Android als Modem

  • Antworten:25
Homer Simpson
  • Forum-Beiträge: 104

27.04.2010, 15:45:01 via Website

Hallo zusammen,

hab mal ne frage an die technisch visierten.
Also:

Es ist ja möglich das Android Smartphone ohne zusatzkosten als Modem zu nutzen.

Genauso ist es beim iPhone möglich allerdings mit zuätzlichen Teethering Gebühren.

Wir T-Mobile eine möglichkeit haben dies auch bei Android Handys einzuführen!?


Gruß
Adam

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.192

27.04.2010, 15:47:42 via Website

Quatsch. Die sehen sowas nicht, mit unseren Mitteln. Wir leiten nämlich nur die Leitung weiter was das Telefon aufwendet ... ;)
  1. Fertigungsprodukt. - „Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.“ - Leitfaden

Antworten
Mike W.
  • Forum-Beiträge: 1.048

27.04.2010, 15:48:05 via Website

naja was sind zusatzkosten?! wenn du ohnehin ein daten volumen hast, geht das ganz simpel!

ich nutze easy tether, aber andre gehen auch gut...^^

http://db.tt/njH6Jn2 meldet euch hier an um mir zu helfen ;) kostet nichts, und bringt euch viel!! xD

Antworten
Homer Simpson
  • Forum-Beiträge: 104

28.04.2010, 08:47:45 via Website

Ja wie gesagt.
Beim iPhone hast du irgendeinen Flatratetarif mit sagen wir mal 50€ im monat. Wie immer halt die 3GB flat etc...
Aber wenn du das iPhone noch als Modem nutzen möchtest fallen zusätzlich 16,76 € an...

Ist eigenltich das Internetsharing ab 2.1 Offiziel im System integriert!?

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 09:22:15 via App

Mio Starkid
Quatsch. Die sehen sowas nicht, mit unseren Mitteln. Wir leiten nämlich nur die Leitung weiter was das Telefon aufwendet ... ;)

Hallo,
diese Aussage ist "sehr kritisch" anzusehen und gleicht einer Anstiftung zum Diebstahl!

Es sollte jedem bewußt sein das wenn er in seinem Mobilfunkvertrag einen Ausschluss der "Handy als Modem" Funktion stehen hat, und dieses trotzdem macht, mit teilweise scharfen Konsequenzen zu rechnen hat.

Nur weil "Die" es nicht mitbekommen heißt es nicht daß man es darf!

Die Aussage ist genauso wie: nur weil der Verkäufer nicht hinguckt stecke ich mir noch eine CD ein, da ich ja schon 2 offiziell gekauft habe.


Viele Grüße
Markus

— geändert am 28.04.2010, 09:23:07

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

28.04.2010, 10:32:54 via Website

Die Aussage ist genauso wie: nur weil der Verkäufer nicht hinguckt stecke ich mir noch eine CD ein, da ich ja schon 2 offiziell gekauft habe.

Sorry, aber das sehe ich nicht so.

Beim Tarif kaufe ich ein gewisses Datenvolumen, also etws abstraktes, und die Frage wäre, ob der Anbieter mir tatsächlich vorschreiben darf, wie/womit ich dieses Volumen nutze -- nur Freitags, wenn Vollmond ist? Nur mit Win95a? Nur mit rosafarbenen Notebooks? Nur zum Surfen auf www.blöd.de?

Bei der CD kaufe ich ein Stück, also etwas konkretes, was nichts mit den anderen CDs aus deinem Beispiel zu tun hat.


Das man die Anfragenden deutlich auf derartige Vertragsklauseln hinweisen sollte, darin stimme ich mit dir überein.

Wäre interessant, bzgl. obiger Vorschrift mal die Meinung eines Rechtsgelehrten zu hören :)

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 11:20:18 via App

Sorry, aber wenn man einen Vertrag abschließt hat man sich daran zu halten. Punkt, Ende.

Und wenn im Vertrag drinsteht, das die Internet-Flat nur am Freitag von 12:00 bis 14:00 Urhr genutzt werden darf dann ist das auch so.

Schließlich unterschreibt man ja den Vertrag oder ist Fernmündlich damit einverstanden. Wenn man damit nicht einverstanden ist, dann hätte man dem Vertrag nicht zustimmen dürfen.

Eigentlich ganz einfach. Und eine Beugung eines Vertrages, nur weil ich etwas anderes möchte, gibt es im Vertragswesen nicht.

Viele Grüße
Markus

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
Marko G.
  • Forum-Beiträge: 153

28.04.2010, 11:38:34 via Website

Tja... ich weiß jetzt nicht, wie es bei euren providern ist... aber bei meinem vertrag steht nirgends, dass ich mein phone nicht als modem verwenden darf... klar gibts fürs iphone die eine gebühr, wenn man es als modem verwenden will... aber da mein htc desire dem iphone nichtmal ähnlich sieht, geschweige denn auch nur irgendwas damit zu tun hat... werde ich für diesen dienst ja auch nichts zahlen... da es für mein phone so ein angebot auch nicht gibt....
sprich: htc desire - kein iphone - kann dieses iphone modem-tarif-zeug nicht verwenden - braucht es dann auch nicht - in meinem tarif steht nichts davon, dass es verboten ist - fazit: ich benutze es. ;)

Die Aussage ist genauso wie: nur weil der Verkäufer nicht hinguckt stecke ich mir noch eine CD ein, da ich ja schon 2 offiziell gekauft habe.

naja... das siehst du falsch... ich klau denen doch kein datenvolumen... verglichen mit CDs wäre dieses beispiel viel treffender:
ich kaufe eine CD und darf sie nur zuhause auf meinem Sony-CD-Player abspielen... sollte die CD jemals in mein Autoradio gelangen, werde ich verhaftet

ich finde, das beispiel trifft deine logik am ehesten...
naja... das mit dem iphone als modem ist nur ein zusatz, damit die provider mehr verdienen... mit HTC gibts kein solches abkommen, dass diese funktion providerabhängig ist... es gibt sie einfach ;)

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 12:53:33 via App

Ich lache schon...

Es hat doch nichts mit dem Handy zu tun! Der Vertrag gilt für den Tarif und Tarifoptionen!

Bei Vodafone z.B. ist es lt. Vertrag verboten das Handy als Modem zu benutzen. Wenn man es trotzdem macht ist es ein Vertragsbruch und man kann dafür haftbar gemacht werden.

Auch wenn eine Internet-Flat keine Ware ist, so ist es eine Dienstleistung. Und je nachdem was man bezahlt bekommt man die entsprechende Leistung!

Dafür braucht man nun wirklich kein Anwalt zu sein um das zu verstehen!rtrag

Wenn man mehr will dann kostet es auch mehr, das ist überall so.

Nochmals im Klartext:
Wenn etwas in einem rechtsgültigen Vertrag (beide Parteien akzeptieren den Vertrag durch stillschweigende Zustimmung der AGB oder Unterschrift) steht, dann haben sich auch diese beiden Parteien daran zu halten.

Und nun kein Kinderkram mit "ich sehe das anders"! Vertrag ist Vertrag!

Wenn es lt. Vertrag oder AGB nicht erwähnt oder ausdrücklich erlaubt wird ist es doch schön und man kann es nutzen wie man will!

Viele Grüße
Markus

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 13:08:29 via Website

Hier mal Auszüge aus den AGB`s, alles Online bei den Providern zu finden:


Vodafone (alle Superflat Internet):
Mit einem Computer, einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer dürfen Sie das Inklusiv-Volumen nicht nutzen. Für diese Nutzung zahlen Sie 0,49 Euro pro MB. Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nicht für Voice over IP und Peer to Peer und nutzen.

T-Com:
Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden.

EPlus (Base)
Die Option erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.

O2:
Hier ist es nur im "Internet Paket L" (25€ mtl.) erlaubt.

Viele Grüße
Markus

— geändert am 28.04.2010, 13:20:55

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

28.04.2010, 13:24:46 via Website

Bei O2:

...Das Internet-Pack-M gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands einschließlich VoIP-Nutzung, nicht bei Sprachdiensten, Videotelefonie und Peer-to-peer Verkehren... ...O2 behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen...

Weitere Hinweise auf eine Nutzung als Moden finde ich im moment nicht, wobei es heißt:

Flatrate mit dem Handy

beim Internet-Pack-L

Flatrate mit dem Laptop und dem Handy

— geändert am 28.04.2010, 13:27:32

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 13:27:09 via Website

Andreas V.
Bei O2:

...Das Internet-Pack-M gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands einschließlich VoIP-Nutzung, nicht bei Sprachdiensten, Videotelefonie und Peer-to-peer Verkehren... ...O2 behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen...

Weitere Hinweise auf eine Nutzung als Moden finde ich im moment nicht

Findet man leider nur wenn man die 3 Internet-Pakete miteinander vergleicht.

Viele Grüße
Markus

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

28.04.2010, 13:29:25 via Website

Ja, ja. Das Kleingedruckte hat schon seine Tücken ... und ist oft schwer zu finden

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 13:33:34 via Website

Andreas V.
Ja, ja. Das Kleingedruckte hat schon seine Tücken ... und ist oft schwer zu finden

Ja, definitiv. ;-)

Bei O2 war es wirklich schwer das herauszufinden, bei den anderen steht es immer im "Paragraphen Teil", klein aber noch zu finden.

Viele Grüße
Markus

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
Thomas K.
  • Forum-Beiträge: 1

28.04.2010, 14:10:28 via Website

Tach an alle

ich bin gerade auch in der Findungsphase im Bezug auf Beschafung eines Desire mit T-mobile Vertrag.
Ich habe dazu einige Dokumente durchsucht und bei T-Mobile Deutschland ist u.a. bei den Tarifen CombiFlat / RelaxFlat wie oben beschrieben die Nutzung nur mit dem Handy erlaubt:smug:
aber:
es wird eine Option angeboten - die heißt Modemnutzung (tethering)
Kosten 19,95 pro Monat incl 3GB Traffel oder
Modemnutzung S für 4,95 mit 200mb Datenvolumen incl.....
Laufzeit mind 6 Monate - danach sofort abwählbar

hoffe geholfen zu haben...

mfg Tom

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 14:19:56 via Website

Thomas K.
Tach an alle

ich bin gerade auch in der Findungsphase im Bezug auf Beschafung eines Desire mit T-mobile Vertrag.
Ich habe dazu einige Dokumente durchsucht und bei T-Mobile Deutschland ist u.a. bei den Tarifen CombiFlat / RelaxFlat wie oben beschrieben die Nutzung nur mit dem Handy erlaubt:smug:
aber:
es wird eine Option angeboten - die heißt Modemnutzung (tethering)
Kosten 19,95 pro Monat incl 3GB Traffel oder
Modemnutzung S für 4,95 mit 200mb Datenvolumen incl.....
Laufzeit mind 6 Monate - danach sofort abwählbar

hoffe geholfen zu haben...

mfg Tom

Hallo Thomas,
tja, die Entscheidungen die man fällen muss fallen meistens etwas schwerer aus ;-)

Erstmal herzlichen Glückwunsch für Deinen 1. Beitrag und Willkommen bei AndroidPIT!

Ein Volumen von 200MB sollte reichen wenn man wirklich nur mal unterwegs seine Emails mit dem Notenbook checken will oder die eine oder andere Intenetseite mit dem Notebook besucht.

Viele Grüße
Markus

— geändert am 28.04.2010, 14:20:30

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

28.04.2010, 20:02:18 via Website

Nochmals im Klartext:
Wenn etwas in einem rechtsgültigen Vertrag (beide Parteien akzeptieren den Vertrag durch stillschweigende Zustimmung der AGB oder Unterschrift) steht, dann haben sich auch diese beiden Parteien daran zu halten.

Und nun kein Kinderkram mit "ich sehe das anders"! Vertrag ist Vertrag!

Demnach sind Rechtsbegriffe wie (Teil-)Nichtigkeit, Unwirksamkeit und zB die Salvatorische Klausel also vollkommen überflüssig und aus reiner Langeweile erfunden worden?

Die Anmerkung bzgl. "Kinderkram" hättest du dir auch sparen können, wenn du selber keine Fakten lieferst.

Antworten
Markus J.
  • Forum-Beiträge: 228

28.04.2010, 20:49:21 via App

and dev
Nochmals im Klartext:
Wenn etwas in einem rechtsgültigen Vertrag (beide Parteien akzeptieren den Vertrag durch stillschweigende Zustimmung der AGB oder Unterschrift) steht, dann haben sich auch diese beiden Parteien daran zu halten.

Und nun kein Kinderkram mit "ich sehe das anders"! Vertrag ist Vertrag!

Demnach sind Rechtsbegriffe wie (Teil-)Nichtigkeit, Unwirksamkeit und zB die Salvatorische Klausel also vollkommen überflüssig und aus reiner Langeweile erfunden worden?

Die Anmerkung bzgl. "Kinderkram" hättest du dir auch sparen können, wenn du selber keine Fakten lieferst.

Keine Fakten! ? Lese ersteinmal richtig den Thread durch! Der einzige der recherchiert hat war ich! Wo sind denn Deine Beweise das solch eine Nutzung im Standardtarif legitim ist!?

Ich lache nochmehr *lol*

Bevor das hier jetzt ausartet... ich bin weg.

Viel Spaß mit der Rechnung und evtl. Rechtsansprüchen.

Viele Grüße
Markus

AndroidPit, wie Pitstop nur ohne Stop, und ohne Autos. Dafür mit Android! ;-)

Antworten
San Blarnoi
  • Forum-Beiträge: 2.545

28.04.2010, 23:31:43 via Website

Keine Fakten! ? Lese ersteinmal richtig den Thread durch! Der einzige der recherchiert hat war ich!

Alles was du recherchiert hast war, das diese Klausel bei mehreren Anbietern enthalten ist; das macht die Klausel aber nicht besser oder schlechter (in jeglichem Sinne) und hat damit nichts mit dem Thema zu tun, sondern zeigt bestenfalls, das die betreffenden Anbieter die gleiche Motivation haben.

Oder wären deine "recherchierten Fakten" dann von der Art "wenn das alle machen, dann wird das schon richtig sein"?


Wo sind denn Deine Beweise das solch eine Nutzung im Standardtarif legitim ist!?

Richtig lesen.

Ich habe nirgends behauptet, das dies legal ist, daher muß ic hdiesbezüglich auch nichts beweisen.

Meine Anmerkungen bezogen sich lediglich auf das platte "Vertrag ist Vertrag, wer den unterschreibt der ist an alles gebunden was darin steht", denn das ist schlicht falsch, was schon durch die Existenz der beispielhaft genannten juristischen Fälle nachgewiesen ist, denn die gäbe es alle nicht, wenn immer alles gültig wäre, was man in einem Vertrag unterschreibt.

Vielleicht verhilft dir ein Beispiel zu mehr Erkenntnis (und zu weniger emotionalen Postings): wenn du mir ein Handy verkaufst und ich dazu einen Vertrag unterschreibe, in dem u.a. steht, das ich mich spätestens nach dem 3. Telefonat mit diesem Handy von einer Brücke stürzen muß, glaubst du dann wirklich das du mich verklagen kannst, wenn ich das vierte mal mit dem Gerät telefoniere?
...und genau darum ist Vertrag eben nicht Vertrag.

Antworten
Homer Simpson
  • Forum-Beiträge: 104

29.04.2010, 08:57:52 via Website

Also vorabe danke für doe vielen Antworten...
Leider sind wir bischen vom Thema abgeschweift...


Frage: Ist das INternetshareing ab 2.1 Integriert!?`


1Vodafone (alle Superflat Internet):
2Mit einem Computer, einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer dürfen Sie das Inklusiv-Volumen nicht nutzen. Für diese Nutzung zahlen Sie 0,49 Euro pro MB. Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nicht für Voice over IP und Peer to Peer und nutzen.


Ohh ist dieses Schriftstück entzuücken...
Damit pisst sich doch Vodafone selbst ans bein...

Im ersten Satz ist es verboten. Im 2tens Satz kostet es 0,49€ pro MB...

Also ist es doch erlaubt...
Wieviel ich mit meinem Notebook (mit Android als Modem) Surfe werde ich denen bestimmt nicht vor die Nase reiben...
Sollen die doch rausfinden wieviel ich surfe... Dann zahle ich auch :lol:

Antworten
Moritz B.
  • Forum-Beiträge: 237

10.05.2010, 18:53:17 via Website

Oder bei blau.de die Datenflat für 20€ nehmen.

Dann is es kein Thema mehr ;)

Nur halt e-Plus Netz dann.

So long

Antworten
Eva-Maria
  • Forum-Beiträge: 15

11.10.2010, 22:51:12 via Website

Hallo!

Ich bin gerade auf diiesen Thread gestoßen. Ich weiß nicht, ob sich da in den letzten Monaten was geändert hat, aber bei O2 (meinem Anbieter) scheint das mit dem Handy als Modem bei keinem Tarif mehr ein Problem zu sein.
Geht mal bei Interesse zu dieser Seite: http://www.o2online.de/nw/support/mobilfunk/surfmobil/pclaptop/handymodem/handy-als-modem.html

Das Internet-Packet L wird nur empfohlen, ist aber kein Muss:

"Was benötige ich um per Handy im Web zu surfen?
Die Voraussetzungen: Sie benötigen ein UMTS-fähiges Handy. Die meisten Geräte erfüllen diese Voraussetzung.
Außerdem müssen Ihre SIM-Karte und Ihr Tarif (mit kostenloser UMTS-Option) UMTS-fähig sein. Dies ist bei allen Neukunden ab 03.06.2006 automatisch der Fall.
Außerdem empfehlen wir Ihnen bei häufiger Nutzung des mobilen Internets die Buchung der Mobile Internet-Flatrate, dem Internet-Pack-L."

Empfehlen von L, mehr nicht. Also kann ich das auch mit dem M-Packet machen (das habe ich mit der Smartphone-Option gebucht). Lese ich jedenfalls so.

— geändert am 11.10.2010, 23:07:58

Antworten
Jenner
  • Forum-Beiträge: 210

11.10.2010, 23:17:27 via Website

Na wie gut, dass ich bei E-Plus bin (genauer gesagt bei BASE) - dort ist nur der angeschlossene Computer verboten. Nicht das per-WLAN-weitergeben.
Im Übrigen ist ja immer mein Handy im Internet eingewählt, nie der Computer direkt. Und womit ich meine inklusiv-200MB aufbrauche ist ja Wurscht.
Will ich eine Laptop-Flat haben, kann ich die für 20,-€ pro Monat bekommen, habe dann auch mehr Volumen inklusive. Brauche ich das nicht, so reicht mir eben die kleine Handy-Flat.
BASE:
Die Zusatzdienstleistung (Option) Internet Handy Flat gilt für paketvermittelte Daten im E-Plus UMTS- und GPRS-Netz, außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Die Option erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon und/oder einem Tablet PC. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen. Ab einem Datenvolumen von 250 MB im jeweiligen Kalendermonat steht GPRS-Bandbreite (max. 56 kbit/s) zur Verfügung.
Da steht nicht, dass ich mein Handy nicht per WLAN mit meinem Notebook koppeln darf. "Nicht für WLAN nutzbar." heißt hier, dass man sich mit der Option nicht in WLANs einwählen kann (im Gegensatz z.B. zu T-Mobile mit seiner Hotspot-Flatrate).

— geändert am 11.10.2010, 23:17:45

Antworten
Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

11.10.2010, 23:28:51 via App

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich meine Handyverbindung an anderen Geräten benutze. Mein Provider hat mich wenn nötig sogar dabei unterstützt die Geräte zu konfigurieren. Kennt jemand solche Klauseln bei schweizer Providern?

Antworten
Alex XXL
  • Forum-Beiträge: 1

02.05.2011, 22:31:36 via Website

Es sollte jedem bewußt sein das wenn er in seinem Mobilfunkvertrag einen Ausschluss der "Handy als Modem" Funktion stehen hat, und dieses trotzdem macht, mit teilweise scharfen Konsequenzen zu rechnen hat.
ein Freund (IT-Branche) hat mir - ohne dass ich das jetzt mit einem Nachweis belegen könnte - erzählt, dass die EU per Gesetz dem Kunden die Freiheit gibt, mit seiner Handy-Verbindung anzustellen, was er möchte. Etwas anderes sei wohl die SIM-Verwendung direkt in Computern. Aber als Modem darf man das Handy wohl benutzen, auch wenn es anders im Vertrag steht. Da dies aber kaum jemand wisse, sei mit den entsprechend teureren Tarifen gut Geld zu machen...

Quellen dazu würden mich jedoch auch nochmal interessieren.

Antworten
sothio
  • Forum-Beiträge: 10.414

03.05.2011, 06:55:33 via Website

Alex XXL

Quellen dazu würden mich jedoch auch nochmal interessieren.

Mich auch!

Antworten