Apps per bluetooth verschicken

  • Antworten:10
  • Geschlossen
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 5

12.01.2010, 22:00:35 via Website

Hallo

ich hab ein motorola milestone..
ich hab schon ein bissi rumgesucht aber noch keine antwort gefunden.. ich hab schon den bluetooth file translater aber damit kann glaub ich keine apps verschicken oder? gibt es eine andere möglichkeit. ich hab noch was mit rooten gelsen aber das hab ich noch nicht verstanden. wäre echt net wenn mir jemand helfen kann.

Danke schonmal
Lisa

Marius O.
  • Forum-Beiträge: 1.588

12.01.2010, 22:02:51 via Website

apps verschicken geht schonmal nicht.... nur dei .apk datei, diese kannst du mit apps wie dem "appManager" zb. erstellen

diese .apk's kann man installieren

wie es mit dem versand von datei mit dem milestone aussieht weiß ich nicht ob man dazu root sein muss oder ob es "ab werk" geht

Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

12.01.2010, 23:14:02 via Website

Hallo Lisa,

vorerst einmal ein herzliches Willkommen bei AndroidPIT.

Könntest du mir bitte sagen zu was das gut sein soll Apps per Bluetooth versenden??
Android Apps funktionieren sowieso nur auf Androiden - und die haben Zugriff auf den Market, zumindest im Normalfall.
Also zu was über Bluetooth versenden wenn du dir die Apps sowieso runterladen kannst.

Wenn du die Apps unbedingt an ein anders AndroidHandy versenden musst empfehle ich dir wie schon Marius sagte AppManager und Astro FileManager
dann geht es zumindest über e-mail.

Schöne Grüße Manfred

PS. Wenn du kostenpflichtige Apps versendest könntest du dich strafbar machen!

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 5

14.01.2010, 08:24:32 via Website

hallo

danke für eure antworten!
das das verschicken von kostenpflichtigen apps strafbar ist wusste ich nicht! danke für die info! dann werde ich das wohl lieber nicht tun!
eure antworten haben mir echt weiter geholfen vielen dank!

Lg
Lisa

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.192

14.01.2010, 09:39:57 via Website

Strafbar hin oder her. Wenn ihr es so betrachtet, sollte man auf Schulhöfen regelmäßig (1-2 Tage) EMPs' zünden.
<sarkasmus>Vorallem auf Hauptschulen :(</sarkasmus>

Theoretisch ist das alles kein Problem, allerdings sollte man sich immer zwei mal überlegen, wer was wem schickt. (:
Wie von der kürzlich berichteten Malware... Wer weiss was so in nächster Zeit begegnet...

Jetzt ist auch die Kinderschuh-Euphorie vorbei, jetzt kommts richtig hart. /:


Aber zurück zum Thema. Du kannst dir persönlich immer Backups erstellen.
D.h. AppManager aus dem Market holen, und die Pakete auf der SD-Karte sichern.
Sobald du es versendest ist es illegal.
Möglich ist es aber schon, da das nicht wie Sonny, Nokia, oder Samsung standart-handys ist, dass die keine .jar und .jad verschicken können...
Generell lässt sich aber alles mit dem Bluetooth Filetransfer von Medival verschicken...
  1. Fertigungsprodukt. - „Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.“ - Leitfaden

Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

14.01.2010, 10:27:15 via Website

Strafbar hin oder her.

Hallo Mio,

ich habe nur darauf hingewiesen -
letztendlich sind wir alle mündig und können selbst entscheiden - was wir machen oder nicht! :P

Schöne Grüsse

Manfred

Orhan Y.
  • Forum-Beiträge: 81

28.11.2010, 14:21:13 via App

vielleicht wenn man die app das .apk in einem .txt oder so und dann verschicken

Roger T.
  • Forum-Beiträge: 3

08.01.2011, 11:51:00 via Website

Das Versenden der Apps per Bluetooth ist möglich ;)

ModNote by Johann Q. : Aber nicht erlaubt!

— geändert am 08.01.2011, 13:26:57 durch Moderator

Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

08.01.2011, 12:09:02 via App

Der Schreiberling des Blogartikels ist ja lustig:
"So müssen beispielsweise nicht alle Anwendungen neu heruntergeladen werden, wenn das Handy ersetzt wird."

Ja ja, der Vorteil eines langsamen und umständlichen Bluetooth.

Aber gönnt doch dem Entwickler die paar Euro (oft nur Cent). Für die meisten lohnt es sich finanziell eh nicht.

Im übrigen ist auch das verbreiten von kostenlosen Apps nicht erlaubt. Nur weil jemand eine App kostenlos anbietet hat er immer noch seine Rechte über seine App.

Roger T.
  • Forum-Beiträge: 3

08.01.2011, 12:29:40 via Website

Andy N.
Der Schreiberling des Blogartikels ist ja lustig:
"So müssen beispielsweise nicht alle Anwendungen neu heruntergeladen werden, wenn das Handy ersetzt wird."

Ja ja, der Vorteil eines langsamen und umständlichen Bluetooth.

Aber gönnt doch dem Entwickler die paar Euro (oft nur Cent). Für die meisten lohnt es sich finanziell eh nicht.

Im übrigen ist auch das verbreiten von kostenlosen Apps nicht erlaubt. Nur weil jemand eine App kostenlos anbietet hat er immer noch seine Rechte über seine App.
Der Schreiberling bin ich selbst ;)

Tatsache ist das bei einem 500MB/Monat Limit (Swisscom) schnell Mal etwas viel Traffic aufgebraucht wird, wenn man sich seine Apps komplett neu herunterladen muss - da zeigt man lieber etwas Geduld und macht das per Bluetooth von Gerät zu Gerät - womit kein Entwickler ein Problem haben sollte, somal es auch möglich ist, dies zu sperren.

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.006

08.01.2011, 13:25:31 via Website

Auszug:
10. Lizenzgewährung durch Google
10.1 Google gewährt Ihnen eine persönliche, weltweite, kostenlose, nicht übertragbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Ihnen von Google als Bestandteil der Services bereitgestellten Software (im Folgenden die „Software“). Die Lizenz wird ausschließlich für den Zweck gewährt, Sie in die Lage zu versetzen, die von Google bereitgestellten Services in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vertragsbedingungen zu nutzen und Nutzen daraus zu ziehen.
10.2 Sie dürfen die Software oder Teile der Software weder kopieren, modifizieren, derivative Werke zu erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren noch anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch einem Dritten gestatten dies zu tun, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist oder Sie von Google eine entsprechende schriftliche Erlaubnis erhalten haben.

Hinweis: Diese Nutzungsbedingungen sind auf Android-Devices with Google nachlesbar unter:
Menü - Einstellungen - Telefoninfo - Rechtliche Hinweise - Google Legal - Punkt 1. "Google Nutzungsbedingungen"

Darüber hinaus ist es so, dass eine Software auch dann nicht weiterverbreitet werden darf, nur weil sie im Market bspw. “Kostenlos” angeboten wird. Die jeweilige Software ist und bleib “Geistiges Eigentum” des betreffenden Entwicklers und darf keinesfalls ohne sein dediziertes Schriftliches Einverständnis an anderer Stelle weiterverbreitet werden. Dies ist gesetzlich durch das so genannte “Urheberrecht” geregelt.

Das Versenden von APKs per Bluetooth ist nicht gestattet! :wink:

Da der Thread-Titel dieses beinhaltet wird er hiermit geschlossen.

Gruß Johann

— geändert am 08.01.2011, 13:29:52

Bitte beachten! > AndroidPIT-Regeln