Music Explorer Free-App legal???

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Thomas Bischoff
  • Forum-Beiträge: 16

13.09.2011, 19:51:30 via Website

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und konnte leider durch die Suchfunktion keine wirkliche Hilfe finden.
Ich habe, als ich mein Galaxy bekam die App Music Explorer Free geladen und bin schwer begeistert davon.
Da man damit (fast) jedes Lied in MP3-Qualität downloaden kann und die App seit längerem nicht mehr im Store verfügbar ist, stellt sich mir die Frage wie legal das eigentlich ist...
Hat jemand von Euch mit der App Erfahrung oder Infos, von welchen Quellen die Downloads stammen (Tauschbörsen?) oder rechtliche Erfahrungen damit?
Ich möchte narürlich keinen Ärger bekommen wenn ich die App benutze.

Gruß Tom

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Angelika M.
  • Forum-Beiträge: 3.672

13.09.2011, 19:56:54 via App

Diese Apps bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
Das Herunterladen von Musik halte ich persönlich für illegal.
Diese Apps verschwinden nicht umsonst immer wieder aus dem Market.
Die Gefahr, sich damit massiven Ärger zu machen, besteht sicher.

Mfg.

Galaxy Note 8000 ,Lenovo A1 ,Acer iconia a200 ,Samsung I7500 Galaxy S1 ,S2, S3, Note3 ,Archos 70IT,Archos 80G9,Man muss nicht alles wissen ,man muss nur wissen , wo es steht ! ;-)

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Thomas Bischoff
  • Forum-Beiträge: 16

13.09.2011, 20:03:58 via Website

Hmm, ja das war auch mein Gedanke.
Die Tatsache, daß der Android-Market diese App angeboten hat und ich sie ganz offiziell darüber geladen habe gibt mir da wohl auch weniger eine Sicherheit rechtlich ok zu handeln, oder?

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Pure★Aqua ツ
  • Forum-Beiträge: 3.448

13.09.2011, 20:09:06 via App

Nun es gibt ja einige solcher Apps grundsätzlich kann man aber sagen überall wo KOSTENLOS top mp3 angeboten werden illegal sind.

HardBasses'n'SmilingFaces :D

Sony Xperia Play
Sony Z1 RiP
Sony Z5 RiP
Samsung Galaxy S10

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ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

13.09.2011, 20:11:48 via App

Die app zu besitzen ist keine straftat; auch sie anzubieten nicht! Lediglich das herunterladen von lizensierten inhalten stellt eine straftat dar! Die wahrscheinlichkeit das man "erwischt" wird ist recht ausgewogen, der umstand das man die app in einer "vertrauenswürdigen" umgebung bekommt - also im market - und somit legal sein könnte ist eine ermessens sache des richters im ernstfall, vor einer zivilklage von plattenfirmen schützt es dann allerdings nicht.

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

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Thomas Bischoff
  • Forum-Beiträge: 16

13.09.2011, 20:19:13 via Website

Bei dieser App sind auch viele qualitativ minderwertige Musik-Dateien im Angebot, leider weiß man vorher nie was man bekommt.
Auch sind zum beispiel bei der Suche nach "Hello" viele Ergebnisse in kyrillischen Zeichen aufgeführt, in grieschich oder russisch.
Ich habe jetzt mal den Entwickler angeschrieben um Infos zu bekommen.
Sollte es fraglich sein, muss ich wohl die Anwendung löschen...

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Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

13.09.2011, 20:26:50 via App

Der Download von Dateien aus offensichtlich illegalen Quellen ist in Deutschland straffbar.
In einigen Ländern (zB der Schweiz :D) ist nur der Upload straffbar.
Wenn die App aus dem Market entfernt wurde, muss man als Nutzer wohl davon ausgehen, dass die Quelle nicht legal ist. Wird die App auf einer Webpage vertrieben und nie im Market, frage ich mich, woran man als Laie die Legalität des Angebots erkennen kann. Reicht es wohl aus, wenn man sich diese vom Anbieter bestätigen lässt?

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Thomas Bischoff
  • Forum-Beiträge: 16

13.09.2011, 20:31:30 via Website

Ja ich weiß, eine Garantie habe ich dadurch natürlich auch nicht, wenn mir der Entwickler schreibt alles wäre hübsch und unbedenklich.
Ich kann nur leider schlecht den AndroidStore anschreiben warum die App vom Markt gekommen worden ist.
Ich bin echt in der Zwickmühle und komme wohl um einen Verzicht nicht herum.
Du hast es da anscheinend einfacher, du kommst ja aus der Schweiz :)

— geändert am 13.09.2011, 20:32:51

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tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

13.09.2011, 20:43:10 via Website

Schau mal hier, vll. ist da was dabei. Da wurden verschiedene Flats vorgeschlagen.....

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

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Thomas Bischoff
  • Forum-Beiträge: 16

13.09.2011, 21:42:14 via Website

Ja Musikflats kenn ich, ich lade nicht regelmässig Musik und suche meistens originelle Mixe von Songs, diese konnte ich bisher nur damit finden.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 54

14.09.2011, 06:29:53 via App

Egal was der Autor dir antwortet, du lädst etwas runter was dir nicht gehört und für was du nicht bezahlt hast == illegal. Wie wahrscheinlich es ist, dass du erwischt wirst musst du selbst einschätzen. Die Chancen dafür haben sich durch das starten dieses threads aber sicher nicht verschlechtert ;-)

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Patrick Körner
  • Forum-Beiträge: 753

14.09.2011, 14:52:06 via App

Komm, du kannst mir nicht erzählen das du der Meinung bist, solche Programme wären auch nur im entferntesten legal. Gehirn einschalten und nachdenken, jegliche Angebote dieser Art können nicht legal sein. Wenn es Musiker gibt, die ihre Songs so unter das Volk bringen, kann es schon legal sein, aber nicht wenn man jedes Lied runterladen kann. Und das hat übrigens nichts damit zu tun, das es kostenlos ist, auch wenn man bezahlt (Usenet, um mal ein Beispiel zu nennen) ist es noch lange nicht legal.
Tut mir leid, aber earum muss man immer alles umsonst wollen (das ist Diebstahl), bezahlt auch dafür (kaufen) wenn euch etwas gefällt (es sei denn, der Urheber erlaubt es). Und ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich kriege jedesmal nen Hals, wenn ich sowas hier lese...

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david P.
  • Forum-Beiträge: 5

28.09.2011, 17:22:11 via Website

Hallo zusammen
Da ich den Entwickler kenne, kann ich euch evtl weiterhelfen...de der entwickler aus der schweiz ist, wo der download von musik erlaubt ist, ist die App bei uns jedenfalls legal. So viel ich weis ist dies jedoch in deutschland nicht legal wesshalb sie auch vom market entfernt wurde.
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen

Gruss

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Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

28.09.2011, 17:59:48 via App

Dennis F.
In der Schweiz ist Piraterie legal?
Nein, so kann man das nicht sagen.
In der Schweiz macht sich jedoch nur der Anbieter von urheberrechtlich geschützten Werken straffbar.
Dies ist jedoch nur für Filme und Musik so. Bei Programmen gilt auf jeden Fall der Lizenzvertrag.

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Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

28.09.2011, 18:12:56 via App

Immerhin bezahlen wir eine nicht zu knappe Abgabe auf alle Arten von Datenträgern.
Dafür erwarte ich schon, dass man noch irgendetwas kopieren darf.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.068

28.09.2011, 18:22:39 via Website

In Deutschland ist der Download an sich nicht illegal. Man muss jedoch eine Lizenz erwerben. Wenn man erkennen kann, dass diese Lizenz nicht erworben wird, macht man sich strafbar. Auf jeden Fall macht sich der Anbieter strafbar, wenn er keine entsprechenden Lizenzen erworben hat.

Ob Geld fließt oder nicht, ist wumpe! Wenn ich ein Portal für Musik-Downloads eröffne, alle Lizenzen brav erwerbe, kann ich Euch das kostenlos zur Verfügung stellen! Fragt sich nur, wann mein Kühlschrank leer bleibt... Denn ich werde wohl kaum die Lieznzen für umme bekommen.

Und genau deshalb sollte man sich vor solchen Apps hüten! Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wohltäter dahintersteckt, dürfte gegen null gehen. Das wiederum in Verbindung mit der öffentlichen Diskussion wird im Zweifelsfall auch für den Downloader zum Strick werden, denn mit "hab ich nicht gewußt", kan man sich schlecht rausreden.

Wie schon erwähnt wurde: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Aber sie kann den Umfang der Strafe begrenzen. Verlassen würde ich mich darauf aber auch nicht.

Und noch etwas: Ich kann kein Eigentum an einer Ware erwerben, die aus illegalen Quellen stammt. Selbst wenn ich vollkommen unschuldig bin und mir das auch geglaubt wird, muss ich die Ware herausgeben. Im Falle von Dateien heißt das meistens: Löschen und eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass man keine Versionen mehr besitzt.

Ich bin überzeugt, in der Schweiz ist das nicht viel anders.

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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david P.
  • Forum-Beiträge: 5

29.09.2011, 07:51:04 via Website

Hmm doch bei uns ist das genau so wie simon F. erklärt hat^^
Jetzt ist halt die frage welches gesetz gilt für den android market...das der schweiz jedenfalls nicht :P

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ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

29.09.2011, 09:53:36 via App

Hab mich mal mit nem freund unterhalten = ist anwalt spezialisiert auf internet und medien recht u.a hat er geholfen olaf tank die lichter auszumachen.

Rechtlich gesehen kann eine Plattenfirma jeden dafür belangen = app entwickler + user + google. Im deutschen Rechtssystem gibt es eine "grauzone" für ein laden in dem man sich ein app laden kann! Was erwartet man vom laden(market / appstore) ??? Sicherheit in bezug auf jugendschutz! Sicherheit = keine pornos etc etc etc. Also bleibt demnach untermstrich die kontrolle der inhalte übrig,oder ??? Und nun ratet mal wer dafür verantwortlich ist ??? Richtig der store / market betreiber!

Und hier kommt die grauzone ins spiel: jeder entwickler darf das was er anbieten mòchte anbieten, das kann auch vom plattform betreiber kurzzeitig verfügbar gemacht werden ohne inhalts & rechtslagen kontrolle. Sollte sich im nachhinein eine rechtsverletzung ergeben kann der plattform betreiber oder ein staatliches organ jederzeit das angebot entfernen lassen.

Ergo: Wenn man sich bspw eine gratis app gònnt die aktuelle kinofilme streamt = kann man nicht wirklich dafür belangt werden weil der Plattform betreiber dafür verantwortlich ist! Gutes beispiel sind die datenschutzbestimmung in Facebook, wenn man nichts nach einer aufforderung macht droht man mit der sperrung für Deutschland!


Soll keine anstiftung zu einer straftat sein = denn wie schon erwähnt "unwissenheit schützt nicht vor strafe" und wenn man so eine app endeckt ist man anderer seits "verpflichtet" diese zu melden - andernfalls kann man wegen "unterlassen" belangt werden.

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

29.09.2011, 10:53:21 via Website

Hallo ceyngo,

danke für den Tipp - oder besser gesagt für den Tipp, deines Freundes. :)
kommt mir ganz plausibel vor und auch nachvollziehbar.

Soll keine anstiftung zu einer straftat sein = denn wie schon erwähnt "unwissenheit schützt nicht vor strafe" und wenn man so eine app endeckt ist man anderer seits "verpflichtet" diese zu melden - andernfalls kann man wegen "unterlassen" belangt werden.

Nur über diesen Satz, kamen mir vor lachen fast die Tränen! :grin:
Wer bitte macht das, außer so ein Heini von einer Plattenfirma...
und wie bitte und wer soll feststellen, das ich es unterlassen habe die App zu melden. :wacko:

Viele Grüße Manfred

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ceyngo
  • Forum-Beiträge: 1.271

29.09.2011, 11:19:39 via App

Hi Manfred; deshalb steht das "verpflichtet" in " zeichen. Das ist das phänomen mit dem "gefundenen" geldbörse: der erste nimmt das geldscheine, der 2te die münzen und der dritte ein "heini" guckt ins leere und gibt es im fundbüro ab

Manchmal tut man das Falsche damit es richtig aussieht

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