geändert am 11.02.2012, 19:42:29

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

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Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

11.02.2012, 19:56:44 via App

wieder etwas schlauer
.....aber mit dieser Regelung nicht einverstanden. Mein Sohn hätte mit 7 so teuere Sachen nicht kaufen dürfen.

L.G. Erwin
..................
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tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

11.02.2012, 20:00:07 via Website

Dann weniger Taschengeld, versprechen lassen das so was abgesprochen gehört oder Geld zum sparen gemeinsam wegschließen...

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

Antworten
Sepp Maier
  • Forum-Beiträge: 117

11.02.2012, 20:03:37 via App

danke für Hilfe also kann ich in sagen. in es geht

Antworten
Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

11.02.2012, 20:04:20 via App

tom_cat
Dann weniger Taschengeld, versprechen lassen das so was abgesprochen gehört oder Geld zum sparen gemeinsam wegschließen...

hat sich eh erledigt, er ist jetzt 27 <3

— geändert am 11.02.2012, 20:05:08

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
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tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

11.02.2012, 20:08:33 via Website

Sorry für OT, ->>>muss sein:

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

Antworten
Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

11.02.2012, 20:10:19 via App

tom_cat
Sorry für OT, ->>>muss sein:
OT?

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
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tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

11.02.2012, 20:13:41 via Website

Deine Antwort war einfach Klasse!

So und nun beim Thema bleiben!

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

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Sepp Maier
  • Forum-Beiträge: 117

11.02.2012, 20:17:28 via App

ja schon ne :)

— geändert am 11.02.2012, 20:17:43

Antworten
Cyberalien
  • Forum-Beiträge: 130

11.02.2012, 22:16:14 via Website

Das Problem ist halt, dass zumindest teure Handys meistens schon etwas mehr kosten als der übliche Taschengeldrahmen. Am besten ist wohl, schriftliche Bestätigung der Eltern mitnehmen und ggf. vorzeigen.

Gilt übrigens nicht nur für Mann, sondern auch Frau :grin:

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

11.02.2012, 22:18:55 via Website

Sepp Maier
ja schon ne :)
Entscheide dich mal : ja oder ne....

Aber das mit dem Taschengeld ist doch irgendwie nicht logisch durchdacht. Dann spare ich eben solange, bis ich die Summe zusammen habe.

Antworten
Cyberalien
  • Forum-Beiträge: 130

11.02.2012, 22:25:50 via Website

Peter W.
Sepp Maier
ja schon ne :)
Entscheide dich mal : ja oder ne....

Aber ja aber nein... - erinnert mich daran das nachher wieder Little Britain läuft -_-

Peter W.


Aber das mit dem Taschengeld ist doch irgendwie nicht logisch durchdacht. Dann spare ich eben solange, bis ich die Summe zusammen habe.

Das weiß nur leider der Verkäufer nicht, wieviel TG jemand bekommt und was er davon im Rahmen des "Taschengeldparagrafen" zusammengespart hat. Bei kleinen Summen kann er wohl davon ausgehen, dass es TG ist. Bei grösseren wird ein schlauer Verkäufer nachfragen, um sich eine evtl. Rückgabe zu ersparen.

Antworten
ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

11.02.2012, 22:40:06 via App

Grundsätzlich gilt - auch im einzelhandel: bargeld lacht &.wenn ein """knirps""" mit 14 bar zahlt interessiert es den Verkäufer mit großer Wahrscheinlichkeit nicht woher er das Geld hat. Er ist 14 kann sich bspw durch Zeitung austragen das Geld zusammen verdient haben. Anders siehts aus wenn er mit Karte zahlen will ! Wenn die kassiererin das macht kann Sie sehr schnell gefeuert wrrden, hier Bedarfs es der Sicherheit des Konto Inhabers = der kleine kann ja evtl die Karte seiner Eltern sich mal geliehen haben ohne das die das Wissen. Ja ich weiß was jetzt kommt; unterschrift usw bei kartenzahlung = allerdings sind die """grünlinge""" mittlerweile so gut in Unterschrift fälschen das es net mehr auffällt.

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

Antworten
Cyberalien
  • Forum-Beiträge: 130

11.02.2012, 23:21:57 via Website

ceyngo
Grundsätzlich gilt - auch im einzelhandel: bargeld lacht

Also ich zahl fast nie bar :) Und wenn man den Statistiken glauben darf, rund die Hälfte der Deutschen auch nicht mehr.

Und bei Karten sollte man nie vergessen, es gibt heute bereits Prepaid-Visakarten usw. für 14jährige. Der Trend geht ferner zu PIN-basierten Systemen, und da darf ein Verkäufer auch ohne Nachprüfung davon ausgehen, dass jemand, der die PIN kennt, auch der rechtmässige Eigentümer ist -> gerade bei Karten ist man bei Jugendlichen eher auf der sicheren Seite, sofern mit PIN autentifiziert.

Aber zurück zum Thema, ich habe selbst mal auf einer Messe den Fall erlebt, wo ein Verkäufer auf einem Stand einem Jugendlichen etwas verkaufte, was später seinem Pappi nicht ganz recht war. Der Verkäufer hatte es zwar dann kulanterweise zurückgenommen, rechtlich verpflichtet wäre er aber nicht gewesen, da sich der Wert im Taschengeldrahmen bewegte. Wäre es aber um eine Summe von sagen wir 100-300 € für ein Android gegangen, wäre der Fall womöglich anders gelegen, sofern die Eltern behaupten, sie wären damit nicht einverstanden gewesen (und der Verkäufer bleibt dann u.U. noch auf einem zerkratzten Handy sitzen, weil er wg. Nichtigkeit des Kaufvertrages keinen Schadensersatz fordern kann).

Also am einfachsten ist wohl wenn sich Sepps Freund eine Einverständniserklärung mitnimmt. Sofern die Eltern auch wirklich einverstanden sind - sonst braucht er sowieso eine andere Strategie :)

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

12.02.2012, 10:39:20 via Website

Bei höheren Beträgen spielt immer eine gewisse Unsicherheit für den Verkäufer mit, weshalb viele dann nicht an Kinder verkaufen.
Die Eltern müssten beispielsweise einfach nur behaupten, dass das Geld was sie ihrem Kind gaben nicht zur freien Verfügung stand, sondern einem bestimmten Zweck diente. Zum Beispiel dass 10€/Monat Taschengeld sind und der Rest für Kleidung und Mittagessen gedacht ist, dann sieht es rechtlich für den Verkäufer schon schwerer aus.

— geändert am 12.02.2012, 10:39:35

Antworten
Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

12.02.2012, 10:55:36 via App

Schon allein die Fragestellung lässt vermuten, dass die Eltern des Freundes nicht damit einverstanden sein werden :wink:

Zum Thema: Vielen Verkäufern wird es wirklich herzlich egal sein, wie alt der Kunde ist, zumindest ist dies meine Beobachtung.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.068

12.02.2012, 14:21:27 via Website

Grundsätzlich sind Geschäfte von beschränkt geschäftsfähigen Personen (dazu zählen Minderjährige zwischen dem 7. und dem 18. Geburtstag) schwebend unwirksam (BGB §108). Das bedeutet nichts anderes, als dass die Eltern (bzw. die Erziehungsberechtigten) jederzeit das Geschäft widerrufen können. Entziehen kann sich der Verkäufer dem nur, indem er die Genehmigung von den Eltern einholt. Schweigen der Eltern = Ablehnung.

Weil aber Minderjährige die Geschäftsfähigkeit lernen sollen und müssen, gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel ist eine Schenkung aus der keine weitere Verpflichtung resultiert ohne Zustimmung der Eltern möglich. Der Onkel kann ihm also das Handy schenken, aber der wird dann vielleicht mit den Eltern Knarz bekommen. Und dass die Eltern ihm das Handy wegnehmen können, steht außer Frage. Die Eltern dürfen damit allerdings nicht alles machen. Sie dürfen es zum Beispiel nicht ohne Zustimmung des Kindes verkaufen oder selbst nutzen. Sie dürfen es verwahren und ihm den Zugang verwehren bis sie ihn alt genug erachten oder er 18 Jahre alt ist.

Eine weitere Ausnahme ist der gerne zitierte Taschengeldparagraph. Deshalb kann ein Minderjähriger aber noch lange nicht alles rechtsverbindlich kaufen, nur weil er das Geld dazu gespart hat. Beipiel Piercing und Tatoos: Laut Taschengeldparagraph wäre das möglich. Aber es gibt noch andere Gesetze und Verordnungen.

Zudem kann ein Verkäufer nicht davon ausgehen, dass das Bargeld auch wirklich sein Taschengeld ist. Es wäre nicht das erste mal, dass ein Minderjähriger die Eltern bestohlen hat.

In Streitfällen betrachtet ein Gericht auch immer Warenwert sowie das Alter und die Refe des Minderjährigen. Dies wird auch vom Verkäufer erwartet.

Ein Verkäufer ist gut beraten, im konkreten Fall die Einwilligung der Eltern einzuholen.

An den Fragesteller kann ich nur den Rat geben, dass Dein Freund mit seinen Eltern sprechen soll. Das S2 macht im keinem Spaß wenn er es immer verstecken und Angst haben muss, dass sich ein Freund verplappert.

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Chris SGS
  • Forum-Beiträge: 95

12.02.2012, 20:49:01 via Website

Ralph hat es bereits sehr trefflich dargstellt. Unabhängig von der vorliegenden Situation sind übrigens auch Ratenzahlungen vor dem 18. Lebensjahr ausgeschlossen ;-)

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ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

13.02.2012, 05:49:32 via App

Cyberalien
ceyngo
Grundsätzlich gilt - auch im einzelhandel: bargeld lacht

Also ich zahl fast nie bar :) Und wenn man den Statistiken glauben darf, rund die Hälfte der Deutschen auch nicht mehr.

Und bei Karten sollte man nie vergessen, es gibt heute bereits Prepaid-Visakarten usw. für 14jährige. Der Trend geht ferner zu PIN-basierten Systemen, und da darf ein Verkäufer auch ohne Nachprüfung davon ausgehen, dass jemand, der die PIN kennt, auch der rechtmässige Eigentümer ist -> gerade bei Karten ist man bei Jugendlichen eher auf der sicheren Seite, sofern mit PIN autentifiziert.

Wie alt bist du ??? Schon mal Nachrichten gelesen und gehört ??? So falsche kartenschlitze an Automaten, Kameras über der pinpad, sogar mal im Supermarkt zugeschlagen und Hunderten Menschen die Daten geklaut ? Die ganzen Terminal Betreiber stehen doch bei Datenschützer unter den Top 10 ten weil wirklich niemand weiß was mit den Daten passiert.
Ohne negativ zu meinen aber jetzt müsste doch was klingeln bei dir in Bezug auf deine Wachsende Statistik, oder?
Stell dich mal 1 Tag bei Mediamarkt im Kassenbereich auf und zähl wie viele Menschen vor allem aber auch minderjährige ne Kreditkarte zücken zum bezahlen ???
Mal abgesehen von den Tankstellen prepaidkarten (Einweg / wegwerf) muss man bspw bei der LBB, Sparkasse, deutsche bank usw. für ne Prepaid Mastercard / Visa 18j sein oder mit nem Erziehungsberechtigten zusammen bestellen!

— geändert am 13.02.2012, 05:50:31

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

Antworten
ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

13.02.2012, 05:52:27 via App

Chris SGS
Ralph hat es bereits sehr trefflich dargstellt. Unabhängig von der vorliegenden Situation sind übrigens auch Ratenzahlungen vor dem 18. Lebensjahr ausgeschlossen ;-)

Sehe ich auch so ! sachlich und Inhaltlich +1 ralph

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

Antworten
Cyberalien
  • Forum-Beiträge: 130

13.02.2012, 19:13:58 via Website

ceyngo
Wie alt bist du ??? Schon mal Nachrichten gelesen und gehört ??? So falsche kartenschlitze an Automaten, Kameras über der pinpad, sogar mal im Supermarkt zugeschlagen und Hunderten Menschen die Daten geklaut ? Die ganzen Terminal Betreiber stehen doch bei Datenschützer unter den Top 10 ten weil wirklich niemand weiß was mit den Daten passiert.
Ohne negativ zu meinen aber jetzt müsste doch was klingeln bei dir in Bezug auf deine Wachsende Statistik, oder?
Stell dich mal 1 Tag bei Mediamarkt im Kassenbereich auf und zähl wie viele Menschen vor allem aber auch minderjährige ne Kreditkarte zücken zum bezahlen ???
Mal abgesehen von den Tankstellen prepaidkarten (Einweg / wegwerf) muss man bspw bei der LBB, Sparkasse, deutsche bank usw. für ne Prepaid Mastercard / Visa 18j sein oder mit nem Erziehungsberechtigten zusammen bestellen!

Erstens ging es um Deine Aussage "Bargeld lacht", nicht wie sicher oder unsicher Kartenzahlungen sind. Deine Behauptung ist schlichtweg falsch und entspricht nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, sondern spiegelt eher die Realität vor 20 Jahren wieder. Insofern bist Du einfach nicht auf der Höhe der Zeit.

Ob Du das jetzt persönlich gut oder schlecht findest steht auf einem anderen Blatt. Nachdem ich vermutlich etwas älter als Du bin und somit auch lange genug Karten einsetze, um diese Frage auch empirisch und nicht nur durch Schlagzeilen untermauert beurteilen zu können, darf ich Dir aus der Praxis heraus versichern: Kartenzahlungen sind i.d.R. bei Einhaltung gewisser Sorgfaltspflichten nicht unsicherer als wenn ich einen Haufen Bargeld mit mir herumschleppe, welches gestohlen, verloren oder falsch zurückgewechselt werden kann, also ebenfalls nicht risikolos einsetzbar ist. Im Gegenteil, bei einen Einbruch in einem Baumarkt und Manipulation des POS-Terminals trage ich wenigens nicht den Schaden, während mein Bargeld bei Einbruch und Diebstahl der Geldbörse verloren wäre.

Und Prepaidkarten werden schon seit Jahren auch an Kinder und Jugendliche (unter Einverständnis ihrer Eltern) herausgegeben. Einen dieser Emittenten, nämlich die LBB, hast Du bereits genannt (die mit der XBox-Card dabei sogar eine Vorreiterrolle eingenommen hat).

So, jetzt aber genug mit Offtopic, das hat eigentlich alles nichts mehr mit dem Thema zu tun. Über Sinn und Unsinn von Kartenzahlungen können wir gerne einen neuen eröffnen, wenn Du hier Gesprächsbedarf hast. Dann aber bitte auch ein bischen mehr auf Sprachstil und Interpunktion achten, so macht das Lesen Deiner Texte nämlich wenig Spass.

— geändert am 13.02.2012, 19:19:16

Antworten
ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

13.02.2012, 19:25:33 via App

Cyberalien
ceyngo
Wie alt bist du ??? Schon mal Nachrichten gelesen und gehört ??? So falsche kartenschlitze an Automaten, Kameras über der pinpad, sogar mal im Supermarkt zugeschlagen und Hunderten Menschen die Daten geklaut ? Die ganzen Terminal Betreiber stehen doch bei Datenschützer unter den Top 10 ten weil wirklich niemand weiß was mit den Daten passiert.
Ohne negativ zu meinen aber jetzt müsste doch was klingeln bei dir in Bezug auf deine Wachsende Statistik, oder?
Stell dich mal 1 Tag bei Mediamarkt im Kassenbereich auf und zähl wie viele Menschen vor allem aber auch minderjährige ne Kreditkarte zücken zum bezahlen ???
Mal abgesehen von den Tankstellen prepaidkarten (Einweg / wegwerf) muss man bspw bei der LBB, Sparkasse, deutsche bank usw. für ne Prepaid Mastercard / Visa 18j sein oder mit nem Erziehungsberechtigten zusammen bestellen!

Erstens ging es um Deine Aussage "Bargeld lacht", nicht wie sicher oder unsicher Kartenzahlungen sind. Deine Behauptung ist schlichtweg falsch und entspricht nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, sondern spiegelt eher die Realität vor 20 Jahren wieder. Insofern bist Du einfach nicht auf der Höhe der Zeit.

Ob Du das jetzt persönlich gut oder schlecht findest steht auf einem anderen Blatt. Nachdem ich vermutlich etwas älter als Du bin und somit auch lange genug Karten einsetze, um diese Frage auch empirisch und nicht nur durch Schlagzeilen untermauert beurteilen zu können, darf ich Dir aus der Praxis heraus versichern: Kartenzahlungen sind i.d.R. bei Einhaltung gewisser Sorgfaltspflichten nicht unsicherer als wenn ich einen Haufen Bargeld mit mir herumschleppe, welches gestohlen, verloren oder falsch zurückgewechselt werden kann, also ebenfalls nicht risikolos einsetzbar ist. Im Gegenteil, bei einen Einbruch in einem Baumarkt und Manipulation des POS-Terminals trage ich wenigens nicht den Schaden, während mein Bargeld bei Einbruch und Diebstahl der Geldbörse verloren wäre.

Und Prepaidkarten werden schon seit Jahren auch an Kinder und Jugendliche (unter Einverständnis ihrer Eltern) herausgegeben. Einen dieser Emittenten, nämlich die LBB, hast Du bereits genannt (die mit der XBox-Card dabei sogar eine Vorreiterrolle eingenommen hat).

So, jetzt aber genug mit Offtopic, das hat eigentlich alles nichts mehr mit dem Thema zu tun. Über Sinn und Unsinn von Kartenzahlungen können wir gerne einen neuen eröffnen, wenn Du hier Gesprächsbedarf hast. Dann aber bitte auch ein bischen mehr auf Sprachstil und Interpunktion achten, so macht das Lesen Deiner Texte nämlich wenig Spass.

No Fear, bin glückliche 30 arbeite u.a im Einzelhandel und kenn mich ganz gut aus :)
Einigen wir uns darauf das es da woher du kommst alles so ist wie du es gerne hättest und hier (da woher ich her komm) alles net so ist wie bei dir ! Schwamm drüber und alles is gut !

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

Antworten
Cyberalien
  • Forum-Beiträge: 130

13.02.2012, 19:50:20 via Website

ceyngo
No Fear, bin glückliche 30 arbeite u.a im Einzelhandel und kenn mich ganz gut aus :)
Einigen wir uns darauf das es da woher du kommst alles so ist wie du es gerne hättest und hier (da woher ich her komm) alles net so ist wie bei dir ! Schwamm drüber und alles is gut !

Wie wir es persönlich gerne hätten ist sowieso ein ganz anderes Thema. Aber ich kann mir schwer vorstellen dass z.B. der Mediamarkt Frankfurt ein komplett anderes Zahlungsverhalten aufweist wie der Rest der Republik? ;)

Aber Schwamm darüber. Interessant wäre es zu erfahren wie diese spannende juristische Frage nun real ausgegangen ist oder ob wir jetzt Sepp total verwirrt haben? :wacko:

Antworten
ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

13.02.2012, 19:54:12 via App

Ralph liegt vollkommen richtig auf Seite 2 (zumindest bei der app).

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

Antworten
tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

13.02.2012, 19:55:31 via Website

Sepp Maier
danke für Hilfe also kann ich in sagen. in es geht

....

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

Antworten
Janni S.
  • Forum-Beiträge: 61

14.02.2012, 21:57:11 via App

bei mir wurden einmal die Eltern angerufen, dann war alles.ok :)

Antworten
Klaas M.
  • Forum-Beiträge: 70

16.02.2012, 09:54:35 via Website

Ich hatte mir Anno 1990 mein Taschengeld (5 Mark im Monat + Treppenhauswischen und Flur saugen) gespart um mir einen von diesen "Gameboys" zu kaufen...
Was für ein Wahnisinnsgerät.

Naja wie dem auch sei, meine Eltern hatten es mir verboten (Pädagogen), so bin ich also zu Karstadt gegangen und wollte das Objekt der Begierde, Bar und sofort kaufen...

Was soll ich sagen, ich hab bis heute keinen Gameboy. ICh weiß nicht ob sich an der Mentalität der Verkäufer so Viel geändert hat, aber wenn ein Knirps sich mit 500€ vor mich stellen würde und ein S2 verlangen würde, dann würde ich gerne mal ein pädagogisches Gespräch über zuviel Taschengeld führen....

:vader:

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 10:39:10 via Website

Entscheident ist nicht Mentalität des Verkäufers, sondern der exakte Wortlaut der Rechtsnorm! § 110 BGB knüpft die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts ausdrücklich an Mittel, "die zu diesem Zwecke" oder "zur freien Verfügung" gestellt wurden.

Gruß Rüdiger

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.02.2012, 11:44:09 via App

Das nutzt aber dem Verkäufer nichts, der hinterher das ausgepackte und bespielte Zeug zurück nehmen muss, weil Mama oder Papa es zurückbringen mit dem vorwurfsvollen Hinweis, dass das Kind keine Erlaubnis für den Kauf hatte.

Ich habe so oft in meinem Ladengeschäft auch geringwertige Ware deshalb zurücknehmen dürfen.

Es ist jedesmal eine Gratwanderung...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 12:24:07 via Website

Carsten Müller
Das nutzt aber dem Verkäufer nichts ...

Der Gesetzgeber will mit der Norm auch nicht den Verkäufer, sondern den minderjährigen Käufer schützen!

Carsten Müller
... der hinterher das ausgepackte und bespielte Zeug zurück nehmen muss ...

Wenn der Verkäufer sich vor einem Vertragsabschluss Klarheit über die Geschäftsfähigkeit seines Kunden verschafft und bei Geschäften mit minderjährigen die Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter prüft, wird er kein bespieltes Zeug zurücknehmen müssen.

Carsten Müller
... geringwertige Ware ...

Entscheident ist nicht die Höhe der eingesetzten finanziellen Mittel, sondern deren Zweckbestimmung.

Carsten Müller
Es ist jedesmal eine Gratwanderung

Bei normgerechtem Verhalten ganz und gar nicht.

Gruß Rüdiger

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.02.2012, 13:25:39 via Website

Hi Rüdiger,

Wenn der Verkäufer sich vor einem Vertragsabschluss Klarheit über die Geschäftsfähigkeit seines Kunden verschafft und bei Geschäften mit minderjährigen die Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter prüft, wird er kein bespieltes Zeug zurücknehmen müssen.
Naja, mehr als fragen, "Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.

Und klar: Dem Gesetz nach muss ich in der Regel nichts zurücknehmen. Aber ganz ehrlich: Ist das Deine Vorstellung von Service?

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Don M.
  • Forum-Beiträge: 2.350

16.02.2012, 13:39:05 via Website

Ich kann da ein Beispiel erzählen:
Vor ca. 2 Jahren(da war ich 14)
Da hatte ich 500€ von der Konfirmation übrig um mir einen Laptop zu kaufen.
Ich bin also allein da hin und hab mir ein Modell ausgesucht, ein Verkäufer, der da rum lief,
meinte, dass ich das alleine nicht kaufen kann, da es mit sicherheit außerhalb meines Taschengeldrahmens liegt.
Also musste ich nochmal mit meinem Bruder hin, der das ding dann gekauft hat.
Jedenfalls kann ich heute (mit 15 3/4) Waren bis ca 150€ kaufen, da drüber kommt dann die Taschengeldpredigt.
Ich würd deinem Freund(..Gibts den Wirklich?:D) empfehlen, dass er mit seinen Eltern redet, sie werden es ihm wohl gestatten, wenn er das geld hat, (würd ich aber als elternteil nicht, mal im ernst heute haben 1. Klässler ein Apfelphone oder ein Ingwerbrotphone)
Naja Viel glück:)
LG Max

Drei Kreuze für Deutschland

Antworten
Don M.
  • Forum-Beiträge: 2.350

16.02.2012, 13:41:08 via Website

Carsten Müller

"Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.
Carsten
Das stimmt so nicht, er muss eine Schriftliche Einverständniserklärung fordern, um das zu überprüfen.

Drei Kreuze für Deutschland

Antworten
©h®is
  • Forum-Beiträge: 24.262

16.02.2012, 14:14:03 via App

Max T.
Carsten Müller

"Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.
Carsten
Das stimmt so nicht, er muss eine Schriftliche Einverständniserklärung fordern, um das zu überprüfen.

hast du das je mal irgendwo erlebt?

StayDirty ツ


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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.02.2012, 14:58:50 via Website

Hi,

Max T.
Carsten Müller

"Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.
Carsten
Das stimmt so nicht, er muss eine Schriftliche Einverständniserklärung fordern, um das zu überprüfen.
Genau!

Macht auch Sinn, schließlich reden wir beim 5-Euro-Spielzeugauto von einem lukrativen Geschäft mit locker 20-30 Prozent Gewinnspanne. Da darf man minimale Formalitäten nicht scheuen.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Chris SGS
  • Forum-Beiträge: 95

16.02.2012, 15:03:37 via Website

Max T.
Carsten Müller

"Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.
Carsten
Das stimmt so nicht, er muss eine Schriftliche Einverständniserklärung fordern, um das zu überprüfen.

Blödsinn! Bei 5 Euro Beträgen passt das schon. Lies doch mal, was dazu im BGB steht oder was zuvor schon hier im Thread besprochen wurde.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 15:35:24 via Website

Hallo Carsten,

Carsten Müller

Naja, mehr als fragen, "Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.

Um Rechtssicherheit herzustellen zu können wäre diese Frage selbstverständlich nicht dem Minderjährigen selbst, sondern einem (oder gar mehreren) gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen. Ob dieser Aufwand im Verhältnis zu einem 5€ Artikel steht, muss vom Verkäufer selbst und unter Berücksichtigung der Folgen einer fehlenden Einwilligung/verweigerten Genehmigung beurteilt werden. Der Sinn der Norm erschließt sich dann, wenn sie nicht mehr auf den Kauf eines Spielzeugs, sondern eines Smartphones, Computers, Autos, oder Eigenheims durch einen Minderjährigen Anwendung finden soll.

Carsten Müller

Und klar: Dem Gesetz nach muss ich in der Regel nichts zurücknehmen. Aber ganz ehrlich: Ist das Deine Vorstellung von Service?

Nicht, wenn dem Rechtsgeschäft zugestimmt, oder es nachträglich genehmigt wurde (die Beweislast trägt der Verkäufer). Sonst sehr wohl. Gleichwohl entsteht in derartigen Fällen allerdings ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die gesetzlichen Vertreter, wenn die Kaufsache zwischenzeitlich (durch Nutzung, Zeitablauf, ...) an Wert verloren haben sollte.
Serviceleistungen, im Sinne einer kulanten Vertragsrückabwicklung ohne rechtliche Verpflichtung, bleiben dem Verkäufer freilich unbenommen.

Gruß Rüdiger

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 15:42:02 via Website

Max T.
Carsten Müller

"Haben Deine Eltern erlaubt, dass Du Dein Taschengeld in dieses 5-Euro-Spielzeugauto investieren darfst?", kann man als Verkäufer kaum machen.
Carsten
Das stimmt so nicht, er muss eine Schriftliche Einverständniserklärung fordern, um das zu überprüfen.

Nein, Einwilligung und Genehmigung können grundsätzlich, wie der Vertrag selbst, formfrei erfolgen. Aus Gewissheitsgründen ist allerdings die Schriftform ratsam und wird (außerhalb von 5€ Artikeln) i.d.R. vom Verkäufer gefordert.

Gruß Rüdiger

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.02.2012, 15:46:06 via Website

Hi Rüdiger,

Du wirst mir doch zustimmen, dass die Gesetzeslage das eine, die Realität aber das andere ist.

Mit meinem Beitrag wollte ich jeden Verkäufer in seinem eigenen Interesse und aus meiner eigenen Erfahrung heraus davor warnen, Waren, die einen geringfügigen Wert übersteigen, an Kinder zu verkaufen.

Und diskutiere bitte mal mit Eltern, die *Dir* als Verkäufer schon den Vorwurf machen, Du hättest ja gar nicht die Ware an das Kind verkaufen dürfen, über Wertminderung oder ähnliche Dinge. Das ist beim 5-Euro-Spielzeugauto einfach lächerlich. Ich nehme das Auto zurück, entsorge es ggf, und gebe den Eltern ihr Geld wieder und verbuche das ganze unter der Ablage "der alltägliche Wahnsinn im Einzelhandel, Abteilung Kulanz-Exzesse".

Und Waren, die signifikant höher liegen als 5 Euro, würde ich generell nicht mehr an Kinder verkaufen, deren Eltern ich nicht kenne. Da wird es dann mit dem potentiellen Verlust nämlich allmählich schmerzlich.

Aber als Händler bin ich eh reichlich schmerzbefreit. Ich darf mich ja auch täglich mit versehentlich bestellten, aber dann doch sicherhaltshalber lieber mal zwei Wochen lang ausgiebig die Ware benutzten Versand-Widerrufs-Käufen beschäftigen. :-)

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 15:53:53 via Website

Chris SGS

Blödsinn! Bei 5 Euro Beträgen passt das schon. Lies doch mal, was dazu im BGB steht oder was zuvor schon hier im Thread besprochen wurde.

Kein Blödsinn! § 110 BGB hebt die Unwirksamkeit nur bei finanziellen Mittel auf, "die zu diesem Zwecke" oder "zur freien Verfügung" gestellt wurden. Ansonsten bleibt die Wirksamkeit des Rechsgeschäfts weiter von Einwilligung bzw. nachträglicher Genehmigung abhängig. Unabhängig vom Betrag!

Gruß Rüdiger

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Don M.
  • Forum-Beiträge: 2.350

16.02.2012, 16:01:05 via Website

Rüdiger,
Ich meinte auch mehr "sollte" als "muss"^^
Ich möchte mir ein Transformer Prime kaufen und werde, sobald ich das Geld beisammen habe, meinen Eltern sagen, dass sie mir ne Einverständniserklärung mitgeben sollen;)
Auch wenn ich dann schon 16 bin, greift das Gesetz bis 18, (neulich erst nachgelesen um zu gucken ob das ohne Eltern geht, weil ich nich unbedingt mit meinen Eltern in Saturn latschen möchte um mir eine Ware im Wert von 600€ zu kaufen, das kommt dann so "verwöhnter Bengel"-like)

Drei Kreuze für Deutschland

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 16:18:33 via Website

Hallo Carsten,

wir sind doch vollkommen einer Meinung!

Gerade weil § 110 BGB für den Verkäufer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bietet, die sich (i.d.R nicht mit vertretbarem Aufwand) nur schwer beseitigen lässt, habe ich so deutlich auf die Rechte der gesetzlichen Vertreter und Pflichten der Verkäufer hingewiesen. Das ist bitte nicht als Wertung für oder wider diese Norm zu verstehen, mir ging es ebenfalls nur darum aufzuzeigen, dass der "Taschengeldparagraph" in keinem Fall als "Freibrief" für Geschäfte mit Minderjährigen verstanden werden darf.

Wenn bei dir der Eindruck entstanden ist, dass ich Kritik an deinen Äußerungen (oder gar deiner beruflichen Praxis) üben wollte, entschuldige ich mich ausdrücklich in aller Form bei dir, das war nie von mir beabsichtigt.

Gruß Rüdiger

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 172

16.02.2012, 16:25:04 via Website

Max T.
.. Ich möchte mir ein Transformer Prime kaufen ...

Hallo Max,

wenn du so wie beschrieben vorgehst, werden deine Eltern und der Verkäufer glücklich und zufrieden sein und du kannst dein Gerät in vollen Zügen genießen!
Ich wünsche dir viel Spaß damit, das Prime ist einfach klasse!

Gruß Rüdiger

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Don M.
  • Forum-Beiträge: 2.350

16.02.2012, 16:34:59 via Website

Danke Rüdiger, aber das dauert noch gut und gerne 5 Monate, trotz 70 Euro sparen jeden monat und 200€ zum Geburtstag:D
Vielleicht kaufe ich mir auch ein iPad, dann ein iPhone, kauft euch alle Apfelsachen!(Joke^^)
OT End: Man sollte vielleicht, gerade in der heutigen Zeit, wo kleine sachen immer teurer werden, und immer kleinere Kinder schon Smartphones und Tablets kriegen, das besagte gesetz überarbeiten und eine endgültige Klarheit für Kinder, Eltern und Verkäufer schaffen;)

Drei Kreuze für Deutschland

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Jan S.
  • Forum-Beiträge: 670

16.02.2012, 17:18:37 via Website

Moin,

Wenn ich das hier so lese, scheine ich als Minderjähriger(schrecklicher Ausdruck!) im Gegensatz zu Erwachsenen kein Recht auf Erfüllung eines Kaufvertrages zu haben, der ja bereits geschlossen ist, wenn ich mit der Ware zur Kasse gehe... Ganz abgesehen davon, dass eigentlich die Reife einer Person und nicht ihr Alter über ihre Mündigkeit entscheiden sollte, ist das doch erstmal rechtlich falsch, oder? (Geschlossene Verträge müssen erfüllt werden.)
Ich persönlich bin noch nicht in so eine Situation gekommen, da ich meine Waren mit der freundlichen stillschweigenden Übereinkunft meiner Eltern über meine von meinen Eltern ratifizierte Prepaidkreditkarte bei Amazon oder, wo auch immer sonst bestelle. Eigentlich widerspricht ja auch das schon den AGB von Amazon, da ich in meinem Namen bestelle und gleichzeitig erst 15 bin....

Wenn ich jetzt jedoch zum Media-Markt gehen würde, und dort, weil es dort meinetwegen billiger ist und ich es sofort haben will, mein nächstes Smartphone kaufen wollen würde und der Verkäufer mein eigenes teils erarbeitetes und teils als Taschengeld bekommenes Geld nicht annehmen wollen würde und eine Einverständniserklärung meiner Eltern verlangen würde, dass ich ein billiges 500€ Smartphone von meinem Geld kaufen darf, dann würde ich ihm glaube ich äußerst freundlich erläutern, dass Unfreundlichkeit immer einen Grund hat und den Laden verlassen...

Allerdings würde ich damit den Falschen beschuldigen. Es ist doch nicht okay, dass Verkäufer, wenn sie mir etwas Teures ohne Bestätigung verkaufen, dass Risiko eingehen, es am nächsten Tag ausgepackt und nur noch schwer verkäuflich wieder zurückzubekommen. Außerdem sollte man zumindest 12Jährigen eine derartige Vernunft unterstellen können, als das sie selber dazu in der Lage sind zu entscheiden, was sie mit ihrem Geld machen.

Hier liegt, glaube ich aber das Problem bei den Erziehungsberechtigten, die annehmen, für ihr Kind entscheiden zu müssen oder es zumindest vor falschen Entscheidungen zu bewahren. Das stimmt ja auch, aber mit zunehmenden Alter erscheint es einfach nur noch albern, was da alles bestimmt und entschieden wird und zudem auch aus erzieherischen Gründen unvernünftig.

Vielleicht habe ich aufgrund meines Alters da ja auch eine leicht verzehrte Wahrnehmung und sehe das zu extrem aber wirklich ausgereift ist dieses System und seine Umsetzung ja nun wirklich nicht...

lg Jan

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.02.2012, 18:03:30 via Website

Hallo Rüdiger,

Wenn bei dir der Eindruck entstanden ist, dass ich Kritik an deinen Äußerungen (oder gar deiner beruflichen Praxis) üben wollte, entschuldige ich mich ausdrücklich in aller Form bei dir, das war nie von mir beabsichtigt.
Nein, keine Sorge.... so habe ich das nicht aufgefasst... -_-

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.02.2012, 18:04:35 via Website

Hi Jan,

Wenn ich das hier so lese, scheine ich als Minderjähriger(schrecklicher Ausdruck!) im Gegensatz zu Erwachsenen kein Recht auf Erfüllung eines Kaufvertrages zu haben, der ja bereits geschlossen ist, wenn ich mit der Ware zur Kasse gehe...
Mit dem Gang zur Kasse ist mitnichten ein Kaufvertrag geschlossen.

Hier liegt, glaube ich aber das Problem bei den Erziehungsberechtigten, die annehmen, für ihr Kind entscheiden zu müssen oder es zumindest vor falschen Entscheidungen zu bewahren. Das stimmt ja auch, aber mit zunehmenden Alter erscheint es einfach nur noch albern, was da alles bestimmt und entschieden wird und zudem auch aus erzieherischen Gründen unvernünftig.
Da stimme ich Dir völlig zu.

Wenn ich nicht will, dass sich mein Kind irgendetwas kauft, dann sorge ich dafür, dass es das nicht tut. Und ich persönlich würde nicht einmal im Traum darauf kommen, dem Händler die A-Karte zuzuschieben, weil ich nicht verknusen kann, dass sich mein Sohn von seinem Taschengeld ein 5-Euro-Spielzeug gekauft hat.

Du hast recht, die Eltern sind in diesen Fällen das Problem.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 16.02.2012, 18:06:47

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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