Kostenlose Apps

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 460

06.05.2010, 23:26:01 via Website

Hallo,

darf man kostenlose Apps auf seiner website anbieten??(aus dem market??)

also wenn ich den ASTRO Filemanager habe (die .akp) darf ich die dann bei mir zum download anbieten

Grüße Alexander

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Jack-In-Da-Box
  • Forum-Beiträge: 1.569

06.05.2010, 23:39:16 via Website

ich würde lieber den entwickler kontaktieren...
in der regel sollte er nichts dagegen haben...
aber wenigstens fragen kann man ja...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.694

06.05.2010, 23:53:47 via App

Alexander Rock
Hallo,

darf man kostenlose Apps auf seiner website anbieten??(aus dem market??)

also wenn ich den ASTRO Filemanager habe (die .akp) darf ich die dann bei mir zum download anbieten


naja rechtlich wird einiges diskutiert, Fakt ist, dass die app zumindest geistiges Eigentum des entwicklers ist und er somit das recht hat nach seinem belieben zu verfahren. in den market stellen ist wohl (noch) keine Erlaubnis die app zu verbreiten sondern eher eine reine nutzungserlaubnis. willst du mehr solltest du den Entwickler um Erlaubnis fragen!

(schließlich könnte es seinem Interesse entgegenstehen, wenn weniger market downloads gelistet werden weil die app über andere quellen als den market gedownloadet wird - wobei es eher ums Prinzip geht [wenn das jeder macht...] als um die tatsächlich durch dich generierte und somit dem Entwickler als market download entgangene zahl an downloads!)

Gruß Lars

— geändert am 06.05.2010, 23:54:58

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Nico Kleinert
  • Forum-Beiträge: 431

07.05.2010, 02:15:00 via Website

Eine sinnvolle Variante (auch diese Sicherheitshalber mit dem Ersteller absprechen) wäre auch den QR-Code auf Deiner Seite anzubieten. Das spart dir Traffic auf Deiner Seite (auch wenns warscheinlich nicht so viel werden würde^^).

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne bei Ebay versteigern! Erlöse dann bitte an mich;-)

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 602

07.05.2010, 07:22:16 via App

Nico Kleinert
Eine sinnvolle Variante (auch diese Sicherheitshalber mit dem Ersteller absprechen) wäre auch den QR-Code auf Deiner Seite anzubieten. Das spart dir Traffic auf Deiner Seite (auch wenns warscheinlich nicht so viel werden würde^^).
QR-Codes die auf den Market verlinken halte ich für komplett unbedenklich.

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Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

07.05.2010, 08:20:10 via App

Vor allem hat die verlinkung den Vorteil, dass der Nutzer immer die aktuelle App bekommt. Du müsstest sonst ständig Deine Seite aktualisieren.

Gelöschter Account

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Fabien Röhlinger
  • Admin
  • Staff
  • Forum-Beiträge: 3.855

07.05.2010, 08:43:54 via Website

Also, Du darfst NICHT einfach die apk des Entwicklers nehmen - selbst wenn sie kostenlos ist. Das würde einen riesigen Ärger geben. Eine Verlinkung in den Market ist natürlich völlig unbedenklich.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 460

07.05.2010, 09:35:28 via App

das ist ja nicht schwer,da der qrcode vorliegt

Grüße Alexander

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San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

07.05.2010, 10:05:17 via Website

Also, Du darfst NICHT einfach die apk des Entwicklers nehmen - selbst wenn sie kostenlos ist. Das würde einen riesigen Ärger geben.

Glaube ich auch, weiß es aber nicht genau, was ich gerne ändern würde - kannst du eine Quelle für deine Aussage nennen?

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Tobias E.
  • Forum-Beiträge: 180

07.05.2010, 16:46:42 via Website

Quelle ist da das Urheberrechtsgesetz: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_Urheberrecht_und_verwandte_Schutzrechte

— geändert am 07.05.2010, 16:48:06

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San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

07.05.2010, 21:46:58 via Website

Quelle ist da das Urheberrechtsgesetz:

Das es wenn überhaupt, dann durch das Urheberrechtsgesetz geregelt wird, war mir schon klar :)
Hast du es auch noch etwas genauer?
Also an welcher Stelle steht etwas in der Art das der Autor durch die Veröffentlichung im Market die Verbreitung seines Werkes auf eben diesen Market beschränkt?

Ich denke dabei an die diversen Download-Portale im Internet und die Annahme(!), das nicht jedes dort gelistete Werk vom Autor persönlich dort eingestellt wurde (oder für jedes gelistete Werk eine ausdrückliche Erlaubnis des jeweiligen Autors vorliegt bzw. überhaupt versucht wurde, diese einzuholen).

Wie gesagt glaube ich ebenfalls, das der Autor der Verbrietung durch andere Quellen erst zustimmen muß, aber obiges macht mich da unsicher, darum würde ich gerne mal die exakte Stelle lesen, an der das geschrieben steht.

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Tobias E.
  • Forum-Beiträge: 180

08.05.2010, 11:49:33 via Website

[quote=and dev]

Das es wenn überhaupt, dann durch das Urheberrechtsgesetz geregelt wird, war mir schon klar :)
Hast du es auch noch etwas genauer?
Also an welcher Stelle steht etwas in der Art das der Autor durch die Veröffentlichung im Market die Verbreitung seines Werkes auf eben diesen Market beschränkt?

Ganz genau mit Paragraphenangabe kann Dir das ein Jurist erklären. Wenn Du eine App erstellst ist diese Dein geistiges Eigentum. Damit darf ausser Dir selbst prinzipiell erst mal niemand etwas machen (kopieren, veröffentlichen, oder auch nur benutzen), es sei denn Du erteilst die entsprechende Erlaubnis.

Wenn Du als Entwickler Deine App auf den Market stellst, schließt Du mit Google einen formellen Vertrag der Google die Veröffentlichung Deiner App erlaubt. Der Vertrag ist etliche Seiten lang und unterliegt einer Reihe von Bedingungen. Er ist eine Vereinbarung zwischen Dir und Google, nicht zwischen Dir und der Allgemeinheit. Du erteilst Google ein Publikationsrecht. Sonst niemandem.

Wenn ich jetzt Deine App aus dem Market herunter lade, benutze ich den Market. Das erlaubt mir Google nur wenn ich den entsprechenden Nutzungsbedingungen zustimme. In diesen steht zur Vermeidung jeglicher Zweifel nochmal eindeutig daß, bloß weil Google mir den Download Deiner App ermöglicht, damit für mich keine weiteren Rechte entstehen, außer dem Recht die App nutzen zu dürfen.

Steht hier: http://www.google.com/mobile/android/market-tos.html Abschnitt 3.8: "You agree that you will not, and will not allow any third party to, (i) copy, sell, license, distribute, [...] the Products, unless otherwise permitted".

Wäre denke ich eigentlich gar nicht nötig, da wie gesagt für Dein geistiges Eigentum gilt daß anderen damit alles verboten ist, es sei denn Du erlaubst es ausdrücklich.

Die ganzen Web-Seiten die Apps aus dem Market kopieren und publishen sind somit schlicht und einfach illegal. Jetzt ist halt die Frage wer sich da als Entwickler ernsthaft die Mühe machen möchte zu klagen.

Für meine eigenen Apps (die AndroidCan Spiele) bin ich dankbar wenn mir jemand eine Info schickt daß er die Spiele published. Dann kann ich sicher stellen daß ich neue Versionen gleich entsprechend verteile. Ansonsten freue ich mich über die zusätzlichen User die mir das bringt. Das sieht aber sicher nicht jeder so.

Womit wir wieder bei Jack's ursprünglichem Kommentar wären: wenn jemand Spiele publishen möchte, einfach den Autor fragen. Der wird sich da in der Regel eher drüber freuen.

San Blarnoi

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Matthias K.
  • Forum-Beiträge: 3

08.05.2010, 12:49:06 via Website

and dev
Quelle ist da das Urheberrechtsgesetz:

Das es wenn überhaupt, dann durch das Urheberrechtsgesetz geregelt wird, war mir schon klar :)
Hast du es auch noch etwas genauer?

Hi,

bin zwar aus Österreich, das deutsche Urheberrechtsgesetz ist allerdings in weiten Teilen gleichlautend, wie übrigens fast in allen europäischen Staate, da es auf eine zwischenstaatliche Vereinbarung (Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886) zurückgeht.

Für Deinen Anwendungsfall ist § 15 in Verbindung mit § 19a UrhG zutreffend (http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html)

Ich hoffe, das stellt das ganze klar - das Anbieten ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig.

lg
Matthias

Edit: Das Berner Übereinkommen wurde von 164 Staaten ratifiziert - ein ähnliches Urheberrecht gilt also nicht nur für Europa sondern weit darüber hinaus.

— geändert am 08.05.2010, 12:53:51

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Justus S.
  • Forum-Beiträge: 469

08.05.2010, 13:10:49 via Website

ich denke ja, aber du musst halt ne quelle angeben! frag ihn wie schon gesagt lieber nochmal!

Verdammte Sch***e, warum begreift es keiner?! ES GIBT DAS WORT EINZIGSTE/R/S NICHT!!!!!! Man kann nicht weniger als alleine sein!

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San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

08.05.2010, 17:36:53 via Website

@Matthias & Tobias: super, danke für die ausführlichen Kommentare :D

@Matthias: was ist mit §15 in Verbindng mit §17 (2)?

(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden,

Ich hab also deine App mit deiner Zustimmung bei Google herunter geladen...

so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

...und darf die dann weiterverbreiten?

Oder trifft das hier nicht zu, weil dein Werk (deine App) keine körperliche Form besitzt und daher ausschließlich §§19-22 anwendbar sind?

Antworten
Matthias K.
  • Forum-Beiträge: 3

09.05.2010, 11:03:13 via Website

and dev
Oder trifft das hier nicht zu, weil dein Werk (deine App) keine körperliche Form besitzt und daher ausschließlich §§19-22 anwendbar sind?

Du hast Dir eh schon selbst die Antwort gegeben :-)

§ 16, 17 und 18 betreffen ausschließlich die Verwertung in körperlicher Form, sind daher nicht anzuwenden

§ 19 - 22 betreffen die Verwertung in nichtkörperlicher Form (klassisches Beispiel Rundfunk und natürlich auch der AppMarket)

Antworten
San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

09.05.2010, 23:10:31 via Website

Du hast Dir eh schon selbst die Antwort gegeben :-)

Sehr schön, danke, dann weiß ich jetzt Bescheid :)

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