BGH legt Prüfregeln für Blog-Anbieter vor

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tom_cat
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25.10.2011, 11:51:25 via Website

Das klingt doch vernünftig und ist auch, für alle Beteiligten, nachvollziehbar:

Der Bundesgerichtshof hat Regeln vorgelegt, mit denen beleidigende Inhalte in Internet-Blogs überprüft werden müssen. Demnach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden.

Sie müssen jedoch auf Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Demnach müssen sich die für den Blog verantwortlichen Personen innerhalb einer angemessenen Frist zu der Beanstandung erklären. Bleibt diese Stellungnahme aus, sollen die Inhalte gelöscht werden. Die Inhalte müssen ebenfalls gelöscht werden, falls die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt wurden und die entsprechenden Behauptungen von den Blog-Betreibern nicht belegt werden können.

Den Rest dann hier.

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

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