Sony Ericsson Xperia Play - ISO von ps1 spielen - rechtliche Grundlage

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Torsten H.
  • Forum-Beiträge: 1.077

18.09.2011, 19:32:49 via App

Wie sieht eigentlich die rechtliche Grundlage aus wenn ich mir von einem meiner ps1 spiele eine ISO mache um die mit meinem xplay zu spielen?
Google brachte nur unterschiedliche Meinungen zutage

— geändert am 04.04.2019, 21:20:09 durch Moderator

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Pure★Aqua ツ
  • Forum-Beiträge: 3.448

18.09.2011, 20:25:02 via App

Also soweit ich weiss ist die Verbreitung und Downloads illegal. Wenn du die Spiele selbst besitzt wohl micht aaaber das weiss ich nicht genau.

HardBasses'n'SmilingFaces :D

Sony Xperia Play
Sony Z1 RiP
Sony Z5 RiP
Samsung Galaxy S10

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Marco K.
  • Forum-Beiträge: 64

19.09.2011, 07:25:48 via App

Moin :)
Also,
Wenn du dir Images (ISOs) von deinen eigenen Spielen erstellst um diese z.B. auf dem Play zu spielen ist das natuerlich legal.
Solltest du dir Spiele irgendwo runterladen ist das illegal, auch selbst dann wenn du das Original besitzt(Eben weil es ja keine Kopie DEINES Games ist).

Hoffe ich konnte dir helfen :)

Lg Marco

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.732

19.09.2011, 07:27:03 via App

Wer fragt denn nach?

iPhone 5s iPad Mini

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San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

19.09.2011, 09:50:59 via Website

Ich besitze die selbst, bzw mein Bruder.

In dem Fall wäre es natürlich illegal, weil er die Nutzungsrechte erworben hat und nicht du.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

19.09.2011, 10:23:10 via App

Privatkopien sind aber im engen Kreis noch erlaubt.

Kopieren darf man eh nur wenn man den Schutz nicht aushebelt und da scheiterts. Aber: wo kein Kläger da kein Richter ;)

Luigi

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San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

19.09.2011, 12:40:52 via Website

Privatkopien sind aber im engen Kreis noch erlaubt.

Quelle?
Das würde bedeuten, das ich für alle 10 Rechner in der Familie nur eine Windows-Lizenz anschaffen müsste, nur ein Office und nur ein Photoshop?

Ich schätze, was du gelesen hast bezog sich auf Musik/Filme und nicht auf Software.

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Kamal Nicholas
  • Forum-Beiträge: 187

19.09.2011, 12:43:36 via Website

Das wäre mir aber auch neu. Eine sehr "offene" Auslegung davon, was Raubkopien sind. Vor allem klingt das nach absolut vager Definitionssache. Was, wenn mein "enger" Kreis 20 Personen sind? Und ürfen die das dan auch weiter mit ihren "engen Kreisen" teilen?

Woher soll ich wissen, was ich meine, bevor ich höre, was ich sage?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

19.09.2011, 12:52:49 via App

Bin grad in der Arbeit, kann daher nicht suchen. Wie auch immer haben wir früher (kann sein dass sich das geändert hat) so Spiele kopiert. Kann wie gesagt sein dass das Recht auf die Privatkopie geändert wurde.

Es geht um die reine Kopie, nicht das Nutzen. Ich darf mein Spiel 10 mal kopieren aber nur einmal installieren.

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Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

19.09.2011, 16:38:12 via Website

Oh, da mische ich mich doch mal ein:

Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die "Privatkopie" aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.

Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird.
Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden; damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen.[2] Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weitergegeben werden.

Eine berufliche Nutzung der so hergestellten Kopie ist unzulässig. Hierfür stellt das Urheberrechtsgesetz jedoch weitere Schranken zur Verfügung, die Kopien für den eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freistellen.[3]
Quelle Wikipedia

Allerdings muss klar sein, dass der Träger, von welchem die Kopie erstellt wird in eigenem Eigentum (nicht nur Besitz) sein muss.

Wer gaubt, dass Wikipedia unrecht hat: Anwalt-im-Netz schreibt ähnliches

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San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

20.09.2011, 01:22:13 via Website

Die im vorliegenden Kontext relevante Aussage deiner 2. Quelle:
Software

Kopien von Software, also Computerprogrammen, fallen nicht unter die Ausnahmeregelung der Privatkopie. Sie sind allein als Sicherungskopie zulässig, siehe §69c und §69d UrhG.

...womit wir wieder bei
Ich schätze, was du gelesen hast bezog sich auf Musik/Filme und nicht auf Software.
sind ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.732

25.09.2012, 00:12:49 via App

Torsten H.
Bitte schließen

Lass doch offen, ist ja so schön hier.

iPhone 5s iPad Mini

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