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Neue StVO: Smartphones mit Blitzer-Apps offiziell tabu

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© nextpit

Sogenannte Blitzer-Apps für das Smartphone bewegten sich bisher in einer gesetzlichen Grauzone. Ihre Nutzung war nach Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht direkt verboten. Der Bundesrat ergänzt nun einen wichtigen Satz in seiner Novelle der StVO und macht Blitzer-Apps den Garaus. 

Die Verwendung von Geräten, die dazu bestimmt sind, im Auto Radarwarnungen auszugeben, sind laut §23 Absatz 1c verboten. Das Problem bisher: Ein Smartphone ist nicht ausschließlich dazu bestimmt. Zwar mussten bereits in der Vergangenheit Nutzer von Blitzer-Apps mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle mit entsprechender Anwendung erwischt wurden. Trotzdem lagen etwaige Radar-Apps im vergangen Jahr weit oben in den App-Charts.

Die Installation einer solchen App, wie beispielsweise von blitzer.de, sollte man sich nun allerdings zwei Mal überlegen. Denn der Bundesrat ergänzt den §23, Absatz 1c, um einen wichtigen Satz: 

"Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."

Bislang lautete die Novelle wie folgt, und ließ damit Interpretationsspielraum: 

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Somit fasst das neue Gesetze nicht mehr nur Geräte ein, die ausschließlich für die Warnung vor Blitzern genutzt werden, sondern auch Geräte, die etwaige Funktionen potenziell ausführen können. 

Was heißt das im Klartext? 

Einen wichtigen Hinweis auf die Konsequenzen dieser Ergänzung findet sich in der offiziellen Erklärung zum Beschluss des Bundesrats.

"Laut der Verordnungsbegründung wären von der vorgeschlagenen Regelung künftig allerdings auch Navigationssysteme umfasst, die auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweisen, selbst wenn die entsprechende Funktion deaktiviert wird. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Regelung ausweislich der Begründung der Verordnung auch Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind, umfassen. Diese dürften vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden."

Theoretisch darf ein Smartphone, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, erst neuerdings mitgeführt werden – vorher waren Geräte mit Blitzer-Apps im Auto nicht zugelassen. Dass sich das in der Realität nicht durchsetzen ließ, dürfte klar sein. Noch ist es Polizisten nicht gestattet, das Smartphone bei einer Verkehrskontrolle zu überprüfen. Wer mit einer aktiven Blitzer-App im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld bis 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Via: Mobiflip

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Zu den Kommentaren (109)
Julia Froolyks

Julia Froolyks
Senior Editor

Julia liebt ihr iPhone, Katzenvideos und gute Design-Konzepte zukünftiger Smartphones. Seit 2012 ist sie als Journalistin im Netz oder Print-Bereich unterwegs und im Jahr 2020 bei AndroidPIT angekommen

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109 Kommentare
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  • UbIx 34
    UbIx 22.02.2020 Link zum Kommentar

    Das Thema ist in DE völlig ideologisch verpolt!
    1. Egal ob ich jetzt über das mein Wissen, das Radio, einen Anruf, ein Chat/eMail oder ein Programm/APP eine Warnung wird man nicht verbieten können.
    2. Die meisten Blitzer sind nicht an Gefahrenstellen und damit nicht Gerichtsfest, was letzten Endes Raser straffrei lässt, wenn sich eine Klage rentiert.
    3. Feste Kontrollen erwischen meist ältere Gewohnheitsfahrer, die die Strecke mehr oder weniger kennen aber mit der Schilder und Reizflut an der Straße überfordert sind und sich auf den Verkehr konzentrieren

    So und nu kann sich jeder mal Gedanken über den Sinn insbesondere von fest installierten Blitzern machen.

    Andreas S.


  • Hobl 48
    Hobl 19.02.2020 Link zum Kommentar

    Wie hirnrissig - von Blitzer Apps, die legal im Store erhältlich sind, darf man sich nicht warnen lassen. Von den Durchsagen im Lokalradio schon. Deshalb schlage ich ein Bußgeld für alle vor, die sich bei einer Verkehrskontrolle mit eingeschaltetem Lokalradio erwischen lassen. Übrigens wird beim bundesweiten Blitzermarathon Tage vorher in allen Medien gewarnt. Und das ist gut so. Was ist denn wichtiger? Die Verkehrsteilnehmer vom Gaspedal zu bekommen oder eine auf diese Weise aufgefüllte Stadtkasse?

    Karin S.Andreas S.UbIxMarla.G


    • 90
      Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

      Es wird noch hirnrissiger:
      An den Blitzertagen gibt die Polizei den Radiosendern sogar die Positionen durch.

      Karin S.UbIxMarla.G


  • 46
    Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

    Ohne jetzt alle Kommentare gelesen zu haben... Was macht jetzt TomTom als Hersteller?

    In dem TomTom meiner Frau wird vor festinstallierten und mobilen Blitzern sehr wirksam gewarnt, da Nutzer über ein Touch auf den Bildschirm bejahen oder verneinen können, ob der Blitzer, vor dem gewarnt wurde noch da steht oder nicht.


    • 90
      Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

      Nichts!
      Ihr müsst die Funktion abschalten, noch besser deinstallieren, falls das vorgesehen ist.


      • 46
        Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Das ist das Ding.... Ich weiß es nicht sicher, glaube aber fast, dass diese Funktion in den Einstellungen nicht deaktivierbar ist. Jedenfalls habe ich so nen Punkt bisher nicht gesehen.

        Heute Abend mal schauen.


      • 90
        Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Wenn dem so ist, dürft Ihr es nicht mehr im öffentlichen Verkehr mitführen, bzw. nur abgeschaltet. Am besten im Kofferraum, damit niemand sagen kann, Ihr hättet es gerade erst abgeschaltet.

        Das ist für mich das Schräge:
        - Verkaufen darf man die Dinger.
        - Kaufen darf man die Dinger auch.
        - Im öffentlichen Strßenverkehr darf man die aber nicht nutzen.

        Daraus ergibt sich aber, dass Ihr es verkaufen könnt. Ich nehme an, Du schreibst nicht von der TomTom-App.


      • 46
        Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Ganz normale kaufbare Navi-Geräte (Europa-Version) von TomTom mit vorinstallierter SIM, in die diese Blitzerwarn-Funktion integriert ist.

        Wie geschrieben, ich werde heute Abend mal in den Einstellungen schauen, ob der Punkt anwählbar ist.

        Falls das nicht der Fall ist, könnte TomTom ein generelles Vertriebsproblem bekommen oder muss deutschlandspezifische Updates anbieten um die Funktion ausschließlich für Deutschland zu sperren.

        Spannend...


      • 36
        Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Wenn sich das nicht abschalten lässt, kann man es wohl zumindest über den PC deinstallieren. Die aktuellen TomTom-Geräte werden diese Funktion für Deutschland (analog zur Schweiz) nicht mehr anbieten.


      • 46
        Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Yupp - ist im Punkt "Radarwarnung und Gefahrenquellen" an- und abschaltbar.

        UbIx


      • 90
        Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Nein, TomTom wird kein Vertriebsverbot bekommen. Die Nutzung der Radarwarner war ja schon vor den Navis verboten, deren Vertrieb aber nicht. Diese Inkonsequenz habe ich nie verstanden.


  • 54
    Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

    An alle Moralapostel und Raser: Die Mehrheit der Nutzer von Blitzerwarnen sind weder Raser noch Leute die keine Schilder lesen können, sondern meiner Ansicht nach einfach Menschen die sich gerne warnen lassen wollen, weil sie wissen, sie sind nicht perfekt, übersehen mal ein Schild und fahren statt 50 mal 60 km/h in der Stadt ohne das sie das jetzt mit böser Absicht tun.
    An alle Nichtautofahrer, bitte berücksichtigen, dass die Sicht auf die Sache eine andere ist als jene derer, die viel fahren dürfen. Jedenfalls ist das meine Meinung.

    Beifahrer können den Fahrer jederzeit darauf hinweisen, wenn eine Gefahrenstelle droht, auch unter Nutzung einer Blitzerapp, zumindest verstehe ich den Gesetzestext so.

    Andreas S.UbIxMarla.GIngalena


    • 36
      Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

      Du kannst dich entspannen. Wenn du mit 60 auf dem Tacho statt erlaubter 50 durch die Stadt fährst, wird keine Blitzeranlage auslösen. Dafür brauchst du also keinen Blitzerwarner.


      • 54
        Gelöschter Account 20.02.2020 Link zum Kommentar

        Na das stimmt aber so nicht, mir ist das passiert, ich war nach Abzug der Toleranz bei 56 km/h und wurde daher belangt.

        UbIx


    • Conjo Man 52
      Conjo Man 21.02.2020 Link zum Kommentar

      Bei der Navigationssoftware wie "HERE" beept es wenn Du über eine - zuvor festgelegte - Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit drüber kommst.
      Ist also kein Blitzerwarner sondern eine Art Tempo Information. Das würde ja dann in Deinem Fall seinen Zweck voll erfüllen


  • Gerhard Adler 10
    Gerhard Adler 19.02.2020 Link zum Kommentar

    Ich vermute mal, da werden einige Hersteller von Navis und vor allem Google (ich habe gelesen, das Google Maps wegen des 15 jährigen Jubiläums nicht nur ein neues Logo, sondern auch einige Neuerungen bekommt, unter anderem auch einen Blitzerwarner).
    Na, dann viel Spaß!!!


  • 11
    Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

    Also ich fasse zusammen, alle die hier jammern, fahren selber zu schnell und können wie 90% der autofahrer nicht lesen oder blenden verkehrsschilder aus.

    ein schild mit 80 auf weißem Hintergrund heisst max 80. schon bei nasser Fahrbahn darf ich 60-70 fahren und jedes hupen ist eindeutige Nötigung.

    Viele Autofahrer sind sich nicht im klaren das so mancher sich nicht ein hochpreissiges auto leisten kann was technisch im stande ist auch bei nasser Fahrbahn die hoechstgeschw. zu fahren.

    Also liebe Hupende Fahrer, versetzt euch mal in euren Vordermann bevor ihr naechstes mal Hupt

    Tenten


    • 103
      Tenten 19.02.2020 Link zum Kommentar

      Du siehst ja an den ganzen Kommentaren hier, wie wichtig dem Deutschen seine Freiheit, das Gaspedal mal richtig durchzudrücken, ist und wie schnell er auf die Palme geht, wenn auch nur der Hauch eines Verdachts besteht, jemand könnte diese Freiheit eingrenzen. Wir haben 2020 und keine anderen Sorgen? Arm.


    • Gerhard Adler 10
      Gerhard Adler 19.02.2020 Link zum Kommentar

      Gehts hier um Höchstgeschwindigkeit, oder um Blitzer-Apps oder welche mit Blitzerfunktion???


    • 90
      Gelöschter Account 19.02.2020 Link zum Kommentar

      Behinderung ist auch Nötigung!
      Kauf Dir lieber neue und ordentliche Reifen, mit denen das Auto nicht so schnell aufschwimmt. ;)

      Also liebe Schleicher, wenn ihr es auch nicht eilig habt, fahrt mal rechts ran und lasst die Schlange hinter Euch vorbei.

      Dieser Kommentar könnte Ironie enthalten.

      Karin S.Andreas S.Marla.GR.W.


  • 15
    Ben 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Wenns ums abzocken der eigenen Bürger geht, kann nichts blöd genug aein. Das muss so sein, sind doch eh alles alte Nazis, die muss man eben Bluten lassen.

    GOTT vergelts bei der nächsten Wahl, denn so blöd sind die meisten ja auch noch das sie unsere Totengräber wieder wählen.

    Wundern, wieso eigentlich :D

    Andreas S.DieselMoritz


  • 77
    Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Was ist mit den Flitzer-Blitzer im Radio?


    • 90
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Die wurden schon mehrfach öffentlich diskutiert und ein Verbot wurde auch versucht. Das ist erlaubt, weil sie allgemein warnen und nicht unmittelbar und individuell bei Annäherung.

      Gelöschter Account


  • 14
    Steve 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Da müsste man ja Waze deinstallieren.... :(


  • Niklas 35
    Niklas 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Total bescheuert, haben wir hier nicht wichtigere Probleme, als dieses? Alleine diese Elefantenrennen, wenn es Berg auf geht.... Irgend, wann immer es einen Berg hoch geht, meint ein netter LKW Fahrer direkt mal zum Überholen ansetzen zu müssen. Gefühlt ist er 2 oder 3 KMH schneller und behindert nur den Verkehr. Auch das permanente auf der Mittelspur fahren ist mehr als anstrengend! Ich kann nicht verstehen, warum die Deutschen es nicht auf die Kette bekommen, verdammt noch mal die rechte Fahrbahn zu nutzen, gefühlt meinen 99 % der Deutschen, die Mitte, die gehört uns und die reche den LKW´s.

    Leute, dass ist falsch, man lernt sowas in der Fahrschule, wenn Fahrzeugführer so einfache Sachen nicht hinbekommen, sollte man dagegen bitte auch mal was unternehmen, anstatt Blitzer Apps zu verbieten....

    Darf ein Mitfahrer diese App denn nutzen? Also wenn ich Beifahrer bin?

    Karin S.Andreas S.Gelöschter Account


    • 90
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Mittelspurfahrer werden genauso bestraft wie LKWs, die den Verkehr blockieren. Man muss jedoch immer nachweislich erwischt werden. Das gilt auch für die Blitzer-App.

      Torsten


      • 22
        Karin S. 02.03.2020 Link zum Kommentar

        Habe ich noch niemals von gehört!!! Aber wahrscheinlich, weil der Mittelspurfahrer wirklich erst mal erwischt werden muss. Und dann sicher die Diskussion für sich entscheidet, ob der Abstand zum nach rechts einscheren nicht zu knapp sei, weswegen er doch weiterhin mittig fahren muss.


  • 56
    Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Und wenn die Polizei den Verdacht hätte, dass ich solche eine App benutzen würde, stelle ich 2 Fragen:
    - wie begründet die Polizei diesen Verdacht?
    - ohne richterlichen Beschluss darf die Polizei mein Handy bestenfalls anfassen. Entsperren und dann durchsuchen geht nur nach Eingabe meiner PIN, die den Polizisten nicht bekannt ist. Und da persönliche/vertrauliche Daten auf dem Gerät sind, werde ich es nicht entsperren. Wie soll das also in der Realität funktionieren?

    Andreas S.Gelöschter Account


    • 31
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Die erste Frage ist wirklich interessant.
      Die zweite hingegen leicht zu beantworten, nämlich mit einem einfachen Gesetz, indem man zB dich verpflichtet, das Handy zu entsperren und den Appdrawer herzuzeigen. Tust du es nicht, verzichtest du auf dein Recht dich zu rechtfertigen und erhältst eine Anzeige in der selben saftigen Strafhöhe, als hättest du so eine verbotene App verwendet (ich finde das nicht gut, so in der Art wäre das zumindest vorstellbar)


      • 34
        Sebastian B. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Und mit so einer Lösung und den ganzen anderen Verboten die von den vielen Möchtegern Umweltschützern gefordert werden sind wir nicht mehr weit entfernt von Nord Korea 2.0

        Andreas S.DieselThomas D.


      • 56
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Nun, dann kann man einfach behaupten, dass man die PIN vergessen hat......


      • 103
        Tenten 18.02.2020 Link zum Kommentar

        "Und mit so einer Lösung und den ganzen anderen Verboten die von den vielen Möchtegern Umweltschützern gefordert werden sind wir nicht mehr weit entfernt von Nord Korea 2.0"

        Wahnsinn, was hier teilweise für ein unglaublicher Mist verzapft wird.

        Gelöschter AccountAD1holladiewaldfee


      • 14
        Steve 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Und bloß keine Gesichtserkennung ...


      • 90
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        > Die zweite hingegen leicht zu beantworten, nämlich mit einem einfachen Gesetz, indem man zB dich verpflichtet, das Handy zu entsperren und den Appdrawer herzuzeigen.

        So ein Gesetz gibt es nicht und wird es so schnell nicht geben, denn sobald ich zu etwas beschuldigt werde, muss ich nicht kooperieren.

        Gelöschter AccountTentenMüli


  • 39
    Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Unabhängig davon ob man ein Blitzer-Warn-Verbot für richtig hält oder nicht verstehe ich die Schlußfolgerung des Artikels nicht.
    Als neuen Ergänzenden Satz ist laut Artikel folgendes hinzugefügt worden:
    "Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
    Und die Schlußfolgerung des Artikels lautet nun, das Smartphones oder Navis mit einer Blitzer-App bzw. -Funktion nicht mitgeführt werden dürfen.
    Der Text sagt abr nur dass diese Funktion nicht benutzt werden darf, ebenso die im Abschnitt "Was heißst das im Klartext" leider nicht vollständig wiedergegebene Begründung im verlinkten Bundesrats Dokument.
    Wie kommt jetzt diese Schlußfolgerung zu stande man dürfe die Geräte gar nicht mitführen?

    Gelöschter AccountTorstenManuel S.bigfraggleBob Kelzo


    • 19
      holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Weil die ursprüngliche Formulierung der Gesetzesänderung bedeutet _hätte_, dass du es nicht mitführen _dürftest_, wurde es geändert. Nun heißt es nur, dass du die Funktion nicht nutzen darfst. Steht alles im verlinkten Beschluss.

      Mit anderen Worten: da hat die Autorin nicht zu Ende gelesen.

      Gelöschter AccountThomas S.bigfraggle


      • 39
        Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Genau dass sage ich ja, ich verstehe nur nicht warum sich der Artikel hier auf AP so liest als wäre die Folge dieses Beschlusses nun dass man diese Geräte nicht mehr mitführen dürfte?

        holladiewaldfee


      • bigfraggle 37
        bigfraggle 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Das ist halt das Problem, wenn Tech-Blogger versuchen über Ressort-fremde Themen zu schreiben... Aber sobald auf anderen Seiten nur das Wort "App" fällt, scheint sofort der Zwang da zu sein, auch etwas schreiben zu müssen. Die Überschrift allein ist jedenfalls schon eine journalistische Frechheit.

        Alter LeipzigerGelöschter Accountholladiewaldfee


      • 19
        holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Das Thema ist ja schon interessant und sicher auch Tech. Die Überschrift geht imho in Ordnung. Die Schlussfolgerung jedoch nicht. Was eigentlich nicht tragisch wäre - wenn es denn mal geändert worden wäre.


      • bigfraggle 37
        bigfraggle 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Naja, "Handys mit Blitzer-Apps dürfen nicht mehr ins Auto" ist eine falsche Aussage bzw. Deutung.


      • 19
        holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Oder sehr überspitzt. Mir egal. Nicht egal ist mir: Fehler bleiben hier immer wieder stehen. Das sie passieren ist doch normal, aber wie man damit umgeht...ich hatte das schon unter nem anderen Artikel kritisiert, der ist bis heute nicht geändert.


      • 39
        Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Tja, so sieht heute gefühlt in 95% der Fälle Pressefreiheit aus. Schade dass sich AP so entwickelt früher wurden solche Fehler korrigiert, vor der Insolvenz zumindest und eine Zeitlang in der Übergangsphase auch noch.


  • 11
    exmerci 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Ich will es mal so sagen. Da der deutsche Staat nicht in der Lage ist echte Probleme zu lösen und sich um richtige und gefährliche Kriminalität zu kümmern, muss er sich mit solchen Sachen befassen. Trauriges Deutschland.
    Außerdem sollten Blitzer dazu da sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 80% der Blitzer stehen aber an stellen, wo sich hauptsächlich dem Raubrittertum dienen. Und nicht wo sie nötig wären, nämlich an Kindergärten oder Schulen. Da wird so gut wie nie kontrolliert aber fast immer gefährdend zu schnell gefahren.

    Alter LeipzigerMoritzU MüMatthias Wolf


    • 19
      holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Schon ein bissl Stammtisch, meinste nicht?

      NebanMGThe HanselAD1Gelöschter AccountManuel S.Gelöschter AccountBenjamin RisseBob KelzoTenten


  • 20
    Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

    ... und wie sieht es dann mit "Dagmar aus Kuhdorf hat uns einen Blitzer gemeldet" aus?

    Bob Kelzo


    • 19
      holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

      :D

      Julia Froolyks


  • 9
    Thomas S. 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Der Artikel kehrt doch die beschlossene Änderung komplett um.

    Jetzt ist klar geregelt, dass man sein Smartphone mit entsprechenden Apps mitführen darf. Nur die Nutzung ist klar untersagt.

    Hier bitte das passende Zitat dazu aus der Begründung:

    "Derart weitgehende Nutzungseinschränkungen erscheinen angesichts der weiten Verbreitung von Smartphones sowie auch zum Beispiel von Navigationsgeräten mit entsprechenden Funktionen unverhältnismäßig. Es wird daher vorgeschlagen, das vorgesehene Verbot auf die Nutzung der entsprechenden Gerätefunktionen (zum Beispiel entsprechende Smartphone-Applikationen) zu begrenzen."

    In dem Zitat aus dem Artikel ist der letzte Satz wichtig: "Diese dürften vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden." Also "dürften" (vor der Novelle) und nicht "dürfen".

    AD1Gelöschter AccountholladiewaldfeeGelöschter Account


    • Julia Froolyks 29
      Julia Froolyks 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Danke, das ändere ich im Artikel

      AD1Tentenholladiewaldfee


      • 19
        holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Top


  • 36
    Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Man hält sich einfach an die Geschwindigkeit und gut ist.
    Aber was ist wenn meine NaviApp die ebenfalls anzeigt? Ich nutze Magic Earth da werden mir zb auch welche angezeigt.
    Das ist mal wieder nur halb gegart wie immer.


    • 19
      holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

      "Laut der Verord-nungsbegründung wären von der vorgeschlagenen Regelung künftig allerdings auch Navigationssysteme umfasst, die auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweisen, selbst wenn die entsprechende Funktion deaktiviert wird."
      Auch nicht erlaubt zu benutzen, also wenn es eine App ist.


      • 36
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Dennoch nur halbgar. Wenn mein Beifahrer das Handy dann so festhält dass ich ohne Mühe schauen kann wäre es auch wieder legal. Den er nutzt es ja, ich kann nur draufschauen. Und wenns nur ist wenn ich in den Seitenspiegel schaue.

        Aber wie gesagt, die Regeln sind ja nicht umsonst. Hält man sich dran hat man nichts zu befürchten.

        Gelöschter Account


      • 19
        holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Siehe Beitrag von Thomas S. oben.


      • 11
        exmerci 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Manche Navigationsgeräte melden aber GEAFHRENSTELLEN und nicht Blitzer. Blitzer sollen laut Aussage der Politik auch nur aufgestellt werden wo eine Gefährdung herrscht. Wenn eine Gemeinde jetzt einen Blitzer aufstellt wo eigentlich schon immer eine Gefahr herrscht ist das schön. Aber des wegen muss doch ein Navigationsgerät die Meldung vor einer Gefahr nicht einstellen. Das wäre ja sogar negativ einen Autofahrer absichtlich und wissentlich einer Gefahr auszusetzen.

        Hans-Thomas M.AD1


      • 39
        Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

        "Blitzer sollen laut Aussage der Politik auch nur aufgestellt werden wo eine Gefährdung herrscht"
        Schön wär's aber die Realität sieht anders aus. Es gibt eine Stelle in der Nähe meines Heimatortes an der aufgrund einer Kreuzung Außerorts schon immer 70 Galt. vor 3 Jahren haben sie die Begrenzung dort entfernt. Dann wenige Monate später wieder eingeführt samt festem Blitzer. Seither wurde bereits mehrfach die Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt und wieder eingeführt. Warum? Es kann nur einen Grund geben: man will hier die unaufmerksam en Autofahrer zur Kasse bitten sonst würde man sich endlich entscheiden ob dort 70 herrschen soll oder keine Begrenzung.


    • 90
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Ich habe auch Magic Earth. Man kann die Geschwindigkeitswarnung abschalten, in anderen Navi-Apps sogar deinstallieren, sofern vorinstalliert.

      Ansonsten muss man die App halt deinstallieren. Mache ich allerdings nicht. Das Handy darf ja nicht ohne weiteres durchsucht werden.

      holladiewaldfeeGelöschter Account


      • 19
        holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Zum glück.


    • 61
      René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Wenn Dein Navi die zulässige Geschwindigkeit anzeigt ist das was anderes. Ist doch gut wenn die angezeigt wird, falls mal ein LKW die Sicht auf die Schilder versperrt. Geschwindigkeitswarnung bzw. -anzeige ist nicht verboten, verboten ist die Radar-App.

      Gelöschter Account


    • Alter Leipziger 23
      Alter Leipziger 23.02.2020 Link zum Kommentar

      Diese Funktion läßt sich abschalten!


  • 36
    Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Mist.


  • 39
    Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Wieso werden solche Blitzerwarner immer verboten? Geht es nicht gerade bei den fest installierten offiziell darum, dass die Leute an diesen Stellen die Geschwindigkeit einhalten? Wenn die Warnapps dafür verboten werden heißt das für mich nur eines: der Staat verarscht mich, weil er abkassieren will und nicht möchte dass ich die Geschwindkeitsbegrenzungen einhalte damit ich schön blechen kann. Oder was hat so eine Regelung sonst für einen Sinn?
    Zur Info an alle: ich habe einen Führerschein der Klasse B und wusste bisher nur davon dass solche Blitzerwarner in der Schweiz verboten sind aber bei uns wusste ich bisher nichts von dieser aus meiner Sicht unssinigen Regelung. Die Politiker sollten sich lieber mit wichtigeren Themen beschäftigen.


    • 90
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Wenn Du Deinen Führerschein in Deutschland gemacht hast, solltest Du das aber wissen. Ich habe meinen 3er Führerschein seit 35 Jahren und mein Fahrlehrer hat damals schon Radarwarner thematisiert. In dem Zeitraum stand das öfter als einmal in der ADAC-Zeitung, diversen Auto-Zeitschriften, der Tagespresse und im Internet. Sogar im TV gab es mehrere Berichte. Früher ging es um Zusatzgeräte, in den letzten Jahren um Apps.

      Ich kann die Rechtslage auch nicht nachvollziehen, aber ich kenne sie. Warum Du nicht?

      AD1Dennis


      • 36
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Wieso kannst du das nicht nachvollziehen? Du sollst dich generell an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und nicht nur an den Stellen, von denen du weißt, dass dort kontrolliert wird.

        Edit: Ah, verstehe. Du möchtest auch den Vertrieb solcher Geräte verbieten.

        Gelöschter AccountTentenJulia Froolyksholladiewaldfee


      • 90
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Ich habe nicht die Geschwindigkeitsgrenzen in Frage gestellt, sondern die Rechtslage zu den Warnern. Was ich kaufen und besitzen darf, möchte ich auch bestimmungsgemäß nutzen. Wenn das nicht möglich ist, darf ich es gar nicht erst erwerben legal können.


      • 19
        holladiewaldfee 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Ich hab meinen noch nicht so lange und ich weiß trotzdem nicht mehr, was mein Fahrlehrer mir erzählt hat. Das ist wie mit dem Erstehilfekurs.


      • 39
        Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

        schön, dass das vor 35 Jahren, als es entsprechende Geräte noch gar nicht gab bei dir Thematisiert Wurde ob Blitzer-Warn-Apps oder entsprechende Funktionen in Navis sinnvoll seien. mein Führerschein ist dagegen süße 17 Jahre jung und bei mir gab es dieses Thema nicht in der Fahrschule. Klar, dass man nicht Rasen soll, das Thema gab es, dass mann nicht während der Fahrt ne Zigarette Rauchen sollte gab es und auch, dass man nicht während der Fahrt telefonieren sollte. Aber das Thema Blitzerwarnungen in Navis oder gar Smartphones (die gabs damals noch gar nicht in heutiger Form)? Ne, dass nicht.


      • 90
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Natürlich gab es vor 35 Jahren bereits Radarwarner. Schau Doch mal um, wieviel es auch ohne Ausführung in Form einer App gibt. Das Gesetz spricht auch nicht von Apps, sondern beschreibt die Funktion, womit entsprechende Apps heutzutage ebenfalls erfasst werden.

        UbIxAD1


      • 39
        Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Also im Jahr 1985 gab es bereits für jedermann erschwingliche Navis oder andere Geräte die so vernetzt waren, dass diese die aktuellen Positionen von Blitzer Geräten kannten und das an den Fahrer weitergeben konnten? Cool ist irgendwie an mir vorbei gegangen.
        Klar gab es sicher auch schon damals die Blitzerwarnungennim Radio, aber wie habe ich mir diese Geräte von denen du sprichst in der Damaligen Zeit vorzustellen?


      • 36
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Aries schreibt nichts von Navis und vernetzten Geräten, sondern von Radar Warngeräten, die es schon in den Achtzigern gab. Die warnen, wie der Name vermuten lässt, vor Radarstrahlen und sie erkennen Infrarotstrahlung, die von den Geschwindigkeitsmessanlagen verwendet wird. Ist man mit so einem Gerät durch die Innenstädte gefahren, gab es ständig Fehlalarm, weil auch die automatischen Türöffner der Geschäfte mit Infrarot arbeiten. Das verwenden solcher Geräte war schon in den Achtzigern verboten.

        Wenn du so ungenau liest, hast du vielleicht damals auch die Hinweise in deiner Fahrschule und den Medien nicht mitbekommen?

        AD1Tenten


      • 31
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        @ Aries. Naja so ganz stimmt das nicht, mit dem "nicht kaufen dürfen können", denn du wirst für einen 50PS-igen Fiat Uno sicherlich auch Reifen und Felgen mit einer geilen Breite von 255 kaufen können. Dennoch darfst du sie auf dieser Gurke nicht verwenden. Du wirst auch rauhe Mengen an Alkohol kaufen können (sogar an de Tanke!!!), obwohl du vor Antritt der Fahrt nicht zu viel davon trinken darfst.......


      • 90
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Es gibt kein Gesetz, dass 255er Reifen auf einem Fiat Uno mit 50 PS verbietet. Er hat nur keine Betriebszulassung seitens des Herstellers für so eine Reifendimension. Die kann ich aber per Einzelabnahme unter Umständen bekommen.

        Eine Navi oder Mobiltelefon benötigt jedoch keine Betriebszulassung für ein Auto und somit kann ich es auch nicht per Einzelabnahme legal werden lassen. Bei einem Navi oder Mobiltelefon gibt es auch keine mechanischen Grenzen.

        Ich darf Alkohol trinken, dann aber ab einem bestimmten Blutalkoholspiegel nicht mehr fahren. Zwischen Alkohol und Autofahren gibt es zudem keinen zwingenden Zusammenhang. Eine App, die für den Straßenverkehr gedacht ist, ich aber aber nicht verwenden darf, macht keinen Sinn und dann kann deren Verkauf gleich verboten werden. Dann wird die Bevölkerung nämlich nicht unbewusst zu kostenpflichtigen Ordnungswidrigkeiten verleitet.


      • 39
        Thor217 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Betriebszulassung? ernsthaft? ok, ich wiederhole mich jetzt, aber meine Fragenist immernoch nicht beantwortet worden: worin liegt der Sinn darin die Nutzung dieser Apps oder Funktionen im Navi zu verbieten? ich kapier es nicht. Meine Überlegung: Radarfallen sind offiziell an Gefährlichen stellen platziert, an denen der Staat uns Bürger im besonderen Maße erziehen möchte die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Wenn das wirklich der Grund ist dann kann der Staat nichts gegen die Nutzung solcher Warnsoftware haben. denn dann hält man sich an diesen besonders Gefährlichen Stellen an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Staat kann nur dann ein Interesse haben diese Software zu verbieten wenn er abkassieren will und unbedingt Raser zur Kasse beten will. dann kann ich aber dass mit den gefährlichen Stellen allerdings nicht für voll nehmen, da der Staat mich hier verarscht. und nur zur Erklärung: ich werde eher ausgehubt weil ich mich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halte auch dann wenn diese unnötig sind wie z.B. das durchgehende 30 KM/H in ganz Freiburg im Breisgau.


      • 90
        Gelöschter Account 25.02.2020 Link zum Kommentar

        Die Frage ist hier falsch platziert. Stelle sie an das Bundesverkehrsministerium.

        Ich kann mir allerdings vorstellen, dass mit dem Verbot verhindert werden soll, dass Du nur an Kontrollstellen die erlaubte Geschwindigkeit einhältst und davor und danach auf das Pedal trittst.

        UbIx


      • UbIx 34
        UbIx 25.02.2020 Link zum Kommentar

        Aber leider trifft es dann immer die Flaschen :-(


    • 61
      René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Weil solche Apps dafür sorgen, dass Raser nur dort die Geschwindigkeit einhalten wo es Radarfallen gibt, und nach den Radarfallen sofort wieder aufs Gas treten. Radar-Apps haben einen anderen psychologischen Effekt als Du (hier) meinst.

      Gelöschter AccountNobodyTentenholladiewaldfee


      • 20
        Moritz 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Immer diese bösen Raser oder?
        Wenn doch nur auch einen "Schleicher-Melder" gäbe, die Welt wäre ein besserer Ort


  • 61
    René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

    M.E. müsste man dann aber auch Blitzermeldungen im Radio verbieten. Und vor allem Meldungen in Facebook-Gruppen. Aber das ist typisch deutsche Regierung. Technische Fahrzeugeinrichtungen zur Radarwarnung werden verboten, aber Meldungen im Radio bleiben erlaubt.

    AppleDevTenten


    • Julia Froolyks 29
      Julia Froolyks 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Radio finde ich sinnvoll, denn eine Durchsage im Radio sorgt dafür, dass über weite Strecken gemächlich gefahren wird, da der Blitzer-Standort nicht GPS-genau ausgegeben wird. Blitzer-Apps hingegen ermöglichen das Rasen, Abbremsen und weiter rasen. Facebook Gruppen ist ebenfalls legal, weil es nicht unmittelbar beim Fahren durch den Fahrer kontrolliert wird. So darf ja auch dein Beifahrer eine Blitzer-App verwenden, um dich zu warnen. (So war es zumindest bisher immer, ich weiß nicht, inwieweit das nun auch theoretisch geahndet werden könnte)


    • 90
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Für mich ist es unverständlich, dass man damit Geld verdienen darf, sie besitzen darf, aber man darf sie nicht ihrer Bestimmung nach verwenden.

      Wenn die Nutzung von Radarwarnern, als Gerät oder App verboten ist, sollte auch der Vertrieb verboten sein.

      Es gab übrigens auch den Versuch, Warnungen im Rundfunk zu verbieten.


      • 69
        Michael K. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Dafür gibt es weitere Beispiele. Manchmal kann auch eine nichtbestimmungsgemäße Nutzung sinnvoll oder möglich sein. Manchmal kann es sinnvoll sein, hier etwas zu kaufen, um es später im Ausland, wo die Nutzung legal ist, dann auch einzusetzen. Ein historischer "Morgenstern" darf selbstverständlich nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, ausser vielleicht in einer Notwehrsituation. Als Sammelobjekt darf er aber selbstverständlich besessen werden. Jemand der technische Produkte sammelt, könnte deshalb auch einen Radarwarner in seine Sammlung aufnehmen.
        Insgesamt sehe ich es aber auch so, dass der Gesetzgeber hier nicht konsequent handelt. Zum einem gibt es Geräte, deren Besitz auch nichtbestimmungsgemäß, also auch zu Sammelzwecken verboten ist. Darunter fallen Funkgeräte, die außerhalb zugelassener Spektren arbeiten können, und z.B. funktionsfähige Kriegswaffen.
        Zum anderen dürfte die nichtbestimmungsgemäße Verwendung z.B. für Sammelzwecke nur eine verschwindende Minderheit betreffen.
        Wäre dagegen der Besitz auch immer dann verboten, wenn die Verwendung verboten ist, könnte der Gesetzgeber Verstöße nicht nur besser nachweisen, sondern ihnen wären vielfach von vornherein die Grundlage entzogen.

        AD1


      • 61
        René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Zuhause kann man Radarwarner haben. Das Gesetz spricht meist von "Einsatzbereit halten", bei einem Radarwarner wäre das im Fahrzeug.


  • Ben G. 13
    Ben G. 18.02.2020 Link zum Kommentar

    wenn man keine App nutzen darf die vor einem Blitzer warnt der ohne Aufsicht irgendwo rum steht, sollten aber auch Blitzer abgeschafft werden die keine direkte persönliche Ermahnung mit sich führen.
    Was bringt es mir wenn ich 4 Wochen später 15 € zahlen muss wo ich mich kein Stück mehr daran erinnere warum ich da zu schnell gefahren bin.
    Würde man direkt hinter einer Messung aus dem Verkehr geholt werden und von dem Beamten die Ohren lang gezogen bekommen, hätten diese 15€ einen viel stärkeren Wert....
    Aber Hups dann würde die Geschichte ja schon wieder mehr Geld kosten als sie einbringt.
    ;-) ein Schelm wer böses denk

    Savero FaAppleDev


    • 36
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Was für Erkenntnisse erhoffst du dir denn von einer direkten, persönlichen Ermahnung nach dem Verstoß?
      In etwa sowas: Oh, schon wieder zu schnell, ich muss wohl beim Fahren weniger WhatsApp schreiben und mehr auf die Straße achten?
      Oder: Ich habe keine Geschwindigkeitsbegrenzung erkannt. Ich kaufe mit morgen eine Brille?


      • Ben G. 13
        Ben G. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Es geht eher um den psychischen Wert bzw die Erziehung. Macht dein Hund was falsch und du gibst ihm direkt Feedback, weiß er da lief was falsch. Gehst du aber 2 Tage ans Hundekörbchen und motzt den Hund an, weiß der auch nicht mehr was abgeht.
        Oder bei einem Kind das etwas gemacht hat was es nicht soll, da werden auch direkt eine Maßnahmen unternommen und nicht erst Wochen danach.


      • 36
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Ok, für Hunde und Kinder mag das sinnvoll sein. Die meisten Autofahrer, die ich beobachte, erschrecken sich vor dem Blitz, wissen, was sie gemacht haben und fahren dann kurzzeitig langsamer. "Erziehungseffekt" auch ohne Kontrolle erreicht.

        Tenten


      • Ben G. 13
        Ben G. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        ich denke das auch auf den ein oder anderen Erwachsenen zutrifft. Man kann da wohl nicht für alle sprechen, aber auch nicht alle Autofahrer die Blitzerapps nutzen sind = Raser


      • 69
        Michael K. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Von Erwachsenen erwartet man aber mehr als von Hunden und Kindern. Die können Verkehrszeichen lesen und wissen, dass in Ortschaften maximal 50 km/h erlaubt sind. Halten sie sich nicht dran, müssen Sie jederzeit damit rechnen, geblitzt zu werden. Ich denke, die meisten Fahrzeuglenker wissen das, und müssen sich daher nur dran halten.

        Ben G.


  • 39
    Reginald Barclay 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Das Phone zu kontrollieren, wäre ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Es wäre nötig, es zu entsperren. Man könnte aber niemanden bestrafen, weil er seine PIN vergessen hat, so ein Mist! "Jetzt muß ich doch einen Werksreset machen!"
    Was, wenn man gar kein Phone mitführt, wird dann eine Leibesvisitation fällig?
    Was, wenn die Blitzerapp 'Taschenrechner' heißt, muß dann der Beamte alle installierten Apps einzeln kontrollieren? Solch eine App könnte sich ja auch als Bankapp tarnen. Um das ausschließen zu können, müßte der Beamte auch ganz schnell mal meine finanzielle Situation überprüfen dürfen. Darf er sich meine Bildergallerie ansehen und alle meine Passwörter und Briefe in meiner Notizenapp durchsehen? Was mit Beifahrer und weiteren Fahrgästen?

    Was, wenn ich eine Navi-App benutze? Bei der bunten Vielfalt, wie will einer wissen, ob die jeweils Blitzer überhaupt anzeigt?

    Ist in DE für so etwas nicht eher ein Fall für einen richterlichen Durchsuchungsbefehl?!

    AppleDev


    • Julia Froolyks 29
      Julia Froolyks 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Ganz sicher nicht! Aber irgendwie traue ich Big-Brother-Deutschland so einiges für die Zukunft zu.

      UbIxWerner W.AppleDev


    • 103
      Tenten 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Nur weil etwas verboten wird, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch kontrolliert wird. Der Gesetzgeber geht erstmal davon aus, dass der Bürger sich auch an die Gesetze hält und stellt nicht zwangsläufig alle unter Generalverdacht, indem er die Einhaltung auch kontrolliert.

      Heiko-K


      • 61
        René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Kommt vielleicht noch...


      • Roca de la Montaña 7
        Roca de la Montaña 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Naja, der Gesetzgeber stellt ja schon mal den Nutzer einer entsprechenden App unter Generalverdacht!
        Ich für meinen Teil nutze gerne eine solche App, nicht weil ich rase, sondern weil ich mich vor den Fallen schützen möchte!
        Die Strafzettel die ich bisher bekommen habe waren immer "Pech"! Weil man ein Schild nicht gesehen hat oder durch LKWs verdeckt waren.


      • 36
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Wenn du ein Schild, warum auch immer, nicht gesehen hast, hilft dir auch keine WarnApp weiter, weil du ja gar nicht mitbekommen hast, welche Geschwindigkeit die Radarkontrolle überprüfen soll.

        holladiewaldfee


      • 61
        René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        <<< Weil man ein Schild nicht gesehen hat oder durch LKWs verdeckt waren. >>>
        Schon merkwürdig. Eine Blitzerapp, aber kein Navigatiosngerät oder keine Navigations-App mit Anzeige der Geschwindigkeit? Mein Navigationsgerät warnt mich sogar akustisch wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt , sogar mehrmals (250 Meter, 200 Meter, 150 Meter....), vorausgesetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch in den Karten eingepflegt und/oder nicht temporär (nicht alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sind eingepflegt).

        holladiewaldfee


      • Thomas 42
        Thomas 18.02.2020 Link zum Kommentar

        "... und stellt nicht zwangsläufig alle unter Generalverdacht ..."


        stimmt,ist ja noch nie vorgekommen


      • 39
        Thor217 19.02.2020 Link zum Kommentar

        "Schon merkwürdig. Eine Blitzerapp, aber kein Navigatiosngerät oder keine Navigations-App mit Anzeige der Geschwindigkeit? "
        Eine Navi-App kennt nicht zwangsläufig jede neue Geschwindigkeitsbegrenzung, egal ob diese jetzt sinnvoll ist oder nur als Abzock-Radarfalle vom Staat erstellt wurde. Du darfst dich da nicht aufs Navi verlassen.


    • 2
      Besserwisser 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Ihr redet alle immer von einer erzwungenen PIN-Eingabe! Der Zwang zur Herausgabe der PIN als geistiger Eigentum wäre tatsächlich ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte! Keinen Grundrechtseingriff stellt aber das Entsperren des Smartphones durch öffentliche Parameter wie z.B. biometrische Daten! Man (Polizei) muss nur das Gerät vor das Gesicht des Nutzers halten oder den Finger auf den Sensor pressen... Gesichtsentsperrung und Fingerprintsensor- die Polizei sagt "Danke"! :-D


  • 8
    Werner W. 18.02.2020 Link zum Kommentar

    So ein Blödsinn. Da geht es nur wieder darum noch mehr Geld einzunehmen. Dann erwarte ich aber auch eine sinnvolle Geschwindigkeitsbegrenzung. Und nicht willkürlich gesetzt.

    Moritz


    • 36
      Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Alternative: Du führst dich auf den Strassen anständig auf und hältst dich an das Gesetz. Problem gelöst und der Staat sieht keinen Cent von dir (was die Bussen anbelangt).

      BubblegumTenten


    • 61
      René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Typische Aussage von potentiellen Zu-schnell-Fahrern. Wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält braucht keine Radarwarnungen.

      BubblegumGelöschter AccountTenten


      • 20
        Moritz 19.02.2020 Link zum Kommentar

        Typische Aussage von potentiell dämlichen Mittelspurschleichern.


  • 2
    Besserwisser 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Rechtlich gesehen dient die App der Umgehung von Kontrollen (Messungen) und bedeutet, dass dem Fahrzeugführer BEWUSST ist, dass er sich nicht an die StVO (Geschwindigkeitsbeschränkungen) halten will und lediglich die Ahndung (Bußgelder) umgehen will. Damit ist ein Geschwindigkeitsverstoß nicht fahrlässig (unabsichtlich) begangen sondern vorsätzlich. Damit fällt bei den meisten Bußgeldstellen per se die doppelte Regelgeldbuße an! Im Zweifel und Wiederholungsfall kann ein solches "Mess-Vermeidungsverhalten" zu einer MPU führen.

    BubblegumLukas Wabnig


  • 36
    Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Finde ich richtig, denn es untergräbt den Zweck einer Radarkontrolle. 👍🏻

    In der Schweiz ist es so, dass die Navi-Software aufgrund des Standortes die Blitzerwarnung automatisch deaktiviert, weil hier solche Geräte verboten sind. Der Staat kann also die App-Hersteller in die Pflicht nehmen. Damit löst sich das Problem automatisch und es ist gar nicht mehr nötig, das Smartphone des Fahrers zu kontrollieren.

    BubblegumTentenLukas WabnigholladiewaldfeeTimBesserwisser


  • AppleDev 27
    AppleDev 18.02.2020 Link zum Kommentar

    Hä? Und wofür sonst sollte man Blitzer-Apps verwenden, wenn man die dann nicht mit ins Auto nehmen darf? So ein Schwachsinn!


    • Julia Froolyks 29
      Julia Froolyks 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Naja, nur weil es sie gibt, heißt es nicht, dass man sie verwenden darf.

      UbIxHEBTentenholladiewaldfeeTimGelöschter AccountGelöschter Account


    • 61
      René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

      Du darfst Dir auch ein Einhandmesser kaufen. Aber mitführen darfst Du es nicht.


      • AppleDev 27
        AppleDev 18.02.2020 Link zum Kommentar

        @René H.: Gegenfrage: Wie soll ich dieses Einhandmesser (ich bleib einfach mal bei deinem Beispiel) denn eigentlich vom Laden aus nach Hause transportieren, wenn ich es ja gar nicht mitführen darf?

        Abgesehen davon sind solche Blitzerwarn-Apps ja auch gar nicht tödlich - im Gegensatz zu (Einhand-)Messern... ;)


      • 36
        Gelöschter Account 18.02.2020 Link zum Kommentar

        Bestelle es im Internet, dann ist es der Lieferservice, der das Messer mitführt.


      • 61
        René H. 18.02.2020 Link zum Kommentar

        @AndroidDev
        Du kannst es in einem verschlossenen Behältnis im Kofferraum transportieren, z.B. einer abgeschlossenen Geldkassette, und somit auch vor fremden Zugriff geschützt. Und beim Kauf den Kassenzettel mitnehmen, damit die Polizisten sehen das Du es tatsächlich nur nachhause transportieren möchtest.

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